Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung zahlt, abhängig von der Pflegestufe, in der Regel lediglich einen Teil der anfallenden Kosten für vollstationäre Pflege in einem Pflegeheim. Bei professioneller häuslicher Pflege fällt dieser Anteil noch kleiner aus. Die von Ihnen selbst zu zahlenden Restkosten können Sie mittels einer privaten Pflegezusatzversicherung abdecken.
Eine Pflegezusatzversicherung sollten Sie allerdings nicht erst abschließen, wenn Sie diese benötigen, denn dann ist es oft schon zu spät. Das Höchstalter für den Eintritt in die Pflegezusatzversicherung liegt bei den meisten Versicherern zwischen 60 und 70 Jahren. Zudem erhöhen sich die Beiträge mit zunehmendem Eintrittsalter drastisch.
Die Pflegezusatzversicherung wird in zwei verschiedene Arten unterteilt. Zum einen die Pflegetagegeldpolice und zum anderen die Pflegekostenpolice.
In der Pflegetagegeldpolice wird die Höhe eines im Pflegefall zu zahlenden Tagegeldes vertraglich festgelegt. Für jeden Tag, an dem der Versicherte pflegebedürftig ist, wird ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten der vereinbarte Tagessatz gezahlt.
In der Pflegekostenpolice wird die Leistung der gesetzlichen Pflegeversicherung um einen vertraglich festgelegten Prozentsatz erhöht . Die vertraglichen Leistungen beziehen sich also auf die gesetzliche Pflegeversicherung. Werden deren Leistungen geändert, so wirkt sich dies auf das Preis-Leistungs-Verhältnis der Pflegekostenpolice aus.