Gesetzliche Versicherung

Krankengeld: Langzeitkranke beklagen Kontrollanrufe der Kassen

Krankenkassen fallen wiederholt damit auf, dass sie Langzeit-Erkrankten das Krankengeld streitig machen wollen. Ein Mittel sind Kontrollanrufe, bei denen Mitarbeiter sensible Daten erfragen. Die müssen Betroffene aber nicht akzeptieren, wie nun die Verbraucherzentralen informieren.

Wer längere Zeit krankheitsbedingt im Beruf ausfällt, erhält ab der sechsten Krankheitswoche ein Krankengeld seiner Krankenkasse: vorausgesetzt, er ist als Arbeitnehmer gesetzlich versichert. Maximal 78 Wochen (546 Kalendertage) muss der Versicherer dann einen Teil des Lohnes ersetzen: in der Regel 70 Prozent des Bruttogehaltes, maximal 90 Prozent vom Nettoeinkommen.

Für die Krankenkassen aber ist das Krankengeld eine teure Angelegenheit. 13,1 Milliarden Euro gaben sie allein im Jahr 2018 dafür aus: mit steigender Tendenz, weil die Einkommen sich dank guter Konjunktur erhöhen und immer mehr Menschen wegen psychischer Krankheiten im Job ausfallen. Deshalb versuchen nun offenbar GKVen, die Betroffenen um ihr Krankengeld zu bringen: mit sehr zweifelhaften Methoden.

So berichtet die Verbraucherzentrale Hamburg, sie erhalte zunehmend Beschwerden von Betroffenen über Kontrollanrufe von Kassen. Dabei würden die Mitarbeiter äußerst aggressiv auftreten und die Krankengeld-Empfänger regelrecht in die Mangel nehmen. Auch würden sie persönliche Daten abfragen, um herauszufinden, ob es ein Einfallstor gibt das Geld zu streichen.

Keine Auskunftspflicht am Telefon

Die Anrufe aber müssen sich die Betroffenen nicht bieten lassen. Zumindest insofern nicht, da die Krankenkasse gar nicht berechtigt ist, sensible Infos am Telefon einzuholen, so klärt die Verbraucherzentrale auf. Kontrollanrufe oder sogar Besuche müssen sich erkrankte Personen nicht bieten lassen.

So gibt es zwar tatsächlich eine Mitwirkungspflicht: zum Beispiel, wenn Daten unvollständig und widersprüchlich sind. Diese können aber schriftlich beantwortet werden. Allerdings sind die Auskunftspflichten gegenüber der Krankenversicherung durch einen Paragraphen des Sozialgesetzbuches (§ 275 SGB V) stark eingeschränkt. Das liegt auch daran, dass sie gar nicht berechtigt sind, Gutachten über den Krankheitszustand des Patienten auszustellen. Hierfür ist der Medizinische Dienst der Krankenkassen (MDK) verantwortlich.

„Am Telefon sind Sie nicht zur Auskunft verpflichtet! Und schon gar nicht müssen Sie für Ihre Kasse telefonisch erreichbar sein. Wir raten Betroffenen daher, der Krankenkasse mitzuteilen, dass man alle notwendigen Fragen gerne schriftlich beantwortet“, schreibt die Verbraucherzentrale Hamburg.

Aber auch hier sind den Kassen Grenzen gesetzt. So dürfen sie nicht darauf bestehen im sogenannten Selbstauskunftsbogen, Fragen zur persönlichen Situation der Patienten, ihren Urlaubsplänen, ihrem Verhältnis zum Arbeitgeber oder familiärem Umfeld zu stellen: Das sei Tabu.

Wenn die Kontrollanrufe trotzdem nicht aufhören und sich Versicherte unter Druck gesetzt fühlen, haben sie die Möglichkeit, sich beim Bundesversicherungsamt und Bundesdatenschutzbeauftragten über die Kasse zu beschweren.

 

Krankenkasse – nun doch deutlich mehr Zusatzbeitrags-Erhöhungen

Mitte Dezember hieß es noch, dass kaum Krankenkassen ihre Beiträge anheben werden: Ganze zwei Anbieter hatten damals Prämienanstiege bekannt gegeben. Das hat sich nun geändert, da die Zahl sich deutlich erhöht hat. Und das dürfte noch nicht das Ende sein.

Wer schlechte Nachrichten hat, der wartet damit lieber gern mal etwas länger. Das bestätigt sich nicht nur für die Aufschieberitis im Alltag. Auch bei den Krankenkassen zeigt sich ein ähnliches Muster. Noch am 15 Dezember des letzten Jahres sah es so aus, als würden nur zwei Kassenanbieter ihren Zusatzbeitrag anheben. Zum Stand 01.01.2020 hat sich die Zahl deutlich erhöht: Nun haben mittlerweile 26 Krankenkassen einen höheren Zusatzbeitrag für 2020 festgelegt, betroffen sind rund 1,85 Millionen Mitglieder. Das berichtet die Webseite krankenkassen.net.

Akzeptieren muss man eine solche Teuerung nicht automatisch. Wenn die Krankenkasse dem Versicherten eine höhere Prämie schriftlich ankündigt (dazu ist sie gesetzlich verpflichtet), hat der Betroffene ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Da dieses Jahr besonders viele Kassen ihren Beitrag stabil halten konnten, ist ein Wechsel durchaus zu erwägen. Immerhin 76 Krankenkassen halten ihre Prämie stabil, ohne mehr Geld zu verlangen. Zwei Anbieter haben den Beitrag sogar runtergesetzt.

Der Hintergrund: Seit 2015 dürfen die Kassen zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag erheben, wenn das Geld nicht ausreicht. Zunächst allein von den Arbeitnehmern getragen, wird er seit letztem Jahr wieder zu gleichen Teilen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert. Aktuell liegt der durchschnittliche Zusatzbeitrag pro Kasse bei 1,06 Prozent.

Teuerungen erwartet — und insgesamt steigende Prämien

Schlechte Nachrichten für alle Kassenversicherten hat aber aktuell Gernot Kiefer, der stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes ist: Also des Dachverbandes der Krankenkassen. Er warnt in der aktuellen Ausgabe der „Welt am Sonntag“, dass bald alle Kassen die Prämie wieder raufsetzen müssen. Grund seien teure Reformen der Bundesregierung, aber auch die Alterung der Gesellschaft und steigende Ausgaben für Kliniken und Medikamente.

„Allein in diesem Jahr rechnen wir aufgrund des Terminservicegesetzes und des Pflegepersonal-Stärkungsgesetzes mit fünf Milliarden Euro Mehrausgaben“, sagt Kiefer. Aufgrund hoher Rücklagen der Kassen habe es in diesem Jahr nur wenige Beitragserhöhungen gegeben. „Im kommenden Jahr wird es allerdings schwieriger aussehen, denn viele der beschlossenen Gesetze führen zu dauerhaft höheren Ausgaben. Und wenn die Rücklagen erst mal aufgebraucht sind, führt kein Weg an höheren Beiträgen vorbei.“

Das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz soll dafür sorgen, dass speziell Kliniken mehr Personal für Pflege einstellen und die Fachkräfte besser bezahlen. Dringend notwendig, da schon jetzt viele Kliniken unterbesetzt sind und in Deutschland zehntausende Pflegerinnen und Pfleger fehlen. Kostet aber eben auch Geld. Darüber hinaus soll die zweite Reform, das Terminservicegesetz, dazu beitragen, dass Kassenpatienten schneller einen Facharzt-Termin erhalten. Für zusätzlich angebotene Sprechzeiten erhalten die Ärzte nun höhere Honorare.

Mit welchen Modellen auch gesetzlich Versicherte Prämie sparen, kann ein Beratungsgespräch klären. Darüber hinaus lässt sich der Schutz durch private Zusatzversicherungen aufwerten, wenn kein Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer möglich ist.

 

 

Krankenkassen könnten 2020 mehr Prämie verlangen

2020 müssen sich gesetzlich Krankenversicherte auf steigende Kosten einstellen. Denn der durchschnittliche Zusatzbeitrag wurde angehoben, weil die Kosten steigen.

Lange Zeit schien es, als ginge es den Krankenkassen blendend: Sie häuften Milliarden an Rücklagen an. Doch nun scheint sich eine Trendumkehr anzubahnen. Demnach hat der Schätzerkreis der Krankenkassen den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für 2020 um 0,2 Prozentpunkte auf 1,1 Prozent angehoben. Das berichtet diese Woche das Bundesfinanzministerium.

Was bedeutet dies? Ganz einfach: die Experten des Schätzerkreises, bestehend aus Vertretern des Ministeriums und Versicherungsexperten, haben in einer Prognose errechnet, dass sich die Krankenkassen steigenden Ausgaben gegenübersehen. So erwarten sie, dass der Gesundheitsfonds 2020 rund 240,2 Milliarden Euro einnehmen wird. Und für Gesundheitsleistungen etc. rund 256,8 Milliarden Euro ausgeben muss. Das bedeutet einen Fehlbetrag, den die Kassen im Zweifel auf die Krankenversicherten umlegen müssen.

Allerdings ist der durchschnittliche Zusatzbeitrag kein bindender Wert, sondern nur eine Empfehlung. Und so erwartet das Bundesfinanzministerium, dass einige Kassen ihren Zusatzbeitrag stabil halten oder gar senken. Denn jede Kasse kann den Zusatzbeitrag individuell festlegen, je nachdem, ob sie mit dem erhaltenen Geld klarkommt. Und manche werden ihre Rücklagen anzapfen. Aktuell schlummern noch 20 Milliarden Euro an Finanzreserven in den Schatztruhen der Krankenversicherer.

Hebt eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag an, haben die Versicherten ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, zu dem sie darüber informiert wurden. Denn nicht jede Kasse korrigiert den Beitrag zum Jahresende: Manche drehen auch mitten im Jahr an der Prämienschraube. Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben, den sich Arbeitnehmer und -geber hälftig teilen. Seit Januar 2019 wird auch die Zusatzprämie wieder paritätisch finanziert, das heißt zu gleichen Teilen durch Firma und Beschäftigte.

Warum aber steigen die Ausgaben der Krankenkassen? Hierfür gibt es mehrere Gründe. Die Gesellschaft altert, was mit höheren Behandlungs- und Therapiekosten einhergeht. Viele neue Medikamente sind zudem sehr teuer und – anders als in vielen anderen europäischen Staaten – zumindest im ersten Jahr nach Einführung nicht preislich gedeckelt. Auch kosten die Gesundheitsreformen der Bundesregierung extra Geld: etwa Maßnahmen für eine bessere medizinische Betreuung auf dem Land.

Bei der Wahl der Krankenkasse sollte man aber nicht allein auf den Zusatzbeitrag achten. Bonus-Leistungen, ein guter Service, das schnelle Bewilligen bzw. Bearbeiten von Anträgen sowie Ansprechpartner vor Ort sind ebenfalls wichtige Kriterien. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung — auch, wie man mit Zusatzversicherungen den Schutz der Kassen „upgraden“ kann.

 

 

 

Aus für den „gelben Schein“

Ein neues Gesetz der Bundesregierung sieht vor, dass Beschäftigte künftig im Krankheitsfall nicht mehr auf Arbeit müssen, um ihren Schein abzugeben: der digitale Wandel macht es möglich. Doch bis die Grundlagen dafür in die Praxis umgesetzt werden können, dauert es noch eine Weile.

Wer kennt das nicht: Ein krankgemeldet Mitarbeiter erscheint auf Arbeit, um seinen Krankenschein abzugeben. Oder er wählt den Postweg und geht in eine Filiale. Eine Praxis, die nicht nur lästig für jene ist, die ihren Schein dem Arbeitgeber übermitteln müssen. In der Vergangenheit führte die Praxis außerdem nicht selten zu einer erhöhten Keimbelastung und demnach zu einer Ansteckgefahr: im Zweifel wurden dann auch andere Beschäftigte krank.

Doch damit soll nun Schluss sein: Ein Gesetzentwurf aus dem Hause des Wirtschaftsministers Peter Altmaier (CDU) verspricht „mehr Digitalisierung“ und „weniger Bürokratie“. Demnach ersetzt eine „Krankschreibung digital“ bald die ungeliebten gelben Scheine. In einem ersten Schritt stimmte das Bundeskabinett am 18.09.2019 dem neuen Gesetzentwurf zu. Doch bis die neue Regel in Kraft tritt, wird es noch ein paar Monate dauern.

Ab 2021: Krankschreibung über die Datenautobahn

So sollen zukünftig die Krankenkassen den Arbeitgeber elektronisch über Beginn und Dauer der Arbeitsunfähigkeit eines gesetzlich versicherten Arbeitnehmers informieren. Die Einreichung des „gelben Zettels“ hingegen entfällt nach Plan völlig. Stattdessen erhalten die Krankenkassen zunächst notwendige Daten durch den behandelnden Arzt übermittelt.

Von der Krankschreibung ist dann, in einem zweiten Schritt, ein so genannter „Abruf“ zu erzeugen und an den Arbeitgeber weiterzuleiten. Auf diesem Wege wird außerdem der Zeitpunkt übermittelt, ab dem die Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber im Fall einer längeren Erkrankung ausläuft.

Geschehen soll der Datenaustausch über die Telematikinfrastruktur (TI), die als Datenautobahn zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens geschaffen wurde. Laut Bundesministerium erfolgt der Austausch über verschlüsselte Verbindungen, so dass der Datenschutz gewährleistet ist.

Gesetz soll Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlasten

Stichtag für die Umsetzung des geplanten Gesetzvorhabens ist der 30. Juni 2021 – bis dahin sollen alle Ärzte und gesundheitlichen Einrichtungen an der Übermittlung der Daten zur Arbeitsunfähigkeit an die Krankenkassen teilnehmen. Ermöglicht werden soll die Digitalisierung der Krankschreibung über das so genannte „Dritte Bürokratieentlastungsgesetz“.

In einer Presseerklärung bewirbt Peter Altmaier dieses Gesetz, das weitere Maßgaben zur Digitalisierung der Bürokratie enthält, mit beeindruckenden Zahlen: So sollen Unternehmen um mehr als eine Milliarde Euro im Jahr entlastet werden und mehr Zeit und Geld zur Verfügung haben, um ihre Kernaufgaben anzugehen.

 

 

Krankenkassen — Bundesregierung will Terminvergabe beschleunigen

Der Bundestag hat am Donnerstag ein Gesetz verabschiedet, mit dem Kassenpatienten schneller einen Arzttermin erhalten sollen. Das sogenannte Terminservice- und Versorgungsgesetz sieht eine höhere Vergütung für Ärzte vor, wenn sie Kassenpatienten erstmals behandeln. Auch der Terminservice wird ausgeweitet.

Es ist ein echtes Aufregerthema: Da braucht man dringend MRT oder hat Beschwerden beim Sehen, aber weder ein Termin beim Radiologen noch beim Augenarzt ist leicht zu bekommen. Zumindest dann nicht, wenn man gesetzlich versichert ist. Jeder vierte Patient muss länger als drei Wochen auf einen Facharzt-Termin warten, so hat eine Studie der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KVB) ergeben. In manchen Gegenden, wo wenig Ärzte sind, dauert es gar Monate.

Das will Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) ändern. Und so hat er ein Gesetz auf dem Weg gebracht, das am Donnerstag verabschiedet wurde. Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG), so lautet das neue Paragraphenwerk.

Höhere Arztvergütung für Kassenpatienten

Wie aber will das Bundesgesundheitsministerium eine bessere Versorgung für Kassenpatienten erreichen? Zum einen sollen Ärzte mehr Geld erhalten, wenn sie einen gesetzlich Versicherten erstmals behandeln:

Bisher habe es sich für Ärzte nicht finanziell ausgezahlt, wenn sie einen zusätzlichen Kassenpatienten nehmen, gab Spahn in einem Interview mit dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) zu bedenken. Das soll sich ändern. „Für jeden Patienten, den sie zusätzlich behandeln oder neu annehmen, werden Ärzte künftig auch besser bezahlt. Wir schaffen den Einstieg in den Ausstieg aus den festgelegten Budgets – auch bei Versicherten, die in offenen Sprechstunden behandelt werden“, sagte Spahn. Bis zu 50 Prozent Bonus seien möglich.

Im Gegenzug werden Ärzte aber auch verpflichtet, mehr Sprechstunden anzubieten. Künftig sollen Kassenpatienten 25 Stunden statt wie bisher 20 Stunden pro Woche betreut werden. Zusätzlich sollen die Servicestellen künftig besser erreichbar sein: Jene Stellen also, die an Patienten Termine innerhalb von höchstens vier Wochen vergeben. Die Hotline unter 116117 soll künftig sieben Tage die Woche und rund um die Uhr Anrufe entgegennehmen.

Ob die Maßnahmen tatsächlich die Terminvergabe beschleunigen und die Versorgung verbessern, ist aber umstritten. Die Opposition im Bundestag warnte, dass neue Fehlanreize entstehen können: dadurch, dass Ärzte finanziell belohnt werden Erstpatienten aufzunehmen. Das könnte auf Kosten der Akutpatienten und chronisch Erkrankten gehen, die ja regelmäßig betreut werden müssen.

Mit Blick auf die Servicestellen ist darüber hinaus zu beachten, dass man kein Anrecht hat, an seinen Wunscharzt vermittelt zu werden. Der Arzt muss seine Praxis in „zumutbarer Entfernung“ haben — ein dehnbarer Begriff. Und auch nach der Reform wird die Arztvergütung für gesetzlich Versicherte deutlich niedriger sein als für Privatpatienten: Auch deshalb kann es lohnen, über einen Wechsel zu einem privaten Krankenversicherer nachzudenken.

Auch Verbesserungen in Pflege und Digitalisierung geplant

Eine schnellere Terminvergabe ist nicht die einzige Reform im Rahmen des Gesetzes. So soll es unter anderem finanzielle Anreize für Ärzte geben, sich auf dem Land niederzulassen: in vielen Regionen herrscht bekanntlich Ärztemangel. Und auch die Pflege soll weiter verbessert werden: ab 1. Mai 2019 sollen reine Betreuungsdienste zugelassen werden und entsprechend von den Pflegekassen vergütet werden dürfen. Das sind zum Beispiel Dienste, die Pflegebedürftigen beim Einkaufen und Putzen helfen oder mit dem Pflegebedürftigen spazieren gehen.

Darüber hinaus soll die digitale Patientenakte kommen, wenn auch erst bis 2021. Versicherte sollen dann auch vom Smartphone oder Tablet aus auf ihre Gesundheitsdaten zugreifen können. Ebenfalls positiv: Die festen Zuschüsse der Krankenkassen zum Zahnersatz werden ab Oktober 2020 von derzeit 50 auf 60 Prozent raufgesetzt. Dennoch bleibt Zahnersatz ein enormes Kostenrisiko, das tausende von Euro verschlingen kann. Deshalb sollte man rechtzeitig mit einer Zahnzusatzversicherung vorsorgen.

Viele Krankenkassen senken 2019 ihren Zusatzbeitrag

Nach und nach geben die gesetzlichen Krankenkassen bekannt, welche Zusatzbeiträge sie im kommenden Jahr erheben wollen. Die gute Nachricht: Für viele Versicherte wird sich der Beitrag 2019 verbilligen oder zumindest nicht erhöhen. Doch der Beitrag sollte nicht alles sein, worauf die Versicherten achten. Und steigende Kosten drohen in der Pflegepflichtversicherung.

So langsam wird es Zeit, dass die gesetzlichen Krankenversicherer ihre Zusatzbeiträge für 2019 bekannt geben. Schließlich haben die Versicherten ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, wenn die Kasse ihren Beitrag raufsetzt. Das aber wird im kommenden Jahr vielen Bürgern erspart bleiben, so berichtet aktuell das Webportal „krankenkassen.net“.

72 von aktuell 108 Krankenkassen hatten bis Anfang der Woche ihre Zusatzbeiträge veröffentlicht. Und für viele Versicherte bleiben die Beiträge stabil. So wollen bisher nur 35 Anbieter ihren Zusatzbeitrag ändern, 37 Versicherer folglich nicht. Hier müssen die Versicherten denselben Beitrag zahlen wie im Vorjahr. Zusätzlich entlastet werden die Beschäftigten aber dadurch, dass der Gesetzgeber zur paritätischen Finanzierung der Zusatzbeiträge zurückkehrt. Mussten sie die Versicherten bisher allein stemmen, werden nun auch die Arbeitgeber hälftig zur Kasse gebeten.

Für die Versicherten von 32 Krankenkassen gibt es weitere gute Nachrichten. Hier wollen die Anbieter die Beiträge sogar nach unten korrigieren: darunter auch viele Ortskrankenkassen. Aktuell profitieren rund 20,9 Millionen Mitglieder von günstigeren Prämien in 2019. Lediglich drei Gesellschaften wollen hingegen die Prämien anheben.

Durchschnittlich liegt der Zusatzbeitrag der Krankenkassen 2019 wie im Vorjahr bei 0,97 Prozent, wenn man den jetzigen Stand berücksichtigt. Er wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben, den sich ebenfalls Arbeitnehmer und -geber hälftig teilen. Der Beitrag sollte aber nicht der einzige Grund sein, weshalb man sich für oder gegen eine Krankenkasse entscheidet. So gibt es Unterschiede bei Leistungen und Service. Wer gute Erfahrungen mit seinem Anbieter gemacht hat, die Sachbearbeiter bereits persönlich kennt und Ansprechpartner vor Ort findet, hat gute Gründe, seinem Anbieter treu zu bleiben – auch bei steigenden Prämien.

Einen Wermutstropfen gibt es aber im neuen Jahr. Auch die Pflegepflichtversicherung wird sich verteuern, damit die Pflegereform der Bundesregierung finanziert werden kann. Bisher lag der Beitrag bei 2,55 Prozent des Bruttoeinkommens, 2019 wird er sich auf 3,05 erhöhen. Kinderlose müssen obendrein einen Zuschlag zahlen.

Zusatzbeitrag der Krankenkassen bleibt wohl stabil

Eine gute Nachricht für Kassenpatienten: Auch 2019 wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen voraussichtlich stabil bleiben, trotz Alterung der Gesellschaft und steigenden Gesundheitskosten. Das prognostiziert die Chefin des GKV-Spitzenverbandes, Doris Pfeiffer. Grund ist die gute Konjunktur und die Entwicklung der Löhne, so dass mehr Menschen hohe Beiträge zahlen.

Im Jahr 2019 können gesetzlich Versicherte mit stabilen Prämien in der Krankenversicherung rechnen. Das prognostiziert die GKV-Chefin Doris Pfeiffer gegenüber dem Redaktionsnetzwerk Mitteldeutschland (RND). Seit dem Jahresanfang 2015 dürfen die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, wenn ihr Geld nicht ausreicht. Aktuell liegt er bei 1,0 Prozent des Bruttolohnes.

Dieser Zusatzbeitrag wird auf den Grundbeitrag von 14,6 Prozent des Einkommens draufgeschlagen, den die Mitglieder der Kassen grundsätzlich zahlen müssen: gemeinsam mit den Arbeitgebern. Und es gibt eine weitere gute Nachricht. Bisher mussten die Beschäftigten diese Extra-Kosten komplett selbst zahlen. Das wird sich im Jahr 2019 ändern. Die Bundesregierung will auch die Zusatzbeiträge künftig wieder paritätisch finanzieren, und das heißt: Arbeitgeber und Arbeitnehmer teilen sich die Kosten.

Erhöht der Krankenversicherer den Zusatzbeitrag, haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht und können sich eine neue Krankenkasse suchen. Aber Achtung: Der Beitrag ist nicht das einzig entscheidende Kriterium. Nahezu 90 Prozent der Kassenleistungen sind zwar vom Gesetzgeber vorgeschrieben und müssen von allen Krankenkassen angeboten werden. Bei den restlichen zehn Prozent gibt es aber große Unterschiede, etwa beim Anrecht auf Vorsorgeuntersuchungen, Gesundheitskurse und homöopathische Behandlungen. Hier lohnt ein Blick auf den Leistungskatalog der Krankenkasse. Auch beim Service unterscheiden sich die Anbieter.

Darüber hinaus wurden stabile Prämien in der gesetzlichen Krankenversicherung um den Preis erkauft, dass viele Leistungen herausgestrichen wurden. Für diese Kosten müssen die Versicherten nun selbst aufkommen oder zumindest etwas zuschießen: Erinnert sei an Brillen, Zahnersatz oder wenn die Patient*innen ein Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus wünschen. Hier können private Krankenzusatzversicherungen helfen, Leistungslücken der gesetzlichen Anbieter auszugleichen.

Auch ein Wechsel zu einem privaten Anbieter sollte geprüft werden, wenn die Voraussetzungen hierfür bestehen. Er garantiert die im Vertrag vereinbarten Leistungen ein Leben lang – ohne kürzen zu dürfen.

Wechsel von PKV in GKV: Pflegelücke droht!

Wer aus der privaten Krankenvollversicherung in die gesetzliche Familienversicherung des Ehepartners wechselt, steht zwei Jahre ohne Pflegeschutz da. Das bedeutet ein enorm hohes Kostenrisiko, wenn dann in der Übergangszeit der Pflegefall eintritt.

Wenn privat versicherte Senioren ihr Einkommen komplett verlieren, bietet es sich unter Umständen an, in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen zu wechseln. Dies ist möglich, wenn die betroffene Person ein geringeres Einkommen als 435 Euro im Monat hat. Über den Ehepartner können sich so unter Umständen kostenlos mitversichern, wenn jemand gesetzlich pflichtversichert ist.

Aber bei einem solchen Wechsel lauert eine gefährliche Lücke, wie aktuell die Verbraucherzentralen berichten. In der Familienversicherung können nämlich die Krankenkassen eine zweijährige Wartezeit für Pflegeleistungen verlangen. In dieser Übergangszeit haben die Betroffenen keinerlei Anspruch auf Pflegegeld. Und das bedeutet ein echtes Armutsrisiko. Beim höchsten Pflegegrad 5 wäre für die Dauer von zwei Jahren eine Summe von 50.000 Euro zu stemmen, die dann aus der eigenen Tasche gezahlt werden müssen.

Familienversicherung in GKV hat Sonderstatus

Die drohende Lücke hat mit dem besonderen Status der Familienversicherung im gesetzlichen Kassensystem zu tun. Es handelt sich um eine „nachrangige – beitragsfreie – Form des Versicherungsschutzes“, so hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil entschieden. Und deshalb könne hier eine Wartezeit für Pflegeleistungen verlangt werden.

Anders sieht es jedoch aus, wenn jemand bei einer Krankenkasse versicherungspflichtig wird. Also wenn ein zuvor Privatversicherter zum Beispiel jünger als 55 Jahre ist und als Angestellter zu wenig verdient, um sich privat versichern zu dürfen. Dann dürfen die Krankenkassen keine Wartezeit für Pflegeleistungen verlangen, denn der Versicherte zahlt auch sofort Beiträge. Die Versicherungszeiten der privaten Pflegepflichtversicherung müssen voll angerechnet werden (Urteil vom 30. November 2017, Aktenzeichen B 3 P 5/16 R).

Wechseln Senioren von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Familienversicherung, müssen sie folglich ihr Pflegerisiko selbst absichern. Das kann man aber ganz leicht. Wer seine private Krankenversicherung kündigt, sollte sich dann nicht sofort von der privaten Pflegeversicherung trennen, sondern die Beiträge zwei Jahre weiter zahlen. Dann ist gewährt, dass in der Übergangszeit Schutz besteht.

Ein Wechsel sollte grundsätzlich gut überlegt sein. Auch die private Krankenversicherung kennt Sozialtarife, um Menschen in finanzieller Not aufzufangen. Hier hilft ein Beratungsgespräch.

Krankenkassen – Zusatzbeitrag mit leichtem Abwärtstrend?

Nicht nur für privat Krankenversicherte lohnt sich ein Blick auf die Beiträge. Spätestens, seitdem die Bundesregierung es den Krankenkassen erlaubt hat, einen individuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern zu erheben, ist die Höhe der Prämien auch in der gesetzlichen Krankenversicherung ein Thema. Im kommenden Jahr könnten die Zusatzbeiträge in der GKV leicht sinken.

Gesetzlich krankenversichert – da muss ich doch nicht auf die Höhe der Versicherungsprämie schauen? So denken viele Mitglieder der Krankenkassen, denn die Wechselbereitschaft ist laut mehrerer Studien gering. Ganz so einfach ist es aber doch nicht mehr: Auch gesetzlich Versicherte müssen die Prämien zunehmend im Auge behalten.

Die Krankenkasse darf mehr verlangen

Seit 2015 dürfen die gesetzlichen Versicherer einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben, den sie auf den Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil von 14,6 Prozent einfach draufpacken. Diesen Zusatzbeitrag müssen die Beschäftigten alleine stemmen. Und da gibt es bei den Kassen durchaus große Unterschiede. Von 0,3 bis 1,8 Prozent vom Bruttolohn reichen derzeit die Aufschläge.

Doch der Schätzerkreis der Krankenkassen hat gute Nachrichten für die Versicherten. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag könnte nämlich im kommenden Jahr sinken, wenn auch nur minimal. Beträgt er derzeit 1,1 Prozent, so soll er dann auf 1,0 Prozent absinken. Gründe hierfür sind unter anderem die gute Konjunktur und die gute Beschäftigungslage. Dem Schätzerkreis gehören Mitglieder des Bundesgesundheitsministeriums, Bundesversicherungsamtes sowie des Krankenkassen-Spitzenverbandes an.

Krankenkasse muss Mitglieder rechtzeitig informieren

Es lohnt sich also, die Zusatzbeiträge im Auge zu behalten. Wie aber erfahre ich, wie sich die Prämien entwickeln? Ändert der eigene Kassenanbieter seine Prämie, so ist er verpflichtet, die jedes einzelne Mitglied rechtzeitig darüber zu informieren. Das muss spätestens im Vormonat vor der erstmaligen Fälligkeit passieren. Dann haben die Versicherten ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht, falls der Beitrag steigt.

Die Höhe des Zusatzbeitrages sollte aber nicht alleiniges Entscheidungskriterium für eine Kasse sein. Denn im schlimmsten Fall hat der Versicherer deshalb eine niedrigere Prämie, weil er bei Service oder Leistungen knausert. Diese sind zwar zum Großteil gesetzlich vorgeschrieben. Aber gerade bei den freiwilligen Leistungen gibt es große Unterschiede bei den Kassenanbietern. Wer also mit seiner Krankenkasse zufrieden ist, weil er im Falle einer Krankheit schnell und gut Unterstützung bekam, hat einen guten Grund, bei diesem Anbieter zu bleiben – trotz einer höheren Zusatzprämie.

 

PKV und GKV: Bei Prämienanpassungen gar nicht weit auseinander

Ist die private Krankenversicherung besonders von großen Beitragssprüngen betroffen? Dies liest man oft in den Medien. Eine aktuelle Langzeitstudie aber zeigt: Im Vergleich zu den gesetzlichen Krankenkassen stehen die Privatversicherer gar nicht so schlecht da, wenn es um Beitragsanpassungen geht. Dass die Prämiensprünge mitunter recht hoch ausfallen können, hat mit gesetzlichen Vorschriften zu tun.

Sind die Mitglieder der Privaten Krankenversicherung (PKV) stärker von Teuerungen betroffen als gesetzlich Versicherte? Dies wollte ein Privatversicherer genau wissen und gab zu dieser Frage beim unabhängigen IGES-Institut eine Studie in Auftrag. Die Statistiker verglichen für einen Zeitraum von zwanzig Jahren (1995 bis 2015), wie sich die Prämien in der privaten und gesetzlichen Krankenversicherung entwickelt haben. Hierfür konnten die Wissenschaftler auf die Daten von 716.000 privat Krankenvollversicherten zurückgreifen.

Die Zahlen zeigen: Krankenkassen und Privatversicherer liegen bei der Beitragsentwicklung gar nicht so weit auseinander. Im Gegenteil: So seien die Prämien in den letzten zehn Jahren der Erhebung (2006 bis 2015) sogar bei den Krankenkassen schneller gestiegen als in den Tarifen der privaten Krankenversicherung. Bei den gesetzlichen Kassen habe die jährliche Prämienerhöhung im Schnitt bei 3,7 Prozent gelegen, im Schnitt der PKV-Tarife nur bei 2,2 Prozent. Ein Ergebnis, das viele überraschen dürfte.

Privatversicherer dürfen Prämien nur unter bestimmten Umständen anpassen

Warum aber steigen dann die Prämien in der privaten Krankenversicherung mitunter sprunghaft an? Dies hat regulatorische Gründe. Der Gesetzgeber schreibt den privaten Krankenversicherern vor, dass sie ihre Prämien nur dann anheben dürfen, wenn sogenannte auslösende Faktoren vorliegen. Das ist in der Regel dann gegeben, wenn die Versicherungsleistungen in einem Tarif nachweislich um mindestens zehn Prozent höher liegen als ursprünglich kalkuliert.

Diese Vorschrift bewirkt, dass die Versicherer ihre Beiträge oft jahrelang gar nicht anheben können, weil die auslösenden Faktoren nicht eingetreten sind. Das heißt, sie bleiben stabil. Wenn dann aber nach Jahren eine Prämienanpassung erfolgt, müssen frühere Teuerungen ebenfalls eingerechnet werden.  Es entsteht folglich der Eindruck, als würden die Privatversicherer ihre Kunden besonders stark zur Kasse bitten. Das ist aber nicht der Fall: Sie passen ihre Prämien nur in einem anderen Rhythmus an als die Krankenkassen, nämlich mit größeren Abständen – und dann deutlicher.

Die Privatversicherer machen sich aktuell dafür stark, dass der Gesetzgeber hier eingreift und die Vorschriften ändert. Ähnlich wie die Krankenkassen wollen sie die Prämien regelmäßiger angleichen dürfen, dafür aber moderater. Denn die Herausforderungen sind in beiden Systemen ähnlich: Die Alterung der Gesellschaft führt zu steigenden Gesundheitskosten. Hier muss aber ein weiterer Vorteil der Privatversicherer erwähnt werden: Die vertraglich vereinbarten Leistungen sind ein Leben lang garantiert. Dem entgegen haben die Krankenkassen ihren Leistungskatalog in den letzten Jahren stark zusammengestrichen.

Dennoch gilt: Wer sich eine private Krankenversicherung sucht, sollte über ein recht gesichertes Einkommen verfügen, auch über einen längeren Zeitraum hinweg. Hier hilft ein Beratungsgespräch, die Voraussetzungen zu erörtern. Auch eine andere Studie zeigt, dass die meisten Kunden mit den Prämienanpassungen in der PKV einverstanden sind. Fast drei Viertel aller privat Vollversicherten zeigen sich laut einer Umfrage des Ratinghauses Assekurata mit der Beitrags-Entwicklung in der PKV „zufrieden bis vollkommen zufrieden“.

 

 

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