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Verbeamtung von Lehrern in Sachsen und private Krankenversicherung

Von Einigen seit Jahren gefordert von Anderen stets abgelehnt, die Verbeamtung der Lehrer in Sachsen. Vor allem das sächsische Finanzministerium ist wegen der hohen Pensionsansprüche gegen eine Verbeamtung von Lehrern. Nun fordern gerade die jungen Christdemokraten die Einführung des Beamtenrechtes für diese Berufsgruppe. Seit einiger Zeit können nämlich nicht alle Lehrerstellen in Sachsen besetzt werden. Lehrer sein in Sachsen ist unattraktiv. So kommt es, dass zwar viele Lehrer an den sächsischen Universitäten und Hochschulen ausgebildet werden aber wenige danach eine Anstellung in Sachsen aufnehmen.

Dabei unterscheidet sich das Bruttogehalt eines sächsischen Lehrers nicht wesentlich von seinen Kollegen in anderen Bundesländern. Anders als bei einem verbeamteten Lehrer zahlt der angestellte Lehrer aber wie alle Arbeitnehmer von seinem Gehalt Sozialversicherungsbeiträge (Rentenversicherung, Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung). Beim Nettogehalt macht das dann monatlich 500€ bis 600€ Unterschied. Schlecht für den Lehrer, gut für unsere Haushaltskasse des Landes Sachsen. Allerdings muss man dabei beachten, dass ein verbeamteter Lehrer eine private Krankenversicherung benötigt für die er ca. 200€ von seinem Bruttogehalt bezahlt. Dafür ist dieser dann recht anspruchsvoll privatversichert. Die Gehälter von Lehrern erhöhen sich mit den Dienstjahren, egal ob angestellt oder verbeamtet. So kommt es, dass viele Lehrer  früher oder später Anspruch auf eine private Krankenversicherung erlangen.

Gehalt für Studienräte Gymnasium und Berufsschule (Stand: 01. April 2014, Lohnsteuerklasse I, ledig, keine Kinder; Beamte vor Abzug der Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge)

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Und hier beginnt ein neues Problem. Viele Lehrer können sich nämlich nicht einfach so privat versichern. Die private Krankenversicherung befragt seine Antragsteller nämlich nach dem Gesundheitszustand. Sind sie in den letzten fünf Jahren krank gewesen? Wenn ja kommt es nun darauf an, was für Erkrankungen sie hatten. Eine einfache Erkältung stellt natürlich kein Problem für die private Krankenversicherung dar. Viele Menschen haben aber chronische Erkrankungen (z.B.  Allergien) oder etwa einen Sportunfall, oder, oder. Gerade Lehrer sind in ihrem Beruf psychisch sehr gefordert und benötigen deshalb auch öfter den Rat eines Experten.  Bei psychischen Behandlungen wird oftmals sogar 10 Jahre zurück gefragt. Liegen Vorerkrankungen vor, prüft die Krankenversicherung unter welchen Bedingungen eine Annahme möglich ist. Das kann zum Beispiel ein Risikozuschlag sein. Da bezahlen sie einen höheren Monatsbeitrag. Es gibt aber auch nicht unerheblich viele Menschen, deren Gesundheitszustand eine Aufnahme in die private Krankenversicherung nicht zulässt. Bei einem frisch verbeamteten Lehrer gibt es hierfür eine Regelung, die Beamtenöffnungsklausel. Durch diese Klausel können sie, trotz Vorerkrankung unter gewissen Umständen in die private Krankenversicherung eintreten. Allerdings müssen sie auch hier einen höheren Beitrag und eine weniger gute Versorgung in Kauf nehmen. Angestellte Lehrer mit Vorerkrankung haben kaum eine Chance auf Aufnahme.

Was ist also zu tun? Ich empfehle jedem angehenden Lehrer so zeitig wie möglich den Abschluss einer  Anwartschaftsversicherung. Diese Versicherung sichert Ihnen Ihren Gesundheitszustand zum Zeitpunkt des Abschlusses der Versicherung. Haben sie später  Erkrankungen, können sie trotzdem problemlos eine private Krankenversicherung bei diesem Unternehmen abschließen. Diese Versicherung kostet nicht viel, spart aber viel wenn Sie sich privat versichern wollen oder müssen.

Nun ist nicht jede Versicherung gleich gut. Bitte lassen Sie sich deshalb von einem Experten beraten.