Arbeitgeberzuschuss in der PKV

Alle Arbeitnehmer/innen (außer Beamte dort gelten andere Regelungen) in Deutschland haben gemäß dem Sozialgesetzbuch V§ 249 Absatz 1 und für privat versicherte Arbeitnehmer/innen § 257 SGB V einen Anspruch auf die Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zur Krankenversicherung.
Die maximale Höhe des Zuschusses für privat Versicherte bemisst sich an der Höhe, die der Arbeitgeber auch zahlen müsste, wenn sie gesetzlich versichert wären. Im Jahr 2016 beträgt dieser Anteil 7,3 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Einkommens. Der Angestellte selber muss 8,2 Prozent und eventuelle Zusatzbeiträge selber zahlen.
Als privat versicherter Arbeitnehmer/in haben sie ein Einkommen über der Jahresarbeitentgeltgrenze. Das sind derzeit 4.687,50 € monatlich. Wenn sie mit diesem Gehalt gesetzlich versichert wären würden die Krankenversicherungsbeiträge aber nur für 4.237,50 € (Beitragsbemessungsgrenze) berechnet werden. Daraus ergibt sich auch für privat Versicherte Arbeitnehmer/innen ein Höchstzuschuss von 309,34€ für den Beitragsteil der Krankenversicherung und 49,79 € für den Beitragsteil der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung.
Sie erhalten also maximal 359,13 € von ihrem Arbeitgeber.
Da die Beiträge in der privaten Krankenversicherung in der Regel geringer sind als die Beiträge in der gesetzlichen Krankenkasse deckelt sich der Arbeitgeberzuschuss wie in folgendem Beispiel aber meist auf die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages.
Beispiel:
Arbeitnehmer/in verdient 5.000€ mtl. Der Beitrag in der freiwilligen gesetzlichen Versicherung für die Kranken und Pflegepflichtversicherung wäre 728,86 € monatlich. Dazu gibt der Arbeitgeber 359,13€ (Arbeitgeberanteil) dazu. Für den/die Arbeitnehmer/in bleibt also ein Eigenbeitrag von 369,43 €. Ist der/die Arbeitnehmer/in aber privat versichert beträgt der Beitrag durchschnittlich nur 500 € für eine gute Krankenversicherung und für die Pflegepflichtversicherung. Der Arbeitgeber muss hier aber nur 250 € dazugeben. Der/die Arbeitnehmer/in zahlt also nur 250 € selber.
Beide Beteiligten haben also eine Ersparnis. Ein weiterer Vorteil für privat Versicherte, neben den meist besseren Versicherungsleistungen, ist außerdem die Beitragsrückerstattung die sie von der privaten Versicherung erhalten wenn sie keine Rechnungen eingereicht haben. Diese muss man nämlich nicht mit dem Arbeitgeber teilen.