Referendare

Achtung Referendare im Lehramt, steige ein ins Berufsleben aber richtig!

Zum 01.02.2022 gehen wieder viele Lehramtsstudenten in ihr Referendariat. Ab diesem Zeitpunkt muss der Referendar eine Entscheidung treffen wie er krankenversichert sein möchte.
Welche Möglichkeiten gibt es?

1. Sie können sich als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern. Dazu müssen Sie Ihrer gesetzlichen Versicherung die Verbeamtungsurkunde vorlegen. Der Beitrag dort wird nach dem Einkommen des Referendars / der Referendarin berechnet. Für einen Referendar kostet somit die Krankenversicherung monatlich ca. 285 EUR je nachdem bei welcher gesetzlichen Krankenversicherung Sie angemeldet sind. Bereits dort gibt es Einsparungspotenzial, wenn Sie sich bei einer Kasse mit einem niedrigen Zusatzbeitrag anmelden. Sie zahlen immer den vollen 100 %igen Beitrag alleine, weil Ihr Arbeitgeber sich nicht an diesem Beitrag beteiligt.

2. Die bessere Variante für einen Referendar / Referendarin ist die private Krankenversicherung.
Mit der Verbeamtung auf Widerruf erhalten Sie von Ihrem Arbeitgeber nämlich einen Zuschuss für ihre Krankheitskosten. Dies nennt man Beihilfe. Referendare ohne Kinder oder mit einem Kind erhalten 50 % der Krankheitskosten. Bei mehreren Kindern sind es sogar 70 % der Krankheitskosten. Wenn eine Arztrechnung 100 EUR kostet würde die Beihilfe Ihnen 50 € dazu bezahlen. Die anderen 50 EUR müssen Sie über eine private Krankenversicherung abdecken.

Der Vorteil ist, dass Sie bei der privaten Krankenversicherung weniger Beitrag bezahlen. Schließlich brauchen Sie ja auch nur die Hälfte aller Kosten. Der Beitrag beginnt bei ca. 75 EUR inklusive der Pflegepflichtversicherung. Haben Sie zwei Kinder oder mehr geht es sogar ab ca. 60 EUR los.

Wie suche ich mir die beste Versicherung aus?
Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung, bei der alle die gleichen Leistungen erhalten, können Sie sich in der privaten Versicherung vieles selbst gestalten. Sie möchten zum Beispiel gut versichert sein wenn Sie einmal Zahnprobleme haben? Dann können Sie sich diesen Versicherungsschutz individuell anpassen.
Nun ist es ziemlich schwer zu wissen worauf es wirklich ankommt, deshalb ist eine Beratung für die Auswahl der privaten Krankenversicherung wichtig. Außerdem sollte sich der Referendar/ die Referendarin bei einer wirtschaftlich starken Versicherung versichern, denn Sie sind mitunter ihr ganzes Leben an diese Versicherung gebunden. Dazu kann man sich die Bilanzen der Gesellschaften ansehen. Das mache ich natürlich für Sie und erkläre Ihnen in einem Gespräch auch gerne worauf man weiterhin achten sollte. Für eine gute private Krankenversicherung muss man ca. 100 EUR einplanen.

Als Maklerin berate ich Sie unabhängig und vertrete Ihre Anliegen vor der Versicherung.
Die Beratung ist für Sie kostenlos.

Nach dem Referendariat nicht verbeamtet?

Was passiert, wenn nach dem Referendariat nicht gleich verbeamtet wird?

Hier mal eine E-Mail mit der Frage einer Interessentin.

Liebe Frau Wuttke,

ich habe eine Frage an Sie:
Ich habe bei Ihnen einen Vertrag für die private Krankenkasse (Barmenia) abgeschlossen (und sehr zufrieden), da ich in meinem Referendariat auf Widerruf verbeamtet bin. Das Referendariat geht bis einschließlich 28.02.2022 in Sachsen-Anhalt. Danach möchte ich wieder nach Sachsen wechseln und habe mich für den sächsischen Schuldienst beworben. Da ich aber nicht zum normalen Termin (1.2.22) dort eingestellt werden kann, sondern einen Monat später werde ich auch nicht gleich verbeamtet. Stattdessen muss ich einen Antrag für die nächstmögliche Verbeamtung stellen und dann erstmal abwarten.
 
Lange Rede kurzer Sinn: ich verliere ab März meinen Beamtenstatus und wollte fragen, ob ich meinen Vertrag bei der Barmenia dann erstmal auf „Eis legen“ kann, bis ich wieder verbeamtet bin? Und ich solange wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann?
Oder allgemein welche Möglichkeiten ich jetzt habe. Danke für Ihre Hilfe.

 

Ja, es ist möglich und sinnvoll die Krankenversicherung „auf Eis“ zu legen. Man nennt das eine Anwartschaft.

Nun gibt es zwei Szenarien:

1. Sie gehen lückenlos vom Referendariat in ein Angestelltenverhältnis. Dann melde ich Sie mit Beginn der Anstellung in der gesetzlichen Krankenversicherung an und setzte den Vertrag bei der privaten Krankenversicherung in eine Anwartschaft. Wenn Sie später Beamte auf Probe werden aktivieren wir den Vertrag bei der Barmenia. Gesundheitsfragen fallen dann nicht mehr an.

2. Sie bekommen die Anstellung nicht lückenlos sondern sind erst einmal arbeitslos. Das passiert, wenn das Schulamt keine passende Stelle für Sie hat oder die Einstellung mit den Ferienzeiten zusammenfällt. Manche Bundesländer stellen in den Ferien nicht ein. Solche Lücken sind aber in der Regel nur ein paar Wochen und gar nicht ungewöhnlich. In diesem Fall sind Sie weiterhin privat versichert. Der Vertrag bei der privaten Krankenversicherung stellen wir dann in eine 100% Versicherung mit Sonderbeitrag um. Danach siehe oben. Den Beitrag müssen Sie selbst bezahlen. Natürlich können Sie für diese Zeit ALG II (Hartz IV) beantragen wenn Sie keine eigenen Mittel haben. Dann wird der Beitrag für die Krankenversicherung vom Amt bezahlt. Die meisten machen sich diese Mühe aber nicht weil der kurze Zeitraum oft den Aufwand nicht lohnt.

Ich benötige von Ihnen also den Arbeitsvertrag oder/und die Mitteilung ob die Anstellung sofort im Anschluss beginnt. Die nötigen Unterlagen zum Versicherungswechsel mache ich dann für Sie fertig.

Krankenversicherung für Referendare 

Muss ich mich privat krankenversichern? 

Nein, Referendare*innen können auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied bleiben. Sie zahlen dort aber den 100% Beitrag auf ihr Einkommen (einige Bundesländer bilden eine Ausnahme). In der privaten Versicherung sind die Beiträge in der Regel günstiger und die Leistungen besser, da die Leistungen als Ergänzung zur Beihilfe angepasst werden.

Was ist besser: privat versichert oder gesetzlich versichert? 

In der Regel ist die private Krankenversicherung die bessere Wahl. Sie ist meistens günstiger und hat bessere Leistungen.

Es gibt aber auch Situationen in denen man genauer überlegen muss, ob der Wechsel in die private Versicherung als Referendar*in sinnvoll ist. Zum Beispiel, wenn Sie sich bereits in einer kostspieligen Behandlung befinden. In diesem Fall muss man vorher abklären ob diese Kosten von der privaten Versicherung übernommen werden.

Kann ich auch später noch in die private Versicherung wechseln? 

Ja, Sie können auch zu einem späteren Zeitpunkt wechseln. Allerdings müssen Sie dann die Kündigungsfristen und Verweildauern ihrer gesetzlichen Versicherung beachten. Eine weitere Voraussetzung ist ihr Gesundheitszustand. Sollten Sie in der Zwischenzeit eine erhebliche Erkrankung bekommen wird der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert oder sogar unmöglich. Daher ist es besser so schnell wie möglich in die private Versicherung einzutreten.

Wie finde ich die beste private Krankenversicherung? 

Hierzu sollten Sie sich an einen unabhängigen Fachmakler*in wenden. Der/die Makler*in unterstütz Sie bei der Auswahl der Versicherung, beachtet dabei ihre spezifischen Bedürfnisse und berät Sie, wenn es etwas knifflig wird, zum Beispiel wenn Sie Vorerkrankungen haben.

Was ist, wenn ich bereits eine Erkrankung habe? 

Die privaten Versicherungen prüfen den Gesundheitszustand sehr genau. Sie beurteilen welche Kosten für die Behandlung der Erkrankung anfallen könnten und wie hoch das Risiko der Erkrankung ist. Für einige Erkrankungen erhebt die Versicherung einen Risikozuschlag. Dann bezahlen Sie etwas mehr Beitrag. Der Beitrag ist dann meist aber immer noch günstiger als in der gesetzlichen Versicherung. Es lohnt sich vorher Angebote von verschiedenen Versicherern einzuholen. Sie sollten sich unbedingt an einen unabhängigen Versicherungsmakler*in wenden, der/die Sie dabei unterstützt.

Wenn die Erkrankung so erheblich ist, dass keine Versicherung ein Angebot abgibt können Sie bei einigen Versicherern über die Beamtenöffnungsklausel versichert werden. Dafür gelten jedoch besondere Regeln. Daher sollten Sie sich dafür unbedingt fachlichen Rat holen.

Wie funktioniert das mit der Beihilfe? 

Ihr Dienstherr bezahlt Ihnen als Referendar*in in der Regel 50% der anfallenden Krankheitskosten. Haben Sie mehrere Kinder, bekommen Sie sogar 70% Beihilfe. In der Praxis funktioniert das so: Sie suchen einen Arzt*in auf und bekommen im Anschluss eine Rechnung über die Behandlungskosten zugesandt. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle ein und bekommen 50% der Kosten von der Beihilfestelle auf Ihr Konto überwiesen. Die restlichen 50% zahlt die private Krankenversicherung an Sie.

Muss ich die Rechnung sofort bezahlen? Muss ich in Vorleistung gehen? 

In der Regel müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Die Rechnung des/der Arztes/Ärztin sieht ein Zahlungsziel vor. Das ist das Datum bis zu welchem Sie die Rechnung bezahlen sollten. Eine übliche Zahlungsfrist sind drei Wochen ab Rechnungserstellung. In dieser Zeit können Sie die Rechnung bei der Beihilfe und bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und erhalten das Geld innerhalb weniger Tage auf Ihr Konto. Dann bezahlen Sie in aller Ruhe die Rechnung. Sie müssen also nicht sofort bezahlen.

Kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurück? 

Ja. Die Voraussetzung dafür ist ein sogenannter Statuswechsel. Wenn Sie zum Beispiel nach ihrem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis gehen sind Sie meist versicherungspflichtig und MÜSSEN in die gesetzliche Versicherung zurück. Als freiwilliges Mitglied können Sie aber nicht so einfach in die gesetzliche Versicherung zurück. Allerdings ist das meistens auch nicht sinnvoll, das Preis- Leistungsverhältnis in der privaten Versicherung ist meistens besser als in der gesetzlichen Versicherung. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist ab dem 55. Lebensjahr prinzipiell nicht mehr möglich.

Was passiert nach dem Referendariat? 

Haben Sie ihre Ausbildung und das Referendariat erfolgreich beendet folgt in der Regel die Stellenzuweisung und die Verbeamtung auf Probe. Der Krankenversicherungstarif wird dann auf einen vollwertigen Beamtentarif umgestellt. Der Unterschied zum Ausbildungstarif besteht darin, dass dann eine Altersrückstellung für Sie angespart wird. Bei einigen Versicherern erhalten Sie dann auch umfangreichere Leistungen.

Was passiert wenn ich nach dem Referendariat keine Stelle bekomme? 

Das ist bei vielen Absolventen*innen so. Gerade bei angehenden Lehrern*innen kommt die Verbeamtung erst ein paar Monate später mit Beginn des neuen Halb – oder Schuljahres. In der Zwischenzeit können Sie sich arbeitslos melden. Da Sie dann keinen Dienstherrn mehr haben fällt die Beihilfe weg. Sie müssen dann den vollen Beitrag in der privaten Versicherung bezahlen. Viele

Versicherer bieten für diese Situation aber preiswerte Sondertarife an. Darauf sollten Sie beim Abschluss der privaten Krankenversicherung achten.

Sie können die Zeit nach dem Referendariat auch mit einer Anstellung überbrücken. Dann werden Sie wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf keinen Fall dürfen Sie ihre private Krankenversicherung kündigen. Wenn Sie später verbeamtet werden benötigen Sie die Versicherung wieder. Es gibt dafür sogenannte Anwartschaftstarife, die Ihnen den erneuten Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen. Fragen Sie Ihren Makler*in danach.