Krankenzusatzversicherung

Zahnvorsorge und Bonusheft vor dem Jahresende checken

Gesetzlich Krankenversicherte sollten schnell ihr Zahnarzt-Bonusheft überprüfen. Sollte ein Stempel für das laufende Jahr fehlen, ist es empfehlenswert, rasch einen Termin beim Zahnarzt zu vereinbaren – und das idealerweise noch vor dem Jahreswechsel.

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke können Kosten im vierstelligen Bereich auf den Patienten zukommen. So kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens.

Für gesetzlich Krankenversicherte kann es somit schnell sehr teuer werden. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 60 Prozent der entstehenden Kosten. Zudem wird der Festzuschuss auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte „Regelversorgung“. Das bedeutet in der Regel auch eine metallische Brücke als Regelversorgung.

Eine hochwertige Alternative in Form einer vollkeramischen Brücke wird dagegen nicht komplett in der Grundversorgung übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten also selber schultern. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen also weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll.

Der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um zehn Prozent auf 70 Prozent. Wer diesen Nachweis für zehn Jahre erbringt, kann den Zuschuss um weitere fünf Prozent nach oben schrauben.

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Denn die Erhöhung der Zuschüsse greift nur, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden können.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin wahrgenommen hat. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden. Eine kleine Ausnahme gibt es dennoch. Denn zur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben.

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln. Denn Ende 2022 hatten sich rund 17,8 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt abgesichert. Allein in den zehn Jahren zwischen 2012 und 2021 ist die Gesamtzahl der versicherten Personen mit einem Zahnzusatztarif um 4,3 Millionen oder 30,9 Prozent angestiegen.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Osteopathie: Was Krankenkassen bezuschussen

Die Osteopathie ist beliebt, aber zählt nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten und werben dadurch um Kunden – zum Teil über das Bonussystem. Weil die Praxis kompliziert ist, kann sich aber auch eine private Zusatzversicherung lohnen.

Die Osteopathie möchte Leiden lindern, indem sie die Selbstheilungskräfte des Körpers unterstützt. Hierzu löst sie Blockaden, die eine Selbstheilung des Körpers behindern könnten. Am verbreitetsten ist die Osteopathie bei Behandlung chronischer Rückenleiden. Aber auch in der Kinderheilkunde hat sie einen festen Platz – zum Beispiel bei der Behandlung von Schrei-Babys oder von Verdauungsproblemen in der Kindheit.

Jeder Vierte war schon beim Osteopathen
Und die Osteopathie ist beliebt, wie eine Forsa- Umfrage herausfand: Jeder vierte Deutsche war in seinem Leben bereits einmal beim Osteopathen. Dennoch zählt die Osteopathie nicht zu den gesetzlichen Kassenleistungen. Weil aber gesetzliche Krankenkassen im Wettbewerb untereinander auch von der Beliebtheit der Osteopathie profitieren wollen, erbringen sie oft Zuschüsse zur Behandlung als freiwillige Satzungsleistung. Osteopathie-Zuschüsse sind ein beliebtes Mittel, um für eine Krankenkasse zu werben.

Häufig wird die Zahl der bezuschussten Behandlungen pro Kalenderjahr jedoch durch eine Krankenkasse begrenzt. Oder der Betrag wird bei einer bestimmten Zuschuss-Summe gedeckelt. Auch verlangen einige Kassen, dass der Osteopath Mitglied eines Berufsverbandes ist oder er eine definierte Mindestzahl an Unterrichtsstunden absolviert hat. Oder die Kasse koppelt die Zuschüsse an ein Bonussystem.

Bonussysteme sind oft aufwendig
Sind Zuschüsse zur Osteopathie an ein Bonussystem gekoppelt, kann es für Kassenpatienten aber aufwendig werden – zwei, drei, vier weitere Maßnahmen müssen dann als Bonusmaßnahme absolviert werden. Typisch sind hierfür zum Beispiel verschiedene Vorsorgeuntersuchungen oder auch verschiedene Sportangebote. Bedingung: Diese müssen zu einem Nachweis für die Krankenkasse führen und von der Kasse als Bonus-Maßnahme akzeptiert werden.

Besucht man anrechnungsfähige Maßnahmen, erhält man häufig Punkte auf einem Konto gutgeschrieben. Erst beim Erreichen einer bestimmten Zahl an Bonuspunkten wird dann die Osteopathie bezuschusst – das kann Zeit kosten oder auch Geld, sobald die geforderten Maßnahmen zuzahlungspflichtig sind.

Aus diesem Grund lohnt sich mitunter der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung – durch die Beliebtheit der Osteopathie haben viele Anbieter osteopathische Behandlungen fest in den Leistungskatalog integriert. Wer wissen möchte, ob er mit einem Krankenkassenzuschuss oder einer Zusatzversicherung besser in die Zukunft ohne Rückenleiden „fährt“, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Professionelle Zahnreinigung: Gesetzliche Kassen leisten nur geringe Zuschüsse

Eine professionelle Zahnreinigung ist teuer. Als Kassenleistung gilt sie nicht, jedoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten. Die Studie eines Maklerunternehmens zeigt nun aber: Zuschüsse sind oft gering und bei manchen Kassen schwer zu erhalten. Die Experten empfehlen darum eine Zahnzusatzversicherung.

Die Entfernung von Zahnstein – also von harten Zahnbelägen – ist Kassenleistung. Für die professionelle Zahnreinigung (PZR) gilt das jedoch nicht – trotz Empfehlung vieler Zahnärzte zu einer solchen Behandlung. Die Beliebtheit der PZR bringt aber viele gesetzliche Kassen dazu, die Behandlungskosten freiwillig zu bezuschussen. Über Zahlen informiert aktuell die Studie eines Online-Maklers.

Demnach beteiligen sich immerhin 92 von 103 Krankenkassen an Kosten für professionelle Zahnreinigungen. Was aber zunächst gut klingt, zeigt auf dem zweiten Blick seine Tücken. Denn oft wird nur ein kleiner Teil der Kosten übernommen – durchschnittlich 46 Euro über alle Kassen hinweg bei Behandlungskosten zwischen 80 und 120 Euro.

Bonusprogramme machen Bezuschussung kompliziert

Zudem sind die Zuschüsse zumindest bei einem Teil der Kassen schwer zu erhalten. Koppeln doch 36 Prozent der untersuchten Kassen die Auszahlung an ihr Bonusprogramm. Demnach ist eine gewisse Anzahl an Pflicht- und Wahlmaßnahmen Bedingung, um sich überhaupt für eine Teilerstattung zu qualifizieren – mit entsprechendem Zeitaufwand.

Zumal durch das Bonusprogramm auch weitere Kosten entstehen können, sobald andere geforderte Maßnahme ebenfalls Geld kosten. Zwar bekommen die Versicherten – im Gegenzug für die Teilnahme am Bonusprogramm – Prämienpunkte für jede Maßnahme gutgeschrieben. Diese Punkte kann man in einem zweiten Schritt gegen eine (zu versteuernde) Geldprämie eintauschen. Da die Prämie für eine professionelle Zahnreinigung aber beispielsweise nur neun oder zehn Euro beträgt, reicht die Summe aus anteiligem Zuschuss und Prämie dennoch nicht aus, die Kosten zu decken. Zu bedenken ist: Beides, Zuschuss und Prämie, bekommt man nur bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm.

Geringe Zuschüsse zu teils aufwendigen Bedingungen: Gesetzlichen Krankenkassen machen es ihren Versicherten nicht leicht mit der professionellen Zahnreinigung. Aus diesem Grund empfehlen die Macher der Studie auch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Würden doch einige Krankenkassen zwar „interessante Anreize“ bieten. Viele gute Zahnzusatzversicherungen würden aber „deutlich mehr Prophylaxe-Kosten“ übernehmen, „ohne dabei teuer zu sein“. Wer sich hierzu informieren will, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Rechengrößen in Sozialversicherung steigen erneut

Wenn sich Beschäftigte im kommenden Jahr privat krankenversichern wollen, müssen sie mehr Lohn in der Tüte haben. Denn die Rechengrößen der Sozialversicherung werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch 2019 wieder angehoben. Grund ist, dass die Konjunktur brummt – die Werte orientieren sich am Einkommen der Bevölkerung.

Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 stehen fest und wurden im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 veröffentlicht. Wie auch in den Jahren zuvor heißt es: Sie werden steigen. Und das bedeutet einerseits, dass Gutverdiener mit höheren Sozialbeiträgen belastet werden können. Und andererseits, dass abhängig Beschäftigte eine noch höhere Lohn-Hürde überspringen müssen, wenn sie in die private Krankenvollversicherung wechseln wollen.

Mehr Kosten für Gutverdiener

Wichtig für Gutverdiener ist die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze sind keine Beiträge zu entrichten. Sie wird von derzeit 4.425 Euro Bruttolohn im Monat auf 4.537,50 Euro angehoben. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte.

Ebenfalls raufgesetzt wird die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier gibt es unterschiedliche Werte für die neuen und alten Bundesländer. Die BBG West wird 2019 auf 6.700 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 80.400 Euro. In Ostdeutschland gilt 2019 die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 6.150 Euro beziehungsweise jährlich 73.800 Euro.

Ebenfalls deutlich steigen wird die für das Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, müssen künftig mindestens diesen Betrag verdienen, um sich tatsächlich privat versichern zu dürfen. Sie steigt von bislang 59.400 Euro auf 60.750 Euro im Jahr. Wer nicht so viel verdient, muss nicht verzagen: Auch mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können viele Leistungen hinzugekauft werden, die ein guter PKV-Vollschutz bieten würde. Hier lohnt ein Beratungsgespräch!

Wenn die neue Brille zu teuer ist

Der Gesetzgeber hat Ersatzleistungen für Brillen aus dem Angebot der gesetzlichen Krankenkassen weitestgehend herausgenommen. Das finden die Bundesbürger überhaupt nicht in Ordnung, wie eine aktuelle Umfrage zeigt. Zusätzlich schützen kann man sich mit einer privaten Zusatzversicherung.

Das Magazin „Apotheken Umschau“ hat jüngst eine Umfrage durchführen lassen, ob die Bundesbürger die Meinung vertreten, dass Brillen und Gläser Leistung der gesetzlichen Krankenkassen sein sollten. Die Antwort fiel mehr als deutlich aus. Stolze 86,1 Prozent der Befragten gaben zu Protokoll, sie fänden es „absolut nicht fair“, dass sich die Kassen aus der Beteiligung für Brillen zurückgezogen haben. Schließlich sei Kurzsichtigkeit eine „augenscheinliche Beeinträchtigung“ der Gesundheit.

Hohe Kosten: Viele tragen ihre Brille, so lange es geht

Die hohen Kosten wirken sich auch auf die Bereitschaft der Bundesbürger aus, Sehhilfen anzupassen. Schließlich verschlingt eine neue Gleitsichtbrille schnell mal 1.000 Euro. Und so sagten 17,5 Prozent der Befragten, sie hätten sich aus Kostengründen schon lange keine neue Brille mehr gekauft. Und drei Viertel aller Brillenträger nutzen ihr Modell, so lange es eben geht, selbst wenn das Modell schon kleine Fehler zeigt. Übrigens auch dann, wenn die Brillenstärke eigentlich angepasst werden müsste, weil die Sehkraft weiter nachgelassen hat. Hier zeigt sich: viele Bürger verzichten auf gutes Sehen, weil Brillen schlicht und einfach teuer sind!

Doch zum jetzigen Zeitpunkt ist es unwahrscheinlich, dass die Kassen Leistungen für Brillen wieder stärker integrieren. Aufgrund der steigenden Kosten ist eher damit zu rechen, dass weitere Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenversicherung herausgestrichen werden – auch, wenn viele Bürger dies unfair finden.

Breites Angebot an Krankenzusatzversicherungen

Zusätzlich vorsorgen können gesetzlich Versicherte durch den Abschluss einer Krankenzusatzversicherung, die auch für Brillenersatzleistungen angeboten wird. Teilweise beinhalten diese Tarife auch weitere Leistungen zur Verbesserung der Sehschärfe – etwa Laserbehandlungen zur Korrektur eines Sehfehlers.

In der Regel leisten diese Versicherungen bis zu einer bestimmten Höchstsumme bzw. einem Prozentsatz der Behandlungskosten. Hierbei ist ein Vergleich des Tarifwerkes unbedingt zu empfehlen, ebenso ein Blick auf die Ausschlussklauseln.

Natürlich werden Krankenzusatzversicherungen nicht nur für Brillenleistungen angeboten. Äußerst beliebt sind zum Beispiel auch Zusatzversicherungen für Zahnersatz oder Heilpraktiker-Leistungen. Und wer sich mehr Komfort bei der Krankenhausbehandlung wünscht, etwa ein Ein- oder Zweibettzimmer, kann mit einer Krankenhauszusatzversicherung für mehr Behandlungskomfort sorgen. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Krankenkasse – Für Zahnersatz ins Ausland fahren? 

Zahnersatz ist teuer – aber nicht überall. Seit 2004 dürfen sich gesetzlich Krankenversicherte auch im EU-Ausland behandeln lassen, und so fahren immer mehr Bundesbürger nach Ungarn, Polen oder Spanien, um sich dort die Zähne machen zu lassen. Einsparungen bis zu 20 Prozent sind keine Seltenheit, aber bei dem Zahntrip ins Ausland gibt es auch einiges zu beachten.

Kassenpatienten müssen beim Zahnersatz tief in die Tasche greifen – ein vierstelliger Betrag ist für ein einziges Implantat keine Seltenheit. Deshalb fahren immer mehr Deutsche ins Ausland, um sich dort die Zähne machen zu lassen. Das ist auch deshalb kein Problem, weil viele GKV-Anbieter mittlerweile mit ausländischen Praxen kooperieren. Schließlich sparen auch sie Geld ein, wenn Arzthonorar und Material dort billiger zu haben sind. Tipps, was hierbei zu beachten ist, gab jüngst das ZDF-Magazin WiSo.

Kasse gezielt auf Kooperationen ansprechen

Wer mit einer Reise ins Ausland liebäugelt, um sich als „Souvenir“ einen neuen Zahn mitzubringen, der sollte deshalb die Krankenkasse gezielt auf Kooperationen ansprechen. Manche Kassen bezuschussen die Behandlungskosten nachträglich. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Heil- und Kostenplanes (HKP). Das erleichtert auch die spätere Abrechnung.

Wer sich selbst eine Klinik im Internet raussuchen will, sollte bestimmte Kriterien beachten. Schließlich ist die Qualität der Zähne nicht nur wichtig dafür, was wir essen – ein Lächeln kann eine Visitenkarte sein. Viele Menschen leiten den sozialen Status ihres Gesprächspartners von dessen Gebiss ab, und tatsächlich hat der britische Forscher Jimmy Steele in einer Studie festgestellt, dass die Zähne unter den ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung deutlich schlechter sind als bei den Reichen.

Umso wichtiger ist es, auch beim Zahnarzt auf Qualität zu achten. Für Kliniken im Ausland gibt es bestimmte Gütesiegel, die einen gewissen Mindeststandard der Einrichtung garantieren: die Zertifizierung nach ISO 9001, das Qualitätssiegel Temos für Tourismusmedizin oder das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Implantologie.

Erkundungen sollte der Patient auch einholen, über welche Qualifikation der behandelnde Arzt verfügt. Und natürlich, ob eine Verständigung mit dem Mediziner problemlos möglich ist, damit man ihm seine Wünsche und auch Beschwerden während der Behandlung mitteilen kann. Zudem sollte man sich vergewissern, ob die Klinik im Ausland einen sogenannten Materialpass ausstellt. In diesem ist genau aufgeführt, welche Materialien für ein Implantat verwendet werden.

Es gilt das Recht des Gastlandes

Wer seine Zähne im Ausland behandeln lässt, sollte eins bedenken: Bei Behandlungsfehlern und entsprechenden Schadensersatz-Forderungen gilt das Recht des Gastlandes. Zwar besteht europaweit eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, aber unter Umständen können Schadensersatzansprüche niedriger ausfallen als in Deutschland. Auch sollte mit dem Haus-Zahnarzt abgesprochen werden, ob er die Folgebehandlung bei Problemen übernimmt – nicht jeder ist dazu bereit. Deutsche Ärzte müssen Patienten nur im Notfall behandeln.

Deshalb empfiehlt es sich, auch von einem deutschen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan einzuholen, um ausrechnen zu können, ob man bei einer Behandlung im Ausland wirklich spart. Hierbei müssen natürlich auch die Reisekosten für die Behandlung bzw. für Nachbehandlungen eingerechnet werden. Im Heil- und Kostenplan sollten alle notwendigen Voruntersuchungen, Behandlungen und Materialien aufgeführt sein. Wer die Kosten des Zahnersatzes scheut, kann auch mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vorbeugen.