Krankenversicherung

Welche Kriterien eine ‚faire Krankenversicherung‘ ausmachen

Was zeichnet eine ‚faire Krankenversicherung‘ aus Sicht der Deutschen aus? Das ermittelte eine Befragung im Auftrag eines Versicherers. Ein Ergebnis: Die Beitragshöhe spielt eine eher nachgeordnete Rolle.

Empfinden die Deutschen ihr Gesundheitssystem als ‚fair‘? Und welche Kriterien sind ihnen wichtig, wenn sie die Fairness einer Krankenversicherung einschätzen sollen? Diesen und ähnlichen Fragen widmete sich der ‚Fairness-Radar‘ von Kantar Public im Auftrag eines großen Versicherers.

Ein Ergebnis: Fast die Hälfte der Deutschen (47 Prozent) hält das deutsche Gesundheitssystem für unfair. Nur ein Viertel hingegen (24 Prozent) bewertet das deutsche Gesundheitswesen als fair, und etwas mehr als ein Viertel (28 Prozent) finden es weder fair noch unfair. So sind die Kritiker unter gesetzlich Versicherten mit 48 Prozent stärker vertreten als unter Privatversicherten (37 Prozent).

Doch wie kommen die Befragten zu dieser Einschätzung? Als wichtigste Aspekte für ein faires Gesundheitssystem nennen sie faire Bezahlung und Arbeitsbedingungen für Beschäftigte im Gesundheitswesen (83 Prozent), gefolgt von einem einfachen, schnellen Zugang zu Fachärzten (81 Prozent) und menschenwürdige Behandlung von Patienten in Krankenhäusern und Heimen (80 Prozent). Die flächendeckende Versorgung mit Hausarztpraxen (77 Prozent) und schnell erreichbare Krankenhäuser (72 Prozent) halten die Deutschen ebenfalls für sehr relevante Kriterien, um die Fairness des Gesundheitssystems zu beurteilen.

In der Erhebung wurde auch nach den wichtigsten Kriterien für eine ‚faire Krankenversicherung‘ gefragt. Wichtigster Faktor dafür ist laut Umfrage ein breites Leistungsangebot (79 Prozent). Knapp dahinter landet die freie Arztwahl auf Rang 2 (76 Prozent).

Günstige Versicherungsprämien (33 Prozent), bedarfsgerechte Termine (36 Prozent), eine unkomplizierte Abrechnung (34 Prozent) oder die persönliche Beratung (30 Prozent) wurden deutlich seltener als Kriterien für die Fairness einer Krankenversicherung herangezogen.

Über die Studie:
Für den Fairness-Radar wurden 5.109 Menschen repräsentativ zwischen Mai und Juli 2022 online befragt. Kantar Public führte die Befragung im Auftrag der HUK Coburg durch.

Weniger Menschen in Sozialtarifen als erwartet

Weniger Krankenversicherte sind im Notlagentarif der privaten Krankenversicherung versichert: Er soll privat Krankenversicherten helfen, die ihre Beiträge aktuell nicht mehr bedienen und mit Zahlungen im Verzug sind. Das ist eine gute Nachricht, da noch immer viele Selbstständige an den finanziellen Folgen der Corona-Lockdowns leiden.

Seit 2013 gibt es den sogenannten Notlagentarif in der privaten Krankenversicherung. Er ist als Hilfsangebot für privat Krankenvollversicherte gedacht, die ihre Beiträge nicht bedienen können und Schulden bei ihrem Krankenversicherer angesammelt haben. Die Versicherten haben hier nur Anrecht auf eine Notfallversorgung, etwa bei akuten Schmerzen und Schwangerschaft. Im Gegenzug zahlen sie einen niedrigeren Beitrag von 120 Euro im Monat.

Die Zahl der Menschen, die diesen Notlagentarif in Anspruch nehmen müssen, hat sich im letzten Jahr reduziert: trotz weiterhin anhaltender Corona-Pandemie und entsprechenden Einschränkungen. Waren zum Jahresende 2020 rund 88.100 Menschen in den Notlagen-Tarifen, so sank die Zahl auf 83.500 Personen. Bekanntlich stellten die Corona-Bestimmungen speziell für Selbstständige eine Herausforderung da, die oft privat versichert sind: speziell die Gastro- und Veranstaltungsbranche hatte zu kämpfen. Von daher ist das eine gute Nachricht.

Wie der PKV-Verband weiter mitteilt, gab es in den anderen Sozialtarifen einen Zulauf. Im sogenannten Standardtarif waren 2020 rund 52.600 versichert, Ende 2021 bereits 53.900 Menschen. Der Standardtarif steht vor allem älteren Versicherten offen, die vor 2009 eine Police abgeschlossen haben und Probleme mit den Beitragszahlungen haben. Er bietet ein Niveau vergleichbar den gesetzlichen Krankenkassen und vergleichsweise günstige Beiträge. Deshalb ist die Absicherung hier besser als im Notlagentarif. Der PKV-Verband appelliert seit Jahren an die Politik, den Tarif auch für jüngere Versicherte zu öffnen.

Ebenfalls angestiegen ist die Zahl der Versicherten im sogenannten Basistarif. Zum Ende des vergangenen Jahres waren darin 34.300 Versicherte. Über das Jahr 2021 ist das ein Plus von 700 Personen beziehungsweise 2,1 Prozent. Der Basistarif verpflichtet die Privatversicherer, einen Tarif anzubieten, der -unabhängig von Vorerkrankungen und einer Risikoprüfung- allen Versicherten offen steht. Auch hier müssen die Leistungen vergleichbar mit jenen der gesetzlichen Krankenkassen sein. Weil die Angebote vergleichsweise teuer sind, sollten Interessenten jedoch zunächst versuchen, einen „vollwertigen“ Tarif der privaten Krankenversicherung zu wählen: oft sind hier die Leistungen umfangreicher und die Prämien oft sogar niedriger.

Insgesamt stimmen die Zahlen positiv. Die Bundesregierung hatte im Hinblick auf die Folgen der Corona-Pandemie mit deutlich höheren Zahlen gerechnet. So war befürchtet worden, dass bis zu 290.000 der etwa eine Million privatversicherten Selbstständigen in die Grundsicherung rutschen würden und damit ihre regulären Krankenversicherungsbeiträge nicht mehr bezahlen könnten. Das zeigt, dass die deutsche Wirtschaft insgesamt gut die Folgen der Corona-Pandemie verkraftet hat.

Wer Probleme mit Prämien-Zahlungen hat, hat eine weitere Option für Prämien-Ersparnisse: Laut § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) haben Privatpatienten das gesetzlich verbriefte Recht, innerhalb der Gesellschaft in alle gleichartigen Tarife zu wechseln – unter Mitnahme der Altersrückstellungen. Eine neue Gesundheitsprüfung oder einen Risikoaufschlag kann der Versicherer nur dann verlangen, wenn der Kunde auf Mehrleistungen besteht. Das ist oft die bessere Lösung. Deshalb empfiehlt sich ein umfangreiches Beratungsgespräch, bevor man einen Sozialtarif der PKV wählt.

Referendare aufgepasst! Hier erfahrt ihr alles über die Beamtenversicherung.

Beamte und Beamtinnen sollten sich privat krankenversichern. Die private Krankenversicherung für Beamte bietet sehr gute Leistungen für wenig Geld. Für Referendare und Beamte in Ausbildung gibt es besonders günstige Tarife. So spart der Referendar und angehende Beamte viel Geld.

Aber Achtung! Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung ist nicht einfach. Neben dem Preis-/Leistungsverhältnis spielen noch viele Faktoren eine Rolle. Sehr wichtig ist zum Beispiel, dass der Versicherer genügend Rücklagen hat. Schließlich soll die Krankenversicherung für Beamte möglichst ein ganzes Leben lang ein verlässlicher Partner sein.

Wie schließt man also eine private Krankenversicherung ab?

Zuerst finden wir gemeinsam heraus, ob die private Krankenversicherung in Ihrem persönlichem Fall die richtige Entscheidung ist. Denn nicht für alle Referendare und Beamte in Ausbildung ist dieser Weg der richtige. Möglich ist auch ein Verbleib in der gesetzlichen Versicherung. Was für Sie am besten ist können wir gern persönlich besprechen. Meine Beratung  zur privaten Krankenversicherung erfolgt individuell.

Die zweite, wichtige Frage zur privaten Krankenversicherung ist die Prüfung der Gesundheitsfragen. Die private Krankenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben ob eine Versicherung uneingeschränkt möglich ist. Bestehen Vorerkrankungen kann die Versicherung Einschränkungen oder Mehrbeiträge vereinbaren. Sogar eine völlige Ablehnung ist möglich. Aber nicht alle Vorerkrankungen sind ein Problem. Ich prüfe mit Ihnen im Vorfeld Ihre Gesundheitsdaten und berate Sie wie Sie zu einer vernünftigen privaten Krankenversicherung kommen.

In jedem Fall lohnt es sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt für Sie kostenlos. Die Kosten dafür übernimmt die private Krankenversicherung bei Abschluss eines Vertrages.
Meine Beratung für Sie ist umfassend. Neben der privaten Krankenversicherung berate ich Sie über die Absicherung zur Dienstunfähigkeit, zur Haftpflichtversicherung als Beamter und Lehrer und was eine Rechtsschutzversicherung für Sie leisten sollte. Vor allem Referendare und verbeamtetet Lehrer sollten solche Versicherungen im Auge behalten.

Studienbeginn: Was bei der Krankenversicherung zu beachten ist

Im Oktober ist es an vielen Universitäten des Landes wieder so weit: Das Wintersemester startet. Dadurch begrüßen die Hochschulen auch wieder viele Erstsemester. Wie aber verhält es sich mit dem Krankenversicherungsschutz? Hierüber klärt aktuell unter anderem die Verbraucherseite des Gesamtverbands der Versicherungswirtschaft (GDV) auf.

Der günstigste Fall: Beitragsfrei gesetzlich familienversichert

Zunächst: Krankenversicherungspflicht besteht auch für Studierende, weswegen Hochschulen den Nachweis bereits bei der Einschreibung fordern. Am einfachsten haben es jene Studierende, die bereits in einer Familienversicherung der Eltern gesetzlich mitversichert sind. Denn solange Kindergeldanspruch besteht – in der Regel bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs, nach Wehr- oder Bundesfreiwilligendienst aber auch länger – sind die Kinder bei den Eltern beitragsfrei mitversichert.

Nach Wegfall des Kindergeldanspruchs greift dann der Studentenbeitrag zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung – dieser liegt bei rund 94 Euro. Einen solchen Beitrag bezahlen zudem alle Studierende in der gesetzlichen Krankenversicherung, die nicht familienversichert sind. Das trifft zum Beispiel für Studierende zu, die in einem Job mehr als 450 Euro verdienen. Wer nämlich mit seinem Einkommen über die Minijob-Grenze kommt, hat keinen Anspruch mehr auf beitragsfreie Familienversicherung.

Ab dem 30. Lebensjahr oder ab dem 14. Fachsemester entfällt zudem der Studierendenrabatt in der GKV komplett. Wer länger studiert, gilt nicht mehr als pflichtversichert und muss sich dann freiwillig gesetzlich versichern lassen – und schultert entsprechend höhere Beiträge. Auch Doktoranden müssen sich freiwillig gesetzlich versichern lassen.

Kann sich eine private Krankenversicherung während des Studiums lohnen?

Studierende, die bereits privat krankenversichert sind aufgrund eines privat versicherten Elternteils, können dies auch im Studium bleiben. Hierzu müssen sie sich allerdings in den ersten drei Monaten nach Immatrikulation von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen.

Die Entscheidung allerdings will gut überlegt sein. Denn zwar nutzen diese Möglichkeit häufig Beamtenkinder – sie profitieren vom günstigen Beihilfe-Tarif. Jedoch: Haben sich Studierende erst einmal für die PKV entschieden, gibt es für die Zeit des Studiums kein zurück in die GKV – sie bleiben dann die gesamte Studiendauer über privat versichert.

Dies wird dann zum Problem, falls das Studium länger dauert. Denn sobald der Kindergeldanspruch der Eltern wegfällt, fällt auch der günstige Beihilfetarif für Studierende weg. Der Normalbeitrag für privat versicherte Studierende allerdings ist um einiges teurer als der günstige Beihilfe-Tarif.

Hinzu kommt: Wer im Studium privat krankenversichert ist und sich danach selbstständig macht, muss weiterhin in der PKV bleiben. Auch deswegen sollte ein Gang in die PKV zu Studienbeginn gut überlegt sein. Die Beispiele zeigen: Bei der Wahl der Krankenversicherung vor Studienbeginn muss einiges beachtet werden. Wer sich hier unsicher ist, sollte sich unbedingt an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Krankenversicherung für Referendare 

Muss ich mich privat krankenversichern? 

Nein, Referendare*innen können auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied bleiben. Sie zahlen dort aber den 100% Beitrag auf ihr Einkommen (einige Bundesländer bilden eine Ausnahme). In der privaten Versicherung sind die Beiträge in der Regel günstiger und die Leistungen besser, da die Leistungen als Ergänzung zur Beihilfe angepasst werden.

Was ist besser: privat versichert oder gesetzlich versichert? 

In der Regel ist die private Krankenversicherung die bessere Wahl. Sie ist meistens günstiger und hat bessere Leistungen.

Es gibt aber auch Situationen in denen man genauer überlegen muss, ob der Wechsel in die private Versicherung als Referendar*in sinnvoll ist. Zum Beispiel, wenn Sie sich bereits in einer kostspieligen Behandlung befinden. In diesem Fall muss man vorher abklären ob diese Kosten von der privaten Versicherung übernommen werden.

Kann ich auch später noch in die private Versicherung wechseln? 

Ja, Sie können auch zu einem späteren Zeitpunkt wechseln. Allerdings müssen Sie dann die Kündigungsfristen und Verweildauern ihrer gesetzlichen Versicherung beachten. Eine weitere Voraussetzung ist ihr Gesundheitszustand. Sollten Sie in der Zwischenzeit eine erhebliche Erkrankung bekommen wird der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert oder sogar unmöglich. Daher ist es besser so schnell wie möglich in die private Versicherung einzutreten.

Wie finde ich die beste private Krankenversicherung? 

Hierzu sollten Sie sich an einen unabhängigen Fachmakler*in wenden. Der/die Makler*in unterstütz Sie bei der Auswahl der Versicherung, beachtet dabei ihre spezifischen Bedürfnisse und berät Sie, wenn es etwas knifflig wird, zum Beispiel wenn Sie Vorerkrankungen haben.

Was ist, wenn ich bereits eine Erkrankung habe? 

Die privaten Versicherungen prüfen den Gesundheitszustand sehr genau. Sie beurteilen welche Kosten für die Behandlung der Erkrankung anfallen könnten und wie hoch das Risiko der Erkrankung ist. Für einige Erkrankungen erhebt die Versicherung einen Risikozuschlag. Dann bezahlen Sie etwas mehr Beitrag. Der Beitrag ist dann meist aber immer noch günstiger als in der gesetzlichen Versicherung. Es lohnt sich vorher Angebote von verschiedenen Versicherern einzuholen. Sie sollten sich unbedingt an einen unabhängigen Versicherungsmakler*in wenden, der/die Sie dabei unterstützt.

Wenn die Erkrankung so erheblich ist, dass keine Versicherung ein Angebot abgibt können Sie bei einigen Versicherern über die Beamtenöffnungsklausel versichert werden. Dafür gelten jedoch besondere Regeln. Daher sollten Sie sich dafür unbedingt fachlichen Rat holen.

Wie funktioniert das mit der Beihilfe? 

Ihr Dienstherr bezahlt Ihnen als Referendar*in in der Regel 50% der anfallenden Krankheitskosten. Haben Sie mehrere Kinder, bekommen Sie sogar 70% Beihilfe. In der Praxis funktioniert das so: Sie suchen einen Arzt*in auf und bekommen im Anschluss eine Rechnung über die Behandlungskosten zugesandt. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle ein und bekommen 50% der Kosten von der Beihilfestelle auf Ihr Konto überwiesen. Die restlichen 50% zahlt die private Krankenversicherung an Sie.

Muss ich die Rechnung sofort bezahlen? Muss ich in Vorleistung gehen? 

In der Regel müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Die Rechnung des/der Arztes/Ärztin sieht ein Zahlungsziel vor. Das ist das Datum bis zu welchem Sie die Rechnung bezahlen sollten. Eine übliche Zahlungsfrist sind drei Wochen ab Rechnungserstellung. In dieser Zeit können Sie die Rechnung bei der Beihilfe und bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und erhalten das Geld innerhalb weniger Tage auf Ihr Konto. Dann bezahlen Sie in aller Ruhe die Rechnung. Sie müssen also nicht sofort bezahlen.

Kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurück? 

Ja. Die Voraussetzung dafür ist ein sogenannter Statuswechsel. Wenn Sie zum Beispiel nach ihrem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis gehen sind Sie meist versicherungspflichtig und MÜSSEN in die gesetzliche Versicherung zurück. Als freiwilliges Mitglied können Sie aber nicht so einfach in die gesetzliche Versicherung zurück. Allerdings ist das meistens auch nicht sinnvoll, das Preis- Leistungsverhältnis in der privaten Versicherung ist meistens besser als in der gesetzlichen Versicherung. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist ab dem 55. Lebensjahr prinzipiell nicht mehr möglich.

Was passiert nach dem Referendariat? 

Haben Sie ihre Ausbildung und das Referendariat erfolgreich beendet folgt in der Regel die Stellenzuweisung und die Verbeamtung auf Probe. Der Krankenversicherungstarif wird dann auf einen vollwertigen Beamtentarif umgestellt. Der Unterschied zum Ausbildungstarif besteht darin, dass dann eine Altersrückstellung für Sie angespart wird. Bei einigen Versicherern erhalten Sie dann auch umfangreichere Leistungen.

Was passiert wenn ich nach dem Referendariat keine Stelle bekomme? 

Das ist bei vielen Absolventen*innen so. Gerade bei angehenden Lehrern*innen kommt die Verbeamtung erst ein paar Monate später mit Beginn des neuen Halb – oder Schuljahres. In der Zwischenzeit können Sie sich arbeitslos melden. Da Sie dann keinen Dienstherrn mehr haben fällt die Beihilfe weg. Sie müssen dann den vollen Beitrag in der privaten Versicherung bezahlen. Viele

Versicherer bieten für diese Situation aber preiswerte Sondertarife an. Darauf sollten Sie beim Abschluss der privaten Krankenversicherung achten.

Sie können die Zeit nach dem Referendariat auch mit einer Anstellung überbrücken. Dann werden Sie wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf keinen Fall dürfen Sie ihre private Krankenversicherung kündigen. Wenn Sie später verbeamtet werden benötigen Sie die Versicherung wieder. Es gibt dafür sogenannte Anwartschaftstarife, die Ihnen den erneuten Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen. Fragen Sie Ihren Makler*in danach.

Private Krankenversicherung: Wenn der Beitrag infolge der Coronakrise nicht bezahlt werden kann

Viele Privatversicherte haben in Zeiten der Coronakrise Probleme, ihre Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, den Betroffenen eine erleichterte Rückkehr aus dem Basistarif in ihren vorherigen Tarif zu ermöglichen. Auf eine neue Risikoprüfung soll dann verzichtet werden.

Was tun, wenn man infolge der Coronakrise seine Beiträge zur Krankenversicherung nicht zahlen kann? Diese Frage stellen sich gerade viele Privatversicherte, sind sie doch oft als Selbstständige tätig. Also jene Gruppe, die nun besonders schwer von der Coronakrise erwischt wird: vor allem, wenn sie im Veranstaltungs-, Tourismus- oder Gastronomiebereich arbeiten. Oft sind diesen Erwerbstätigen sämtliche Einnahmen weggebrochen.

Viele Krankenversicherer versuchen bereits, den Betroffenen entgegenzukommen. So bieten einige Versicherer freiwillig an, dass ihre Kundinnen und Kunden vorübergehend in einen weniger leistungsfähigen Tarif zu wechseln – um dann, anders als üblich, ohne neue Risikoprüfung in den Altvertrag zurückkehren zu können. Eine andere Möglichkeit ist, die Beiträge vorübergehend stunden zu lassen. Das Problem: Dann müssen sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden. Hier empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Versicherer oder Vermittler zu suchen, bevor man einfach nicht zahlt.

Sozialtarife: Rückkehr in Alttarife unter Umständen schwierig

Eine weitere Möglichkeit ist, in einen der sogenannten Sozialtarife der PKV zu wechseln. Drei Tarife bietet die Branche aktuell an: den Standardtarif, den Basistarif und den Notlagentarif.

Der Standardtarif ist jener, der sich bisher am ehesten bewährt hat. Er bietet vergleichbare Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen zu einem deutlich reduzierten Betrag. Zudem werden in ihm auch Alterungsrückstellungen gebildet, um Beitragssprünge im Alter abzufedern – ein Vorteil, den die anderen beiden Sozialtarife nicht haben. Das Problem ist allerdings, dass nur Versicherte vom Standardtarif Gebrauch machen können, die sich vor dem 1. Januar 2009 einer privaten Krankenversicherung angeschlossen haben. Hier appelliert der PKV-Verband aktuell an die Politik, den Standardtarif aufgrund der Pandemie für alle zu öffnen.

Der zweite Sozialtarif ist der Basistarif. Diesen gibt es seit 2009 – er verpflichtet die Privatversicherer, einen Tarif anzubieten, der -unabhängig von Vorerkrankungen und einer Risikoprüfung- allen Versicherten offen steht. Und das ist so ein bisschen das Problem dabei. Denn eine Risikokalkulation ist bei diesen Angeboten schwierig: Die Versicherer befürchten schlicht, dass viele ältere Versicherte mit Vorerkrankungen diesen wählen. Auch hier müssen die Gesellschaften vergleichbare Leistungen wie die Krankenkassen bieten.

Im Basistarif dürfen die Krankenversicherer als maximalen Beitrag nur den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen verlangen. Aber das ist leider gar nicht so wenig: Er liegt aktuell bei circa 736 Euro. Selbst wenn der Beitrag nicht ausgereizt wird, sind diese Angebote in der Regel vergleichsweise teuer. Dennoch sollte man beim Versicherer anfragen, ob und unter welchen Umständen man sich dort versichern kann.

Gesetzentwurf der Bundesregierung: einfacheres Rückkehrrecht

In diesem Basistarif sieht die Bundesregierung nun die Lösung für jene, die von der Coronakrise betroffen sind. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, dass ein wichtiger Nachteil dieser Tarife ausgeschaltet werden soll: nämlich, dass normalerweise eine Risikoprüfung für die Rückkehr in den Alttarif vorgesehen ist, die zu Ausschlüssen und höheren Prämien führen kann. Das will die Bundesregierung nun vorübergehend korrigieren, berichtet der PKV-Verband aktuell auf seiner Webseite.

„Geplant ist, dass Versicherte, die nach dem 16. März 2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln, mit ihren vormals erworbenen Rechten ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückkehren dürfen. Voraussetzung ist, dass sie die Hilfebedürftigkeit innerhalb von drei Jahren überwunden haben und innerhalb von drei Monaten nach deren Ende die Rückkehr beantragen“, schreibt der PKV-Verband.

Die Bundesregierung verweist auf die Vorteile des Basistarifes. Bei finanziell Hilfsbedürftigen werde der Beitrag halbiert – oder die Bundesagentur übernimmt gar bis zu 100 Prozent der Kosten, wenn der Betroffene auf Grundsicherung angewiesen ist. Der PKV-Verband aber fordert, auch den Standardtarif zu öffnen, da er für viele Versicherte die bessre Option wäre. Hier wird sich zeigen, wie die Politik entscheidet und ob sie einlenkt.

Notlagentarif bietet nur Akutversorgung

Der dritte Sozialtarif der PKV ist in Corona-Zeiten keine gute Lösung: der sogenannte Notlagentarif. Das ist ein Angebot für jene, die ihre Beiträge aktuell nicht zahlen können und mindestens zwei Monate im Verzug sind. Im Notlagentarif haben die Betroffenen aber nur Anspruch auf eine Notfallversorgung, etwa bei Schmerzen oder Schwangerschaft. Gerade in Coronazeiten keine gute Option. Der Beitrag ist hier immerhin auf circa 100-120 Euro begrenzt.

Bevor man in den Notlagentarif wechseln muss, empfiehlt es sich das Gespräch mit dem Versicherer und Vermittler zu suchen, um sich über Alternativen beraten zu lassen.