Nach dem Referendariat nicht verbeamtet?

Was passiert, wenn nach dem Referendariat nicht gleich verbeamtet wird?

Hier mal eine E-Mail mit der Frage einer Interessentin.

Liebe Frau Wuttke,

ich habe eine Frage an Sie:
Ich habe bei Ihnen einen Vertrag für die private Krankenkasse (Barmenia) abgeschlossen (und sehr zufrieden), da ich in meinem Referendariat auf Widerruf verbeamtet bin. Das Referendariat geht bis einschließlich 28.02.2022 in Sachsen-Anhalt. Danach möchte ich wieder nach Sachsen wechseln und habe mich für den sächsischen Schuldienst beworben. Da ich aber nicht zum normalen Termin (1.2.22) dort eingestellt werden kann, sondern einen Monat später werde ich auch nicht gleich verbeamtet. Stattdessen muss ich einen Antrag für die nächstmögliche Verbeamtung stellen und dann erstmal abwarten.
 
Lange Rede kurzer Sinn: ich verliere ab März meinen Beamtenstatus und wollte fragen, ob ich meinen Vertrag bei der Barmenia dann erstmal auf „Eis legen“ kann, bis ich wieder verbeamtet bin? Und ich solange wieder in die gesetzliche Krankenkasse wechseln kann?
Oder allgemein welche Möglichkeiten ich jetzt habe. Danke für Ihre Hilfe.

 

Ja, es ist möglich und sinnvoll die Krankenversicherung „auf Eis“ zu legen. Man nennt das eine Anwartschaft.

Nun gibt es zwei Szenarien:

1. Sie gehen lückenlos vom Referendariat in ein Angestelltenverhältnis. Dann melde ich Sie mit Beginn der Anstellung in der gesetzlichen Krankenversicherung an und setzte den Vertrag bei der privaten Krankenversicherung in eine Anwartschaft. Wenn Sie später Beamte auf Probe werden aktivieren wir den Vertrag bei der Barmenia. Gesundheitsfragen fallen dann nicht mehr an.

2. Sie bekommen die Anstellung nicht lückenlos sondern sind erst einmal arbeitslos. Das passiert, wenn das Schulamt keine passende Stelle für Sie hat oder die Einstellung mit den Ferienzeiten zusammenfällt. Manche Bundesländer stellen in den Ferien nicht ein. Solche Lücken sind aber in der Regel nur ein paar Wochen und gar nicht ungewöhnlich. In diesem Fall sind Sie weiterhin privat versichert. Der Vertrag bei der privaten Krankenversicherung stellen wir dann in eine 100% Versicherung mit Sonderbeitrag um. Danach siehe oben. Den Beitrag müssen Sie selbst bezahlen. Natürlich können Sie für diese Zeit ALG II (Hartz IV) beantragen wenn Sie keine eigenen Mittel haben. Dann wird der Beitrag für die Krankenversicherung vom Amt bezahlt. Die meisten machen sich diese Mühe aber nicht weil der kurze Zeitraum oft den Aufwand nicht lohnt.

Ich benötige von Ihnen also den Arbeitsvertrag oder/und die Mitteilung ob die Anstellung sofort im Anschluss beginnt. Die nötigen Unterlagen zum Versicherungswechsel mache ich dann für Sie fertig.