Krankenkasse – Für Zahnersatz ins Ausland fahren?
Zahnersatz ist teuer – aber nicht überall. Seit 2004 dürfen sich gesetzlich Krankenversicherte auch im EU-Ausland behandeln lassen, und so fahren immer mehr Bundesbürger nach Ungarn, Polen oder Spanien, um sich dort die Zähne machen zu lassen. Einsparungen bis zu 20 Prozent sind keine Seltenheit, aber bei dem Zahntrip ins Ausland gibt es auch einiges zu beachten.
Kassenpatienten müssen beim Zahnersatz tief in die Tasche greifen – ein vierstelliger Betrag ist für ein einziges Implantat keine Seltenheit. Deshalb fahren immer mehr Deutsche ins Ausland, um sich dort die Zähne machen zu lassen. Das ist auch deshalb kein Problem, weil viele GKV-Anbieter mittlerweile mit ausländischen Praxen kooperieren. Schließlich sparen auch sie Geld ein, wenn Arzthonorar und Material dort billiger zu haben sind. Tipps, was hierbei zu beachten ist, gab jüngst das ZDF-Magazin WiSo.
Kasse gezielt auf Kooperationen ansprechen
Wer mit einer Reise ins Ausland liebäugelt, um sich als „Souvenir“ einen neuen Zahn mitzubringen, der sollte deshalb die Krankenkasse gezielt auf Kooperationen ansprechen. Manche Kassen bezuschussen die Behandlungskosten nachträglich. Voraussetzung hierfür ist das Vorliegen eines Heil- und Kostenplanes (HKP). Das erleichtert auch die spätere Abrechnung.
Wer sich selbst eine Klinik im Internet raussuchen will, sollte bestimmte Kriterien beachten. Schließlich ist die Qualität der Zähne nicht nur wichtig dafür, was wir essen – ein Lächeln kann eine Visitenkarte sein. Viele Menschen leiten den sozialen Status ihres Gesprächspartners von dessen Gebiss ab, und tatsächlich hat der britische Forscher Jimmy Steele in einer Studie festgestellt, dass die Zähne unter den ärmsten 20 Prozent der Bevölkerung deutlich schlechter sind als bei den Reichen.
Umso wichtiger ist es, auch beim Zahnarzt auf Qualität zu achten. Für Kliniken im Ausland gibt es bestimmte Gütesiegel, die einen gewissen Mindeststandard der Einrichtung garantieren: die Zertifizierung nach ISO 9001, das Qualitätssiegel Temos für Tourismusmedizin oder das Zertifikat der Deutschen Gesellschaft für Implantologie.
Erkundungen sollte der Patient auch einholen, über welche Qualifikation der behandelnde Arzt verfügt. Und natürlich, ob eine Verständigung mit dem Mediziner problemlos möglich ist, damit man ihm seine Wünsche und auch Beschwerden während der Behandlung mitteilen kann. Zudem sollte man sich vergewissern, ob die Klinik im Ausland einen sogenannten Materialpass ausstellt. In diesem ist genau aufgeführt, welche Materialien für ein Implantat verwendet werden.
Es gilt das Recht des Gastlandes
Wer seine Zähne im Ausland behandeln lässt, sollte eins bedenken: Bei Behandlungsfehlern und entsprechenden Schadensersatz-Forderungen gilt das Recht des Gastlandes. Zwar besteht europaweit eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren, aber unter Umständen können Schadensersatzansprüche niedriger ausfallen als in Deutschland. Auch sollte mit dem Haus-Zahnarzt abgesprochen werden, ob er die Folgebehandlung bei Problemen übernimmt – nicht jeder ist dazu bereit. Deutsche Ärzte müssen Patienten nur im Notfall behandeln.
Deshalb empfiehlt es sich, auch von einem deutschen Zahnarzt einen Heil- und Kostenplan einzuholen, um ausrechnen zu können, ob man bei einer Behandlung im Ausland wirklich spart. Hierbei müssen natürlich auch die Reisekosten für die Behandlung bzw. für Nachbehandlungen eingerechnet werden. Im Heil- und Kostenplan sollten alle notwendigen Voruntersuchungen, Behandlungen und Materialien aufgeführt sein. Wer die Kosten des Zahnersatzes scheut, kann auch mit einer privaten Zahnzusatzversicherung vorbeugen.