Krankenvollversicherung

Private Krankenversicherung: Wenn der Beitrag infolge der Coronakrise nicht bezahlt werden kann

Viele Privatversicherte haben in Zeiten der Coronakrise Probleme, ihre Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen. Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht nun vor, den Betroffenen eine erleichterte Rückkehr aus dem Basistarif in ihren vorherigen Tarif zu ermöglichen. Auf eine neue Risikoprüfung soll dann verzichtet werden.

Was tun, wenn man infolge der Coronakrise seine Beiträge zur Krankenversicherung nicht zahlen kann? Diese Frage stellen sich gerade viele Privatversicherte, sind sie doch oft als Selbstständige tätig. Also jene Gruppe, die nun besonders schwer von der Coronakrise erwischt wird: vor allem, wenn sie im Veranstaltungs-, Tourismus- oder Gastronomiebereich arbeiten. Oft sind diesen Erwerbstätigen sämtliche Einnahmen weggebrochen.

Viele Krankenversicherer versuchen bereits, den Betroffenen entgegenzukommen. So bieten einige Versicherer freiwillig an, dass ihre Kundinnen und Kunden vorübergehend in einen weniger leistungsfähigen Tarif zu wechseln – um dann, anders als üblich, ohne neue Risikoprüfung in den Altvertrag zurückkehren zu können. Eine andere Möglichkeit ist, die Beiträge vorübergehend stunden zu lassen. Das Problem: Dann müssen sie zu einem späteren Zeitpunkt nachgezahlt werden. Hier empfiehlt es sich, das Gespräch mit dem Versicherer oder Vermittler zu suchen, bevor man einfach nicht zahlt.

Sozialtarife: Rückkehr in Alttarife unter Umständen schwierig

Eine weitere Möglichkeit ist, in einen der sogenannten Sozialtarife der PKV zu wechseln. Drei Tarife bietet die Branche aktuell an: den Standardtarif, den Basistarif und den Notlagentarif.

Der Standardtarif ist jener, der sich bisher am ehesten bewährt hat. Er bietet vergleichbare Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen zu einem deutlich reduzierten Betrag. Zudem werden in ihm auch Alterungsrückstellungen gebildet, um Beitragssprünge im Alter abzufedern – ein Vorteil, den die anderen beiden Sozialtarife nicht haben. Das Problem ist allerdings, dass nur Versicherte vom Standardtarif Gebrauch machen können, die sich vor dem 1. Januar 2009 einer privaten Krankenversicherung angeschlossen haben. Hier appelliert der PKV-Verband aktuell an die Politik, den Standardtarif aufgrund der Pandemie für alle zu öffnen.

Der zweite Sozialtarif ist der Basistarif. Diesen gibt es seit 2009 – er verpflichtet die Privatversicherer, einen Tarif anzubieten, der -unabhängig von Vorerkrankungen und einer Risikoprüfung- allen Versicherten offen steht. Und das ist so ein bisschen das Problem dabei. Denn eine Risikokalkulation ist bei diesen Angeboten schwierig: Die Versicherer befürchten schlicht, dass viele ältere Versicherte mit Vorerkrankungen diesen wählen. Auch hier müssen die Gesellschaften vergleichbare Leistungen wie die Krankenkassen bieten.

Im Basistarif dürfen die Krankenversicherer als maximalen Beitrag nur den Höchstbetrag der gesetzlichen Krankenkassen verlangen. Aber das ist leider gar nicht so wenig: Er liegt aktuell bei circa 736 Euro. Selbst wenn der Beitrag nicht ausgereizt wird, sind diese Angebote in der Regel vergleichsweise teuer. Dennoch sollte man beim Versicherer anfragen, ob und unter welchen Umständen man sich dort versichern kann.

Gesetzentwurf der Bundesregierung: einfacheres Rückkehrrecht

In diesem Basistarif sieht die Bundesregierung nun die Lösung für jene, die von der Coronakrise betroffen sind. Ein aktueller Gesetzentwurf sieht vor, dass ein wichtiger Nachteil dieser Tarife ausgeschaltet werden soll: nämlich, dass normalerweise eine Risikoprüfung für die Rückkehr in den Alttarif vorgesehen ist, die zu Ausschlüssen und höheren Prämien führen kann. Das will die Bundesregierung nun vorübergehend korrigieren, berichtet der PKV-Verband aktuell auf seiner Webseite.

„Geplant ist, dass Versicherte, die nach dem 16. März 2020 wegen Hilfebedürftigkeit in den Basistarif wechseln, mit ihren vormals erworbenen Rechten ohne erneute Gesundheitsprüfung in ihren Ursprungstarif zurückkehren dürfen. Voraussetzung ist, dass sie die Hilfebedürftigkeit innerhalb von drei Jahren überwunden haben und innerhalb von drei Monaten nach deren Ende die Rückkehr beantragen“, schreibt der PKV-Verband.

Die Bundesregierung verweist auf die Vorteile des Basistarifes. Bei finanziell Hilfsbedürftigen werde der Beitrag halbiert – oder die Bundesagentur übernimmt gar bis zu 100 Prozent der Kosten, wenn der Betroffene auf Grundsicherung angewiesen ist. Der PKV-Verband aber fordert, auch den Standardtarif zu öffnen, da er für viele Versicherte die bessre Option wäre. Hier wird sich zeigen, wie die Politik entscheidet und ob sie einlenkt.

Notlagentarif bietet nur Akutversorgung

Der dritte Sozialtarif der PKV ist in Corona-Zeiten keine gute Lösung: der sogenannte Notlagentarif. Das ist ein Angebot für jene, die ihre Beiträge aktuell nicht zahlen können und mindestens zwei Monate im Verzug sind. Im Notlagentarif haben die Betroffenen aber nur Anspruch auf eine Notfallversorgung, etwa bei Schmerzen oder Schwangerschaft. Gerade in Coronazeiten keine gute Option. Der Beitrag ist hier immerhin auf circa 100-120 Euro begrenzt.

Bevor man in den Notlagentarif wechseln muss, empfiehlt es sich das Gespräch mit dem Versicherer und Vermittler zu suchen, um sich über Alternativen beraten zu lassen.

Lehrer in Sachsen, verbeamtet und privat versichert

Verbeamtet und privat versichert? Wie versichere ich mich als verbeamteter Lehrer?

Kurz vorab:

In den meisten Bundesländern werden die Lehrer verbeamtet. Damit soll die große Verantwortung der Lehrer in ihrem Beruf gewürdigt werden.  Nun hat die sächsische Regierung beschlossen, auch die Lehrer in Sachsen zu verbeamten.

Das bringt viele Vorteile für die sächsischen Lehrer mit sich, aber auch einige Unsicherheiten. Die größte Unsicherheit entsteht durch den Übertritt von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung. Hier beantworte ich Ihnen häufig gestellte Fragen:

Was ist Beihilfe?

Die Beihilfestelle erstattet Kosten für Behandlungen im Krankheitsfall, bei der Pflege und im Todesfall. Dabei hat der Beamte mindestens ein Anrecht auf 50%-ige Kostenerstattung. Für Beamte mit mindestens zwei Kindern und pensionierte Beamte zahlt die Beihilfe sogar 70%. Auch Angehörige von Beamten können Beihilfe erhalten, wenn sie berücksichtigungsfähig sind, wie zum Beispiel leibliche Kinder, adoptierte Kinder und Ehepartner.

Der Umfang der Leistungen ist in der sächsischen Beihilfeverordnung geregelt. Dabei erhalten verbeamtete Lehrer in Sachsen mehr Leistungen im Krankheitsfall als ein gesetzlich Versicherter. So werden zum Beispiel privatärztliche Leistungen und das Zwei-Bett-Zimmer im Krankenhaus erstattet. Gerade auch beim Zahnersatz steht ein verbeamteter Lehrer mit einer privaten Krankenversicherung als Ergänzung zur Beihilfe viel besser da.

Wer bezahlt die restlichen Prozente bzw. Kosten?

Die restlichen Kosten sichert der Beamte über eine andere Versicherung ab, welche er selbst bezahlt.

Muss ich mich als Beamter privat versichern?

Nein. Sie haben die Wahl, entweder Sie verbleiben als freiwilliges Mitglied in der gesetzlichen Versicherung oder Sie versichern sich in einer privaten Krankenversicherung.

Die gesetzliche Versicherung berechnet den Beitrag aus Ihren Bezügen voll. Außerdem bietet diese Absicherung nur die Leistungen der gesetzlichen Versicherungen und ist damit keine umfassende Ergänzung zur Beihilfe. Leistungen für Zahnersatz bezahlt die gesetzliche Versicherung nur sehr eingeschränkt und privatärztliche Behandlungen im Krankenhaus gar nicht.

In der privaten Versicherung bezahlen Sie den Beitrag nur für den Anteil und die Leistungen, die Sie versichern möchten. Bei 50% Leistungen zur Ergänzung Ihrer Beihilfe zahlen Sie also auch nur 50% des Beitrages in der privaten Krankenversicherung. Kinder zahlen sogar nur 20%.

Sie können sich hier also ganz nach ihren Wünschen und Bedürfnissen versichern.

Die amtsärztliche Untersuchung habe ich bestanden. Wird meine Gesundheit noch mal geprüft?

Die privaten Krankenversicherungen haben eine umfangreiche Gesundheitsprüfung. Die amtsärztliche Untersuchung zur Verbeamtung ist nicht ausschlaggebend.

Ich habe schon eine Krankheit, kann ich mich trotzdem privat krankenversichern?

Bei Vorerkrankungen empfehle ich eine anonyme Risikovoranfrage an verschiedene Versicherungsgesellschaften zu stellen. Am besten lassen Sie sich dabei von einem/r Experten/In helfen. So erfahren Sie ob und zu welchen Konditionen Sie angenommen werden können. Bei vielen Erkrankungen können Sie nämlich mit einem Risikozuschlag versichert werden. Die Gesellschaften bewerten ihre Erkrankung oft unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich daher. Sind alle Angebote eingegangen, suchen wir das für Sie beste Angebot heraus.

Was mache ich, wenn mich keine Versicherung nimmt?

Für Lehrer, die erstmalig verbeamtet werden, einen Antrag stellen und aus gesundheitlichen Gründen von keiner Versicherung angenommen werden, gibt es die Beamtenöffnungsklausel. Diese Klausel bieten aber nicht alle Gesellschaften an. Es ist daher wichtig, dass Sie wissen bei welcher Gesellschaft Sie anfragen müssen. Es darf nämlich nur einmalig ein Antrag dazu gestellt werden. Außerdem muss der Antrag für den Beamten spätestens ein halbes Jahr nach der Verbeamtung gestellt werden. Andere Personenkreise haben andere Fristen. Verpassen Sie diese Frist, müssen Sie zum vollen Beitrag in der gesetzlichen Versicherung verbleiben.Da die Voraussetzungen für die Beamtenöffnungsklausel kompliziert sind lassen Sie sich besser von einem Krankenversicherungsexperten beraten.

Die Absicherung über die Beamtenöffnungsklausel ergänzt die Beihilfe nicht zu 100%. Restkosten können hier also verbleiben. Da Sie aber immer noch deutlich weniger Beitrag für mehr Leistungen bezahlen als in der gesetzlichen Versicherung ist es trotzdem meist ratsam, die Öffnungsklausel anzunehmen.

Wieviel Beitrag muss ich als Lehrer für meine private Krankenversicherung zahlen?

Die Beiträge berechnen sich nach Ihrem Eintrittsalter, dem Gesundheitszustand, was Sie an Beihilfe erhalten und danach welche Leistungen Sie versichern möchten. Haben Sie zum Beispiel schon eine Vorerkrankung, wie Schilddrüsenunterfunktion oder leichten Bluthochdruck, müssen Sie mit etwas mehr Beitrag rechnen als wenn Sie gesund wären. Das nennt man Risikozuschlag. Die Höhe des Risikozuschlages wird von den Versicherungsgesellschaften unterschiedlich bewertet. Ein Vergleich lohnt sich. Allerdings sollten Sie vorsichtig bei der Anfrage sein. Alle Daten werden nämlich gespeichert. Daher sollten solche Voranfragen anonym gestellt werden. Ein gute/r Versicherungsmakler/in hat die Erfahrung und das nötige Wissen.

Werden die Beiträge in der privaten Krankenversicherung teurer, wenn ich älter werde? Um wieviel erhöhen sich die Beiträge in der privaten Krankenversicherung.

Die Beiträge erhöhen sich in der Regel jedes Jahr etwas. Das liegt aber nicht daran, dass Sie älter werden. Auch wenn Sie Erkrankungen bekommen werden die Beiträge nicht teurer.

Die Beitragssteigerungen ergeben sich allein aus der Kostensteigerung im Gesundheitswesen und haben mit Ihnen persönlich nichts zu tun. Wenn zum Beispiel die Arzt-Gehälter erhöht werden kommt es zu einer Kostensteigerung für ärztliche Behandlungen und die Beiträge müssen angepasst werden. Es spielen sehr viele Faktoren eine Rolle.

Wie hoch die Anpassungen ausfallen, liegt auch an der wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Krankenversicherung. Deshalb ist es gerade für verbeamtete Lehrer so wichtig, sich bei einer soliden und bilanziell starken Krankenversicherung abzusichern. Schließlich ist ein verbeamteter Lehrer oder eine Lehrerin das ganze weitere Leben in der privaten Krankenversicherung versichert.

Auch diesen Aspekt kann ein Krankenversicherungsspezialist/in einschätzen.

Ich werde verbeamtet und habe Kinder. Wie müssen diese versichert werden?

Für Ihre Kinder können Sie den Versicherungsschutz ebenfalls wählen. Auch sie können gesetzlich oder privat versichert werden.

In der privaten Versicherung haben die Kinder einen eigenen Vertrag mit einem eigenen Beitrag. Da Kinder nur 20% des Beitrages zahlen kostet der Schutz aber sehr wenig. Sie müssen mit ca. 35€ für ein Kind rechnen, wenn es sehr gut versichert werden soll. Denn auch die Kinder von Beamten haben Anspruch auf Mehrleistungen in der Krankenversicherung.

In der gesetzlichen Krankenversicherung können die Kinder oft beitragsfrei über die Familienversicherung beim anderen Elternteil versichert werden. Ob das möglich ist hängt aber vom Einkommen der Eltern ab. Das müssten Sie vorher bitte prüfen lassen. Ansonsten können die Kinder auch mit einem eigenen Beitrag in der gesetzlichen Versicherung bleiben, erhalten dort aber nur die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Sie können den Schutz durch eine private Zusatzversicherung „aufpolieren“.

Was zahlt die Versicherung, wenn ich schwanger bin?

Die Kosten für alle notwendigen ärztlichen Leistungen und Vorsorgeuntersuchungen werden übernommen. Manche Gesellschaften zahlen sogar ein Willkommensgeld.

Was zahlt die private Krankenversicherung für die Geburt?

Die Kosten für die Geburt zahlt die Versicherung der Mutter. Dabei können Sie sich aussuchen, wie Sie Ihr Kind bekommen möchten ob im Krankenhaus oder in einem Geburtshaus oder sogar zu Hause mit der Hebamme. Wichtig ist aber, dass die Geburtshelfer eine anerkannte Ausbildung haben.

Alle Neugeborenen, unabhängig vom Gesundheitszustand, können in der privaten Krankenversicherung mitversichert werden. Der Versicherungsschutz ist mindestens dem der Eltern gleichgestellt. Haben sich die Eltern also für einen hochwertigen Schutz entschieden, kann auch ein krank geborenes Kind hochwertig privat versichert werden. In der Kindernachversicherung fallen keine Gesundheitsfragen an. Allerdings müssen Sie das Kind innerhalb von zwei Monaten nach der Geburt bei Ihrer Versicherung anmelden.

Kann jedes Familienmitglied bei einer anderen Versicherung sein?

Im Prinzip ja. Allerdings haben einige Versicherungen Einschränkungen für Kinder. So werden Kinder bis zu einem gewissen Alter oftmals nicht ohne die Eltern versichert. Die Regelungen sind aber verschieden. Manchmal ist es sinnvoll, unterschiedliche Gesellschaften zu wählen.

Was ist, wenn ich in Elternzeit bin?

Während der Elternzeit erhalten Sie, wie alle anderen Bundesbürger, Elterngeld. Das Elterngeld berechnet sich nach Ihrem durchschnittlichen Nettoeinkommen. Sie haben während dieser Zeit auch Anspruch auf Beihilfe. In der Privaten Krankenversicherung ändert sich nichts. ACHTUNG! Wenn das Neugeborene Kind Ihr zweites Kind ist, bekommen Sie mehr Beihilfe (70%), Sie müssen dies Ihrer privaten Krankenversicherung melden. Ihr Beitrag verringert sich dann entsprechend.

Wie funktioniert das mit der Abrechnung?

Nach einer Behandlung schickt ihnen der Behandler eine Rechnung zu. Auf dieser Rechnung können Sie nachlesen wann und warum Sie behandelt wurden und wieviel die einzelnen Leistungen kosten.

Prüfen Sie diese Rechnung. Vor allem die richtige Bezeichnung der Diagnose kann wichtig sein. So ist eine Verdachtsdiagnose noch nicht bestätigt und sollte entsprechend so genannt werden. Alle Diagnosen werden nämlich gespeichert und es ist im Nachhinein schwer, diese zu korrigieren. Sie können auch ruhig einmal nachsehen ob alles richtig abgerechnet wurde. Manchmal schleichen sich  Fehler ein und die Rechnung hat plötzlich Anteile von Leistungen die gar nicht gemacht wurden.

Ist die Rechnung soweit in Ordnung, reichen Sie das Original bei Ihrer Beihilfestelle ein. Die Kopie können Sie zu Ihrer privaten Versicherung schicken. Müssen Sie aber nicht! Die meisten Versicherungen zahlen nämlich Beiträge zurück, wenn Sie keine Rechnungen einreichen. Sozusagen als Dankeschön. Man nennt das Beitragsrückerstattung. Sie können die Rechnungen auch sammeln und später einreichen. Sie haben in der Regel zwei Jahre Zeit um die Rechnungen bei Ihrer privaten Versicherung geltend zu machen. So können Sie übers Jahr sehen wie viele Kosten für Sie nach der Vorleistung der Beihilfe übrig geblieben sind. Oftmals ist die Beitragsrückerstattung höher.

 

Rechengrößen in Sozialversicherung steigen erneut

Wenn sich Beschäftigte im kommenden Jahr privat krankenversichern wollen, müssen sie mehr Lohn in der Tüte haben. Denn die Rechengrößen der Sozialversicherung werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch 2019 wieder angehoben. Grund ist, dass die Konjunktur brummt – die Werte orientieren sich am Einkommen der Bevölkerung.

Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 stehen fest und wurden im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 veröffentlicht. Wie auch in den Jahren zuvor heißt es: Sie werden steigen. Und das bedeutet einerseits, dass Gutverdiener mit höheren Sozialbeiträgen belastet werden können. Und andererseits, dass abhängig Beschäftigte eine noch höhere Lohn-Hürde überspringen müssen, wenn sie in die private Krankenvollversicherung wechseln wollen.

Mehr Kosten für Gutverdiener

Wichtig für Gutverdiener ist die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze sind keine Beiträge zu entrichten. Sie wird von derzeit 4.425 Euro Bruttolohn im Monat auf 4.537,50 Euro angehoben. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte.

Ebenfalls raufgesetzt wird die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier gibt es unterschiedliche Werte für die neuen und alten Bundesländer. Die BBG West wird 2019 auf 6.700 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 80.400 Euro. In Ostdeutschland gilt 2019 die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 6.150 Euro beziehungsweise jährlich 73.800 Euro.

Ebenfalls deutlich steigen wird die für das Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, müssen künftig mindestens diesen Betrag verdienen, um sich tatsächlich privat versichern zu dürfen. Sie steigt von bislang 59.400 Euro auf 60.750 Euro im Jahr. Wer nicht so viel verdient, muss nicht verzagen: Auch mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können viele Leistungen hinzugekauft werden, die ein guter PKV-Vollschutz bieten würde. Hier lohnt ein Beratungsgespräch!

Wechsel von PKV in GKV: Pflegelücke droht!

Wer aus der privaten Krankenvollversicherung in die gesetzliche Familienversicherung des Ehepartners wechselt, steht zwei Jahre ohne Pflegeschutz da. Das bedeutet ein enorm hohes Kostenrisiko, wenn dann in der Übergangszeit der Pflegefall eintritt.

Wenn privat versicherte Senioren ihr Einkommen komplett verlieren, bietet es sich unter Umständen an, in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen zu wechseln. Dies ist möglich, wenn die betroffene Person ein geringeres Einkommen als 435 Euro im Monat hat. Über den Ehepartner können sich so unter Umständen kostenlos mitversichern, wenn jemand gesetzlich pflichtversichert ist.

Aber bei einem solchen Wechsel lauert eine gefährliche Lücke, wie aktuell die Verbraucherzentralen berichten. In der Familienversicherung können nämlich die Krankenkassen eine zweijährige Wartezeit für Pflegeleistungen verlangen. In dieser Übergangszeit haben die Betroffenen keinerlei Anspruch auf Pflegegeld. Und das bedeutet ein echtes Armutsrisiko. Beim höchsten Pflegegrad 5 wäre für die Dauer von zwei Jahren eine Summe von 50.000 Euro zu stemmen, die dann aus der eigenen Tasche gezahlt werden müssen.

Familienversicherung in GKV hat Sonderstatus

Die drohende Lücke hat mit dem besonderen Status der Familienversicherung im gesetzlichen Kassensystem zu tun. Es handelt sich um eine „nachrangige – beitragsfreie – Form des Versicherungsschutzes“, so hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil entschieden. Und deshalb könne hier eine Wartezeit für Pflegeleistungen verlangt werden.

Anders sieht es jedoch aus, wenn jemand bei einer Krankenkasse versicherungspflichtig wird. Also wenn ein zuvor Privatversicherter zum Beispiel jünger als 55 Jahre ist und als Angestellter zu wenig verdient, um sich privat versichern zu dürfen. Dann dürfen die Krankenkassen keine Wartezeit für Pflegeleistungen verlangen, denn der Versicherte zahlt auch sofort Beiträge. Die Versicherungszeiten der privaten Pflegepflichtversicherung müssen voll angerechnet werden (Urteil vom 30. November 2017, Aktenzeichen B 3 P 5/16 R).

Wechseln Senioren von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Familienversicherung, müssen sie folglich ihr Pflegerisiko selbst absichern. Das kann man aber ganz leicht. Wer seine private Krankenversicherung kündigt, sollte sich dann nicht sofort von der privaten Pflegeversicherung trennen, sondern die Beiträge zwei Jahre weiter zahlen. Dann ist gewährt, dass in der Übergangszeit Schutz besteht.

Ein Wechsel sollte grundsätzlich gut überlegt sein. Auch die private Krankenversicherung kennt Sozialtarife, um Menschen in finanzieller Not aufzufangen. Hier hilft ein Beratungsgespräch.

Private Krankenversicherer werben um Beamte

In Hamburg können sich Beamte ab August 2018 auch gesetzlich versichern – und erhalten dann statt Beihilfen eine Pauschale. Damit will Hamburg Beamte in die Krankenkassen locken. Aber die Sache ist nicht ungefährlich – gerade, wenn sie später den Wohnort wechseln wollen. Die privaten Krankenversicherer haben nun für junge Beamte ein extra Schmankerl gestartet.

Keine Frage: In Deutschland sind Beamte fast ausschließlich privat versichert. 94 Prozent aller Staatsdiener sind Mitglied bei einer privaten Krankenvollversicherung, so geht aus Branchendaten hervor. Fast die Hälfte aller PKV-Versicherten sind somit Beamte. Es lässt sich nicht abstreiten, dass sie eine wichtige Zielgruppe für die Privatversicherer sind.

Hamburg will Beamte in die GKV locken

Dass so viele Beamte sich privat versichern, hat Gründe. Für Beamte übernimmt der Dienstherr, in der Regel Bund oder Länder, 50 bis 70 Prozent der Arzt- und Krankheitskosten. Das ist unter anderem abhängig von den Dienstjahren und dem Status. Wenn sich ein Beamter hingegen gesetzlich versichert und einer Krankenkasse anschließt, erhält er nichts. Er muss dann in der Regel sogar noch den Arbeitgeberanteil selbst finanzieren.

Es lohnt sich für Beamte also bisher kaum, Mitglied einer Krankenkasse zu werden. Dies will das Bundesland Hamburg nun ändern. Es zahlt Staatsdienern eine feste Pauschale, wenn sie doch zu einem gesetzlichen Wettbewerber gehen wollen. Die Entscheidung für die Krankenkasse ist endgültig: Das Anrecht auf Beihilfen dann verwirkt. Wer im GKV-System versichert ist, muss also dann in der Regel dort verbleiben.

Tatsächlich könnte die GKV damit auch für Beamte attraktiver werden. Schon jetzt sind in der Hansestadt 2.400 Beamte gesetzlich versichert. Das aber ist nur ein Bruchteil von den insgesamt 70.000 Staatsdienern, die in Hamburg aktiv tätig sind oder bereits pensioniert. Oft handelt es sich bei den gesetzlich Versicherten um Beamte mit vergleichsweise geringem Einkommen und vielen Kindern, die ihren Nachwuchs kostenfrei im Kassensystem mitversichern lassen können.

Risiko: Was passiert bei einem Wechsel des Bundeslandes?

Es gibt also durchaus Argumente, dass es auch für Beamte lohnend sein kann, sich einer Krankenkasse anzuschließen. Aber Vorsicht: Dieser Schritt will gut überlegt sein. Einige Bundesländer haben bereits artikuliert, dem Beispiel Hamburgs nicht folgen zu wollen.

„Beamtenanfänger in Hamburg sollten sich gut überlegen, ob sie von dieser Option Gebrauch machen. Denn die Entscheidung ist unwiderruflich. Das heißt: Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland müssen sie damit rechnen, den kompletten GKV-Beitrag alleine zu zahlen“, warnt aktuell der PKV-Verband. Auch biete nur die Privatversicherung individuellen und vertraglich zugesicherten Schutz: etwa einen Tarif mit Chefarztbehandlung.

Um neuen Beamten den Eintritt bei einem Privatversicherer schmackhaft zu machen, haben PKV-Verband und private Krankenversicherer zudem eine Öffnungsaktion gestartet. Alle, die frisch verbeamtet wurden, sollen sich einer privaten Krankenversicherung anschließen können: unabhängig von Vorerkrankungen und Behinderung. Das gilt, wenn man den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung stellt. Um den passenden Schutz zu finden, sollte man sich aber umfassend beraten lassen – es geht schließlich um eine Absicherung für das Leben!

Bürgerversicherung – Debatte auch mit Klischees

Deutschland diskutiert über eine Bürgerversicherung! Dass die private Krankenversicherung noch immer viele Vorteile bietet, wird dabei gern übersehen. Denn in der Debatte sind auch viele Klischees im Spiel.

Soll die private Krankenvollversicherung für Neukunden abgeschafft werden? Diese Debatte steht im Raum, seitdem über eine Neuauflage der Großen Koalition debattiert wird. Denn besonders bei den Sozialdemokraten gibt es Stimmen, die sich für eine einheitliche Versicherung für alle Bürger aussprechen. Als wichtigstes Argument wird genannt, dass Ärzte für alle Patienten das gleiche Honorar bekommen sollen, damit gesetzlich Versicherte nicht mehr so lange auf einen Termin warten müssen. Schließlich zahlen die Privatversicherer höhere Honorare.

Dass dabei leider auch viele Klischees in der Debatte vertreten sind, darauf hat nun Uwe Laue aufmerksam gemacht, Chef des PKV-Verbandes. Also jenen Verbandes, in dem die Privatversicherer organisiert sind. Vorurteil Nummer Eins betrifft den Vorwurf, dass gesetzlich Versicherte besonders lang auf einen Arzttermin warten müssten, während Privatversicherte diesen schnell bekommen.

Fest steht aber nach Branchenzahlen: Im Notfall bekommt jeder Patient sofort einen Termin. „Da wird jeder sofort versorgt, egal, wie er versichert ist. Und alle Versicherten – gesetzlich wie privat – haben grundsätzlich Zugang zu den gleichen hochklassigen Versorgungseinrichtungen“, sagte Laue dem „Handelsblatt“. Und 76 Prozent aller Bundesbürger bekommen einen Arzttermin noch am selben Tag oder am darauffolgenden Tag. Das ist in vielen Staaten, die eine Einheitskasse haben, anders: in Großbritannien müssen beispielsweise manche Patienten sechs Monate warten, bis sie in der Arztpraxis vorstellig werden dürfen!

Klischee Numero Zwei: Die private Krankenversicherung sei nur etwas für Gut- und Besserverdiener. Tatsächlich erzielen nur elf Prozent aller PKV-Versicherten Einkünfte über der gesetzlichen Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 4.800 Euro im Monat, erklärt Laue anhand von Branchenzahlen. 20 Prozent seien sogar Kinder, die in der GKV gar keine Prämien zahlen müssten, aber zusätzliche Kosten mitbrächten. Und gerade viele Selbstständige versichern sich privat, weil der Schutz hier mitunter billiger ist, als wenn sie bei einer Krankenkasse noch den Arbeitgeberanteil mit zahlen müssten.

Es ist gerade der Systemwettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, der in Deutschland ein hohes Versorgungsniveau sichert und andere Länder neidisch auf unser Gesundheitssystem schauen lässt, argumentiert Laue in dem Interview weiter. Fest steht, dass beide Versorgungssysteme Vor- wie Nachteile haben. Deshalb sollte auch der Schritt zu einer privaten Krankenversicherung gut überlegt sein und nicht ohne vorherige Beratung erfolgen. Wer einmal privat versichert ist, muss jedenfalls keine Angst haben, dass er den Status verlieren würde, wenn eine Bürgerversicherung kommt: Auch die SPD-Pläne sehen vor, dass die privat Krankenversicherten ihren Status behalten. Dieser dürfte ihnen auch juristisch nicht zu nehmen sein.

PKV und GKV: Bei Prämienanpassungen gar nicht weit auseinander

Ist die private Krankenversicherung besonders von großen Beitragssprüngen betroffen? Dies liest man oft in den Medien. Eine aktuelle Langzeitstudie aber zeigt: Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen stehen die Privatversicherer gar nicht so schlecht da, wenn es um Beitragsanpassungen geht. Dass die Prämiensprünge mitunter recht hoch ausfallen können, hat mit gesetzlichen Vorschriften zu tun.

Sind die Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) stärker von Teuerungen betroffen als gesetzlich Versicherte? Dies wollte ein Privatversicherer genau wissen und gab zu dieser Frage beim unabhängigen IGES-Institut eine Studie in Auftrag. Die Statistiker verglichen für einen Zeitraum von zwanzig Jahren (1995 bis 2015), wie sich die Prämien in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Hierfür konnten die Wissenschaftler auf die Daten von 716.000 privat Krankenvollversicherten zurückgreifen.

Die Zahlen zeigen: Krankenkassen und Privatversicherer liegen bei der Beitragsentwicklung gar nicht so weit auseinander. Im Gegenteil: So seien die Prämien in den letzten zehn Jahren der Erhebung (2006 bis 2015) sogar bei den Krankenkassen schneller gestiegen als in den Tarifen der privaten Krankenversicherung. Bei den gesetzlichen Kassen habe die jährliche Prämienerhöhung im Schnitt bei 3,7 Prozent gelegen, im Schnitt der PKV-Tarife nur bei 2,2 Prozent. Ein Ergebnis, das viele überraschen dürfte.

Privatversicherer dürfen Prämien nur unter bestimmten Umständen anpassen

Warum aber steigen dann die Prämien in der privaten Krankenversicherung mitunter sprunghaft an? Dies hat regulatorische Gründe. Der Gesetzgeber schreibt den privaten Krankenversicherern vor, dass sie ihre Prämien nur dann anheben dürfen, wenn sogenannte auslösende Faktoren vorliegen. Das ist in der Regel dann gegeben, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert.

Diese Vorschrift bewirkt, dass die Versicherer ihre Beiträge oft jahrelang gar nicht anheben können, weil die auslösenden Faktoren nicht eingetreten sind. Das heißt, sie bleiben stabil. Wenn dann aber nach Jahren eine Prämienanpassung erfolgt, müssen frühere Teuerungen ebenfalls eingerechnet werden.  Es entsteht folglich der Eindruck, als würden die Privatversicherer ihre Kunden besonders stark zur Kasse bitten. Das ist aber nicht der Fall: Sie passen ihre Prämien nur in einem anderen Rhythmus an als die Krankenkassen, nämlich mit größeren Abständen – und dann deutlicher.

Die Privatversicherer machen sich aktuell dafür stark, dass der Gesetzgeber hier eingreift und die Vorschriften ändert. Ähnlich wie die Krankenkassen wollen sie die Prämien regelmäßiger angleichen dürfen, dafür aber moderater. Denn die Herausforderungen sind in beiden Systemen ähnlich: Die Alterung der Gesellschaft führt zu steigenden Gesundheitskosten. Hier muss aber ein weiterer Vorteil der Privatversicherer erwähnt werden: Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind ein Leben lang garantiert. Dem entgegen haben die Krankenkassen ihren Leistungskatalog in den letzten Jahren stark zusammengestrichen.

Dennoch gilt: Wer sich eine private Krankenversicherung sucht, sollte über ein recht gesichertes Einkommen verfügen, auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die Voraussetzungen zu erörtern. Auch eine andere Studie zeigt, dass die meisten Kunden mit den Prämienanpassungen in der PKV einverstanden sind. Fast drei Viertel aller privat Vollversicherten zeigen sich laut einer Umfrage des Ratinghauses Assekurata mit der Beitrags-Entwicklung in der PKV „zufrieden bis vollkommen zufrieden“.

 

 

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