Zusatzversicherung

Betriebliche Krankenversicherung: Lukrative Zusatzleistung für Arbeitnehmer

Mehr als jedes zweite kleine und mittlere Unternehmen (KMU) hat bereits Probleme, geeignete Fachkräfte zu finden. Besonders im MINT-Bereich und in der IT-Branche sind Fachkräfte rar – und in Zeiten der Digitalisierung und der Künstlichen Intelligenz unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, die Arbeitnehmer durch lukrative Zusatzleistungen in das eigene Unternehmen zu locken.

Eine dieser lukrativen Zusatzleistungen sind betriebliche Krankenversicherungen: ein Arbeitgeber schließt mit einem privaten Krankenversicherer einen Gruppenvertrag für seine Angestellten ab, diese erhalten dafür medizinische Leistungen oder Gesundheitsleistungen. Vorstellbar sind zum Beispiel Tarife für den Klinikaufenthalt, um Ein- oder Zweibettzimmer oder andere PKV-Leistungen zu erhalten. Oder Tarife für Zahnersatz oder die Gesundheitsprävention durch Sportkurse etc.

Dies kann insbesondere für gesetzlich Versicherte eine wichtige Ergänzung im Krankenversicherungsschutz sein. Aber auch für privat Versicherte können betriebliche Tarife eine wichtige Ergänzung sein. Denn Gruppentarife ermöglichen besonders günstige Konditionen.

Zwei bKV-Varianten sind am Markt erhältlich
Betriebliche Krankenversicherungen gibt es in zwei Modellvarianten:

Bei Budgettarifen gibt es ein übergeordnetes jährliches Budget (z.B. 300 Euro oder 600 Euro oder 900 Euro), das für verschiedene Gesundheitsleistungen eines Leistungskatalogs verwendet werden kann. Jedoch: Ist das Budget aufgebraucht, kann keine weitere Gesundheitsleistung aus dem Katalog in Anspruch genommen werden.
Bei Bausteintarifen bestehen die Gesundheitsleistungen nebeneinander. Zwar kann das Geld für einen einzelnen Baustein gedeckelt sein (zum Beispiel 300 Euro für eine bestimmte Zahnarztleistung). Dennoch können weiteren Bausteine noch in Anspruch genommen werden, wenn eine Leistung bereits genutzt wurde – eine übergeordnete Budgetierung findet nicht statt.
Betriebliche Krankenversicherungen bieten somit durch ihre günstigen Bedingungen Arbeitnehmern, aber auch Arbeitgebern einen Mehrwert. Die Arbeitnehmer erhalten Gesundheitsleistungen zusätzlich zum Lohn. Dies fördert aber auch die Zufriedenheit und Verbundenheit mit dem Unternehmen, wovon wiederum der Arbeitgeber profitiert. Wer hierzu mehr wissen möchte, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Zahnvorsorge und Bonusheft vor dem Jahresende checken

Gesetzlich Krankenversicherte sollten schnell ihr Zahnarzt-Bonusheft überprüfen. Sollte ein Stempel für das laufende Jahr fehlen, ist es empfehlenswert, rasch einen Termin beim Zahnarzt zu vereinbaren – und das idealerweise noch vor dem Jahreswechsel.

Das Risiko, auf Zahnersatz angewiesen zu sein, bedeutet ein zusätzliches und erhebliches Kosten-Risiko. Denn schon bei einer einzelnen Zahnlücke können Kosten im vierstelligen Bereich auf den Patienten zukommen. So kostet ein Zahnersatz schnell 1.000-3.000 Euro. Bei mehreren Lücken sind schnell bis zu 10.000 Euro an Kosten möglich – fast der Preis eines Kleinwagens.

Für gesetzlich Krankenversicherte kann es somit schnell sehr teuer werden. Der Grund: Seit 2005 leisten gesetzliche Krankenkassen nur einen Festzuschuss. Dieser deckt nicht die gesamten Behandlungs- und Materialkosten ab, sondern die Krankenkassen übernehmen aktuell nur 60 Prozent der entstehenden Kosten. Zudem wird der Festzuschuss auch nicht für jede Versorgungsart geleistet, sondern – je nach medizinischem Befund – nur für die so genannte „Regelversorgung“. Das bedeutet in der Regel auch eine metallische Brücke als Regelversorgung.

Eine hochwertige Alternative in Form einer vollkeramischen Brücke wird dagegen nicht komplett in der Grundversorgung übernommen. Gesetzlich Versicherte müssen die Differenz aus Festzuschuss und tatsächlichen Kosten also selber schultern. Zu den eh schon hohen Eigenanteilen für diese Regelversorgung drohen also weitere Kosten, wenn zum Beispiel auf bestimmtes Material oder auf ästhetische Belange geachtet werden soll.

Der Zuschuss zum Zahnersatz lässt sich erhöhen, wenn man regelmäßig beim Zahnarzt war. Wer eine jährliche zahnärztliche Untersuchung für die zurückliegenden fünf Jahre nachweisen kann, erhöht den Zuschuss um zehn Prozent auf 70 Prozent. Wer diesen Nachweis für zehn Jahre erbringt, kann den Zuschuss um weitere fünf Prozent nach oben schrauben.

Um aber von einer Erhöhung der Zuschüsse zu profitieren, ist Regelmäßigkeit wichtig. Denn wer die regelmäßigen jährlichen Termine beim Zahnarzt nicht wahrgenommen hat, der verliert diesen Anspruch sofort – und verliert ihn auch ohne Rücksicht auf vorherige Regelmäßigkeit. Denn die Erhöhung der Zuschüsse greift nur, wenn in mindestens fünf Jahren vor Behandlungsbeginn lückenlose Vorsorgetermine beim Zahnarzt belegt werden können.

Wer folglich einen Termin verpasste, hat erst nach weiteren fünf Jahren Ansprüche auf eine Erhöhung. Deswegen ist es wichtig, vor Jahresende zu überprüfen, ob man tatsächlich seinen jährlichen Zahnarzttermin wahrgenommen hat. Und notfalls sollte schnell noch bei der Zahnärztin oder dem Zahnarzt seines Vertrauens vor Jahreswechsel vorbeigeschaut werden. Eine kleine Ausnahme gibt es dennoch. Denn zur Erlangung des Festzuschusses in Höhe von 75 Prozent kann ein einmaliges Versäumnis der Untersuchung innerhalb des 10-Jahres-Zeitraums ausnahmsweise folgenlos bleiben.

Ein Blick ins Bonusheft zum Jahresende könnte demnach ein guter Anlass sein, auch seinen privaten Versicherungsschutz zu überprüfen. Ist doch das Kosten-Risiko durch Zahnersatz vielen gesetzlich Versicherten durchaus bekannt, wie Zahlen des PKV-Verbandes widerspiegeln. Denn Ende 2022 hatten sich rund 17,8 Millionen Deutsche durch eine private Zahnzusatzversicherung gegen Zusatzkosten beim Zahnarzt abgesichert. Allein in den zehn Jahren zwischen 2012 und 2021 ist die Gesamtzahl der versicherten Personen mit einem Zahnzusatztarif um 4,3 Millionen oder 30,9 Prozent angestiegen.

Bei den Tarifen auf dem Markt jedoch gibt es auch große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist deshalb, darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch beim Experten, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

Zahnzusatzversicherung: Was junge Erwachsene erwarten

Welche Erwartungen richten junge Deutsche an eine Zahnzusatzversicherung? Das ließ ein Versicherer mittels Umfrage ermitteln. Auffällig: Alle genannten Leistungen sind Frauen wichtiger als Männern.

Die Zahnzusatzversicherung sticht deutlich aus den anderen Krankenzusatzversicherungen heraus: Sie dominiert das boomende KV-Zusatzgeschäft. Doch welche Leistungen erwarten junge Menschen von ihrer Zahnzusatzversicherung? Das ließ ein Versicherer mittels Umfrage ermitteln.

Etwa zwei Drittel der Befragten legen großen Wert darauf, dass eine private Zahnzusatzversicherung bestimmte Leistungen abdeckt. Dazu gehören eine professionelle Zahnreinigung, die für 65 Prozent der Befragten wichtig ist, sowie die Übernahme von Kosten für Füllungen, Wurzel- und Parodontosebehandlungen, die von 64 Prozent als bedeutend erachtet werden. Für 56 Prozent der Befragten ist eine entscheidende Leistung einer privaten Zahnzusatzversicherung die unbegrenzte Versorgung mit Zahnersatz, einschließlich Inlays und Implantaten. Kieferorthopädische Leistungen werden von 39 Prozent der Befragten als wichtig angesehen und folgen damit mit einigem Abstand.

Weiterhin erwarten jeweils 27 Prozent der Befragten, dass Behandlungen zur Angst- und Schmerzlinderung in der Versicherung enthalten sind, sowie der Wegfall von Wartezeiten. 16 Prozent sehen es als relevant an, dass die Versicherung die Kosten für eine zahnärztliche Zweitmeinung übernimmt. Acht Prozent der Befragten möchten, dass Bleaching in der Zahnzusatzversicherung enthalten ist. Zusätzlich wünschen sich sechs Prozent Goodies wie eine elektrische Zahnbürste.

Besonders auffällig ist, dass Frauen nahezu alle der genannten Leistungen als wichtiger erachten als Männer.

Über die Studie:
Die Gothaer Studie wurde im Auftrag der Gothaer Allgemeine Versicherung AG vom Meinungsforschungsinstitut forsa durchgeführt. Im Rahmen der Untersuchung wurden insgesamt 1.009, nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte, Bundesbürgerinnen und Bundesbürger zwischen 18 und 40 Jahren befragt. Die Erhebung wurde vom 16. bis 26. Mai 2023 mithilfe des repräsentativen Online-Befragungspanels forsa.omninet durchgeführt.

Gesetzlich Versicherte haben auch bei Zahnbeschwerden keinen Anspruch auf professionelle Reinigung

Auch wer Zahnbeschwerden hat, hat als gesetzlich Krankenversicherter keinen Anspruch auf eine professionelle Zahnreinigung. Das zeigt ein Urteil des Sozialgerichtes Stuttgart. Hier kann eine Zahnzusatzversicherung Abhilfe schaffen.

Gute und gesunde Zähne sind wichtig, aus mehreren Gründen. Nicht nur können Zahnschmerzen das Wohlbefinden deutlich beeinträchtigen, zu Kopfschmerz, Konzentrationsproblemen etc. führen. Umfragen zeigen auch, dass Menschen gepflegte Zähne als eine Art Visitenkarte wahrnehmen und dies das Urteil über andere Personen beeinflusst. Im schlimmsten Fall wird man als ungepflegt wahrgenommen – was sogar zu Nachteilen bei Job-Bewerbungen führen kann.

Dennoch haben die gesetzlichen Krankenkassen in den letzten Jahren gerade den Leistungskatalog beim Zahnarzt zusammengestrichen. Das betrifft vor allem den Zahnersatz: Seit 16 Jahren bereits kommen die Krankenversicherer nicht mehr voll für Kosten auf, wenn ein Zahn ersetzt werden muss. Seit dem 1. Oktober 2020 beträgt der Festzuschuss 60 Prozent, maximal werden -bei regelmäßigen Untersuchungen über zehn Jahre hinweg- 75 Prozent ersetzt. Die Regeln für den Festzuschuss sind komplex. Aber selbst die Verbraucherzentralen warnen vor der „Kostenfalle Zahnersatz“. Die Kosten für ein Seitenzahn-Implantat summieren sich schnell auf 1.500 bis 3.500 Euro.

Auch professionelle Zahnreinigung nicht drin

Dass gesetzlich Versicherte bei Zahnproblemen nicht einmal Anspruch auf eine professionelle Zahnreinigung haben, zeigt ein bereits älteres Urteil des Sozialgerichtes Stuttgart. Geklagt hatte hier ein Mann, der unter einer Parodontitis litt: eine bakterielle Entzündung des Zahnbettes, die im schlimmsten Fall zu Zahnausfall führen kann. Denn Zahn und Knochen werden durch die Erkrankung destabilisiert. Deshalb hatte der Mann bei seinem Zahnarzt seine Zähne reinigen lassen – und sich dadurch Linderung versprochen. Das kostete knapp 100 Euro.

Als er die Rechnung bei seiner Krankenkasse einreichte, wollte diese aber nicht zahlen: Weshalb die Sache vor Gericht landete. Und tatsächlich haben gesetzlich Versicherte keinen Anspruch, eine Zahnreinigung ersetzt zu bekommen. Der Grund, stark vereinfacht: Der Gemeinsame Bundesausschuss hat für eine professionelle Zahnreinigung keine Empfehlung gegeben. Das ist ein Gremium aus Ärzten, Krankenkassen-Funktionären und anderen Funktionären aus dem Gesundheitswesen, das entscheidet, auf welche Leistungen gesetzlich Versicherte Anrecht haben.

Damit ein Leistungsanspruch besteht, müssen die medizinischen Maßnahmen „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sein, wie es im Sozialgesetzbuch heißt. Eine professionelle Zahnreinigung aber wird in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses nicht empfohlen. Folglich müssen Krankenkassen-Mitglieder die Kosten selbst tragen (Urteil vom 30.05.2018, – S 28 KR 2889/17 -).

Zahnzusatzversicherung schafft Abhilfe

Explizit hoben die Richterinnen und Richter aus der baden-württembergischen Landeshauptstadt in dem Urteil hervor, dass nicht alles, was medizinisch notwendig sei, der Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung unterfalle. Hier wurden in den letzten Jahrzehnten tatsächlich viele Leistungen gekürzt, die zuvor von den Krankenkassen übernommen wurden. Das ist auch eine Reaktion auf steigende Kosten im Gesundheitssystem, unter anderem begründet in einer alternden Gesellschaft.

Hier können gesetzlich Versicherte aber mit einer privaten Zahnzusatz-Police Abhilfe schaffen. Abhängig vom Vertrag sind hier auch die Kosten einer Zahnreinigung versicherbar. Noch wichtiger ist es aber selbstverständlich, teure Eingriffe abzusichern, wenn diese erforderlich werden: eben den Zahnersatz. Denn Zahnlücken beeinträchtigen nicht nur Wohlbefinden und Gesundheit, sie können das Gebiss auch weiter destabilisieren: Und sind eine schlechte Visitenkarte.

Professionelle Zahnreinigung: Gesetzliche Kassen leisten nur geringe Zuschüsse

Eine professionelle Zahnreinigung ist teuer. Als Kassenleistung gilt sie nicht, jedoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten. Die Studie eines Maklerunternehmens zeigt nun aber: Zuschüsse sind oft gering und bei manchen Kassen schwer zu erhalten. Die Experten empfehlen darum eine Zahnzusatzversicherung.

Die Entfernung von Zahnstein – also von harten Zahnbelägen – ist Kassenleistung. Für die professionelle Zahnreinigung (PZR) gilt das jedoch nicht – trotz Empfehlung vieler Zahnärzte zu einer solchen Behandlung. Die Beliebtheit der PZR bringt aber viele gesetzliche Kassen dazu, die Behandlungskosten freiwillig zu bezuschussen. Über Zahlen informiert aktuell die Studie eines Online-Maklers.

Demnach beteiligen sich immerhin 92 von 103 Krankenkassen an Kosten für professionelle Zahnreinigungen. Was aber zunächst gut klingt, zeigt auf dem zweiten Blick seine Tücken. Denn oft wird nur ein kleiner Teil der Kosten übernommen – durchschnittlich 46 Euro über alle Kassen hinweg bei Behandlungskosten zwischen 80 und 120 Euro.

Bonusprogramme machen Bezuschussung kompliziert

Zudem sind die Zuschüsse zumindest bei einem Teil der Kassen schwer zu erhalten. Koppeln doch 36 Prozent der untersuchten Kassen die Auszahlung an ihr Bonusprogramm. Demnach ist eine gewisse Anzahl an Pflicht- und Wahlmaßnahmen Bedingung, um sich überhaupt für eine Teilerstattung zu qualifizieren – mit entsprechendem Zeitaufwand.

Zumal durch das Bonusprogramm auch weitere Kosten entstehen können, sobald andere geforderte Maßnahme ebenfalls Geld kosten. Zwar bekommen die Versicherten – im Gegenzug für die Teilnahme am Bonusprogramm – Prämienpunkte für jede Maßnahme gutgeschrieben. Diese Punkte kann man in einem zweiten Schritt gegen eine (zu versteuernde) Geldprämie eintauschen. Da die Prämie für eine professionelle Zahnreinigung aber beispielsweise nur neun oder zehn Euro beträgt, reicht die Summe aus anteiligem Zuschuss und Prämie dennoch nicht aus, die Kosten zu decken. Zu bedenken ist: Beides, Zuschuss und Prämie, bekommt man nur bei erfolgreicher Teilnahme am Bonusprogramm.

Geringe Zuschüsse zu teils aufwendigen Bedingungen: Gesetzlichen Krankenkassen machen es ihren Versicherten nicht leicht mit der professionellen Zahnreinigung. Aus diesem Grund empfehlen die Macher der Studie auch den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Würden doch einige Krankenkassen zwar „interessante Anreize“ bieten. Viele gute Zahnzusatzversicherungen würden aber „deutlich mehr Prophylaxe-Kosten“ übernehmen, „ohne dabei teuer zu sein“. Wer sich hierzu informieren will, sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Zahnzusatzversicherung – Wichtiger Schutz für den richtigen Biss

Zahnzusatzversicherungen können sich lohnen: Denn Zahnersatz ist oft sündhaft teuer. Dass viele gute Tarife im Markt sind, hat nun auch die „Stiftung Warentest“ bestätigt. Von 249 getesteten Zusatzversicherungen erhielten zwei Drittel die Bewertung „sehr gut“.

Zahngesundheit ist wichtig: Und das in mehrerer Hinsicht. Viele Bürgerinnen und Bürger wissen, dass der Verlust eines Zahnes oder mehrerer Zähne nicht nur das Essen erschweren kann: Je nachdem, welche davon betroffen sind. Auch das ästhetische Erscheinungsbild leidet. Mehrere Umfragen zeigen, dass Personen auch danach beurteilt werden, ob sie gepflegte Zähne haben. Mit einer Zahnlücke fällt dann nicht nur das Lächeln schwer – man riskiert auch, von den Mitmenschen vorverurteilt zu werden.

Was aber tun, wenn ein Zahn verloren geht? Gerade Kassenpatienten sehen sich dann schnell mit sehr hohen Kosten konfrontiert. Denn die Krankenkassen zahlen nur sehr geringe Zuschüsse für Zahnersatz: bei einer metallischen Brücke zum Beispiel nicht einmal 400 Euro. Wer mehrere Zähne durch ein Implantat ersetzen muss, der muss jedoch einen hohen vierstelligen, ja sogar fünfstelligen Betrag einplanen. Oft leistet die GKV weniger als 20 Prozent der entstehenden Kosten.

Hier kommen sogenannte Zahnzusatzversicherungen ins Spiel, mit denen man die finanziellen Folgen des Zahnverlustes abfedern kann. Nicht zufällig gehört diese Produktart zu den erfolgreichsten Policen der privaten Krankenversicherer. Mehr als 16 Millionen Verträge haben die Deutschen bereits abgeschlossen, um ihre Zähne zu schützen. Innerhalb der letzten zehn Jahre hat sich die Zahl der Kundinnen und Kunden mehr als verdoppelt.

Dass eine hohe Qualität im Markt ist, bestätigt nun auch die „Stiftung Warentest“. Für die aktuelle Ausgabe der Zeitschrift „Finanztest“ (Heft 6/2020) hat die Stiftung insgesamt 249 Tarife unter die Lupe genommen. Mehr als zwei Drittel wurden mit „sehr gut“ bewertet.

Wenn der Versicherer Gesundheitsfragen stellt, müssen diese aber ehrlich und vollständig beantwortet werden: Sonst kann er im schlimmsten Fall eine sogenannte Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht geltend machen und im Leistungsfall eine Zahlung verweigern. Deshalb empfiehlt es sich, eine Expertin bzw. einen Experten hinzuzuziehen. Darüber hinaus enthalten auch die Verträge recht unterschiedliche Leistungen, etwa mit dem Blick auf Wartezeiten. Wie bei anderen Versicherungsarten auch, so gilt auch hier: Vertrag ist nicht gleich Vertrag. Ein Beratungsgespräch kann deshalb lohnen.

Zahnzusatzversicherung — Warum ein Upgrade lohnen kann

Immer mehr Deutsche schließen eine Zahnzusatzversicherung ab. Das ist auch Kassenpatienten sehr zu empfehlen, müssen sie doch mit hohen Kosten für Zahnersatz rechnen. Und viele Menschen werten ein schönes Gebiss als Visitenkarte.

Die Zahnzusatzversicherung boomt! Auch 2018 legte die Zahl der Verträge deutlich zu, so berichtet der Verband der privaten Krankenversicherer. Nach vorläufigen Zahlen kamen bis zum Jahresende etwa 343.000 Verträge hinzu. Nun haben bereits 16 Millionen Menschen einen entsprechenden Schutz.

Dass sich ein Upgrade lohnt, zeigen die zu erwarteten Kosten für Zahnersatz und andere kostenpflichtige Behandlungen. Seit einer Gesetzesreform aus dem Jahr 2004 zahlen die gesetzlichen Versicherer nur noch einen befundbezogenen Festzuschuss. Für ein Implantat ist das zum Beispiel der 50prozentige Zuschuss für metallische Brücke: weniger als 400 Euro. Ein solches Implantat kann aber schnell 3.000 Euro kosten, abhängig davon, welcher Art es ist und wo es eingesetzt werden soll. Müssen mehrere Zähne ersetzt werden, sind die Patienten schnell bei 10.000 Euro. Hierfür bekommt man schon einen günstigen Kleinwagen!

Wer das Geld nicht selbst stemmen kann, sollte folglich mit einer Zahn-Police vorbeugen. Auch deshalb, weil die Bedeutung eines gepflegten Gebisses nicht unterschätzt werden darf. Eine repräsentative Studie des Marktforschers promio.net kam zu dem Ergebnis, dass 79 Prozent der Bürger gepflegten Zähnen einen wesentlichen Einfluss auf den beruflichen Erfolg bescheinigen. Fast die Hälfte beurteilt auch den sozialen Status eines Menschen nach den Zähnen. Sie sind also eine Visitenkarte.

Wer deutlich sichtbare Zahnlücken hat, muss folglich damit rechnen, dass er von anderen Menschen vorverurteilt wird: ihm etwa Nachteile bei einem Vorstellungsgespräch oder der Wohnungssuche entstehen. Zahnlücken und daraus folgende Fehlstellungen können sogar zu Sprachfehlern führen: von Problemen beim Essen ganz zu schweigen. Hier gilt es, rechtzeitig vorzusorgen.

Bei den Tarifen gibt es große Unterschiede in Leistung und Preis. Wichtig ist es darauf zu achten, welche Anteile pro jeweiliger Behandlung erstattet werden. Das gilt auch mit Blick auf vereinbarte Wartezeiten: Manche Versicherer setzen die Erstattungsleistung gerade in den ersten Jahren nach Vertragsabschluss stark herab. Hier hilft ein Beratungsgespräch, sich die einzelnen Leistungsbausteine erklären zu lassen.

 

 

Zahnbehandlung im Ausland

Zahnersatz kann teuer werden. Seit 2005 beteiligen sich die Krankenkassen nur noch durch einen Festzuschuss an den Kosten. Alles weitere muss der Versicherte selber tragen – sowohl die Differenz des Zuschusses zu den Gesamtkosten (oft 50 Prozent) als auch zusätzliche Leistungen. Dieses Problem führt viele Menschen ins europäische Ausland, um bares Geld zu sparen.

Aufgrund der europarechtlich garantierten Dienstleistungsfreiheit kann auch für die Behandlung in EU-Ländern ein Festzuschuss bei der Krankenkasse geltend gemacht werden. Ein wahrer Zahnersatz-Tourismus hat sich aufgrund dieser Möglichkeit entwickelt, da Behandlungskosten in diesen Ländern oft wesentlich günstiger sind – Zahnärzte in Polen, Tschechien oder Ungarn bieten ganz gezielt Behandlungen für deutsche Patientinnen und Patienten an.

Wer aber für eine solche Behandlung Geld von seiner Krankenkasse erhalten will, muss die Bedingungen des deutschen Rechts beachten. Das erfuhr nun auch eine Frau vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen.

Qualitätskriterien mangelhaft

Die Frau hatte zuvor ihre Krankenkasse verklagt. Ursache war folgender Vorgang: Die Frau benötigte Zahnersatz sowohl für den Ober- als auch Unterkiefer, ließ sich dafür einen Heil- und Kostenplan durch einen deutschen Zahnarzt erstellen, 4986,85 Euro hätte der Eingriff gekostet. Für diesen Heil- und Kostenplan gab die Krankenkasse auch ihre Zustimmung. 1433.53 Euro hätte die Frau von der Behandlung selber tragen müssen, denn aufgrund des Kostenplans genehmigte ihre Krankenkasse einen doppelten Festzuschuss in Höhe von 3553,32 Euro.

Da ergab sich jedoch für die Frau die Möglichkeit, durch Behandlung in Polen Geld zu sparen – eine polnische Zahnärztin orientierte sich am Heil- und Kostenplan des deutschen Arztes und führte die Behandlung für 3254,60 Euro durch. Ein neuer Plan der polnischen Praxis aber wurde der Krankenkasse nicht durch die Patientin vorgelegt. Das führte zu einer bösen Überraschung: Obwohl die gesamte Behandlung sogar billiger war als der genehmigte Festzuschuss, verweigerte die Kasse nun einen Teil der Kostenübernahme.

Das hatte seinen guten Grund: Ein medizinisches Gutachten im Auftrag der Krankenkasse ergab, dass die Versorgung im Unterkiefer nicht den in Deutschland geltenden Qualitätskriterien entsprach. Also war die Krankenkasse einzig bereit, die Kosten von 1669,40 Euro für die erfolgte Versorgung im Oberkiefer zu übernehmen.

Niederlage in zweiter Instanz

Das wollte die Frau so nicht hinnehmen, klagte zunächst vor dem Sozialgericht Braunschweig auf Erstattung weiterer Kosten in Höhe von 1883,92 Euro – und bekam in erster Instanz sogar Recht. Die verklagte Kasse jedoch ging in Berufung vor dem Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, verwies auf den fehlenden Heil- und Kostenplan und die nicht standardgerechte Versorgung – und konnte sich damit nun vor dem Landessozialgericht durchsetzen: Das Urteil des Sozialgerichts wurde aufgehoben und die Klage der Patientin wurde abgewiesen.

Denn das Fünfte Sozialgesetzbuch fordert, dass vor jeder Behandlung ein Heil- und Kostenplan erstellt wird, der es einer Kasse erlaubt, die Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit der geplanten Behandlung insgesamt zu überprüfen. Erst nach Genehmigung dieses Plans muss die Kasse den Festzuschuss zur Behandlung gewähren. Wichtig ist stets, dass die Genehmigung im Voraus der Behandlung zu erfolgen hat und dass zudem der behandelnde Arzt beziehungsweise die behandelnde Praxis den Plan erstellt.

Die Art der Prüfung muss nämlich in jenem Umfang erfolgen, dass auch jeweils spezifische Bedingungen geprüft werden, die mit jeder Praxis wechseln können – zum Beispiel Herstellungsort und Art des verwendeten Zahnersatzes. Weil die Frau demnach nicht einen Heil- und Kostenplan der polnischen Ärztin durch ihre Kasse genehmigen ließ, hat sie auch keinen Anspruch auf den Festzuschuss.

Forderung nach Plan kein Verstoß gegen Dienstleistungsfreiheit

Anders als von der Kläger-Partei behauptet, stellt eine solche Orientierung an inländischem Recht (und damit dem Fünften Sozialgesetzbuch) auch keine Diskriminierung dar, welche die europarechtlich garantierte Dienstleistungsfreiheit behindern würde. Vielmehr gelten Leistungsvoraussetzungen und Begrenzungen des Leistungsumfangs, die im nationalen Recht angelegt sind, auch für Behandlungen im europäischen Ausland uneingeschränkt. Die Kasse muss also nicht im Ausland Leistungen abdecken, zu deren Abdeckung sie im Inland nicht verpflichtet wäre. Auch muss die Kasse keine Leistungen genehmigen, die zum Beispiel nicht deutschen Standards entsprechen.

Zahnzusatzversicherungen können helfen

Wer sich vor derartigen rechtlichen oder qualitativen Fallstricken einer Auslandsbehandlung oder vor finanziellen Risiken durch notwendigen Zahnersatz absichern will, für den könnte sich eine Zahnzusatzversicherung lohnen. Denn diese springt anteilig oder ganz für die zu leistende Zuzahlung bei Zahnersatz ein. Die Popularität solcher Versicherungen ist groß, weswegen sich viele Produkte auf dem Markt befinden.

Wichtig aber ist, folgende Dinge zu beachten: So leistet eine Zahnzusatzversicherung oft nicht für Schäden, die schon vor Abschluss der Versicherung bestanden. Auch wird in den ersten Jahren oft nur ein eingeschränkter Betrag gezahlt, so dass Behandlungen nur zum Teil abgedeckt sind. Ein zeitiger Abschluss der Zahnzusatzversicherung bei einwandfreien Zähnen kann also von Vorteil sein.

Wichtig ist auch, dass sich Zahnzusatztarife im Leistungsumfang sehr unterscheiden können und einige Versicherer bestimmte Leistungen nicht mit ihren Tarifen abdecken. Beratung kann hier helfen, um sich in den vielen angebotenen Produkten der Zahnzusatzversicherung zu orientieren.

Die betriebliche Krankenversicherung bommt — weil sie lohnen kann!

Die betriebliche Krankenversicherung erlebt derzeit einen kleinen Boom. Nicht von ungefähr: In Zeiten des Fachkräftemangels kann sie ein Argument sein, um Mitarbeiter an die Firma zu binden. Auch Fehlzeiten lassen sich so reduzieren. Die Möglichkeiten sind vielfältig.

Die sogenannte betriebliche Krankenversicherung (bKV) erfreut sich steigender Nachfrage. Zum Jahresende 2018 haben 7.700 Unternehmen ihren Mitarbeitern diese zusätzliche Absicherung geboten, so berichtet der PKV-Verband am Mittwoch. Damit hat sich die Zahl der Betriebe innerhalb von drei Jahren mehr als verdoppelt. Im Vergleich zum Vorjahr sind rund 1.650 neue Unternehmen hinzugekommen.

Die Nachfrage ist ein Beleg, dass Firmen vermehrt bereit sind, in die Gesundheit ihrer Mitarbeiter zu investieren. Denn hierzu leisten die bKV-Verträge einen wichtigen Beitrag. In der Regel handelt es sich um Gruppenverträge, die für die gesamte Belegschaft abgeschlossen werden können. Der Arbeitgeber finanziert die Beiträge, aber mitunter kann man die Kosten auch mit den Arbeitnehmern teilen. Rechtliche Grundlage ist die „Versicherung für fremde Rechnung“ nach Paragraph 43 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG).

Das mag technisch klingen, aber im Zweifel profitieren beide Seiten von den Verträgen. Denn die Möglichkeiten sind vielfältig. Ein solcher Vertrag kann zum Beispiel die Kosten von Vorsorgeuntersuchungen beinhalten, von Fitnesskursen, Maßnahmen zur Stressprävention oder Beratungen für eine gesunde Ernährung. Auch ein umfassendes Gesundheitsmanagement ist möglich: Das also die Tätigkeit am Arbeitsplatz danach untersucht wird, wie sie gesünder und weniger stressreich gestaltet werden kann. In Zeiten, in denen Burn-out, psychische Erkrankungen und Zivilisationskrankheiten zu steigenden Fehlzeiten führen, ist das ein wertvolles Extra! Sogar eine Chefarzt-Behandlung lässt sich vereinbaren, abhängig vom Vertrag.

Doch auch die Arbeitgeber haben etwas davon. Sie können Fachkräfte binden und von Gruppenrabatten profitieren. Und dass sie gesunde Mitarbeiter haben, ist natürlich ein weiterer positiver Aspekt für den eigenen Unternehmenserfolg. In einem Beratungsgespräch kann man sich über die Möglichkeiten betrieblicher Gesundheitsvorsorge informieren. Eine Option, die übrigens auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) nutzen können!

Deutschlandweit Unterschiede bei Zahnarzt-Kosten

Kassenpatienten müssen für immer mehr Leistungen zuzahlen, wenn sie einen Arzt aufsuchen. Die Studie eines privaten Krankenversicherers zeigt nun: Mitunter unterscheiden sich die Kosten hierfür deutlich nach Region und Lage der Praxis. Ein Umstand, den Patienten kennen sollten.

Um Geld zu sparen, hat der Gesetzgeber in den letzten Jahren und Jahrzehnten zahlreiche Leistungen aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Ob Brille, Zahnersatz, Kur oder Gesundheitskurs: Viele Leistungen sind mittlerweile zugzahlungspflichtig oder müssen vom Patienten selbst finanziert werden. Dass dabei auch ein Vergleich lohnt, zeigt die aktuelle Studie eines Privatversicherers.

Für die Studie wurden hierbei neun Millionen Arztrechnungen der letzten drei Jahre untersucht, um herauszufinden, wo Patienten besonders viel für Zahnersatz zahlen müssen. Selbst innerhalb eines Bundeslandes sind hierbei Preisunterschiede von fast 50 Prozent möglich.

Während man für Prophylaxe und Zahnfüllungen deutschlandweit meist weniger als hundert Euro zahlt, fallen die Preisunterschiede meist bei Implantaten und zeitaufwendigen Behandlungen ins Gewicht. Ein Implantat kostet im Bundesschnitt rund 2.960 Euro: da kann man bei einem Vergleich schon sparen.

Am preiswertesten sind beim Blick auf die einzelnen Bundesländer Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Bremen und Thüringen. Hier zahlt man im Schnitt 530-560 Euro pro Zahnarztbehandlung. In Bayern und Baden-Württemberg sind es schon 1.850 Euro. Das liegt nicht nur an den Eingriffen selbst, den verwendeten Materialien etc.: Tatsächlich sind auch Leistungen wie Füllungen und Prophylaxe teurer in Süd- und Westdeutschland.

Die Gründe hierfür sind vielfältig. So müssen Ärzte zum Beispiel in Großstädten und in Süddeutschland weit mehr Geld für Mieten und Praxisräume zahlen als in Brandenburg oder Sachsen-Anhalt. Auch Laborkosten sind mitunter niedriger.

Doch dem Problem kann man entgegenwirken und es zumindest abmildern: Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung. Schließlich ist der Zahnarzt jemand, dem man dauerhaft Vertrauen schenken soll – und die Praxis sollte ja auch in Nähe der eigenen Wohnung sein. Sind die Kosten angemessen, übernimmt die Kasse den vereinbarten Prozentsatz, abhängig von der Behandlung. Und da ist es erst einmal egal, ob es die Leistung in einem anderen Bundesland billiger geben würde.

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