Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
- Wenn Sie ein Arbeitsverhältnis in Deutschland haben und ihr jährliches Einkommen unter der gültigen Versicherungspflichtgrenze beträgt müssen sie sich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichern.
- Ihre Kinder und nichtarbeitende Ehepartner sind dann in Ihrer Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert. Ihr Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Kosten. Die Beiträge werden vom Arbeitgeber an die gesetzliche Krankenversicherung überwiesen.
- Die Leistungen richten sich nach dem Sozialgesetzbuch und umfassen die Grundversorgung im Krankenhaus, bei einer ambulanten Behandlung und bei Zahnbehandlungen. Für Zahnersatz (Kronen, Brücken, Implantate) sind nur sehr geringe Leistungen enthalten.
- Es gibt mehrere gesetzliche Kassen mit unterschiedlichen Beiträgen und Zusatzleistungen. Sie müssen sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse anmelden.
Private Krankenversicherung (PKV)
- Wenn Sie in einem Arbeitsverhältnis mehr als die geltende Versicherungspflichtgrenze verdienen können Sie sich privat versichern. Das ist meistens preiswerter und Sie bekommen bessere Leistungen.
- Selbständige Unternehmer oder Freiberufler (z.B. Journalist, Arzt) können sich ebenfalls privat versichern.
- Menschen die nur vorübergehend in Deutschland sind (Besucher, Stipendiaten, Gastwissenschaftler usw.) können sich über einen speziellen Incoming-Tarif versichern. Dieser ist sehr preiswert, sieht aber nur Grundleistungen vor.
- Es gibt viele private Krankenversicherungen mit unterschiedlichen Beiträgen und Leistungen. Sie können sich aussuchen, wo und wie gut sie versichert sein möchten.
- Wenn sie vorher nicht in Deutschland krankenversichert waren, benötigen sie eine Gesundheitsbescheinigung von einem Arzt in deutscher Sprache.