Beihilfe

Referendare aufgepasst! Hier erfahrt ihr alles über die Beamtenversicherung.

Beamte und Beamtinnen sollten sich privat krankenversichern. Die private Krankenversicherung für Beamte bietet sehr gute Leistungen für wenig Geld. Für Referendare und Beamte in Ausbildung gibt es besonders günstige Tarife. So spart der Referendar und angehende Beamte viel Geld.

Aber Achtung! Die Wahl der richtigen privaten Krankenversicherung ist nicht einfach. Neben dem Preis-/Leistungsverhältnis spielen noch viele Faktoren eine Rolle. Sehr wichtig ist zum Beispiel, dass der Versicherer genügend Rücklagen hat. Schließlich soll die Krankenversicherung für Beamte möglichst ein ganzes Leben lang ein verlässlicher Partner sein.

Wie schließt man also eine private Krankenversicherung ab?

Zuerst finden wir gemeinsam heraus, ob die private Krankenversicherung in Ihrem persönlichem Fall die richtige Entscheidung ist. Denn nicht für alle Referendare und Beamte in Ausbildung ist dieser Weg der richtige. Möglich ist auch ein Verbleib in der gesetzlichen Versicherung. Was für Sie am besten ist können wir gern persönlich besprechen. Meine Beratung  zur privaten Krankenversicherung erfolgt individuell.

Die zweite, wichtige Frage zur privaten Krankenversicherung ist die Prüfung der Gesundheitsfragen. Die private Krankenversicherung prüft anhand Ihrer Angaben ob eine Versicherung uneingeschränkt möglich ist. Bestehen Vorerkrankungen kann die Versicherung Einschränkungen oder Mehrbeiträge vereinbaren. Sogar eine völlige Ablehnung ist möglich. Aber nicht alle Vorerkrankungen sind ein Problem. Ich prüfe mit Ihnen im Vorfeld Ihre Gesundheitsdaten und berate Sie wie Sie zu einer vernünftigen privaten Krankenversicherung kommen.

In jedem Fall lohnt es sich vor Abschluss einer privaten Krankenversicherung beraten zu lassen. Die Beratung erfolgt für Sie kostenlos. Die Kosten dafür übernimmt die private Krankenversicherung bei Abschluss eines Vertrages.
Meine Beratung für Sie ist umfassend. Neben der privaten Krankenversicherung berate ich Sie über die Absicherung zur Dienstunfähigkeit, zur Haftpflichtversicherung als Beamter und Lehrer und was eine Rechtsschutzversicherung für Sie leisten sollte. Vor allem Referendare und verbeamtetet Lehrer sollten solche Versicherungen im Auge behalten.

Krankenversicherung für Referendare 

Muss ich mich privat krankenversichern? 

Nein, Referendare*innen können auch freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied bleiben. Sie zahlen dort aber den 100% Beitrag auf ihr Einkommen (einige Bundesländer bilden eine Ausnahme). In der privaten Versicherung sind die Beiträge in der Regel günstiger und die Leistungen besser, da die Leistungen als Ergänzung zur Beihilfe angepasst werden.

Was ist besser: privat versichert oder gesetzlich versichert? 

In der Regel ist die private Krankenversicherung die bessere Wahl. Sie ist meistens günstiger und hat bessere Leistungen.

Es gibt aber auch Situationen in denen man genauer überlegen muss, ob der Wechsel in die private Versicherung als Referendar*in sinnvoll ist. Zum Beispiel, wenn Sie sich bereits in einer kostspieligen Behandlung befinden. In diesem Fall muss man vorher abklären ob diese Kosten von der privaten Versicherung übernommen werden.

Kann ich auch später noch in die private Versicherung wechseln? 

Ja, Sie können auch zu einem späteren Zeitpunkt wechseln. Allerdings müssen Sie dann die Kündigungsfristen und Verweildauern ihrer gesetzlichen Versicherung beachten. Eine weitere Voraussetzung ist ihr Gesundheitszustand. Sollten Sie in der Zwischenzeit eine erhebliche Erkrankung bekommen wird der Wechsel in die private Krankenversicherung erschwert oder sogar unmöglich. Daher ist es besser so schnell wie möglich in die private Versicherung einzutreten.

Wie finde ich die beste private Krankenversicherung? 

Hierzu sollten Sie sich an einen unabhängigen Fachmakler*in wenden. Der/die Makler*in unterstütz Sie bei der Auswahl der Versicherung, beachtet dabei ihre spezifischen Bedürfnisse und berät Sie, wenn es etwas knifflig wird, zum Beispiel wenn Sie Vorerkrankungen haben.

Was ist, wenn ich bereits eine Erkrankung habe? 

Die privaten Versicherungen prüfen den Gesundheitszustand sehr genau. Sie beurteilen welche Kosten für die Behandlung der Erkrankung anfallen könnten und wie hoch das Risiko der Erkrankung ist. Für einige Erkrankungen erhebt die Versicherung einen Risikozuschlag. Dann bezahlen Sie etwas mehr Beitrag. Der Beitrag ist dann meist aber immer noch günstiger als in der gesetzlichen Versicherung. Es lohnt sich vorher Angebote von verschiedenen Versicherern einzuholen. Sie sollten sich unbedingt an einen unabhängigen Versicherungsmakler*in wenden, der/die Sie dabei unterstützt.

Wenn die Erkrankung so erheblich ist, dass keine Versicherung ein Angebot abgibt können Sie bei einigen Versicherern über die Beamtenöffnungsklausel versichert werden. Dafür gelten jedoch besondere Regeln. Daher sollten Sie sich dafür unbedingt fachlichen Rat holen.

Wie funktioniert das mit der Beihilfe? 

Ihr Dienstherr bezahlt Ihnen als Referendar*in in der Regel 50% der anfallenden Krankheitskosten. Haben Sie mehrere Kinder, bekommen Sie sogar 70% Beihilfe. In der Praxis funktioniert das so: Sie suchen einen Arzt*in auf und bekommen im Anschluss eine Rechnung über die Behandlungskosten zugesandt. Diese Rechnung reichen Sie bei Ihrer Beihilfestelle ein und bekommen 50% der Kosten von der Beihilfestelle auf Ihr Konto überwiesen. Die restlichen 50% zahlt die private Krankenversicherung an Sie.

Muss ich die Rechnung sofort bezahlen? Muss ich in Vorleistung gehen? 

In der Regel müssen Sie nicht in Vorleistung gehen. Die Rechnung des/der Arztes/Ärztin sieht ein Zahlungsziel vor. Das ist das Datum bis zu welchem Sie die Rechnung bezahlen sollten. Eine übliche Zahlungsfrist sind drei Wochen ab Rechnungserstellung. In dieser Zeit können Sie die Rechnung bei der Beihilfe und bei ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und erhalten das Geld innerhalb weniger Tage auf Ihr Konto. Dann bezahlen Sie in aller Ruhe die Rechnung. Sie müssen also nicht sofort bezahlen.

Kann ich in die gesetzliche Krankenversicherung zurück? 

Ja. Die Voraussetzung dafür ist ein sogenannter Statuswechsel. Wenn Sie zum Beispiel nach ihrem Referendariat in ein Angestelltenverhältnis gehen sind Sie meist versicherungspflichtig und MÜSSEN in die gesetzliche Versicherung zurück. Als freiwilliges Mitglied können Sie aber nicht so einfach in die gesetzliche Versicherung zurück. Allerdings ist das meistens auch nicht sinnvoll, das Preis- Leistungsverhältnis in der privaten Versicherung ist meistens besser als in der gesetzlichen Versicherung. Eine Rückkehr in die gesetzliche Versicherung ist ab dem 55. Lebensjahr prinzipiell nicht mehr möglich.

Was passiert nach dem Referendariat? 

Haben Sie ihre Ausbildung und das Referendariat erfolgreich beendet folgt in der Regel die Stellenzuweisung und die Verbeamtung auf Probe. Der Krankenversicherungstarif wird dann auf einen vollwertigen Beamtentarif umgestellt. Der Unterschied zum Ausbildungstarif besteht darin, dass dann eine Altersrückstellung für Sie angespart wird. Bei einigen Versicherern erhalten Sie dann auch umfangreichere Leistungen.

Was passiert wenn ich nach dem Referendariat keine Stelle bekomme? 

Das ist bei vielen Absolventen*innen so. Gerade bei angehenden Lehrern*innen kommt die Verbeamtung erst ein paar Monate später mit Beginn des neuen Halb – oder Schuljahres. In der Zwischenzeit können Sie sich arbeitslos melden. Da Sie dann keinen Dienstherrn mehr haben fällt die Beihilfe weg. Sie müssen dann den vollen Beitrag in der privaten Versicherung bezahlen. Viele

Versicherer bieten für diese Situation aber preiswerte Sondertarife an. Darauf sollten Sie beim Abschluss der privaten Krankenversicherung achten.

Sie können die Zeit nach dem Referendariat auch mit einer Anstellung überbrücken. Dann werden Sie wieder versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung. Auf keinen Fall dürfen Sie ihre private Krankenversicherung kündigen. Wenn Sie später verbeamtet werden benötigen Sie die Versicherung wieder. Es gibt dafür sogenannte Anwartschaftstarife, die Ihnen den erneuten Abschluss einer privaten Krankenversicherung ohne erneute Gesundheitsprüfung ermöglichen. Fragen Sie Ihren Makler*in danach.

Private Krankenversicherer öffnen sich Beihilfe-Berechtigten mit Vorerkrankungen

Die privaten Krankenversicherer starten im Herbst eine neue Öffnungsaktion für beihilfeberechtigte Beamte. Davon sollen vor allem Staatsdiener mit Vorerkrankungen profitieren: Sie dürfen nicht abgelehnt werden, so verspricht aktuell der PKV-Verband.

Wer sich privat krankenversichern will, der profitiert davon, jung und gesund zu sein. Denn Vorerkrankungen werden oft mit Risikoaufschlägen oder Ausschlüssen bedacht: Das erfordert das sogenannte Äquivalenzprinzip der PKV. Stark vereinfacht besagt dieses Prinzip, dass individuelle Risikofaktoren wie Eintrittsalter, Geschlecht und Vorerkrankungen bei der Kalkulation der Prämie berücksichtigt werden müssen, weil ein Patient bzw. eine Patientin mit ungünstiger Prognose voraussichtlich stärker das Versichertenkollektiv mit Kosten belastet.

Entscheidend für die Prämie in der privaten Krankenvollversicherung ist der Gesundheits-Zustand bei Abschluss des Vertrages. Danach wird der Zustand quasi festgeschrieben und es wird keine neue Gesundheitsprüfung verlangt, sofern der Versicherte nicht zu einem anderen Anbieter wechselt. Auch deshalb lohnt es sich, möglichst zeitig einen PKV-Tarif zu wählen.

Öffnungsaktion ab 1. Oktober

Umso mehr sollten aktuell Beihilfe-Berechtigte mit Vorerkrankungen aufhorchen, die aktuell noch gesetzlich versichert sind oder bald ihren Beruf antreten werden. Denn der PKV-Verband hat eine Öffnungsaktion angekündigt. Profitieren sollen vor allem Beamtinnen und Beamte, bei denen Vorerkrankungen bestehen, die nach besagtem Äquivalenzprinzip üblicherweise hohe Risikozuschläge nach sich ziehen oder einen Versicherungsschutz sogar ganz ausschließen können. Ihnen soll der Weg zum privaten Schutz nun erleichtert werden, wie der Verband auf seiner Webseite berichtet.

Gelten soll die Sonderaktion der Privatversicherer im Zeitfenster vom 1. Oktober 2020 bis 31. März 2021. “Keiner wird aus Risikogründen abgelehnt. Es gibt keine Leistungsausschlüsse. Und sollten wegen bereits bestehender Vorerkrankungen erhöhte gesundheitliche Risiken vorliegen, werden erforderliche Zuschläge auf maximal 30 Prozent des Beitrags begrenzt“, verspricht Stefan Reker, Geschäftsführer des PKV-Verbandes.

Wer mit einem Wechsel liebäugelt, sollte sich zeitig und umfangreich über die Optionen beraten lassen. Denn wichtiger noch als die Prämie ist bei Menschen mit Vorerkrankungen, dass der Versicherer für notwendige und wiederkehrende Behandlungen auch voll zahlt: Hier ist die Qualität des Tarifes entscheidender als der Preis.

Doch auch wer kein Anrecht auf Beihilfe hat, kann unter Umständen trotz Vorerkrankungen von erschwinglichen Prämien in der PKV profitieren. So lässt sich unter anderem ein Selbstbehalt vereinbaren, den viele Versicherer mit Kostenersparnis „belohnen“. Auch hier empfiehlt es sich, über die Möglichkeiten eine Expertin bzw. einen Experten zu befragen.

Lehrer in Sachsen, verbeamtet und privat versichert

Verbeamtet und privat versichert? Wie versichere ich mich als verbeamteter Lehrer?

Kurz vorab:

In den meisten Bundesländern werden die Lehrer verbeamtet. Damit soll die große Verantwortung der Lehrer in ihrem Beruf gewürdigt werden.  Nun hat die sächsische Regierung beschlossen, auch die Lehrer in Sachsen zu verbeamten.

Das bringt viele Vorteile für die sächsischen Lehrer mit sich, aber auch einige Unsicherheiten. Die größte Unsicherheit entsteht durch den Übertritt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Hier beantworte ich Ihnen häufig gestellte Fragen:

Was ist Beihilfe?

Die Beihilfestelle erstattet Kosten für Behandlungen im Krankheitsfall, bei der Pflege und im Todesfall. Dabei hat der Beamte mindestens ein Anrecht auf 50%-ige Kostenerstattung. Für Beamte mit mindestens zwei Kindern und pensionierte Beamte zahlt die Beihilfe sogar 70%. Auch Angehörige von Beamten können Beihilfe erhalten, wenn sie berücksichtigungsfähig sind, wie zum Beispiel leibliche Kinder, adoptierte Kinder und Ehepartner.

Der Umfang der Leistungen ist in der sächsischen Beihilfeverordnung geregelt. Dabei erhalten verbeamtete Lehrer in Sachsen mehr Leistungen im Krankheitsfall als ein gesetzlich Versicherter. So werden zum Beispiel privatärztliche Leistungen und das Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus erstattet. Gerade auch beim Zahnersatz steht ein verbeamteter Lehrer mit einer privaten Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe viel besser da.

Wer bezahlt die restlichen Prozente bzw. Kosten?

Die restlichen Kosten sichert der Beamte über eine andere Versicherung ab, welche er selbst bezahlt.

Muss ich mich als Beamter privat versichern?

Nein. Sie haben die Wahl, entweder Sie verbleiben als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Versicherung oder Sie versichern sich in einer privaten Krankenversicherung.

Die gesetzliche Versicherung berechnet den Beitrag aus Ihren Bezügen voll. Außerdem bietet diese Absicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen und ist damit keine umfassende Ergänzung zur Beihilfe. Leistungen für Zahnersatz bezahlt die gesetzliche Versicherung nur sehr eingeschränkt und privatärztliche Behandlungen im Krankenhaus gar nicht.

In der privaten Versicherung bezahlen Sie den Beitrag nur für den Anteil und die Leistungen, die Sie versichern möchten. Bei 50% Leistungen zur Ergänzung Ihrer Beihilfe zahlen Sie also auch nur 50% des Beitrages in der privaten Krankenversicherung. Kinder zahlen sogar nur 20%.

Sie können sich hier also ganz nach ihren Wünschen und Bedürfnissen versichern.

Die amtsärztliche Untersuchung habe ich bestanden. Wird meine Gesundheit noch mal geprüft?

Die privaten Krankenversicherungen haben eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Die amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung ist nicht ausschlaggebend.

Ich habe schon eine Krankheit, kann ich mich trotzdem privat krankenversichern?

Bei Vorerkrankungen empfehle ich eine anonyme Risikovoranfrage an verschiedene Versicherungsgesellschaften zu stellen. Am besten lassen Sie sich dabei von einem/r Experten/In helfen. So erfahren Sie ob und zu welchen Konditionen Sie angenommen werden können. Bei vielen Erkrankungen können Sie nämlich mit einem Risikozuschlag versichert werden. Die Gesellschaften bewerten ihre Erkrankung oft unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich daher. Sind alle Angebote eingegangen, suchen wir das für Sie beste Angebot heraus.

Was mache ich, wenn mich keine Versicherung nimmt?

Für Lehrer, die erstmalig verbeamtet werden, einen Antrag stellen und aus gesundheitlichen Gründen von keiner Versicherung angenommen werden, gibt es die Beamtenöffnungsklausel. Diese Klausel bieten aber nicht alle Gesellschaften an. Es ist daher wichtig, dass Sie wissen bei welcher Gesellschaft Sie anfragen müssen. Es darf nämlich nur einmalig ein Antrag dazu gestellt werden. Außerdem muss der Antrag für den Beamten spätestens ein halbes Jahr nach der Verbeamtung gestellt werden. Andere Personenkreise haben andere Fristen. Verpassen Sie diese Frist, müssen Sie zum vollen Beitrag in der gesetzlichen Versicherung verbleiben.Da die Voraussetzungen für die Beamtenöffnungsklausel kompliziert sind lassen Sie sich besser von einem Krankenversicherungsexperten beraten.

Die Absicherung über die Beamtenöffnungsklausel ergänzt die Beihilfe nicht zu 100%. Restkosten können hier also verbleiben. Da Sie aber immer noch deutlich weniger Beitrag für mehr Leistungen bezahlen als in der gesetzlichen Versicherung ist es trotzdem meist ratsam, die Öffnungsklausel anzunehmen.

Wieviel Beitrag muss ich als Lehrer für meine private Krankenversicherung zahlen?

Die Beiträge berechnen sich nach Ihrem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, was Sie an Beihilfe erhalten und danach welche Leistungen Sie versichern möchten. Haben Sie zum Beispiel schon eine Vorerkrankung, wie Schilddrüsenunterfunktion oder leichten Bluthochdruck, müssen Sie mit etwas mehr Beitrag rechnen als wenn Sie gesund wären. Das nennt man Risikozuschlag. Die Höhe des Risikozuschlages wird von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich bewertet. Ein Vergleich lohnt sich. Allerdings sollten Sie vorsichtig bei der Anfrage sein. Alle Daten werden nämlich gespeichert. Daher sollten solche Voranfragen anonym gestellt werden. Ein gute/r Versicherungsmakler/in hat die Erfahrung und das nötige Wissen.

Werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung teurer, wenn ich älter werde? Um wieviel erhöhen sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung.

Die Beiträge erhöhen sich in der Regel jedes Jahr etwas. Das liegt aber nicht daran, dass Sie älter werden. Auch wenn Sie Erkrankungen bekommen werden die Beiträge nicht teurer.

Die Beitragssteigerungen ergeben sich allein aus der Kostensteigerung im Gesundheitswesen und haben mit Ihnen persönlich nichts zu tun. Wenn zum Beispiel die Arzt-Gehälter erhöht werden kommt es zu einer Kostensteigerung für ärztliche Behandlungen und die Beiträge müssen angepasst werden. Es spielen sehr viele Faktoren eine Rolle.

Wie hoch die Anpassungen ausfallen, liegt auch an der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Krankenversicherung. Deshalb ist es gerade für verbeamtete Lehrer so wichtig, sich bei einer soliden und bilanziell starken Krankenversicherung abzusichern. Schließlich ist ein verbeamteter Lehrer oder eine Lehrerin das ganze weitere Leben in der privaten Krankenversicherung versichert.

Auch diesen Aspekt kann ein Krankenversicherungsspezialist/in einschätzen.

Ich werde verbeamtet und habe Kinder. Wie müssen diese versichert werden?

Für Ihre Kinder können Sie den Versicherungsschutz ebenfalls wählen. Auch sie können gesetzlich oder privat versichert werden.

In der privaten Versicherung haben die Kinder einen eigenen Vertrag mit einem eigenen Beitrag. Da Kinder nur 20% des Beitrages zahlen kostet der Schutz aber sehr wenig. Sie müssen mit ca. 35€ für ein Kind rechnen, wenn es sehr gut versichert werden soll. Denn auch die Kinder von Beamten haben Anspruch auf Mehrleistungen in der Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können die Kinder oft beitragsfrei über die Familienversicherung beim anderen Elternteil versichert werden. Ob das möglich ist hängt aber vom Einkommen der Eltern ab. Das müssten Sie vorher bitte prüfen lassen. Ansonsten können die Kinder auch mit einem eigenen Beitrag in der gesetzlichen Versicherung bleiben, erhalten dort aber nur die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Sie können den Schutz durch eine private Zusatzversicherung „aufpolieren“.

Was zahlt die Versicherung, wenn ich schwanger bin?

Die Kosten für alle notwendigen ärztlichen Leistungen und Vorsorgeuntersuchungen werden übernommen. Manche Gesellschaften zahlen sogar ein Willkommensgeld.

Was zahlt die private Krankenversicherung für die Geburt?

Die Kosten für die Geburt zahlt die Versicherung der Mutter. Dabei können Sie sich aussuchen, wie Sie Ihr Kind bekommen möchten ob im Krankenhaus oder in einem Geburtshaus oder sogar zu Hause mit der Hebamme. Wichtig ist aber, dass die Geburtshelfer eine anerkannte Ausbildung haben.

Alle Neugeborenen, unabhängig vom Gesundheitszustand, können in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Der Versicherungsschutz ist mindestens dem der Eltern gleichgestellt. Haben sich die Eltern also für einen hochwertigen Schutz entschieden, kann auch ein krank geborenes Kind hochwertig privat versichert werden. In der Kindernachversicherung fallen keine Gesundheitsfragen an. Allerdings müssen Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrer Versicherung anmelden.

Kann jedes Familienmitglied bei einer anderen Versicherung sein?

Im Prinzip ja. Allerdings haben einige Versicherungen Einschränkungen für Kinder. So werden Kinder bis zu einem gewissen Alter oftmals nicht ohne die Eltern versichert. Die Regelungen sind aber verschieden. Manchmal ist es sinnvoll, unterschiedliche Gesellschaften zu wählen.

Was ist, wenn ich in Elternzeit bin?

Während der Elternzeit erhalten Sie, wie alle anderen Bundesbürger, Elterngeld. Das Elterngeld berechnet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen. Sie haben während dieser Zeit auch Anspruch auf Beihilfe. In der Privaten Krankenversicherung ändert sich nichts. ACHTUNG! Wenn das Neugeborene Kind Ihr zweites Kind ist, bekommen Sie mehr Beihilfe (70%), Sie müssen dies Ihrer privaten Krankenversicherung melden. Ihr Beitrag verringert sich dann entsprechend.

Wie funktioniert das mit der Abrechnung?

Nach einer Behandlung schickt ihnen der Behandler eine Rechnung zu. Auf dieser Rechnung können Sie nachlesen wann und warum Sie behandelt wurden und wieviel die einzelnen Leistungen kosten.

Prüfen Sie diese Rechnung. Vor allem die richtige Bezeichnung der Diagnose kann wichtig sein. So ist eine Verdachtsdiagnose noch nicht bestätigt und sollte entsprechend so genannt werden. Alle Diagnosen werden nämlich gespeichert und es ist im Nachhinein schwer, diese zu korrigieren. Sie können auch ruhig einmal nachsehen ob alles richtig abgerechnet wurde. Manchmal schleichen sich  Fehler ein und die Rechnung hat plötzlich Anteile von Leistungen die gar nicht gemacht wurden.

Ist die Rechnung soweit in Ordnung, reichen Sie das Original bei Ihrer Beihilfestelle ein. Die Kopie können Sie zu Ihrer privaten Versicherung schicken. Müssen Sie aber nicht! Die meisten Versicherungen zahlen nämlich Beiträge zurück, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Sozusagen als Dankeschön. Man nennt das Beitragsrückerstattung. Sie können die Rechnungen auch sammeln und später einreichen. Sie haben in der Regel zwei Jahre Zeit um die Rechnungen bei Ihrer privaten Versicherung geltend zu machen. So können Sie übers Jahr sehen wie viele Kosten für Sie nach der Vorleistung der Beihilfe übrig geblieben sind. Oftmals ist die Beitragsrückerstattung höher.