Krankenkasse

Drei Viertel der Krankenkassen heben Zusatzbeitrag an

Die Krankenkassen schauen auf ein gewaltiges Finanzloch: nun wird ersichtlich, welche Anbieter die Beiträge anheben und welche nicht. Immerhin drei Viertel aller Kassen setzen den Zusatzbeitrag rauf.

Es waren besorgniserregende Nachrichten, die im letzten Jahr wiederholt aus dem gesetzlichen Kassensystem kamen. Zwischen 17 und 23 Milliarden Euro beträgt -je nach Wirtschafts-Entwicklung- das Finanzloch, das bei den Krankenkassen klafft. Die Bundesregierung hob daraufhin den durchschnittlichen Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte an. Aber dieser Wert ist für die einzelnen Anbieter nicht bindend, sondern nur als Empfehlung gedacht.

Wie also würden sich die Krankenkassen tatsächlich verhalten? Das Ausmaß wird nun ersichtlich, nachdem alle Anbieter ihren Beitrag für das Jahr 2023 kommuniziert haben. Und tatsächlich haben viele ihren Zusatzbeitrag raufsetzen müssen. Zur Erinnerung: Der Zusatzbeitrag gesellt sich zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den alle gleichermaßen zahlen müssen. Der allgemeine Beitrag und der Zusatzbeitrag werden zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen. Drei Viertel aller Krankenkassen heben nun ihren Zusatzbeitrag an.

Bei den Ortskrankenkassen, auch AOKen, setzen nach einer Auswertung der krankenkassennetz.de GmbH fast alle ihren Zusatzbeitrag rauf: lediglich ein Anbieter verzichtet darauf. Darunter so Mitgliederstarke Kassen wie die AOK Plus, die in Thüringen und Sachsen fast Monopolstellung hat: Hier wird der Zusatzbeitrag künftig 1,50 Prozent des Bruttolohns betragen. Günstigster Anbieter ist hier die AOK Sachsen-Anhalt, die 2023 einen Zusatzbeitrag von 1,00 Prozent berechnet. Satte 1,9 Prozent werden hingegen bei der AOK Nordost fällig, die damit die teuerste Ortskrankenkasse ist.

Ebenfalls viele Erhöhungen sind bei den vielen Betriebskrankenkassen zu beobachten. Doch hier gibt es zwei Ausnahmen. Die in Bayern, Hessen und Niedersachsen geöffnete BKK Herkules (Zusatzbeitrag 1,09 Prozent) sowie die in elf Bundesländern aktive SKD BKK (Zusatzbeitrag 1,15 Prozent) starten ins neue Jahr mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag. Sie zählen damit zu den Versicherern mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Prämie.

Positiv: Die größten Kassenanbieter in Deutschland halten ihren Zusatzbeitrag stabil. Die Techniker Krankenkasse berechnet wie im Vorjahr 1,2 Prozent Zusatzbeitrag, die Barmer 1,5 Prozent. Erstgenannte zählt 11 Millionen Mitglieder, die Barmer immerhin noch 8,7 Millionen. Weitere 14 Versicherer ändern ihren Beitrag nicht.

Es lohnt sich im Zweifel also, den Zusatzbeitrag zu vergleichen. Günstigste Anbieter sind nach dieser Auswertung die BKK firmus (0,90 Prozent) und die BKK Gildemeister Seidensticker (0,90 Prozent): beides eher kleinere Kassen. Allerdings sollte der Beitrag nicht das einzige Kriterium sein. Zusatzleistungen wie etwa Gesundheitskurse, ein guter Service und Ansprechpartner vor Ort sind mindestens ebenso wichtig. Denn die günstigste Kasse nützt nichts, wenn man sich im Leistungsfall lange mit Bürokratie rumschlägt oder keine Hilfe findet. Hier hilft ein Beratungsgespräch, ob und unter welchen Umständen sich ein Wechsel empfiehlt.

Krankenkassen: Deutlich höhere Beiträge ab 2023

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum Jahreswechsel auf einen Rekordwert steigen. Er wird um 0,3 Prozentpunkte angehoben und beträgt dann im Schnitt 16,2 Prozent des Bruttolohnes. Für viele Menschen ist das eine schlechte Nachricht, fressen doch Inflation und explodierende Energiepreise ohnehin Sparvermögen auf.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss 2023 deutlich mehr Geld für die Krankenkasse zahlen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen 2023 um 0,3 Prozentpunkte, sodass dann durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohnes für den Krankenschutz gezahlt werden müssen. Das zeigen Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Spargesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Über sie berichtet aktuell das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Für die gesetzlich Versicherten ist das -natürlich- keine gute Nachricht. Aber steigende Beiträge kündigten sich bereits an. Die Krankenkassen plagt ein riesiges Finanzloch, nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums beziffert es sich allein 2023 auf 17 Milliarden Euro. Doch Experten warnen, das sei noch viel zu optimistisch geschätzt. Denn Inflation und eine mögliche Schwäche der deutschen Wirtschaft sind hier noch gar nicht eingerechnet. So könnte sich das Defizit gar auf 22 Milliarden Euro summieren.

Die Gründe für das Finanzloch sind vielfältig. Teure Gesundheitsreformen -teils bereits von der Vorgänger-Regierung unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen- führen zu zusätzlichen Kosten. Zugleich aber handelt es sich um einen Langzeit-Trend: Medikamente verteuern sich, auch infolge des medizinischen Fortschritts. Und mehr ältere Menschen leben in Deutschland, die ohnehin statistisch höhere Krankheitskosten haben. Hinzu gesellt sich die Rekord-Inflation infolge des Ukraine-Krieges. Sie verteuert die Energie in den Kliniken, aber auch die Essensversorgung, die Herstellung von Medizinprodukten etc.

Was aber tun, wenn sich die Krankenversicherung verteuert? Lohnen kann ein Vergleich der Krankenkassen, denn nicht jede berechnet gleich viel. Hier sei auf den individuellen Zusatzbeitrag verwiesen, der von jedem Anbieter -je nach Finanzlage- festgelegt werden kann. Darüber hinaus können Menschen mit entsprechendem Einkommen überlegen, ob sie in die private Krankenvollversicherung wechseln. Hier sind nicht nur die Leistungen, auf die Anspruch besteht, genau laut Vertrag definiert. Da zusätzlich auch Alterungsrückstellungen angespart werden, somit ein kapitalgedeckter Finanzpuffer, können Teuerungen im Alter auch stärker aufgefangen werden. Der Wechsel sollte nicht ohne umfassende Beratung durch einen Fachmann erfolgen, da die Verträge komplex sind und Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet werden müssen.

Darüber hinaus ist es für gesetzlich Versicherte derzeit überlegenswert, mit einer Krankenzusatz-Police und einer Pflegezusatzversicherung den Krankenkassen-Schutz zu ergänzen. Zwar hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aktuell Leistungskürzungen im Kassen-System ausgeschlossen. Nach Ansicht von Gesundheitsökonomen könnten diese Kürzungen aber notwendig werden, wenn die Teuerungsspirale längere Zeit fortschreitet. Gesetzlich Versicherte müssen sich folglich darauf einstellen, dass sie mehr aus eigener Tasche werden zahlen müssen.

Mit Zusatzverträgen lässt sich der Schutz der Krankenkassen aufstocken – die Leistungen sind auch hier vertraglich garantiert. Weil auch die Eigenbeiträge bei einer Pflege im Heim aktuell explodieren, ist es beinahe schon ein Muss, mit einer Pflegezusatzversicherung finanziell vorzusorgen. Immer mehr Pflegebedürftige rutschen derzeit in Armut ab, wie Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen. Hier lautet das Credo: Wer selbst vorsorgt, hat im Ernstfall mehr zum Leben.

Wie Krankenkassen Fitnessangebote bezuschussen

Gesetzliche Krankenkassen sind daran interessiert, dass ihre Mitglieder Sport machen. Zumindest gilt dies für ungefährliche Sportarten, die im wörtlichen Sinne „fit“ halten. Dennoch bezuschussen gesetzliche Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Und doch kann man Zuschüsse für Fitnessangebote erhalten. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich.

Denn wenngleich Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen, so bezuschussen sie doch Präventionskurse – auch solche Kurse, die in Fitnessstudios angeboten werden. Die Regel ist, dass man zwei Mal im Jahr einen Zuschuss für einen Kurs erhalten kann. Die Höhe des Zuschusses je Kurs variiert – angefangen von 70 Euro bis hin zu 250 Euro. Auch der prozentuale Anteil an den Kosten variiert: Einige Kassen übernehmen nur 80 oder 90 Prozent der Kosten, andere sogar 100 Prozent.

Für Zuschüsse müssen Bedingungen erfüllt werden
Die Zuschüsse aber gibt es nicht voraussetzungslos. So wollen Kassen verständlicherweise nicht für Kurse zahlen, die nichts nutzen – etwa, weil sich die Versicherten zwar zum Zahlen der Kursgebühren verpflichtet haben, aber die Kurse selbst gar nicht besuchen. Deswegen muss meist ein Nachweis erbracht werden, dass mindestens 80 Prozent der Kursveranstaltungen auch besucht wurden. Doch auch die Qualität der Kurse ist wichtig.

Die Kurse müssen der Prävention dienen
Denn die Kassen dürfen in der Regel einen Zuschuss für Kurse im Fitnesscenter oder für andere Sport- und Bewegungskurse nur dann erbringen, wenn diese Kurse der Prävention dienen. Deswegen werden oft nur Kurse bezuschusst, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden. Die Prüfstelle garantiert, dass die Kurse auch die Qualität eines Gesundheitsangebots haben.

Auch Bonusprogramme bringen finanziellen Vorteil fürs Fitnesscenter
Aber es gibt noch eine weitere Möglichkeit, den Sport im Fitnesscenter zu einem Kostenvorteil bei Krankenkassen zu machen. Denn wenngleich Kassen die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter oder auch in einem Verein nicht bezuschussen, honorieren sie solche Mitgliedschaften dennoch über ihr Bonusprogramm. Das bedeutet: Die Kassen vergeben für den Nachweis der Mitgliedschaft Punkte, sobald man am Bonusprogramm teilnimmt. Und wenn man genügend weitere Maßnahmen (Vorsorgeuntersuchungen etc.) absolviert hat, lassen sich die Punkte in ein Guthaben oder eine Geldprämie umwandeln.

Bonusprogramme sind sehr verschieden
Bonusprogramme der Krankenkassen sind sehr verschieden und machen das Erreichen der Bonusleistung (Guthaben oder Geldprämie) zudem unterschiedlich schwer. Auch hier lohnt sich ein gründlicher Vergleich. So bringt die Mitgliedschaft in einem Verein oder einem Fitnesscenter zwischen fünf Euro und dreißig Euro Guthaben. Viele Krankenkassen deckeln freilich das Geld, das für verschiedene Bonusmaßnahmen ausgeschüttet werden. Häufig ist zum Beispiel ein „Bonusdeckel“ in Höhe von 100 Euro.

Die Bonusprogramme sind ein wichtiges Mittel im Wettbewerb der Krankenkassen um Kunden. Jedoch: Die Kassen bieten die Bonusprogramme nicht nur aus Wohltätigkeit an. Stattdessen sind sie laut dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dazu verpflichtet.

Weil die Vorgaben aber wenig konkret sind, unterscheidet sich auch das Leistungsvolumen der Bonusprogramme – die Programme können ein Grund sein, eine Krankenkasse zu wählen oder eine Mitgliedschaft zu wechseln. Allerdings sollten auch weitere Kriterien (wie der Zusatzbeitrag) beachtet werden. Wer hierzu mehr wissen will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Osteopathie: Was Krankenkassen bezuschussen

Die Osteopathie ist beliebt, aber zählt nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten und werben dadurch um Kunden – zum Teil über das Bonussystem. Weil die Praxis kompliziert ist, kann sich aber auch eine private Zusatzversicherung lohnen.

Die Osteopathie möchte Leiden lindern, indem sie die Selbstheilungskräfte des Körpers unterstützt. Hierzu löst sie Blockaden, die eine Selbstheilung des Körpers behindern könnten. Am verbreitetsten ist die Osteopathie bei Behandlung chronischer Rückenleiden. Aber auch in der Kinderheilkunde hat sie einen festen Platz – zum Beispiel bei der Behandlung von Schrei-Babys oder von Verdauungsproblemen in der Kindheit.

Jeder Vierte war schon beim Osteopathen
Und die Osteopathie ist beliebt, wie eine Forsa- Umfrage herausfand: Jeder vierte Deutsche war in seinem Leben bereits einmal beim Osteopathen. Dennoch zählt die Osteopathie nicht zu den gesetzlichen Kassenleistungen. Weil aber gesetzliche Krankenkassen im Wettbewerb untereinander auch von der Beliebtheit der Osteopathie profitieren wollen, erbringen sie oft Zuschüsse zur Behandlung als freiwillige Satzungsleistung. Osteopathie-Zuschüsse sind ein beliebtes Mittel, um für eine Krankenkasse zu werben.

Häufig wird die Zahl der bezuschussten Behandlungen pro Kalenderjahr jedoch durch eine Krankenkasse begrenzt. Oder der Betrag wird bei einer bestimmten Zuschuss-Summe gedeckelt. Auch verlangen einige Kassen, dass der Osteopath Mitglied eines Berufsverbandes ist oder er eine definierte Mindestzahl an Unterrichtsstunden absolviert hat. Oder die Kasse koppelt die Zuschüsse an ein Bonussystem.

Bonussysteme sind oft aufwendig
Sind Zuschüsse zur Osteopathie an ein Bonussystem gekoppelt, kann es für Kassenpatienten aber aufwendig werden – zwei, drei, vier weitere Maßnahmen müssen dann als Bonusmaßnahme absolviert werden. Typisch sind hierfür zum Beispiel verschiedene Vorsorgeuntersuchungen oder auch verschiedene Sportangebote. Bedingung: Diese müssen zu einem Nachweis für die Krankenkasse führen und von der Kasse als Bonus-Maßnahme akzeptiert werden.

Besucht man anrechnungsfähige Maßnahmen, erhält man häufig Punkte auf einem Konto gutgeschrieben. Erst beim Erreichen einer bestimmten Zahl an Bonuspunkten wird dann die Osteopathie bezuschusst – das kann Zeit kosten oder auch Geld, sobald die geforderten Maßnahmen zuzahlungspflichtig sind.

Aus diesem Grund lohnt sich mitunter der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung – durch die Beliebtheit der Osteopathie haben viele Anbieter osteopathische Behandlungen fest in den Leistungskatalog integriert. Wer wissen möchte, ob er mit einem Krankenkassenzuschuss oder einer Zusatzversicherung besser in die Zukunft ohne Rückenleiden „fährt“, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.