PKV-Verband warnt erneut vor unseriösen Anrufen

Ab November informieren viele private Krankenversicherer ihre Patienten, wie sich die Prämien im kommenden Jahr gestalten werden. Das ruft auch unseriöse Geschäftemacher auf den Plan. Der PKV-Verband warnt dieser Tage erneut vor unseriösen Werbe-Anrufen, bei denen Krankenversicherte zu einem Wechsel in einen anderen Tarif bewogen werden sollen.

Es hat fast schon Tradition, dass im Herbst Privatversicherte vermehrt über ungebetene und nervige Werbeanrufe klagen. Denn dann geben die Versicherer bekannt, ob die Prämien in der privaten Krankenversicherung stabil bleiben – oder angehoben werden. Leider sind auch dieses Jahr wieder vermehrt sogenannte Cold-Call-Anrufe zu beobachten, wie der PKV-Dachverband in einer aktuellen Pressemeldung berichtet.

Anrufer behaupten, Mitarbeiter des PKV-Verbandes zu sein

Die Anrufer geben sich hierbei als Mitarbeiter des PKV-Verbandes aus. „Dies ist eine bewusste Täuschung“, erklärt der Verband in seiner Pressemeldung. Und weiter: „Mitarbeiter des PKV-Verbandes führen selbstverständlich keine vertriebsorientierten Telefongespräche. Als neutraler Dachverband der Branche darf der Verband schon aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht als Makler tätig werden. Solche unlauteren Werbemethoden führen den Verbraucher in die Irre und schädigen dem Ruf der Branche.“

Stattdessen empfiehlt der PKV-Verband, die Namen und Telefonnummern der Anrufer abzufragen – und diese dann bei der Polizei anzuzeigen. Denn diese Cold Calls seien eine strafbare Handlung im Sinne von § 43 Abs. 2 Nr. 1 des Datenschutzgesetzes. Es ist zudem fraglich, ob die Anrufer tatsächlich einen günstigeren Tarif vermitteln können und wollen. Oft verbergen sich auch Adresshändler dahinter, die sensible Daten abfragen und dann weiterverkaufen wollen.

Was tun, wenn die Prämie steigt?

Was aber tun, wenn die Versicherungsprämie tatsächlich angehoben werden soll? Aufgrund des Niedrigzinses erwarten auch Branchenexperten einen Anstieg um zehn bis zwölf Prozent. Mitunter hilft es zum Beispiel, einen höheren Selbstbehalt zu vereinbaren, so dass man bei Behandlungen einen kleinen Anteil selbst zahlt.

Auch gibt es seit 2009 die Möglichkeit, in einen anderen Tarif des eigenen Versicherers zu wechseln, wenn dieser preiswerter ist, aber ein ähnliches Leistungsniveau bietet. Möglich macht dies § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Und tatsächlich bieten viele Krankenversicherer preiswertere Tarife an, um junge und gesunde Gutverdiener als neue Mitglieder zu werben. Eine neue Gesundheitsprüfung dürfen die Versicherer bei einem solchen Wechsel nicht verlangen.

Auf jeden Fall gilt: der Wechsel in einen neuen PKV-Tarif sollte nur nach intensiver Abwägung der Vor- und Nachteile erfolgen und auch nach umfassender Beratung, aber nicht spontan nach einem Telefongespräch! Schließlich sind die Verträge hochkomplex. Wer vorschnell auf das Werben solcher Tarifwechsler eingeht, riskiert, wichtige Leistungen zu verlieren und hinterher schlechter dazustehen.