gesetzliche Krankenversicherung

Drei Viertel der Krankenkassen heben Zusatzbeitrag an

Die Krankenkassen schauen auf ein gewaltiges Finanzloch: nun wird ersichtlich, welche Anbieter die Beiträge anheben und welche nicht. Immerhin drei Viertel aller Kassen setzen den Zusatzbeitrag rauf.

Es waren besorgniserregende Nachrichten, die im letzten Jahr wiederholt aus dem gesetzlichen Kassensystem kamen. Zwischen 17 und 23 Milliarden Euro beträgt -je nach Wirtschafts-Entwicklung- das Finanzloch, das bei den Krankenkassen klafft. Die Bundesregierung hob daraufhin den durchschnittlichen Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte an. Aber dieser Wert ist für die einzelnen Anbieter nicht bindend, sondern nur als Empfehlung gedacht.

Wie also würden sich die Krankenkassen tatsächlich verhalten? Das Ausmaß wird nun ersichtlich, nachdem alle Anbieter ihren Beitrag für das Jahr 2023 kommuniziert haben. Und tatsächlich haben viele ihren Zusatzbeitrag raufsetzen müssen. Zur Erinnerung: Der Zusatzbeitrag gesellt sich zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den alle gleichermaßen zahlen müssen. Der allgemeine Beitrag und der Zusatzbeitrag werden zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen. Drei Viertel aller Krankenkassen heben nun ihren Zusatzbeitrag an.

Bei den Ortskrankenkassen, auch AOKen, setzen nach einer Auswertung der krankenkassennetz.de GmbH fast alle ihren Zusatzbeitrag rauf: lediglich ein Anbieter verzichtet darauf. Darunter so Mitgliederstarke Kassen wie die AOK Plus, die in Thüringen und Sachsen fast Monopolstellung hat: Hier wird der Zusatzbeitrag künftig 1,50 Prozent des Bruttolohns betragen. Günstigster Anbieter ist hier die AOK Sachsen-Anhalt, die 2023 einen Zusatzbeitrag von 1,00 Prozent berechnet. Satte 1,9 Prozent werden hingegen bei der AOK Nordost fällig, die damit die teuerste Ortskrankenkasse ist.

Ebenfalls viele Erhöhungen sind bei den vielen Betriebskrankenkassen zu beobachten. Doch hier gibt es zwei Ausnahmen. Die in Bayern, Hessen und Niedersachsen geöffnete BKK Herkules (Zusatzbeitrag 1,09 Prozent) sowie die in elf Bundesländern aktive SKD BKK (Zusatzbeitrag 1,15 Prozent) starten ins neue Jahr mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag. Sie zählen damit zu den Versicherern mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Prämie.

Positiv: Die größten Kassenanbieter in Deutschland halten ihren Zusatzbeitrag stabil. Die Techniker Krankenkasse berechnet wie im Vorjahr 1,2 Prozent Zusatzbeitrag, die Barmer 1,5 Prozent. Erstgenannte zählt 11 Millionen Mitglieder, die Barmer immerhin noch 8,7 Millionen. Weitere 14 Versicherer ändern ihren Beitrag nicht.

Es lohnt sich im Zweifel also, den Zusatzbeitrag zu vergleichen. Günstigste Anbieter sind nach dieser Auswertung die BKK firmus (0,90 Prozent) und die BKK Gildemeister Seidensticker (0,90 Prozent): beides eher kleinere Kassen. Allerdings sollte der Beitrag nicht das einzige Kriterium sein. Zusatzleistungen wie etwa Gesundheitskurse, ein guter Service und Ansprechpartner vor Ort sind mindestens ebenso wichtig. Denn die günstigste Kasse nützt nichts, wenn man sich im Leistungsfall lange mit Bürokratie rumschlägt oder keine Hilfe findet. Hier hilft ein Beratungsgespräch, ob und unter welchen Umständen sich ein Wechsel empfiehlt.

Krankenkassen: Deutlich höhere Beiträge ab 2023

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum Jahreswechsel auf einen Rekordwert steigen. Er wird um 0,3 Prozentpunkte angehoben und beträgt dann im Schnitt 16,2 Prozent des Bruttolohnes. Für viele Menschen ist das eine schlechte Nachricht, fressen doch Inflation und explodierende Energiepreise ohnehin Sparvermögen auf.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss 2023 deutlich mehr Geld für die Krankenkasse zahlen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen 2023 um 0,3 Prozentpunkte, sodass dann durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohnes für den Krankenschutz gezahlt werden müssen. Das zeigen Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Spargesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Über sie berichtet aktuell das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Für die gesetzlich Versicherten ist das -natürlich- keine gute Nachricht. Aber steigende Beiträge kündigten sich bereits an. Die Krankenkassen plagt ein riesiges Finanzloch, nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums beziffert es sich allein 2023 auf 17 Milliarden Euro. Doch Experten warnen, das sei noch viel zu optimistisch geschätzt. Denn Inflation und eine mögliche Schwäche der deutschen Wirtschaft sind hier noch gar nicht eingerechnet. So könnte sich das Defizit gar auf 22 Milliarden Euro summieren.

Die Gründe für das Finanzloch sind vielfältig. Teure Gesundheitsreformen -teils bereits von der Vorgänger-Regierung unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen- führen zu zusätzlichen Kosten. Zugleich aber handelt es sich um einen Langzeit-Trend: Medikamente verteuern sich, auch infolge des medizinischen Fortschritts. Und mehr ältere Menschen leben in Deutschland, die ohnehin statistisch höhere Krankheitskosten haben. Hinzu gesellt sich die Rekord-Inflation infolge des Ukraine-Krieges. Sie verteuert die Energie in den Kliniken, aber auch die Essensversorgung, die Herstellung von Medizinprodukten etc.

Was aber tun, wenn sich die Krankenversicherung verteuert? Lohnen kann ein Vergleich der Krankenkassen, denn nicht jede berechnet gleich viel. Hier sei auf den individuellen Zusatzbeitrag verwiesen, der von jedem Anbieter -je nach Finanzlage- festgelegt werden kann. Darüber hinaus können Menschen mit entsprechendem Einkommen überlegen, ob sie in die private Krankenvollversicherung wechseln. Hier sind nicht nur die Leistungen, auf die Anspruch besteht, genau laut Vertrag definiert. Da zusätzlich auch Alterungsrückstellungen angespart werden, somit ein kapitalgedeckter Finanzpuffer, können Teuerungen im Alter auch stärker aufgefangen werden. Der Wechsel sollte nicht ohne umfassende Beratung durch einen Fachmann erfolgen, da die Verträge komplex sind und Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet werden müssen.

Darüber hinaus ist es für gesetzlich Versicherte derzeit überlegenswert, mit einer Krankenzusatz-Police und einer Pflegezusatzversicherung den Krankenkassen-Schutz zu ergänzen. Zwar hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aktuell Leistungskürzungen im Kassen-System ausgeschlossen. Nach Ansicht von Gesundheitsökonomen könnten diese Kürzungen aber notwendig werden, wenn die Teuerungsspirale längere Zeit fortschreitet. Gesetzlich Versicherte müssen sich folglich darauf einstellen, dass sie mehr aus eigener Tasche werden zahlen müssen.

Mit Zusatzverträgen lässt sich der Schutz der Krankenkassen aufstocken – die Leistungen sind auch hier vertraglich garantiert. Weil auch die Eigenbeiträge bei einer Pflege im Heim aktuell explodieren, ist es beinahe schon ein Muss, mit einer Pflegezusatzversicherung finanziell vorzusorgen. Immer mehr Pflegebedürftige rutschen derzeit in Armut ab, wie Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen. Hier lautet das Credo: Wer selbst vorsorgt, hat im Ernstfall mehr zum Leben.

Wie Krankenkassen Fitnessangebote bezuschussen

Gesetzliche Krankenkassen sind daran interessiert, dass ihre Mitglieder Sport machen. Zumindest gilt dies für ungefährliche Sportarten, die im wörtlichen Sinne „fit“ halten. Dennoch bezuschussen gesetzliche Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Und doch kann man Zuschüsse für Fitnessangebote erhalten. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich.

Denn wenngleich Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen, so bezuschussen sie doch Präventionskurse – auch solche Kurse, die in Fitnessstudios angeboten werden. Die Regel ist, dass man zwei Mal im Jahr einen Zuschuss für einen Kurs erhalten kann. Die Höhe des Zuschusses je Kurs variiert – angefangen von 70 Euro bis hin zu 250 Euro. Auch der prozentuale Anteil an den Kosten variiert: Einige Kassen übernehmen nur 80 oder 90 Prozent der Kosten, andere sogar 100 Prozent.

Für Zuschüsse müssen Bedingungen erfüllt werden
Die Zuschüsse aber gibt es nicht voraussetzungslos. So wollen Kassen verständlicherweise nicht für Kurse zahlen, die nichts nutzen – etwa, weil sich die Versicherten zwar zum Zahlen der Kursgebühren verpflichtet haben, aber die Kurse selbst gar nicht besuchen. Deswegen muss meist ein Nachweis erbracht werden, dass mindestens 80 Prozent der Kursveranstaltungen auch besucht wurden. Doch auch die Qualität der Kurse ist wichtig.

Die Kurse müssen der Prävention dienen
Denn die Kassen dürfen in der Regel einen Zuschuss für Kurse im Fitnesscenter oder für andere Sport- und Bewegungskurse nur dann erbringen, wenn diese Kurse der Prävention dienen. Deswegen werden oft nur Kurse bezuschusst, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden. Die Prüfstelle garantiert, dass die Kurse auch die Qualität eines Gesundheitsangebots haben.

Auch Bonusprogramme bringen finanziellen Vorteil fürs Fitnesscenter
Aber es gibt noch eine weitere Möglichkeit, den Sport im Fitnesscenter zu einem Kostenvorteil bei Krankenkassen zu machen. Denn wenngleich Kassen die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter oder auch in einem Verein nicht bezuschussen, honorieren sie solche Mitgliedschaften dennoch über ihr Bonusprogramm. Das bedeutet: Die Kassen vergeben für den Nachweis der Mitgliedschaft Punkte, sobald man am Bonusprogramm teilnimmt. Und wenn man genügend weitere Maßnahmen (Vorsorgeuntersuchungen etc.) absolviert hat, lassen sich die Punkte in ein Guthaben oder eine Geldprämie umwandeln.

Bonusprogramme sind sehr verschieden
Bonusprogramme der Krankenkassen sind sehr verschieden und machen das Erreichen der Bonusleistung (Guthaben oder Geldprämie) zudem unterschiedlich schwer. Auch hier lohnt sich ein gründlicher Vergleich. So bringt die Mitgliedschaft in einem Verein oder einem Fitnesscenter zwischen fünf Euro und dreißig Euro Guthaben. Viele Krankenkassen deckeln freilich das Geld, das für verschiedene Bonusmaßnahmen ausgeschüttet werden. Häufig ist zum Beispiel ein „Bonusdeckel“ in Höhe von 100 Euro.

Die Bonusprogramme sind ein wichtiges Mittel im Wettbewerb der Krankenkassen um Kunden. Jedoch: Die Kassen bieten die Bonusprogramme nicht nur aus Wohltätigkeit an. Stattdessen sind sie laut dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dazu verpflichtet.

Weil die Vorgaben aber wenig konkret sind, unterscheidet sich auch das Leistungsvolumen der Bonusprogramme – die Programme können ein Grund sein, eine Krankenkasse zu wählen oder eine Mitgliedschaft zu wechseln. Allerdings sollten auch weitere Kriterien (wie der Zusatzbeitrag) beachtet werden. Wer hierzu mehr wissen will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Osteopathie: Was Krankenkassen bezuschussen

Die Osteopathie ist beliebt, aber zählt nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten und werben dadurch um Kunden – zum Teil über das Bonussystem. Weil die Praxis kompliziert ist, kann sich aber auch eine private Zusatzversicherung lohnen.

Die Osteopathie möchte Leiden lindern, indem sie die Selbstheilungskräfte des Körpers unterstützt. Hierzu löst sie Blockaden, die eine Selbstheilung des Körpers behindern könnten. Am verbreitetsten ist die Osteopathie bei Behandlung chronischer Rückenleiden. Aber auch in der Kinderheilkunde hat sie einen festen Platz – zum Beispiel bei der Behandlung von Schrei-Babys oder von Verdauungsproblemen in der Kindheit.

Jeder Vierte war schon beim Osteopathen
Und die Osteopathie ist beliebt, wie eine Forsa- Umfrage herausfand: Jeder vierte Deutsche war in seinem Leben bereits einmal beim Osteopathen. Dennoch zählt die Osteopathie nicht zu den gesetzlichen Kassenleistungen. Weil aber gesetzliche Krankenkassen im Wettbewerb untereinander auch von der Beliebtheit der Osteopathie profitieren wollen, erbringen sie oft Zuschüsse zur Behandlung als freiwillige Satzungsleistung. Osteopathie-Zuschüsse sind ein beliebtes Mittel, um für eine Krankenkasse zu werben.

Häufig wird die Zahl der bezuschussten Behandlungen pro Kalenderjahr jedoch durch eine Krankenkasse begrenzt. Oder der Betrag wird bei einer bestimmten Zuschuss-Summe gedeckelt. Auch verlangen einige Kassen, dass der Osteopath Mitglied eines Berufsverbandes ist oder er eine definierte Mindestzahl an Unterrichtsstunden absolviert hat. Oder die Kasse koppelt die Zuschüsse an ein Bonussystem.

Bonussysteme sind oft aufwendig
Sind Zuschüsse zur Osteopathie an ein Bonussystem gekoppelt, kann es für Kassenpatienten aber aufwendig werden – zwei, drei, vier weitere Maßnahmen müssen dann als Bonusmaßnahme absolviert werden. Typisch sind hierfür zum Beispiel verschiedene Vorsorgeuntersuchungen oder auch verschiedene Sportangebote. Bedingung: Diese müssen zu einem Nachweis für die Krankenkasse führen und von der Kasse als Bonus-Maßnahme akzeptiert werden.

Besucht man anrechnungsfähige Maßnahmen, erhält man häufig Punkte auf einem Konto gutgeschrieben. Erst beim Erreichen einer bestimmten Zahl an Bonuspunkten wird dann die Osteopathie bezuschusst – das kann Zeit kosten oder auch Geld, sobald die geforderten Maßnahmen zuzahlungspflichtig sind.

Aus diesem Grund lohnt sich mitunter der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung – durch die Beliebtheit der Osteopathie haben viele Anbieter osteopathische Behandlungen fest in den Leistungskatalog integriert. Wer wissen möchte, ob er mit einem Krankenkassenzuschuss oder einer Zusatzversicherung besser in die Zukunft ohne Rückenleiden „fährt“, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Große Krankenkassen halten Zusatzbeitrag 2022 stabil

Auch im neuen Jahr werden viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag anheben. Positiv aber: Viele der größten Anbieter halten 2022 ihren Zusatzbeitrag stabil. Wenn die Kasse den Beitrag anhebt, kann man wechseln.

Welchen Zusatzbeitrag müssen gesetzlich Versicherte 2022 zahlen? Diese Frage beschäftigt womöglich viele Mitglieder der Krankenkassen, nachdem sogar der GKV-Spitzenverband vor explodierenden Kosten im Gesundheitssystem gewarnt hat: und folglich vor Teuerungen. Tatsächlich müssen -Stand jetzt- rund 18 Millionen Versicherte höhere Zusatzbeiträge zahlen, so berichtet t-online.de. Demnach haben 12 der 98 gesetzlichen Kassenanbieter ihren Beitrag raufgesetzt.

Zu jenen, die den Beitrag anheben, zählen mehrere Ortskrankenkassen. So müssen etwa Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der AOK Bayern künftig einen Zusatzbeitrag von 1,30 Prozent zahlen, während er jetzt noch bei 1,10 Prozent liegt. Bei der AOK Nordost steigt er gar von 1,50 Prozent auf 1,70 Prozent. Auch die AOK Sachsen-Anhalt verlangt künftig mehr: liegt bei den Kosten aber deutlich unter dem Bundesschnitt der Kassen: Statt 0,60 Prozent heißt es künftig 0,80 Prozent extra.

Zur Erinnerung: Die Krankenkassen müssen alle den Allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent berechnen. Reicht das Geld nicht aus, das sie aus Mitgliedsbeiträgen und dem Gesundheitsfond bekommen, dürfen sie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag berechnen. Allgemeiner Beitrag und Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und -nehmer finanziert.

Große Anbieter halten Beitrag stabil

Positiv dürfte viele Krankenkassen-Mitglieder aber stimmen, dass die größten deutschen Krankenversicherer ihren Zusatzbeitrag auch 2022 stabil halten. So etwa die Techniker Krankenkasse (TK), mit mehr als elf Millionen Versicherten Branchenprimus. Der Zusatzbeitrag bleibe im kommenden Jahr stabil bei 1,2 Prozent, teilt der Versicherer auf seiner Webseite mit. In Summe müssen dann weiterhin 15,8 Prozent an Krankenkassen-Beitrag gezahlt werden.

Ebenfalls stabil bei 1,2 Prozent liegt der Zusatzbeitrag bei der AOK Plus. Das dürfte man vor allem in Sachsen und Thüringen positiv aufnehmen, denn in diesen beiden Bundesländern ist die Ortskrankenkasse mit 3,4 Millionen Versicherten regional größter Anbieter. Auch hier liegt der Krankenkassen-Beitrag entsprechend bei 15,8 Prozent.

Eine der Marktgrößen ist die Barmer mit neun Millionen Versicherten. Sie hält den kassenindividuellen Zusatzbeitrag 2022 zwar ebenfalls stabil: aber hier müssen Versicherte schon 1,5 Prozent extra zahlen. Der selbe Zusatzbeitrag wird -wie im Vorjahr- bei der DAK Gesundheit fällig.

Im Zweifel wechseln

Hebt eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag an, kann man sich einen neuen Anbieter suchen. Seit 2021 ist das deutlich einfacher geworden: einfach eine neue Krankenversicherung abschließen, diese übernimmt die Kündigung gegenüber dem alten Anbieter. Erhöht die Krankenkasse den Beitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats.

Der Zusatzbeitrag sollte aber nicht das einzige Kriterium für eine Krankenkasse sein. Wer mit seinem Anbieter gute Erfahrungen gemacht hat, einen guten Service genießt und Ansprechpartner vor Ort hat, sollte überlegen, ob ihm dies nicht den Mehrbetrag wert ist. Auch im Leistungskatalog der Kassen gibt es durchaus Unterschiede. Im Zweifel hilft ein Beratungsgespräch, über den Unterschied zwischen den Krankenkassen im Bilde zu sein.

Viele Krankenkassen heben Zusatzbeitrag an

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auf steigende Kosten einstellen. Die mitgliederstärksten Krankenkassen heben 2021 ihren Zusatzbeitrag an, teils deutlich. Betroffen sind 37,3 Millionen Mitglieder.

Es sind nicht nur der Kosten der Coronakrise, sie verschärfen aber die Situation: Zum Jahreswechsel 2020/21 sahen sich viele Krankenkassen genötigt, ihren Zusatzbeitrag anzuheben. Zur Erinnerung: 14,6 Prozent beträgt der allgemeine Beitragssatz. Reicht das Geld aus Beiträgen und dem Gesundheitsfonds nicht aus, dürfen die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen.

Wie das Info-Portal Franke Media errechnet hat, sind von den aktuellen Teuerungen 37,3 Millionen Mitglieder betroffen: und damit mehr als 66 Prozent der rund 56,4 Millionen gesetzlich versicherten Beitragszahler. Kein Wunder, sind doch die mitgliederstärksten Anbieter unter jenen, die nun ihre Prämien korrigieren müssen:

Die größten Anbieter setzen Prämien rauf

Die Techniker Krankenkasse (TK) mit rund 10,7 Millionen Versicherten (einschließlich beitragsfrei Familienversicherten) setzt den Zusatzbeitrag um 0,5 Prozentpunkte rauf und hebt ihn somit auf 1,2 Prozent an. Auch die Barmer GEK, mit knapp neun Millionen Versicherten zweitgrößte Krankenkasse, verlangt künftig 0,4 Prozentpunkte mehr – hier werden künftig gar 1,5 Prozent Zusatzbeitrag fällig.

Darüber hinaus müssen viele große Ortskrankenkassen ihre Prämie korrigieren. So verlangt zum Beispiel die AOK Plus künftig 0,6 Prozentpunkte mehr (Zusatzbeitrag 1,2 Prozent): Sie ist mit 3,4 Millionen Versicherten größter Versicherer in Sachsen und Thüringen.

Die Gründe für die Prämiensprünge sind komplex. Die Bevölkerung wird im Schnitt immer älter – entsprechend sind auch mehr Menschen auf Operationen und Gesundheitsservices angewiesen. Zudem kosten Reformen der Bundesregierung die Krankenkassen Geld. Unter anderem sollen die Kliniken mehr Personal einstellen und dieses auch besser bezahlen – notwendige Maßnahmen angesichts der Tatsache, dass in Deutschland schon jetzt hunderttausende Kranken- und Altenpfleger fehlen.

Der Zusatzbeitrag ist nicht alles

Die Zusatzbeitrag liegt im Schnitt aller Tarife -unter Berücksichtigung der Mitgliederzahlen- bei 1,28 Prozent, berichtet Franke Media. Der Wechsel zu einem neuen Anbieter wird ab diesem Jahr einfacher, wenn sich Mitglieder für einen preiswerteren Anbieter suchen wollen. Sie müssen nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Bestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die neue Krankenkasse kümmert sich dann darum, den alten Anbieter zu informieren.

Dennoch gilt bei Krankenkassen -wie auch bei jeder anderen Versicherung- Beitrag ist nicht alles. Zusätzlich sollten die Versicherten auch einen Blick auf die Leistungen und den Service werfen. Denn hierbei gibt es große Unterschiede. Wer mit seiner Krankenkasse bisher gute Erfahrungen gemacht hat, Ansprechpartner vor Ort hat oder digitale Tools nutzen kann, hat Gründe, auch bei einem etwas höheren Preis seinem Anbieter treu zu bleiben. Ein Beratungsgespräch kann bei der Wahl des richtigen Krankenversicherers helfen.

Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung?

Sollen sich Beamte leichter in der gesetzlichen Krankenkasse versichern dürfen? Diese Debatte nimmt bundesweit Fahrt auf, nachdem das Bundesland Hamburg einen entsprechenden Vorstoß wagt – und ab August 2018 den hälftigen Arbeitgeberzuschuss zahlt, wenn sich Beamte gesetzlich versichern wollen. Doch lohnen wird sich das wohl nur für wenige. Eine solche Entscheidung sollte gut überlegt sein.

Wenn sich Beamte gesetzlich krankenversichern wollen, lohnt sich das bisher kaum für sie. Im Gegenteil: Der Gesetzgeber legt ihnen Hürden in den Weg. Zwar stehen die Krankenkassen auch Staatsdienern offen. Aber sie müssen in der GKV sowohl den Arbeitgeber- als auch Arbeitnehmeranteil zahlen. Anders hingegen, wenn sie sich privat versichern: Hier übernimmt der Staat über Beihilfen zwischen 50 und 70 Prozent der Arztrechnungen, abhängig von Familienstand und Status. Nur der Rest der Kosten muss über eine private Krankenversicherung abgedeckt werden.

Angesichts dieser Ausgangssituation verwundert es kaum, dass die Zahl der Beamten bei den Krankenkassen gering bemessen ist. 85 Prozent aller Beihilfeberechtigten sind privat krankenvollversichert, so eine Studie der Bertelsmann Stiftung. Beamte stellen rund die Hälfte der 8,77 Millionen Privatversicherten.

Die freie Hansestadt Hamburg will das nun ändern und Beamte verstärkt zu den Krankenkassen locken. Und dafür hat der Stadtrat durchgesetzt, dass Hamburg als Dienstherr ihren Beamten die Hälfte des Beitrags für eine gesetzliche Krankenkasse zahlt. So wird es bereits bei Angestellten gehandelt. Auch andere Bundesländer haben in Anschluss an den Vorstoß begonnen zu diskutieren, ob sie Beamten den Zugang zu den Krankenkassen erleichtern. In Kraft treten wird die Reform zum 1. August 2018. Es ist nicht auszuschließen, dass weitere Länder dem Beispiel Hamburgs folgen werden.

Beamte in die gesetzliche Krankenversicherung – lohnt sich das überhaupt?

Hier schließt sich nun die wichtige Frage an: Lohnt es sich überhaupt für Beamte, in eine gesetzliche Krankenkasse einzutreten? Die Antwort ist abhängig vom jeweiligen Einzelfall. Denn auch, wenn sich die Dienstherren zukünftig an den Krankenkassen-Kosten beteiligen, verlieren die Beamten mit dem Wechsel viele Privilegien. Also all jene Vorteile, die ein guter Privattarif bietet: etwa kürzere Wartezeiten auf einen Facharzt-Termin, Chefarzt-Behandlung, Unterbringung in einem Zweibettzimmer und so weiter.

Dennoch gibt es einige Beamte, für die sich ein Wechsel lohnen könnte. „Für Beamtinnen und Beamte mit Kindern, Versorgungsempfänger oder Menschen mit Behinderung kann die GKV die bessere Alternative sein. Hier richten sich die Beiträge nach Einkommen und nicht nach Risiko und nicht erwerbstätige Familienmitglieder sind beitragsfrei mitversichert“, erklärt Cornelia Prüfer-Storcks, die Gesundheitssenatorin von Hamburg. Aber auch die Politik erwartet keine große Wechselwelle: Viele Staatsdiener werden aufgrund der Vorteile in der PKV verbleiben.

Wenn Beamte mit einem Wechsel zu Krankenkassen liebäugeln, sollten sie sich zuvor über mögliche Vor- und Nachteile genauestens informieren und beraten lassen. Denn der Schritt ist ein endgültiger. Wer sich einmal für die Pauschale entschieden hat, soll nicht mehr ins Beihilfe-System zurückkehren dürfen, so sieht es zumindest das Gesetz in Hamburg vor. Der Grund: Solidargemeinschaften sind auf lange Mitgliedschaften angewiesen, damit auch die Jungen und Gesunden für die entstehenden Krankheitskosten eintreten, ganz gleich, ob gesetzlich oder privat versichert. Schließlich soll eine Solidargemeinschaft gemeinsam ein Risiko auf möglichst vielen Schultern verteilen.

 

PKV und GKV: Bei Prämienanpassungen gar nicht weit auseinander

Ist die private Krankenversicherung besonders von großen Beitragssprüngen betroffen? Dies liest man oft in den Medien. Eine aktuelle Langzeitstudie aber zeigt: Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen stehen die Privatversicherer gar nicht so schlecht da, wenn es um Beitragsanpassungen geht. Dass die Prämiensprünge mitunter recht hoch ausfallen können, hat mit gesetzlichen Vorschriften zu tun.

Sind die Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) stärker von Teuerungen betroffen als gesetzlich Versicherte? Dies wollte ein Privatversicherer genau wissen und gab zu dieser Frage beim unabhängigen IGES-Institut eine Studie in Auftrag. Die Statistiker verglichen für einen Zeitraum von zwanzig Jahren (1995 bis 2015), wie sich die Prämien in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Hierfür konnten die Wissenschaftler auf die Daten von 716.000 privat Krankenvollversicherten zurückgreifen.

Die Zahlen zeigen: Krankenkassen und Privatversicherer liegen bei der Beitragsentwicklung gar nicht so weit auseinander. Im Gegenteil: So seien die Prämien in den letzten zehn Jahren der Erhebung (2006 bis 2015) sogar bei den Krankenkassen schneller gestiegen als in den Tarifen der privaten Krankenversicherung. Bei den gesetzlichen Kassen habe die jährliche Prämienerhöhung im Schnitt bei 3,7 Prozent gelegen, im Schnitt der PKV-Tarife nur bei 2,2 Prozent. Ein Ergebnis, das viele überraschen dürfte.

Privatversicherer dürfen Prämien nur unter bestimmten Umständen anpassen

Warum aber steigen dann die Prämien in der privaten Krankenversicherung mitunter sprunghaft an? Dies hat regulatorische Gründe. Der Gesetzgeber schreibt den privaten Krankenversicherern vor, dass sie ihre Prämien nur dann anheben dürfen, wenn sogenannte auslösende Faktoren vorliegen. Das ist in der Regel dann gegeben, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert.

Diese Vorschrift bewirkt, dass die Versicherer ihre Beiträge oft jahrelang gar nicht anheben können, weil die auslösenden Faktoren nicht eingetreten sind. Das heißt, sie bleiben stabil. Wenn dann aber nach Jahren eine Prämienanpassung erfolgt, müssen frühere Teuerungen ebenfalls eingerechnet werden.  Es entsteht folglich der Eindruck, als würden die Privatversicherer ihre Kunden besonders stark zur Kasse bitten. Das ist aber nicht der Fall: Sie passen ihre Prämien nur in einem anderen Rhythmus an als die Krankenkassen, nämlich mit größeren Abständen – und dann deutlicher.

Die Privatversicherer machen sich aktuell dafür stark, dass der Gesetzgeber hier eingreift und die Vorschriften ändert. Ähnlich wie die Krankenkassen wollen sie die Prämien regelmäßiger angleichen dürfen, dafür aber moderater. Denn die Herausforderungen sind in beiden Systemen ähnlich: Die Alterung der Gesellschaft führt zu steigenden Gesundheitskosten. Hier muss aber ein weiterer Vorteil der Privatversicherer erwähnt werden: Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind ein Leben lang garantiert. Dem entgegen haben die Krankenkassen ihren Leistungskatalog in den letzten Jahren stark zusammengestrichen.

Dennoch gilt: Wer sich eine private Krankenversicherung sucht, sollte über ein recht gesichertes Einkommen verfügen, auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die Voraussetzungen zu erörtern. Auch eine andere Studie zeigt, dass die meisten Kunden mit den Prämienanpassungen in der PKV einverstanden sind. Fast drei Viertel aller privat Vollversicherten zeigen sich laut einer Umfrage des Ratinghauses Assekurata mit der Beitrags-Entwicklung in der PKV „zufrieden bis vollkommen zufrieden“.