Krankenvollversicherung

PKV-Ombudsmann: Mehr Beschwerden, aber immer noch auf niedrigem Niveau

Wer Ärger mit seinem privaten Kranken- oder Pflegeversicherer hat, der kann sich beim PKV-Ombudsmann beschweren: eine anerkannte Schlichtungsstelle, die Lösungsvorschläge unterbreiten kann. Im Jahr 2021 ist die Zahl der Beschwerden leicht auf 6.041 gestiegen.

Wer Ärger mit seinem privaten Krankenversicherer hat, etwa weil dieser eine Behandlung nicht zahlen will oder die Kostenerstattung hinauszögert, kann sich an den PKV-Ombudsmann wenden, bevor er vor Gericht zieht. Das ist eine anerkannte Schlichtungsstelle, die zwischen Versichertem und Versicherer vermitteln soll. Erfahrene Juristen prüfen den Fall und geben eine Empfehlung ab. Bis zu einem bestimmten Streitwert haben sich die Krankenversicherer verpflichtet, der Empfehlung der Ombudsstelle zu folgen. Geführt wird sie aktuell von Heinz Lanfermann.

Anfang Februar hat der PKV-Ombudsmann nun seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Und die schlechte Nachricht: Die Zahl der Beschwerden hat sich leicht erhöht. Die gute Nachricht: Noch immer ist das Beschwerdeaufkommen auf einem niedrigen Niveau. 6.041 Eingaben wurden demnach gezählt, im Jahr 2020 waren es noch 5.953 Beschwerden. Hier sollte bedacht werden, dass es insgesamt über 41 Millionen Verträge in der privaten Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung gibt.

Die Mehrheit der zulässigen Beschwerden betraf dabei die Krankheitskostenvollversicherung. 3.956 Krankenvollversicherte und damit 76 Prozent sahen Anlass, sich über ihren Versicherer zu beschweren. Auf die Zusatzversicherung entfielen 20,8 Prozent der Streite, auf die Pflegepflichtversicherung 3,2 Prozent. Von den eingereichten 6.041 Beschwerden wurden 823 abgelehnt, weil die Ombudsstelle nicht zuständig gewesen ist.

In der Regel dauerte ein Schlichtungsverfahren im Jahr 2021 rund 50 Tage. Das zeigt auch den Vorteil: Kann eine Einigung erzielt werden, dann weit schneller als in einem Gerichtsprozess, der sich mitunter über mehrere Instanzen hinzieht. Laut Bundesjustizministerium kann selbst ein Urteil an Landgerichten bereits 24 Monate beanspruchen, und dann ist der Klageweg noch lange nicht abgeschlossen, wenn eine Partei in Berufung geht. Hier ist ein Schiedsverfahren eine Option, schnell zu seinem Recht zu kommen. Die Verjährungsfrist ist ausgesetzt, wenn man sich für eine Beschwerde beim Ombudsmann entscheidet, eine Klage folglich anschließend immer noch möglich. Auch entstehen keine Kosten: von Korrespondenz und Telefonaten einmal abgesehen.

Die Erfolgsquote ist freilich noch ausbaufähig: rund in jedem fünften Fall (20,4 Prozent) konnte das Schlichtungsverfahren eine Einigung zur Zufriedenheit aller herstellen. Wie man einen Schlichtungsantrag stellt, erfährt man auf der Webseite https://www.pkv-ombudsmann.de/. Auch ein Versicherungsexperte bzw. -expertin können hierbei behilflich sein.

Referendare aufgepasst! Hier erfahrt ihr alles über die Beamtenversicherung.

Beamte und Beamtinnen sollten sich privat krankenversichern. Die private Krankenversicherung für Beamte bietet sehr gute Leistungen für wenig Geld. Für Referendare und Beamte in Ausbildung gibt es besonders günstige Tarife. So spart der Referendar und angehende Beamte viel Geld.

Aber Achtung! Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung ist nicht einfach. Neben dem Preis-/Leistungsverhältnis spielen noch viele Faktoren eine Rolle. Sehr wichtig ist zum Beispiel, dass der Versicherer genügend Rücklagen hat. Schließlich soll die Krankenversicherung für Beamte möglichst ein ganzes Leben lang ein verlässlicher Partner sein.

Wie schließt man also eine private Krankenversicherung ab?

Zuerst finden wir gemeinsam heraus, ob die private Krankenversicherung in Ihrem persönlichem Fall die richtige Entscheidung ist. Denn nicht für alle Referendare und Beamte in Ausbildung ist dieser Weg der richtige. Möglich ist auch ein Verbleib in der gesetzlichen Versicherung. Was für Sie am besten ist können wir gern persönlich besprechen. Meine Beratung  zur privaten Krankenversicherung erfolgt individuell.

Die zweite, wichtige Frage zur privaten Krankenversicherung ist die Prüfung der Gesundheitsfragen. Die private Krankenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben ob eine Versicherung uneingeschränkt möglich ist. Bestehen Vorerkrankungen kann die Versicherung Einschränkungen oder Mehrbeiträge vereinbaren. Sogar eine völlige Ablehnung ist möglich. Aber nicht alle Vorerkrankungen sind ein Problem. Ich prüfe mit Ihnen im Vorfeld Ihre Gesundheitsdaten und berate Sie wie Sie zu einer vernünftigen privaten Krankenversicherung kommen.

In jedem Fall lohnt es sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt für Sie kostenlos. Die Kosten dafür übernimmt die private Krankenversicherung bei Abschluss eines Vertrages.
Meine Beratung für Sie ist umfassend. Neben der privaten Krankenversicherung berate ich Sie über die Absicherung zur Dienstunfähigkeit, zur Haftpflichtversicherung als Beamter und Lehrer und was eine Rechtsschutzversicherung für Sie leisten sollte. Vor allem Referendare und verbeamtetet Lehrer sollten solche Versicherungen im Auge behalten.

Studienbeginn: Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist

Im Oktober ist es an vielen Universitäten des Landes wieder so weit: Das Wintersemester startet. Dadurch begrüßen die Hochschulen auch wieder viele Erstsemester. Wie aber verhält es sich mit dem Krankenversicherungsschutz? Hierüber klärt aktuell unter anderem die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) auf.

Der günstigste Fall: Beitragsfrei gesetzlich familienversichert

Zunächst: Krankenversicherungspflicht besteht auch für Studierende, weswegen Hochschulen den Nachweis bereits bei der Einschreibung fordern. Am einfachsten haben es jene Studierende, die bereits in einer Familienversicherung der Eltern gesetzlich mitversichert sind. Denn solange Kindergeldanspruch besteht – in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, nach Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst aber auch länger – sind die Kinder bei den Eltern beitragsfrei mitversichert.

Nach Wegfall des Kindergeldanspruchs greift dann der Studentenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – dieser liegt bei rund 94 Euro. Einen solchen Beitrag bezahlen zudem alle Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht familienversichert sind. Das trifft zum Beispiel für Studierende zu, die in einem Job mehr als 450 Euro verdienen. Wer nämlich mit seinem Einkommen über die Minijob-Grenze kommt, hat keinen Anspruch mehr auf beitragsfreie Familienversicherung.

Ab dem 30. Lebensjahr oder ab dem 14. Fachsemester entfällt zudem der Studierendenrabatt in der GKV komplett. Wer länger studiert, gilt nicht mehr als pflichtversichert und muss sich dann freiwillig gesetzlich versichern lassen – und schultert entsprechend höhere Beiträge. Auch Doktoranden müssen sich freiwillig gesetzlich versichern lassen.

Kann sich eine private Krankenversicherung während des Studiums lohnen?

Studierende, die bereits privat krankenversichert sind aufgrund eines privat versicherten Elternteils, können dies auch im Studium bleiben. Hierzu müssen sie sich allerdings in den ersten drei Monaten nach Immatrikulation von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.

Die Entscheidung allerdings will gut überlegt sein. Denn zwar nutzen diese Möglichkeit häufig Beamtenkinder – sie profitieren vom günstigen Beihilfe-Tarif. Jedoch: Haben sich Studierende erst einmal für die PKV entschieden, gibt es für die Zeit des Studiums kein zurück in die GKV – sie bleiben dann die gesamte Studiendauer über privat versichert.

Dies wird dann zum Problem, falls das Studium länger dauert. Denn sobald der Kindergeldanspruch der Eltern wegfällt, fällt auch der günstige Beihilfetarif für Studierende weg. Der Normalbeitrag für privat versicherte Studierende allerdings ist um einiges teurer als der günstige Beihilfe-Tarif.

Hinzu kommt: Wer im Studium privat krankenversichert ist und sich danach selbstständig macht, muss weiterhin in der PKV bleiben. Auch deswegen sollte ein Gang in die PKV zu Studienbeginn gut überlegt sein. Die Beispiele zeigen: Bei der Wahl der Krankenversicherung vor Studienbeginn muss einiges beachtet werden. Wer sich hier unsicher ist, sollte sich unbedingt an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Private Krankenversicherer öffnen sich Beihilfe-Berechtigten mit Vorerkrankungen

Die privaten Krankenversicherer starten im Herbst eine neue Öffnungsaktion für beihilfeberechtigte Beamte. Davon sollen vor allem Staatsdiener mit Vorerkrankungen profitieren: Sie dürfen nicht abgelehnt werden, so verspricht aktuell der PKV-Verband.

Wer sich privat krankenversichern will, der profitiert davon, jung und gesund zu sein. Denn Vorerkrankungen werden oft mit Risikoaufschlägen oder Ausschlüssen bedacht: Das erfordert das sogenannte Äquivalenzprinzip der PKV. Stark vereinfacht besagt dieses Prinzip, dass individuelle Risikofaktoren wie Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen bei der Kalkulation der Prämie berücksichtigt werden müssen, weil ein Patient bzw. eine Patientin mit ungünstiger Prognose voraussichtlich stärker das Versichertenkollektiv mit Kosten belastet.

Entscheidend für die Prämie in der privaten Krankenvollversicherung ist der Gesundheits-Zustand bei Abschluss des Vertrages. Danach wird der Zustand quasi festgeschrieben und es wird keine neue Gesundheitsprüfung verlangt, sofern der Versicherte nicht zu einem anderen Anbieter wechselt. Auch deshalb lohnt es sich, möglichst zeitig einen PKV-Tarif zu wählen.

Öffnungsaktion ab 1. Oktober

Umso mehr sollten aktuell Beihilfe-Berechtigte mit Vorerkrankungen aufhorchen, die aktuell noch gesetzlich versichert sind oder bald ihren Beruf antreten werden. Denn der PKV-Verband hat eine Öffnungsaktion angekündigt. Profitieren sollen vor allem Beamtinnen und Beamte, bei denen Vorerkrankungen bestehen, die nach besagtem Äquivalenzprinzip üblicherweise hohe Risikozuschläge nach sich ziehen oder einen Versicherungsschutz sogar ganz ausschließen können. Ihnen soll der Weg zum privaten Schutz nun erleichtert werden, wie der Verband auf seiner Webseite berichtet.

Gelten soll die Sonderaktion der Privatversicherer im Zeitfenster vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021. “Keiner wird aus Risikogründen abgelehnt. Es gibt keine Leistungsausschlüsse. Und sollten wegen bereits bestehender Vorerkrankungen erhöhte gesundheitliche Risiken vorliegen, werden erforderliche Zuschläge auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt“, verspricht Stefan Reker, Geschäftsführer des PKV-Verbandes.

Wer mit einem Wechsel liebäugelt, sollte sich zeitig und umfangreich über die Optionen beraten lassen. Denn wichtiger noch als die Prämie ist bei Menschen mit Vorerkrankungen, dass der Versicherer für notwendige und wiederkehrende Behandlungen auch voll zahlt: Hier ist die Qualität des Tarifes entscheidender als der Preis.

Doch auch wer kein Anrecht auf Beihilfe hat, kann unter Umständen trotz Vorerkrankungen von erschwinglichen Prämien in der PKV profitieren. So lässt sich unter anderem ein Selbstbehalt vereinbaren, den viele Versicherer mit Kostenersparnis „belohnen“. Auch hier empfiehlt es sich, über die Möglichkeiten eine Expertin bzw. einen Experten zu befragen.

Lehrer in Sachsen, verbeamtet und privat versichert

Verbeamtet und privat versichert? Wie versichere ich mich als verbeamteter Lehrer?

Kurz vorab:

In den meisten Bundesländern werden die Lehrer verbeamtet. Damit soll die große Verantwortung der Lehrer in ihrem Beruf gewürdigt werden.  Nun hat die sächsische Regierung beschlossen, auch die Lehrer in Sachsen zu verbeamten.

Das bringt viele Vorteile für die sächsischen Lehrer mit sich, aber auch einige Unsicherheiten. Die größte Unsicherheit entsteht durch den Übertritt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Hier beantworte ich Ihnen häufig gestellte Fragen:

Was ist Beihilfe?

Die Beihilfestelle erstattet Kosten für Behandlungen im Krankheitsfall, bei der Pflege und im Todesfall. Dabei hat der Beamte mindestens ein Anrecht auf 50%-ige Kostenerstattung. Für Beamte mit mindestens zwei Kindern und pensionierte Beamte zahlt die Beihilfe sogar 70%. Auch Angehörige von Beamten können Beihilfe erhalten, wenn sie berücksichtigungsfähig sind, wie zum Beispiel leibliche Kinder, adoptierte Kinder und Ehepartner.

Der Umfang der Leistungen ist in der sächsischen Beihilfeverordnung geregelt. Dabei erhalten verbeamtete Lehrer in Sachsen mehr Leistungen im Krankheitsfall als ein gesetzlich Versicherter. So werden zum Beispiel privatärztliche Leistungen und das Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus erstattet. Gerade auch beim Zahnersatz steht ein verbeamteter Lehrer mit einer privaten Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe viel besser da.

Wer bezahlt die restlichen Prozente bzw. Kosten?

Die restlichen Kosten sichert der Beamte über eine andere Versicherung ab, welche er selbst bezahlt.

Muss ich mich als Beamter privat versichern?

Nein. Sie haben die Wahl, entweder Sie verbleiben als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Versicherung oder Sie versichern sich in einer privaten Krankenversicherung.

Die gesetzliche Versicherung berechnet den Beitrag aus Ihren Bezügen voll. Außerdem bietet diese Absicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen und ist damit keine umfassende Ergänzung zur Beihilfe. Leistungen für Zahnersatz bezahlt die gesetzliche Versicherung nur sehr eingeschränkt und privatärztliche Behandlungen im Krankenhaus gar nicht.

In der privaten Versicherung bezahlen Sie den Beitrag nur für den Anteil und die Leistungen, die Sie versichern möchten. Bei 50% Leistungen zur Ergänzung Ihrer Beihilfe zahlen Sie also auch nur 50% des Beitrages in der privaten Krankenversicherung. Kinder zahlen sogar nur 20%.

Sie können sich hier also ganz nach ihren Wünschen und Bedürfnissen versichern.

Die amtsärztliche Untersuchung habe ich bestanden. Wird meine Gesundheit noch mal geprüft?

Die privaten Krankenversicherungen haben eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Die amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung ist nicht ausschlaggebend.

Ich habe schon eine Krankheit, kann ich mich trotzdem privat krankenversichern?

Bei Vorerkrankungen empfehle ich eine anonyme Risikovoranfrage an verschiedene Versicherungsgesellschaften zu stellen. Am besten lassen Sie sich dabei von einem/r Experten/In helfen. So erfahren Sie ob und zu welchen Konditionen Sie angenommen werden können. Bei vielen Erkrankungen können Sie nämlich mit einem Risikozuschlag versichert werden. Die Gesellschaften bewerten ihre Erkrankung oft unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich daher. Sind alle Angebote eingegangen, suchen wir das für Sie beste Angebot heraus.

Was mache ich, wenn mich keine Versicherung nimmt?

Für Lehrer, die erstmalig verbeamtet werden, einen Antrag stellen und aus gesundheitlichen Gründen von keiner Versicherung angenommen werden, gibt es die Beamtenöffnungsklausel. Diese Klausel bieten aber nicht alle Gesellschaften an. Es ist daher wichtig, dass Sie wissen bei welcher Gesellschaft Sie anfragen müssen. Es darf nämlich nur einmalig ein Antrag dazu gestellt werden. Außerdem muss der Antrag für den Beamten spätestens ein halbes Jahr nach der Verbeamtung gestellt werden. Andere Personenkreise haben andere Fristen. Verpassen Sie diese Frist, müssen Sie zum vollen Beitrag in der gesetzlichen Versicherung verbleiben.Da die Voraussetzungen für die Beamtenöffnungsklausel kompliziert sind lassen Sie sich besser von einem Krankenversicherungsexperten beraten.

Die Absicherung über die Beamtenöffnungsklausel ergänzt die Beihilfe nicht zu 100%. Restkosten können hier also verbleiben. Da Sie aber immer noch deutlich weniger Beitrag für mehr Leistungen bezahlen als in der gesetzlichen Versicherung ist es trotzdem meist ratsam, die Öffnungsklausel anzunehmen.

Wieviel Beitrag muss ich als Lehrer für meine private Krankenversicherung zahlen?

Die Beiträge berechnen sich nach Ihrem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, was Sie an Beihilfe erhalten und danach welche Leistungen Sie versichern möchten. Haben Sie zum Beispiel schon eine Vorerkrankung, wie Schilddrüsenunterfunktion oder leichten Bluthochdruck, müssen Sie mit etwas mehr Beitrag rechnen als wenn Sie gesund wären. Das nennt man Risikozuschlag. Die Höhe des Risikozuschlages wird von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich bewertet. Ein Vergleich lohnt sich. Allerdings sollten Sie vorsichtig bei der Anfrage sein. Alle Daten werden nämlich gespeichert. Daher sollten solche Voranfragen anonym gestellt werden. Ein gute/r Versicherungsmakler/in hat die Erfahrung und das nötige Wissen.

Werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung teurer, wenn ich älter werde? Um wieviel erhöhen sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung.

Die Beiträge erhöhen sich in der Regel jedes Jahr etwas. Das liegt aber nicht daran, dass Sie älter werden. Auch wenn Sie Erkrankungen bekommen werden die Beiträge nicht teurer.

Die Beitragssteigerungen ergeben sich allein aus der Kostensteigerung im Gesundheitswesen und haben mit Ihnen persönlich nichts zu tun. Wenn zum Beispiel die Arzt-Gehälter erhöht werden kommt es zu einer Kostensteigerung für ärztliche Behandlungen und die Beiträge müssen angepasst werden. Es spielen sehr viele Faktoren eine Rolle.

Wie hoch die Anpassungen ausfallen, liegt auch an der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Krankenversicherung. Deshalb ist es gerade für verbeamtete Lehrer so wichtig, sich bei einer soliden und bilanziell starken Krankenversicherung abzusichern. Schließlich ist ein verbeamteter Lehrer oder eine Lehrerin das ganze weitere Leben in der privaten Krankenversicherung versichert.

Auch diesen Aspekt kann ein Krankenversicherungsspezialist/in einschätzen.

Ich werde verbeamtet und habe Kinder. Wie müssen diese versichert werden?

Für Ihre Kinder können Sie den Versicherungsschutz ebenfalls wählen. Auch sie können gesetzlich oder privat versichert werden.

In der privaten Versicherung haben die Kinder einen eigenen Vertrag mit einem eigenen Beitrag. Da Kinder nur 20% des Beitrages zahlen kostet der Schutz aber sehr wenig. Sie müssen mit ca. 35€ für ein Kind rechnen, wenn es sehr gut versichert werden soll. Denn auch die Kinder von Beamten haben Anspruch auf Mehrleistungen in der Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können die Kinder oft beitragsfrei über die Familienversicherung beim anderen Elternteil versichert werden. Ob das möglich ist hängt aber vom Einkommen der Eltern ab. Das müssten Sie vorher bitte prüfen lassen. Ansonsten können die Kinder auch mit einem eigenen Beitrag in der gesetzlichen Versicherung bleiben, erhalten dort aber nur die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Sie können den Schutz durch eine private Zusatzversicherung „aufpolieren“.

Was zahlt die Versicherung, wenn ich schwanger bin?

Die Kosten für alle notwendigen ärztlichen Leistungen und Vorsorgeuntersuchungen werden übernommen. Manche Gesellschaften zahlen sogar ein Willkommensgeld.

Was zahlt die private Krankenversicherung für die Geburt?

Die Kosten für die Geburt zahlt die Versicherung der Mutter. Dabei können Sie sich aussuchen, wie Sie Ihr Kind bekommen möchten ob im Krankenhaus oder in einem Geburtshaus oder sogar zu Hause mit der Hebamme. Wichtig ist aber, dass die Geburtshelfer eine anerkannte Ausbildung haben.

Alle Neugeborenen, unabhängig vom Gesundheitszustand, können in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Der Versicherungsschutz ist mindestens dem der Eltern gleichgestellt. Haben sich die Eltern also für einen hochwertigen Schutz entschieden, kann auch ein krank geborenes Kind hochwertig privat versichert werden. In der Kindernachversicherung fallen keine Gesundheitsfragen an. Allerdings müssen Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrer Versicherung anmelden.

Kann jedes Familienmitglied bei einer anderen Versicherung sein?

Im Prinzip ja. Allerdings haben einige Versicherungen Einschränkungen für Kinder. So werden Kinder bis zu einem gewissen Alter oftmals nicht ohne die Eltern versichert. Die Regelungen sind aber verschieden. Manchmal ist es sinnvoll, unterschiedliche Gesellschaften zu wählen.

Was ist, wenn ich in Elternzeit bin?

Während der Elternzeit erhalten Sie, wie alle anderen Bundesbürger, Elterngeld. Das Elterngeld berechnet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen. Sie haben während dieser Zeit auch Anspruch auf Beihilfe. In der Privaten Krankenversicherung ändert sich nichts. ACHTUNG! Wenn das Neugeborene Kind Ihr zweites Kind ist, bekommen Sie mehr Beihilfe (70%), Sie müssen dies Ihrer privaten Krankenversicherung melden. Ihr Beitrag verringert sich dann entsprechend.

Wie funktioniert das mit der Abrechnung?

Nach einer Behandlung schickt ihnen der Behandler eine Rechnung zu. Auf dieser Rechnung können Sie nachlesen wann und warum Sie behandelt wurden und wieviel die einzelnen Leistungen kosten.

Prüfen Sie diese Rechnung. Vor allem die richtige Bezeichnung der Diagnose kann wichtig sein. So ist eine Verdachtsdiagnose noch nicht bestätigt und sollte entsprechend so genannt werden. Alle Diagnosen werden nämlich gespeichert und es ist im Nachhinein schwer, diese zu korrigieren. Sie können auch ruhig einmal nachsehen ob alles richtig abgerechnet wurde. Manchmal schleichen sich  Fehler ein und die Rechnung hat plötzlich Anteile von Leistungen die gar nicht gemacht wurden.

Ist die Rechnung soweit in Ordnung, reichen Sie das Original bei Ihrer Beihilfestelle ein. Die Kopie können Sie zu Ihrer privaten Versicherung schicken. Müssen Sie aber nicht! Die meisten Versicherungen zahlen nämlich Beiträge zurück, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Sozusagen als Dankeschön. Man nennt das Beitragsrückerstattung. Sie können die Rechnungen auch sammeln und später einreichen. Sie haben in der Regel zwei Jahre Zeit um die Rechnungen bei Ihrer privaten Versicherung geltend zu machen. So können Sie übers Jahr sehen wie viele Kosten für Sie nach der Vorleistung der Beihilfe übrig geblieben sind. Oftmals ist die Beitragsrückerstattung höher.

 

Rechengrößen in Sozialversicherung steigen erneut

Wenn sich Beschäftigte im kommenden Jahr privat krankenversichern wollen, müssen sie mehr Lohn in der Tüte haben. Denn die Rechengrößen der Sozialversicherung werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch 2019 wieder angehoben. Grund ist, dass die Konjunktur brummt – die Werte orientieren sich am Einkommen der Bevölkerung.

Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 stehen fest und wurden im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 veröffentlicht. Wie auch in den Jahren zuvor heißt es: Sie werden steigen. Und das bedeutet einerseits, dass Gutverdiener mit höheren Sozialbeiträgen belastet werden können. Und andererseits, dass abhängig Beschäftigte eine noch höhere Lohn-Hürde überspringen müssen, wenn sie in die private Krankenvollversicherung wechseln wollen.

Mehr Kosten für Gutverdiener

Wichtig für Gutverdiener ist die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze sind keine Beiträge zu entrichten. Sie wird von derzeit 4.425 Euro Bruttolohn im Monat auf 4.537,50 Euro angehoben. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte.

Ebenfalls raufgesetzt wird die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier gibt es unterschiedliche Werte für die neuen und alten Bundesländer. Die BBG West wird 2019 auf 6.700 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 80.400 Euro. In Ostdeutschland gilt 2019 die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 6.150 Euro beziehungsweise jährlich 73.800 Euro.

Ebenfalls deutlich steigen wird die für das Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, müssen künftig mindestens diesen Betrag verdienen, um sich tatsächlich privat versichern zu dürfen. Sie steigt von bislang 59.400 Euro auf 60.750 Euro im Jahr. Wer nicht so viel verdient, muss nicht verzagen: Auch mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können viele Leistungen hinzugekauft werden, die ein guter PKV-Vollschutz bieten würde. Hier lohnt ein Beratungsgespräch!

Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung?

Sollen sich Beamte leichter in der gesetzlichen Krankenkasse versichern dürfen? Diese Debatte nimmt bundesweit Fahrt auf, nachdem das Bundesland Hamburg einen entsprechenden Vorstoß wagt – und ab August 2018 den hälftigen Arbeitgeberzuschuss zahlt, wenn sich Beamte gesetzlich versichern wollen. Doch lohnen wird sich das wohl nur für wenige. Eine solche Entscheidung sollte gut überlegt sein.

Wenn sich Beamte gesetzlich krankenversichern wollen, lohnt sich das bisher kaum für sie. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber legt ihnen Hürden in den Weg. Zwar stehen die Krankenkassen auch Staatsdienern offen. Aber sie müssen in der GKV sowohl den Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil zahlen. Anders hingegen, wenn sie sich privat versichern: Hier übernimmt der Staat über Beihilfen zwischen 50 und 70 Prozent der Arztrechnungen, abhängig von Familienstand und Status. Nur der Rest der Kosten muss über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Angesichts dieser Ausgangssituation verwundert es kaum, dass die Zahl der Beamten bei den Krankenkassen gering bemessen ist. 85 Prozent aller Beihilfeberechtigten sind privat krankenvollversichert, so eine Studie der Bertelsmann Stiftung. Beamte stellen rund die Hälfte der 8,77 Millionen Privatversicherten.

Die freie Hansestadt Hamburg will das nun ändern und Beamte verstärkt zu den Krankenkassen locken. Und dafür hat der Stadtrat durchgesetzt, dass Hamburg als Dienstherr ihren Beamten die Hälfte des Beitrags für eine gesetzliche Krankenkasse zahlt. So wird es bereits bei Angestellten gehandelt. Auch andere Bundesländer haben in Anschluss an den Vorstoß begonnen zu diskutieren, ob sie Beamten den Zugang zu den Krankenkassen erleichtern. In Kraft treten wird die Reform zum 1. August 2018. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Länder dem Beispiel Hamburgs folgen werden.

Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung – lohnt sich das überhaupt?

Hier schließt sich nun die wichtige Frage an: Lohnt es sich überhaupt für Beamte, in eine gesetzliche Krankenkasse einzutreten? Die Antwort ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Denn auch, wenn sich die Dienstherren zukünftig an den Krankenkassen-Kosten beteiligen, verlieren die Beamten mit dem Wechsel viele Privilegien. Also all jene Vorteile, die ein guter Privattarif bietet: etwa kürzere Wartezeiten auf einen Facharzt-Termin, Chefarzt-Behandlung, Unterbringung in einem Zweibettzimmer und so weiter.

Dennoch gibt es einige Beamte, für die sich ein Wechsel lohnen könnte. „Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern, Versorgungsempfänger oder Menschen mit Behinderung kann die GKV die bessere Alternative sein. Hier richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert“, erklärt Cornelia Prüfer-Storcks, die Gesundheitssenatorin von Hamburg. Aber auch die Politik erwartet keine große Wechselwelle: Viele Staatsdiener werden aufgrund der Vorteile in der PKV verbleiben.

Wenn Beamte mit einem Wechsel zu Krankenkassen liebäugeln, sollten sie sich zuvor über mögliche Vor- und Nachteile genauestens informieren und beraten lassen. Denn der Schritt ist ein endgültiger. Wer sich einmal für die Pauschale entschieden hat, soll nicht mehr ins Beihilfe-System zurückkehren dürfen, so sieht es zumindest das Gesetz in Hamburg vor. Der Grund: Solidargemeinschaften sind auf lange Mitgliedschaften angewiesen, damit auch die Jungen und Gesunden für die entstehenden Krankheitskosten eintreten, ganz gleich, ob gesetzlich oder privat versichert. Schließlich soll eine Solidargemeinschaft gemeinsam ein Risiko auf möglichst vielen Schultern verteilen.

 

PKV und GKV: Bei Prämienanpassungen gar nicht weit auseinander

Ist die private Krankenversicherung besonders von großen Beitragssprüngen betroffen? Dies liest man oft in den Medien. Eine aktuelle Langzeitstudie aber zeigt: Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen stehen die Privatversicherer gar nicht so schlecht da, wenn es um Beitragsanpassungen geht. Dass die Prämiensprünge mitunter recht hoch ausfallen können, hat mit gesetzlichen Vorschriften zu tun.

Sind die Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) stärker von Teuerungen betroffen als gesetzlich Versicherte? Dies wollte ein Privatversicherer genau wissen und gab zu dieser Frage beim unabhängigen IGES-Institut eine Studie in Auftrag. Die Statistiker verglichen für einen Zeitraum von zwanzig Jahren (1995 bis 2015), wie sich die Prämien in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Hierfür konnten die Wissenschaftler auf die Daten von 716.000 privat Krankenvollversicherten zurückgreifen.

Die Zahlen zeigen: Krankenkassen und Privatversicherer liegen bei der Beitragsentwicklung gar nicht so weit auseinander. Im Gegenteil: So seien die Prämien in den letzten zehn Jahren der Erhebung (2006 bis 2015) sogar bei den Krankenkassen schneller gestiegen als in den Tarifen der privaten Krankenversicherung. Bei den gesetzlichen Kassen habe die jährliche Prämienerhöhung im Schnitt bei 3,7 Prozent gelegen, im Schnitt der PKV-Tarife nur bei 2,2 Prozent. Ein Ergebnis, das viele überraschen dürfte.

Privatversicherer dürfen Prämien nur unter bestimmten Umständen anpassen

Warum aber steigen dann die Prämien in der privaten Krankenversicherung mitunter sprunghaft an? Dies hat regulatorische Gründe. Der Gesetzgeber schreibt den privaten Krankenversicherern vor, dass sie ihre Prämien nur dann anheben dürfen, wenn sogenannte auslösende Faktoren vorliegen. Das ist in der Regel dann gegeben, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert.

Diese Vorschrift bewirkt, dass die Versicherer ihre Beiträge oft jahrelang gar nicht anheben können, weil die auslösenden Faktoren nicht eingetreten sind. Das heißt, sie bleiben stabil. Wenn dann aber nach Jahren eine Prämienanpassung erfolgt, müssen frühere Teuerungen ebenfalls eingerechnet werden.  Es entsteht folglich der Eindruck, als würden die Privatversicherer ihre Kunden besonders stark zur Kasse bitten. Das ist aber nicht der Fall: Sie passen ihre Prämien nur in einem anderen Rhythmus an als die Krankenkassen, nämlich mit größeren Abständen – und dann deutlicher.

Die Privatversicherer machen sich aktuell dafür stark, dass der Gesetzgeber hier eingreift und die Vorschriften ändert. Ähnlich wie die Krankenkassen wollen sie die Prämien regelmäßiger angleichen dürfen, dafür aber moderater. Denn die Herausforderungen sind in beiden Systemen ähnlich: Die Alterung der Gesellschaft führt zu steigenden Gesundheitskosten. Hier muss aber ein weiterer Vorteil der Privatversicherer erwähnt werden: Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind ein Leben lang garantiert. Dem entgegen haben die Krankenkassen ihren Leistungskatalog in den letzten Jahren stark zusammengestrichen.

Dennoch gilt: Wer sich eine private Krankenversicherung sucht, sollte über ein recht gesichertes Einkommen verfügen, auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die Voraussetzungen zu erörtern. Auch eine andere Studie zeigt, dass die meisten Kunden mit den Prämienanpassungen in der PKV einverstanden sind. Fast drei Viertel aller privat Vollversicherten zeigen sich laut einer Umfrage des Ratinghauses Assekurata mit der Beitrags-Entwicklung in der PKV „zufrieden bis vollkommen zufrieden“.

 

 

Verbeamtung von Lehrern in Sachsen und private Krankenversicherung

Von Einigen seit Jahren gefordert von Anderen stets abgelehnt, die Verbeamtung der Lehrer in Sachsen. Vor allem das sächsische Finanzministerium ist wegen der hohen Pensionsansprüche gegen eine Verbeamtung von Lehrern. Nun fordern gerade die jungen Christdemokraten die Einführung des Beamtenrechtes für diese Berufsgruppe. Seit einiger Zeit können nämlich nicht alle Lehrerstellen in Sachsen besetzt werden. Lehrer sein in Sachsen ist unattraktiv. So kommt es, dass zwar viele Lehrer an den sächsischen Universitäten und Hochschulen ausgebildet werden aber wenige danach eine Anstellung in Sachsen aufnehmen.

Dabei unterscheidet sich das Bruttogehalt eines sächsischen Lehrers nicht wesentlich von seinen Kollegen in anderen Bundesländern. Anders als bei einem verbeamteten Lehrer zahlt der angestellte Lehrer aber wie alle Arbeitnehmer von seinem Gehalt Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Beim Nettogehalt macht das dann monatlich 500€ bis 600€ Unterschied. Schlecht für den Lehrer, gut für unsere Haushaltskasse des Landes Sachsen. Allerdings muss man dabei beachten, dass ein verbeamteter Lehrer eine private Krankenversicherung benötigt für die er ca. 200€ von seinem Bruttogehalt bezahlt. Dafür ist dieser dann recht anspruchsvoll privatversichert. Die Gehälter von Lehrern erhöhen sich mit den Dienstjahren, egal ob angestellt oder verbeamtet. So kommt es, dass viele Lehrer  früher oder später Anspruch auf eine private Krankenversicherung erlangen.

Gehalt für Studienräte Gymnasium und Berufsschule (Stand: 01. April 2014, Lohnsteuerklasse I, ledig, keine Kinder; Beamte vor Abzug der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge)

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Und hier beginnt ein neues Problem. Viele Lehrer können sich nämlich nicht einfach so privat versichern. Die private Krankenversicherung befragt seine Antragsteller nämlich nach dem Gesundheitszustand. Sind sie in den letzten fünf Jahren krank gewesen? Wenn ja kommt es nun darauf an, was für Erkrankungen sie hatten. Eine einfache Erkältung stellt natürlich kein Problem für die private Krankenversicherung dar. Viele Menschen haben aber chronische Erkrankungen (z.B.  Allergien) oder etwa einen Sportunfall, oder, oder. Gerade Lehrer sind in ihrem Beruf psychisch sehr gefordert und benötigen deshalb auch öfter den Rat eines Experten.  Bei psychischen Behandlungen wird oftmals sogar 10 Jahre zurück gefragt. Liegen Vorerkrankungen vor, prüft die Krankenversicherung unter welchen Bedingungen eine Annahme möglich ist. Das kann zum Beispiel ein Risikozuschlag sein. Da bezahlen sie einen höheren Monatsbeitrag. Es gibt aber auch nicht unerheblich viele Menschen, deren Gesundheitszustand eine Aufnahme in die private Krankenversicherung nicht zulässt. Bei einem frisch verbeamteten Lehrer gibt es hierfür eine Regelung, die Beamtenöffnungsklausel. Durch diese Klausel können sie, trotz Vorerkrankung unter gewissen Umständen in die private Krankenversicherung eintreten. Allerdings müssen sie auch hier einen höheren Beitrag und eine weniger gute Versorgung in Kauf nehmen. Angestellte Lehrer mit Vorerkrankung haben kaum eine Chance auf Aufnahme.

Was ist also zu tun? Ich empfehle jedem angehenden Lehrer so zeitig wie möglich den Abschluss einer  Anwartschaftsversicherung. Diese Versicherung sichert Ihnen Ihren Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung. Haben sie später  Erkrankungen, können sie trotzdem problemlos eine private Krankenversicherung bei diesem Unternehmen abschließen. Diese Versicherung kostet nicht viel, spart aber viel wenn Sie sich privat versichern wollen oder müssen.

Nun ist nicht jede Versicherung gleich gut. Bitte lassen Sie sich deshalb von einem Experten beraten.