Krankenvollversicherung

Rechengrößen in Sozialversicherung steigen erneut

Wenn sich Beschäftigte im kommenden Jahr privat krankenversichern wollen, müssen sie mehr Lohn in der Tüte haben. Denn die Rechengrößen der Sozialversicherung werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit auch 2019 wieder angehoben. Grund ist, dass die Konjunktur brummt – die Werte orientieren sich am Einkommen der Bevölkerung.

Die voraussichtlichen Rechengrößen der Sozialversicherung für 2019 stehen fest und wurden im Referentenentwurf der Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2019 veröffentlicht. Wie auch in den Jahren zuvor heißt es: Sie werden steigen. Und das bedeutet einerseits, dass Gutverdiener mit höheren Sozialbeiträgen belastet werden können. Und andererseits, dass abhängig Beschäftigte eine noch höhere Lohn-Hürde überspringen müssen, wenn sie in die private Krankenvollversicherung wechseln wollen.

Mehr Kosten für Gutverdiener

Wichtig für Gutverdiener ist die bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Für den Einkommensanteil oberhalb dieser Grenze sind keine Beiträge zu entrichten. Sie wird von derzeit 4.425 Euro Bruttolohn im Monat auf 4.537,50 Euro angehoben. Für die gesetzliche Pflegeversicherung gelten die gleichen Werte.

Ebenfalls raufgesetzt wird die Beitragsbemessungsgrenze für die gesetzliche Renten- und Arbeitslosenversicherung. Hier gibt es unterschiedliche Werte für die neuen und alten Bundesländer. Die BBG West wird 2019 auf 6.700 Euro festgesetzt, jährlich sind dies 80.400 Euro. In Ostdeutschland gilt 2019 die Beitragsbemessungsgrenze von monatlich 6.150 Euro beziehungsweise jährlich 73.800 Euro.

Ebenfalls deutlich steigen wird die für das Versicherungsrecht relevante allgemeine Jahresarbeitsentgeltgrenze. Arbeitnehmer, die in die private Krankenversicherung (PKV) wechseln wollen, müssen künftig mindestens diesen Betrag verdienen, um sich tatsächlich privat versichern zu dürfen. Sie steigt von bislang 59.400 Euro auf 60.750 Euro im Jahr. Wer nicht so viel verdient, muss nicht verzagen: Auch mit einer privaten Krankenzusatzversicherung können viele Leistungen hinzugekauft werden, die ein guter PKV-Vollschutz bieten würde. Hier lohnt ein Beratungsgespräch!

Wechsel von PKV in GKV: Pflegelücke droht!

Wer aus der privaten Krankenvollversicherung in die gesetzliche Familienversicherung des Ehepartners wechselt, steht zwei Jahre ohne Pflegeschutz da. Das bedeutet ein enorm hohes Kostenrisiko, wenn dann in der Übergangszeit der Pflegefall eintritt.

Wenn privat versicherte Senioren ihr Einkommen komplett verlieren, bietet es sich unter Umständen an, in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen zu wechseln. Dies ist möglich, wenn die betroffene Person ein geringeres Einkommen als 435 Euro im Monat hat. Über den Ehepartner können sich so unter Umständen kostenlos mitversichern, wenn jemand gesetzlich pflichtversichert ist.

Aber bei einem solchen Wechsel lauert eine gefährliche Lücke, wie aktuell die Verbraucherzentralen berichten. In der Familienversicherung können nämlich die Krankenkassen eine zweijährige Wartezeit für Pflegeleistungen verlangen. In dieser Übergangszeit haben die Betroffenen keinerlei Anspruch auf Pflegegeld. Und das bedeutet ein echtes Armutsrisiko. Beim höchsten Pflegegrad 5 wäre für die Dauer von zwei Jahren eine Summe von 50.000 Euro zu stemmen, die dann aus der eigenen Tasche gezahlt werden müssen.

Familienversicherung in GKV hat Sonderstatus

Die drohende Lücke hat mit dem besonderen Status der Familienversicherung im gesetzlichen Kassensystem zu tun. Es handelt sich um eine „nachrangige – beitragsfreie – Form des Versicherungsschutzes“, so hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil entschieden. Und deshalb könne hier eine Wartezeit für Pflegeleistungen verlangt werden.

Anders sieht es jedoch aus, wenn jemand bei einer Krankenkasse versicherungspflichtig wird. Also wenn ein zuvor Privatversicherter zum Beispiel jünger als 55 Jahre ist und als Angestellter zu wenig verdient, um sich privat versichern zu dürfen. Dann dürfen die Krankenkassen keine Wartezeit für Pflegeleistungen verlangen, denn der Versicherte zahlt auch sofort Beiträge. Die Versicherungszeiten der privaten Pflegepflichtversicherung müssen voll angerechnet werden (Urteil vom 30. November 2017, Aktenzeichen B 3 P 5/16 R).

Wechseln Senioren von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Familienversicherung, müssen sie folglich ihr Pflegerisiko selbst absichern. Das kann man aber ganz leicht. Wer seine private Krankenversicherung kündigt, sollte sich dann nicht sofort von der privaten Pflegeversicherung trennen, sondern die Beiträge zwei Jahre weiter zahlen. Dann ist gewährt, dass in der Übergangszeit Schutz besteht.

Ein Wechsel sollte grundsätzlich gut überlegt sein. Auch die private Krankenversicherung kennt Sozialtarife, um Menschen in finanzieller Not aufzufangen. Hier hilft ein Beratungsgespräch.

Private Krankenversicherer werben um Beamte

In Hamburg können sich Beamte ab August 2018 auch gesetzlich versichern – und erhalten dann statt Beihilfen eine Pauschale. Damit will Hamburg Beamte in die Krankenkassen locken. Aber die Sache ist nicht ungefährlich – gerade, wenn sie später den Wohnort wechseln wollen. Die privaten Krankenversicherer haben nun für junge Beamte ein extra Schmankerl gestartet.

Keine Frage: In Deutschland sind Beamte fast ausschließlich privat versichert. 94 Prozent aller Staatsdiener sind Mitglied bei einer privaten Krankenvollversicherung, so geht aus Branchendaten hervor. Fast die Hälfte aller PKV-Versicherten sind somit Beamte. Es lässt sich nicht abstreiten, dass sie eine wichtige Zielgruppe für die Privatversicherer sind.

Hamburg will Beamte in die GKV locken

Dass so viele Beamte sich privat versichern, hat Gründe. Für Beamte übernimmt der Dienstherr, in der Regel Bund oder Länder, 50 bis 70 Prozent der Arzt- und Krankheitskosten. Das ist unter anderem abhängig von den Dienstjahren und dem Status. Wenn sich ein Beamter hingegen gesetzlich versichert und einer Krankenkasse anschließt, erhält er nichts. Er muss dann in der Regel sogar noch den Arbeitgeberanteil selbst finanzieren.

Es lohnt sich für Beamte also bisher kaum, Mitglied einer Krankenkasse zu werden. Dies will das Bundesland Hamburg nun ändern. Es zahlt Staatsdienern eine feste Pauschale, wenn sie doch zu einem gesetzlichen Wettbewerber gehen wollen. Die Entscheidung für die Krankenkasse ist endgültig: Das Anrecht auf Beihilfen dann verwirkt. Wer im GKV-System versichert ist, muss also dann in der Regel dort verbleiben.

Tatsächlich könnte die GKV damit auch für Beamte attraktiver werden. Schon jetzt sind in der Hansestadt 2.400 Beamte gesetzlich versichert. Das aber ist nur ein Bruchteil von den insgesamt 70.000 Staatsdienern, die in Hamburg aktiv tätig sind oder bereits pensioniert. Oft handelt es sich bei den gesetzlich Versicherten um Beamte mit vergleichsweise geringem Einkommen und vielen Kindern, die ihren Nachwuchs kostenfrei im Kassensystem mitversichern lassen können.

Risiko: Was passiert bei einem Wechsel des Bundeslandes?

Es gibt also durchaus Argumente, dass es auch für Beamte lohnend sein kann, sich einer Krankenkasse anzuschließen. Aber Vorsicht: Dieser Schritt will gut überlegt sein. Einige Bundesländer haben bereits artikuliert, dem Beispiel Hamburgs nicht folgen zu wollen.

„Beamtenanfänger in Hamburg sollten sich gut überlegen, ob sie von dieser Option Gebrauch machen. Denn die Entscheidung ist unwiderruflich. Das heißt: Bei einem Wechsel in ein anderes Bundesland müssen sie damit rechnen, den kompletten GKV-Beitrag alleine zu zahlen“, warnt aktuell der PKV-Verband. Auch biete nur die Privatversicherung individuellen und vertraglich zugesicherten Schutz: etwa einen Tarif mit Chefarztbehandlung.

Um neuen Beamten den Eintritt bei einem Privatversicherer schmackhaft zu machen, haben PKV-Verband und private Krankenversicherer zudem eine Öffnungsaktion gestartet. Alle, die frisch verbeamtet wurden, sollen sich einer privaten Krankenversicherung anschließen können: unabhängig von Vorerkrankungen und Behinderung. Das gilt, wenn man den Antrag innerhalb von sechs Monaten nach Verbeamtung stellt. Um den passenden Schutz zu finden, sollte man sich aber umfassend beraten lassen – es geht schließlich um eine Absicherung für das Leben!

Bürgerversicherung – Debatte auch mit Klischees

Deutschland diskutiert über eine Bürgerversicherung! Dass die private Krankenversicherung noch immer viele Vorteile bietet, wird dabei gern übersehen. Denn in der Debatte sind auch viele Klischees im Spiel.

Soll die private Krankenvollversicherung für Neukunden abgeschafft werden? Diese Debatte steht im Raum, seitdem über eine Neuauflage der Großen Koalition debattiert wird. Denn besonders bei den Sozialdemokraten gibt es Stimmen, die sich für eine einheitliche Versicherung für alle Bürger aussprechen. Als wichtigstes Argument wird genannt, dass Ärzte für alle Patienten das gleiche Honorar bekommen sollen, damit gesetzlich Versicherte nicht mehr so lange auf einen Termin warten müssen. Schließlich zahlen die Privatversicherer höhere Honorare.

Dass dabei leider auch viele Klischees in der Debatte vertreten sind, darauf hat nun Uwe Laue aufmerksam gemacht, Chef des PKV-Verbandes. Also jenen Verbandes, in dem die Privatversicherer organisiert sind. Vorurteil Nummer Eins betrifft den Vorwurf, dass gesetzlich Versicherte besonders lang auf einen Arzttermin warten müssten, während Privatversicherte diesen schnell bekommen.

Fest steht aber nach Branchenzahlen: Im Notfall bekommt jeder Patient sofort einen Termin. „Da wird jeder sofort versorgt, egal, wie er versichert ist. Und alle Versicherten – gesetzlich wie privat – haben grundsätzlich Zugang zu den gleichen hochklassigen Versorgungseinrichtungen“, sagte Laue dem „Handelsblatt“. Und 76 Prozent aller Bundesbürger bekommen einen Arzttermin noch am selben Tag oder am darauffolgenden Tag. Das ist in vielen Staaten, die eine Einheitskasse haben, anders: in Großbritannien müssen beispielsweise manche Patienten sechs Monate warten, bis sie in der Arztpraxis vorstellig werden dürfen!

Klischee Numero Zwei: Die private Krankenversicherung sei nur etwas für Gut- und Besserverdiener. Tatsächlich erzielen nur elf Prozent aller PKV-Versicherten Einkünfte über der gesetzlichen Pflichtversicherungsgrenze von derzeit 4.800 Euro im Monat, erklärt Laue anhand von Branchenzahlen. 20 Prozent seien sogar Kinder, die in der GKV gar keine Prämien zahlen müssten, aber zusätzliche Kosten mitbrächten. Und gerade viele Selbstständige versichern sich privat, weil der Schutz hier mitunter billiger ist, als wenn sie bei einer Krankenkasse noch den Arbeitgeberanteil mit zahlen müssten.

Es ist gerade der Systemwettbewerb zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung, der in Deutschland ein hohes Versorgungsniveau sichert und andere Länder neidisch auf unser Gesundheitssystem schauen lässt, argumentiert Laue in dem Interview weiter. Fest steht, dass beide Versorgungssysteme Vor- wie Nachteile haben. Deshalb sollte auch der Schritt zu einer privaten Krankenversicherung gut überlegt sein und nicht ohne vorherige Beratung erfolgen. Wer einmal privat versichert ist, muss jedenfalls keine Angst haben, dass er den Status verlieren würde, wenn eine Bürgerversicherung kommt: Auch die SPD-Pläne sehen vor, dass die privat Krankenversicherten ihren Status behalten. Dieser dürfte ihnen auch juristisch nicht zu nehmen sein.

PKV und GKV: Bei Prämienanpassungen gar nicht weit auseinander

Ist die private Krankenversicherung besonders von großen Beitragssprüngen betroffen? Dies liest man oft in den Medien. Eine aktuelle Langzeitstudie aber zeigt: Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen stehen die Privatversicherer gar nicht so schlecht da, wenn es um Beitragsanpassungen geht. Dass die Prämiensprünge mitunter recht hoch ausfallen können, hat mit gesetzlichen Vorschriften zu tun.

Sind die Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) stärker von Teuerungen betroffen als gesetzlich Versicherte? Dies wollte ein Privatversicherer genau wissen und gab zu dieser Frage beim unabhängigen IGES-Institut eine Studie in Auftrag. Die Statistiker verglichen für einen Zeitraum von zwanzig Jahren (1995 bis 2015), wie sich die Prämien in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Hierfür konnten die Wissenschaftler auf die Daten von 716.000 privat Krankenvollversicherten zurückgreifen.

Die Zahlen zeigen: Krankenkassen und Privatversicherer liegen bei der Beitragsentwicklung gar nicht so weit auseinander. Im Gegenteil: So seien die Prämien in den letzten zehn Jahren der Erhebung (2006 bis 2015) sogar bei den Krankenkassen schneller gestiegen als in den Tarifen der privaten Krankenversicherung. Bei den gesetzlichen Kassen habe die jährliche Prämienerhöhung im Schnitt bei 3,7 Prozent gelegen, im Schnitt der PKV-Tarife nur bei 2,2 Prozent. Ein Ergebnis, das viele überraschen dürfte.

Privatversicherer dürfen Prämien nur unter bestimmten Umständen anpassen

Warum aber steigen dann die Prämien in der privaten Krankenversicherung mitunter sprunghaft an? Dies hat regulatorische Gründe. Der Gesetzgeber schreibt den privaten Krankenversicherern vor, dass sie ihre Prämien nur dann anheben dürfen, wenn sogenannte auslösende Faktoren vorliegen. Das ist in der Regel dann gegeben, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert.

Diese Vorschrift bewirkt, dass die Versicherer ihre Beiträge oft jahrelang gar nicht anheben können, weil die auslösenden Faktoren nicht eingetreten sind. Das heißt, sie bleiben stabil. Wenn dann aber nach Jahren eine Prämienanpassung erfolgt, müssen frühere Teuerungen ebenfalls eingerechnet werden.  Es entsteht folglich der Eindruck, als würden die Privatversicherer ihre Kunden besonders stark zur Kasse bitten. Das ist aber nicht der Fall: Sie passen ihre Prämien nur in einem anderen Rhythmus an als die Krankenkassen, nämlich mit größeren Abständen – und dann deutlicher.

Die Privatversicherer machen sich aktuell dafür stark, dass der Gesetzgeber hier eingreift und die Vorschriften ändert. Ähnlich wie die Krankenkassen wollen sie die Prämien regelmäßiger angleichen dürfen, dafür aber moderater. Denn die Herausforderungen sind in beiden Systemen ähnlich: Die Alterung der Gesellschaft führt zu steigenden Gesundheitskosten. Hier muss aber ein weiterer Vorteil der Privatversicherer erwähnt werden: Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind ein Leben lang garantiert. Dem entgegen haben die Krankenkassen ihren Leistungskatalog in den letzten Jahren stark zusammengestrichen.

Dennoch gilt: Wer sich eine private Krankenversicherung sucht, sollte über ein recht gesichertes Einkommen verfügen, auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die Voraussetzungen zu erörtern. Auch eine andere Studie zeigt, dass die meisten Kunden mit den Prämienanpassungen in der PKV einverstanden sind. Fast drei Viertel aller privat Vollversicherten zeigen sich laut einer Umfrage des Ratinghauses Assekurata mit der Beitrags-Entwicklung in der PKV „zufrieden bis vollkommen zufrieden“.

 

 

1 2