Private Krankenversicherung: Wenn der Beitrag infolge der Coronakrise nicht bezahlt werden kann

Viele Privatversicherte haben in Zeiten der Coronakrise Probleme, ihre Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, den Betroffenen eine erleichterte Rückkehr aus dem Basistarif in ihren vorherigen Tarif zu ermöglichen. Auf eine neue Risikoprüfung soll dann verzichtet werden.

Was tun, wenn man infolge der Coronakrise seine Beiträge zur Krankenversicherung nicht zahlen kann? Diese Frage stellen sich gerade viele Privatversicherte, sind sie doch oft als Selbstständige tätig. Also jene Gruppe, die nun besonders schwer von der Coronakrise erwischt wird: vor allem, wenn sie im Veranstaltungs-, Tourismus- oder Gastronomiebereich arbeiten. Oft sind diesen Erwerbstätigen sämtliche Einnahmen weggebrochen.

Viele Krankenversicherer versuchen bereits, den Betroffenen entgegenzukommen. So bieten einige Versicherer freiwillig an, dass ihre Kundinnen und Kunden vorübergehend in einen weniger leistungsfähigen Tarif zu wechseln – um dann, anders als üblich, ohne neue Risikoprüfung in den Altvertrag zurückkehren zu können. Eine andere Möglichkeit ist, die Beiträge vorübergehend stunden zu lassen. Das Problem: Dann müssen sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden. Hier empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Versicherer oder Vermittler zu suchen, bevor man einfach nicht zahlt.

Sozialtarife: Rückkehr in Alttarife unter Umständen schwierig

Eine weitere Möglichkeit ist, in einen der sogenannten Sozialtarife der PKV zu wechseln. Drei Tarife bietet die Branche aktuell an: den Standardtarif, den Basistarif und den Notlagentarif.

Der Standardtarif ist jener, der sich bisher am ehesten bewährt hat. Er bietet vergleichbare Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen zu einem deutlich reduzierten Betrag. Zudem werden in ihm auch Alterungsrückstellungen gebildet, um Beitragssprünge im Alter abzufedern – ein Vorteil, den die anderen beiden Sozialtarife nicht haben. Das Problem ist allerdings, dass nur Versicherte vom Standardtarif Gebrauch machen können, die sich vor dem 1. Januar 2009 einer privaten Krankenversicherung angeschlossen haben. Hier appelliert der PKV-Verband aktuell an die Politik, den Standardtarif aufgrund der Pandemie für alle zu öffnen.

Der zweite Sozialtarif ist der Basistarif. Diesen gibt es seit 2009 – er verpflichtet die Privatversicherer, einen Tarif anzubieten, der -unabhängig von Vorerkrankungen und einer Risikoprüfung- allen Versicherten offen steht. Und das ist so ein bisschen das Problem dabei. Denn eine Risikokalkulation ist bei diesen Angeboten schwierig: Die Versicherer befürchten schlicht, dass viele ältere Versicherte mit Vorerkrankungen diesen wählen. Auch hier müssen die Gesellschaften vergleichbare Leistungen wie die Krankenkassen bieten.

Im Basistarif dürfen die Krankenversicherer als maximalen Beitrag nur den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen verlangen. Aber das ist leider gar nicht so wenig: Er liegt aktuell bei circa 736 Euro. Selbst wenn der Beitrag nicht ausgereizt wird, sind diese Angebote in der Regel vergleichsweise teuer. Dennoch sollte man beim Versicherer anfragen, ob und unter welchen Umständen man sich dort versichern kann.

Gesetzentwurf der Bundesregierung: einfacheres Rückkehrrecht

In diesem Basistarif sieht die Bundesregierung nun die Lösung für jene, die von der Coronakrise betroffen sind. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, dass ein wichtiger Nachteil dieser Tarife ausgeschaltet werden soll: nämlich, dass normalerweise eine Risikoprüfung für die Rückkehr in den Alttarif vorgesehen ist, die zu Ausschlüssen und höheren Prämien führen kann. Das will die Bundesregierung nun vorübergehend korrigieren, berichtet der PKV-Verband aktuell auf seiner Webseite.

„Geplant ist, dass Versicherte, die nach dem 16. März 2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln, mit ihren vormals erworbenen Rechten ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückkehren dürfen. Voraussetzung ist, dass sie die Hilfebedürftigkeit innerhalb von drei Jahren überwunden haben und innerhalb von drei Monaten nach deren Ende die Rückkehr beantragen“, schreibt der PKV-Verband.

Die Bundesregierung verweist auf die Vorteile des Basistarifes. Bei finanziell Hilfsbedürftigen werde der Beitrag halbiert – oder die Bundesagentur übernimmt gar bis zu 100 Prozent der Kosten, wenn der Betroffene auf Grundsicherung angewiesen ist. Der PKV-Verband aber fordert, auch den Standardtarif zu öffnen, da er für viele Versicherte die bessre Option wäre. Hier wird sich zeigen, wie die Politik entscheidet und ob sie einlenkt.

Notlagentarif bietet nur Akutversorgung

Der dritte Sozialtarif der PKV ist in Corona-Zeiten keine gute Lösung: der sogenannte Notlagentarif. Das ist ein Angebot für jene, die ihre Beiträge aktuell nicht zahlen können und mindestens zwei Monate im Verzug sind. Im Notlagentarif haben die Betroffenen aber nur Anspruch auf eine Notfallversorgung, etwa bei Schmerzen oder Schwangerschaft. Gerade in Coronazeiten keine gute Option. Der Beitrag ist hier immerhin auf circa 100-120 Euro begrenzt.

Bevor man in den Notlagentarif wechseln muss, empfiehlt es sich das Gespräch mit dem Versicherer und Vermittler zu suchen, um sich über Alternativen beraten zu lassen.