Zusatzleistungen der Pflegeversicherung oft nicht genutzt

Gesetzliche Pflegeversicherung: Laut Studie einer großen Krankenkasse nehmen die Bundesbürger kaum die Zusatzleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch. Das verwundert, weil genau diese Leistungen oft Entlastung versprechen.

Pflegende Angehörige erbringen nicht nur für ihre Familien eine wichtige Leistung, sondern auch für die Sozialkassen. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden ausschließlich zu Hause betreut, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag einer großen Krankenkasse ergab. Rechnet man den Aufwand, den die Familienmitglieder betreiben, in einen marktüblichen Stundenlohn um, ergebe dies eine Summe von jährlich 34 Milliarden Euro – mehr Geld, als die Pflegeversicherung einnimmt!

Tages- und Kurzzeitpflege nur von jedem Fünften genutzt

Um die Menschen zu entlasten, die sich täglich aufopferungsvoll um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern, sind im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung Zusatzleistungen vorgesehen. Nur werden diese kaum in Anspruch genommen, wie die der „Pflegereport 2016“ einer großen Krankenkasse ergab. Mit Ausnahme des ambulanten Pflegedienstes (64 Prozent) werden alle anderen Angebote der Pflegekassen von weniger als jedem fünften Befragten genutzt, der einen Pflegebedürftigen im Haushalt umsorgt.

Das verwundert, handelt es sich doch um Leistungen, von denen pflegende Angehörige sehr profitieren können. Beispiel Tagespflege: Ist die Familie mit der Pflege eines Patienten überfordert, aber dieser noch nicht so bedürftig, dass er in ein Altersheim umziehen will? Dann ist es möglich, den Bedürftigen tagsüber in einer stationären Einrichtung unterzubringen und abends wieder in den Kreis der Familie aufzunehmen. Gerade für Familien, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, eine sehr gute Lösung! Die Krankenkasse bezuschusst die anfallenden Kosten.

Ein weiteres Beispiel ist die Kurzzeitpflege. Für maximal vier Wochen im Jahr können Pflegebedürftige vollstationär untergebracht werden, die Kasse bezuschusst das mit bis zu 3.224 Euro im Jahr. In dieser Zeit können Familien in den Urlaub fahren oder entspannen, ohne sich um die Betreuung des Pflegepatienten kümmern zu müssen. Eine willkommene Auszeit für die oft belastende Pflegetätigkeit!

Scham, Kosten und Pflichtgefühl verhindern Inanspruchnahme der Leistungen

Warum aber werden derartige Leistungen nur von jedem fünften Haushalt mit Pflegefall genutzt? Hierbei spielt Scham eine wichtige Rolle. Mehr als jeder zweite Befragte (59 Prozent) sagte aus, dass die bedürftige Person nicht von Fremden betreut werden will. Auch die verbleibenden Kosten sind mit 56,9 Prozent ein wichtiger Ausschlussgrund. Schließlich bezuschusst die Krankenkasse nur diese Leistungen. Das gezahlte Geld ist aber in der Regel nicht ausreichend, um alle Aufwendungen für Kurzzeit- oder Tagespflege zu zahlen.

Um finanziell besser ausgestattet zu sein, empfiehlt sich daher der Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte täglich einen vorher vereinbarten Betrag, der ihm frei zur Verfügung steht. Die Pflegerentenversicherung hingegen ist eine Art Kombination aus Sparvertrag und Versicherung. Im Pflegefall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, die dem Versicherten zur freien Verfügung steht.