Studenten zahlen für die Krankenkasse zum Wintersemester mehr

Studenten zahlen zum Wintersemester 2016/17 mehr für die Krankenkasse. Das hat aber eine ganz konkrete Ursache: das Bafög wurde angehoben. Dennoch kann sich ein Vergleich der Krankenkasse lohnen, denn auch der Zusatzbeitrag spielt bei der Höhe der monatlichen Prämie eine Rolle.

Wenn in wenigen Tagen wieder die Vorlesungen an der Uni beginnen, werden viele Studenten auch höhere Beiträge für ihre Krankenkasse zahlen müssen. So zumindest, wenn sie nicht mehr familienversichert sind und sich selbst pflichtversichern müssen. Die Krankenkassen bieten für diese Zielgruppe ermäßigte Beiträge an. Doch die Prämien sind gekoppelt an den Bafög-Höchstsatz.

Zusatzbeitrag: 12 Euro Ersparnis möglich

Der Bafög-Förderhöchstsatz wurde zum August angehoben, und zwar auf 649 Euro monatlich. Studenten zahlen pauschal 10,22 Prozent der Höchstfördersumme für ihren Krankenkassen-Beitrag, also 66,33 Euro. Hinzu kommt der Beitrag für die Pflegeversicherung.

Aber dies ist nicht die einzige Größe, welche über die tatsächliche Höhe der Versicherungsprämie entscheidet. Seit 2015 dürfen die Versicherer einen individuellen Zusatzbeitrag erheben, wenn das zugeteilte Geld aus dem Gesundheitsfonds nicht reicht. Beim Zusatzbeitrag gibt es Unterschiede zwischen den Kassen: aktuell liegt er zwischen null und 1,9 Prozent. Die Anhebung des Zusatzbeitrages bewirkt übrigens ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht.

Über den Zusatzbeitrag können Studenten also zusätzlich Beiträge einsparen, derzeit maximal 12 Euro im Monat. Aber wer ein kleines Portemonnaie hat und zusätzlich auf Bafög angewiesen ist, für den ist das viel Geld.

Studierende können Krankenkassen-Zuschuss beantragen

Die Höhe des Beitrages sollte nicht das alleinige Merkmal für die Wahl einer Krankenkasse sein. Auch auf Zusatzleistungen lohnt es sich zu achten: Unterschiede gibt es beispielsweise bei der Finanzierung bestimmter Gesundheitskurse oder Vorsorgeuntersuchungen.

Apropos Bafög: Ist der Studierende beitragspflichtig versichert, kann er zu dem Bafög-Bedarf jeweils noch 71 Euro für die gesetzliche Krankenkasse (bisher 62 Euro) und 15 Euro für die Pflegeversicherung (bisher 11 Euro) beim Bafög-Amt beantragen, sofern er nicht familienversichert ist.