Ombudsmann

PKV-Ombudsmann: Mehr Beschwerden, aber immer noch auf niedrigem Niveau

Wer Ärger mit seinem privaten Kranken- oder Pflegeversicherer hat, der kann sich beim PKV-Ombudsmann beschweren: eine anerkannte Schlichtungsstelle, die Lösungsvorschläge unterbreiten kann. Im Jahr 2021 ist die Zahl der Beschwerden leicht auf 6.041 gestiegen.

Wer Ärger mit seinem privaten Krankenversicherer hat, etwa weil dieser eine Behandlung nicht zahlen will oder die Kostenerstattung hinauszögert, kann sich an den PKV-Ombudsmann wenden, bevor er vor Gericht zieht. Das ist eine anerkannte Schlichtungsstelle, die zwischen Versichertem und Versicherer vermitteln soll. Erfahrene Juristen prüfen den Fall und geben eine Empfehlung ab. Bis zu einem bestimmten Streitwert haben sich die Krankenversicherer verpflichtet, der Empfehlung der Ombudsstelle zu folgen. Geführt wird sie aktuell von Heinz Lanfermann.

Anfang Februar hat der PKV-Ombudsmann nun seinen Tätigkeitsbericht für das Jahr 2021 vorgestellt. Und die schlechte Nachricht: Die Zahl der Beschwerden hat sich leicht erhöht. Die gute Nachricht: Noch immer ist das Beschwerdeaufkommen auf einem niedrigen Niveau. 6.041 Eingaben wurden demnach gezählt, im Jahr 2020 waren es noch 5.953 Beschwerden. Hier sollte bedacht werden, dass es insgesamt über 41 Millionen Verträge in der privaten Krankenvoll-, Zusatz- und Pflegeversicherung gibt.

Die Mehrheit der zulässigen Beschwerden betraf dabei die Krankheitskostenvollversicherung. 3.956 Krankenvollversicherte und damit 76 Prozent sahen Anlass, sich über ihren Versicherer zu beschweren. Auf die Zusatzversicherung entfielen 20,8 Prozent der Streite, auf die Pflegepflichtversicherung 3,2 Prozent. Von den eingereichten 6.041 Beschwerden wurden 823 abgelehnt, weil die Ombudsstelle nicht zuständig gewesen ist.

In der Regel dauerte ein Schlichtungsverfahren im Jahr 2021 rund 50 Tage. Das zeigt auch den Vorteil: Kann eine Einigung erzielt werden, dann weit schneller als in einem Gerichtsprozess, der sich mitunter über mehrere Instanzen hinzieht. Laut Bundesjustizministerium kann selbst ein Urteil an Landgerichten bereits 24 Monate beanspruchen, und dann ist der Klageweg noch lange nicht abgeschlossen, wenn eine Partei in Berufung geht. Hier ist ein Schiedsverfahren eine Option, schnell zu seinem Recht zu kommen. Die Verjährungsfrist ist ausgesetzt, wenn man sich für eine Beschwerde beim Ombudsmann entscheidet, eine Klage folglich anschließend immer noch möglich. Auch entstehen keine Kosten: von Korrespondenz und Telefonaten einmal abgesehen.

Die Erfolgsquote ist freilich noch ausbaufähig: rund in jedem fünften Fall (20,4 Prozent) konnte das Schlichtungsverfahren eine Einigung zur Zufriedenheit aller herstellen. Wie man einen Schlichtungsantrag stellt, erfährt man auf der Webseite https://www.pkv-ombudsmann.de/. Auch ein Versicherungsexperte bzw. -expertin können hierbei behilflich sein.

PKV-Ombudsmann – Schlichtungsstelle stellt Jahresbericht vor

Der Ombudsmann der privaten Krankenversicherung hat seinen Jahresbericht für 2016 vorgestellt. Zwar ist die Zahl der Schlichtungsanträge erneut gestiegen – bleibt aber im Vergleich zur Gesamtzahl der Verträge sehr gering.

Wer Ärger mit seiner privaten Krankenversicherung hat, der kann sich an die Schlichtungsstelle von Heinz Lanfermann wenden, dem Ombudsmann der privaten Kranken- und Pflegeversicherung. Wenn Privatversicherte dort ein Schlichtungsverfahren beantragen, werden die Ansprüche schnell und unbürokratisch geprüft, ohne dass der oft teure und langwierige Weg vor Gericht gewählt werden muss. Der Vorteil: Das Verfahren ist nicht nur kostenlos. Ansprüche verjähren auch in der Zeit der Schlichtung nicht, so dass Versicherte immer noch den Weg vor Gericht gehen können, wenn der Schlichtungsspruch nicht ihren Vorstellungen entspricht.

6.084 Beschwerden im Jahr 2016

Heinz Lanfermann hat in dieser Woche seinen vorläufigen Bericht für das Jahr 2016 vorgestellt. Das Ergebnis: Zwar hatten wieder mehr Menschen Anlass, sich über ihre Versicherung zu ärgern. Die Zahl der Schlichtungsanfragen stieg demnach von 5.770 im Jahr 2015 auf 6.084 Anträge im letzten Jahr. Das bedeutet einen Anstieg um 5,44 Prozent. Aber die Zahl der Beschwerden ist vor dem Hintergrund der Gesamtzahl an Versicherungsverträgen zu bewerten. Und so gibt es auch eine gute Nachricht: Nach wie vor ist das Beschwerdeaufkommen sehr gering.

Die Schlichtungsstelle nimmt nämlich nicht nur Beschwerden zur privaten Krankenvoll- und Pflegepflichtversicherung entgegen. Auch wer einen Konflikt mit seinem Krankenzusatz-Versicherer hat, kann sich an den Ombudsmann wenden. Und so ist das Beschwerdeaufkommen vor dem Hintergrund von 40 Millionen Versicherungsverträgen zu bewerten. Da bedeuten knapp 6.100 Schlichtungsanfragen einen prozentualen Anteil von weniger als 0,01 Prozent an Versicherten, die den Weg der Schlichtung wählten.

Häufigster Grund für Schlichtungsanfragen war in der Krankenvollversicherung die sogenannte Medizinische Notwendigkeit: Jede fünfte Schlichtungsanfrage bezog sich darauf. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn der Hausarzt eine bestimmte Behandlung empfiehlt, aber ein unabhängiger Gutachter zu dem Schluss kommt, dass sie nicht sinnvoll ist – und damit nicht vom Krankenversicherer bezahlt werden muss. Ein Punkt, der übrigens auch bei den gesetzlichen Krankenkassen oft Ursache für Auseinandersetzungen ist.

Zuerst Kontakt mit Versicherer suchen!

Wichtig: Bevor man sich an den PKV-Ombudsmann wendet, sollte man das Gespräch mit dem Versicherer gesucht bzw. dort Beschwerde eingelegt haben. Sonst kann das Schlichtungsverfahren nicht akzeptiert werden. Schließlich könnte auf diese Weise schon eine Lösung herbeigeführt werden.

Dass es sich lohnt, vor dem Rechtsweg ein Schlichtungsverfahren anzustreben, zeigt auch die hohe Erfolgsquote. Knapp jedes vierte Schlichtungsverfahren fällt zur Zufriedenheit des Versicherten aus und kann eine Lösung herbeiführen. Mehr Informationen finden Interessierte auf der Webseite pkv-ombudsmann.de. Auch ein Versicherungsfachmann hilft gern weiter, was bei Antrag auf Schlichtung zu beachten ist.