Lehrer in Sachsen, verbeamtet und privat versichert

Verbeamtet und privat versichert? Wie versichere ich mich als verbeamteter Lehrer?

Kurz vorab:

In den meisten Bundesländern werden die Lehrer verbeamtet. Damit soll die große Verantwortung der Lehrer in ihrem Beruf gewürdigt werden.  Nun hat die sächsische Regierung beschlossen, auch die Lehrer in Sachsen zu verbeamten.

Das bringt viele Vorteile für die sächsischen Lehrer mit sich, aber auch einige Unsicherheiten. Die größte Unsicherheit entsteht durch den Übertritt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Hier beantworte ich Ihnen häufig gestellte Fragen:

Was ist Beihilfe?

Die Beihilfestelle erstattet Kosten für Behandlungen im Krankheitsfall, bei der Pflege und im Todesfall. Dabei hat der Beamte mindestens ein Anrecht auf 50%-ige Kostenerstattung. Für Beamte mit mindestens zwei Kindern und pensionierte Beamte zahlt die Beihilfe sogar 70%. Auch Angehörige von Beamten können Beihilfe erhalten, wenn sie berücksichtigungsfähig sind, wie zum Beispiel leibliche Kinder, adoptierte Kinder und Ehepartner.

Der Umfang der Leistungen ist in der sächsischen Beihilfeverordnung geregelt. Dabei erhalten verbeamtete Lehrer in Sachsen mehr Leistungen im Krankheitsfall als ein gesetzlich Versicherter. So werden zum Beispiel privatärztliche Leistungen und das Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus erstattet. Gerade auch beim Zahnersatz steht ein verbeamteter Lehrer mit einer privaten Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe viel besser da.

Wer bezahlt die restlichen Prozente bzw. Kosten?

Die restlichen Kosten sichert der Beamte über eine andere Versicherung ab, welche er selbst bezahlt.

Muss ich mich als Beamter privat versichern?

Nein. Sie haben die Wahl, entweder Sie verbleiben als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Versicherung oder Sie versichern sich in einer privaten Krankenversicherung.

Die gesetzliche Versicherung berechnet den Beitrag aus Ihren Bezügen voll. Außerdem bietet diese Absicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen und ist damit keine umfassende Ergänzung zur Beihilfe. Leistungen für Zahnersatz bezahlt die gesetzliche Versicherung nur sehr eingeschränkt und privatärztliche Behandlungen im Krankenhaus gar nicht.

In der privaten Versicherung bezahlen Sie den Beitrag nur für den Anteil und die Leistungen, die Sie versichern möchten. Bei 50% Leistungen zur Ergänzung Ihrer Beihilfe zahlen Sie also auch nur 50% des Beitrages in der privaten Krankenversicherung. Kinder zahlen sogar nur 20%.

Sie können sich hier also ganz nach ihren Wünschen und Bedürfnissen versichern.

Die amtsärztliche Untersuchung habe ich bestanden. Wird meine Gesundheit noch mal geprüft?

Die privaten Krankenversicherungen haben eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Die amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung ist nicht ausschlaggebend.

Ich habe schon eine Krankheit, kann ich mich trotzdem privat krankenversichern?

Bei Vorerkrankungen empfehle ich eine anonyme Risikovoranfrage an verschiedene Versicherungsgesellschaften zu stellen. Am besten lassen Sie sich dabei von einem/r Experten/In helfen. So erfahren Sie ob und zu welchen Konditionen Sie angenommen werden können. Bei vielen Erkrankungen können Sie nämlich mit einem Risikozuschlag versichert werden. Die Gesellschaften bewerten ihre Erkrankung oft unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich daher. Sind alle Angebote eingegangen, suchen wir das für Sie beste Angebot heraus.

Was mache ich, wenn mich keine Versicherung nimmt?

Für Lehrer, die erstmalig verbeamtet werden, einen Antrag stellen und aus gesundheitlichen Gründen von keiner Versicherung angenommen werden, gibt es die Beamtenöffnungsklausel. Diese Klausel bieten aber nicht alle Gesellschaften an. Es ist daher wichtig, dass Sie wissen bei welcher Gesellschaft Sie anfragen müssen. Es darf nämlich nur einmalig ein Antrag dazu gestellt werden. Außerdem muss der Antrag für den Beamten spätestens ein halbes Jahr nach der Verbeamtung gestellt werden. Andere Personenkreise haben andere Fristen. Verpassen Sie diese Frist, müssen Sie zum vollen Beitrag in der gesetzlichen Versicherung verbleiben.Da die Voraussetzungen für die Beamtenöffnungsklausel kompliziert sind lassen Sie sich besser von einem Krankenversicherungsexperten beraten.

Die Absicherung über die Beamtenöffnungsklausel ergänzt die Beihilfe nicht zu 100%. Restkosten können hier also verbleiben. Da Sie aber immer noch deutlich weniger Beitrag für mehr Leistungen bezahlen als in der gesetzlichen Versicherung ist es trotzdem meist ratsam, die Öffnungsklausel anzunehmen.

Wieviel Beitrag muss ich als Lehrer für meine private Krankenversicherung zahlen?

Die Beiträge berechnen sich nach Ihrem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, was Sie an Beihilfe erhalten und danach welche Leistungen Sie versichern möchten. Haben Sie zum Beispiel schon eine Vorerkrankung, wie Schilddrüsenunterfunktion oder leichten Bluthochdruck, müssen Sie mit etwas mehr Beitrag rechnen als wenn Sie gesund wären. Das nennt man Risikozuschlag. Die Höhe des Risikozuschlages wird von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich bewertet. Ein Vergleich lohnt sich. Allerdings sollten Sie vorsichtig bei der Anfrage sein. Alle Daten werden nämlich gespeichert. Daher sollten solche Voranfragen anonym gestellt werden. Ein gute/r Versicherungsmakler/in hat die Erfahrung und das nötige Wissen.

Werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung teurer, wenn ich älter werde? Um wieviel erhöhen sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung.

Die Beiträge erhöhen sich in der Regel jedes Jahr etwas. Das liegt aber nicht daran, dass Sie älter werden. Auch wenn Sie Erkrankungen bekommen werden die Beiträge nicht teurer.

Die Beitragssteigerungen ergeben sich allein aus der Kostensteigerung im Gesundheitswesen und haben mit Ihnen persönlich nichts zu tun. Wenn zum Beispiel die Arzt-Gehälter erhöht werden kommt es zu einer Kostensteigerung für ärztliche Behandlungen und die Beiträge müssen angepasst werden. Es spielen sehr viele Faktoren eine Rolle.

Wie hoch die Anpassungen ausfallen, liegt auch an der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Krankenversicherung. Deshalb ist es gerade für verbeamtete Lehrer so wichtig, sich bei einer soliden und bilanziell starken Krankenversicherung abzusichern. Schließlich ist ein verbeamteter Lehrer oder eine Lehrerin das ganze weitere Leben in der privaten Krankenversicherung versichert.

Auch diesen Aspekt kann ein Krankenversicherungsspezialist/in einschätzen.

Ich werde verbeamtet und habe Kinder. Wie müssen diese versichert werden?

Für Ihre Kinder können Sie den Versicherungsschutz ebenfalls wählen. Auch sie können gesetzlich oder privat versichert werden.

In der privaten Versicherung haben die Kinder einen eigenen Vertrag mit einem eigenen Beitrag. Da Kinder nur 20% des Beitrages zahlen kostet der Schutz aber sehr wenig. Sie müssen mit ca. 35€ für ein Kind rechnen, wenn es sehr gut versichert werden soll. Denn auch die Kinder von Beamten haben Anspruch auf Mehrleistungen in der Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können die Kinder oft beitragsfrei über die Familienversicherung beim anderen Elternteil versichert werden. Ob das möglich ist hängt aber vom Einkommen der Eltern ab. Das müssten Sie vorher bitte prüfen lassen. Ansonsten können die Kinder auch mit einem eigenen Beitrag in der gesetzlichen Versicherung bleiben, erhalten dort aber nur die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Sie können den Schutz durch eine private Zusatzversicherung „aufpolieren“.

Was zahlt die Versicherung, wenn ich schwanger bin?

Die Kosten für alle notwendigen ärztlichen Leistungen und Vorsorgeuntersuchungen werden übernommen. Manche Gesellschaften zahlen sogar ein Willkommensgeld.

Was zahlt die private Krankenversicherung für die Geburt?

Die Kosten für die Geburt zahlt die Versicherung der Mutter. Dabei können Sie sich aussuchen, wie Sie Ihr Kind bekommen möchten ob im Krankenhaus oder in einem Geburtshaus oder sogar zu Hause mit der Hebamme. Wichtig ist aber, dass die Geburtshelfer eine anerkannte Ausbildung haben.

Alle Neugeborenen, unabhängig vom Gesundheitszustand, können in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Der Versicherungsschutz ist mindestens dem der Eltern gleichgestellt. Haben sich die Eltern also für einen hochwertigen Schutz entschieden, kann auch ein krank geborenes Kind hochwertig privat versichert werden. In der Kindernachversicherung fallen keine Gesundheitsfragen an. Allerdings müssen Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrer Versicherung anmelden.

Kann jedes Familienmitglied bei einer anderen Versicherung sein?

Im Prinzip ja. Allerdings haben einige Versicherungen Einschränkungen für Kinder. So werden Kinder bis zu einem gewissen Alter oftmals nicht ohne die Eltern versichert. Die Regelungen sind aber verschieden. Manchmal ist es sinnvoll, unterschiedliche Gesellschaften zu wählen.

Was ist, wenn ich in Elternzeit bin?

Während der Elternzeit erhalten Sie, wie alle anderen Bundesbürger, Elterngeld. Das Elterngeld berechnet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen. Sie haben während dieser Zeit auch Anspruch auf Beihilfe. In der Privaten Krankenversicherung ändert sich nichts. ACHTUNG! Wenn das Neugeborene Kind Ihr zweites Kind ist, bekommen Sie mehr Beihilfe (70%), Sie müssen dies Ihrer privaten Krankenversicherung melden. Ihr Beitrag verringert sich dann entsprechend.

Wie funktioniert das mit der Abrechnung?

Nach einer Behandlung schickt ihnen der Behandler eine Rechnung zu. Auf dieser Rechnung können Sie nachlesen wann und warum Sie behandelt wurden und wieviel die einzelnen Leistungen kosten.

Prüfen Sie diese Rechnung. Vor allem die richtige Bezeichnung der Diagnose kann wichtig sein. So ist eine Verdachtsdiagnose noch nicht bestätigt und sollte entsprechend so genannt werden. Alle Diagnosen werden nämlich gespeichert und es ist im Nachhinein schwer, diese zu korrigieren. Sie können auch ruhig einmal nachsehen ob alles richtig abgerechnet wurde. Manchmal schleichen sich  Fehler ein und die Rechnung hat plötzlich Anteile von Leistungen die gar nicht gemacht wurden.

Ist die Rechnung soweit in Ordnung, reichen Sie das Original bei Ihrer Beihilfestelle ein. Die Kopie können Sie zu Ihrer privaten Versicherung schicken. Müssen Sie aber nicht! Die meisten Versicherungen zahlen nämlich Beiträge zurück, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Sozusagen als Dankeschön. Man nennt das Beitragsrückerstattung. Sie können die Rechnungen auch sammeln und später einreichen. Sie haben in der Regel zwei Jahre Zeit um die Rechnungen bei Ihrer privaten Versicherung geltend zu machen. So können Sie übers Jahr sehen wie viele Kosten für Sie nach der Vorleistung der Beihilfe übrig geblieben sind. Oftmals ist die Beitragsrückerstattung höher.