PKV-Verband warnt erneut vor betrügerischen Anrufen 

Wenn ein Krankenversicherer seine Prämie erhöht, haben Privatpatienten ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht ab dem Zeitpunkt, an dem sie über den neuen Beitrag informiert werden. Das lockt gerade in der Zeit des Jahreswechsels unseriöse Telefonbetrüger, die einen vermeintlichen Versicherungsschutz zu Schnäppchenpreis versprechen. Vor solchen Machenschaften warnt aktuell der Verband der Privaten Krankenversicherung e. V. als Interessenvertretung der Privatversicherer.  

Sollte in den nächsten Tagen das Telefon bei Ihnen klingeln und sich der Anrufer als Mitarbeiter des PKV-Verbandes ausgeben, dann ist Vorsicht geboten. Aktuell beobachtet der Dachverband der Privaten Krankenversicherung wieder eine Zunahme unseriöser Werbe-Anrufe, die bereits vor einem Jahr die Branche in Verruf brachten. In einer Pressemeldung warnen nun die Krankenversicherer vor den Machenschaften.

Keine Beratung zu einzelnen Tarifen

Dr. Volker Leienbach, Direktor des PKV-Verbandes, klärt auf: „„Aktuell kommt es verstärkt zu unerwünschten Werbe-Anrufen, in denen unseriöse Geschäftsleute vortäuschen, im Auftrag des Verbandes der Privaten Krankenversicherung oder eines zum Verwechseln ähnlich klingenden Namens anzurufen, um z.B. über die Möglichkeit eines Tarifwechsels zu informieren“.

Diesbezüglich sollten Verbraucher wissen, dass der PKV-Verband grundsätzlich nicht zu einzelnen Tarifen oder Beitragssummen berät. Schließlich soll der Verein gleichberechtigt die Interessen aller in ihm organisierten Versicherungsgesellschaften vertreten.

Adresshändler wollen an die persönlichen Daten

Fraglich ist, ob die Anrufer überhaupt einen Tarifwechsel anbieten können. Sehr wahrscheinlich haben sie andere Absichten – sie sind an den sensiblen Gesundheitsdaten der Versicherten interessiert, um sie dann über das Ausland teuer an andere Geschäftemacher weiterzuverkaufen. Die Nachfrage hierfür ist tatsächlich groß. „Daten sind das Gold des 21. Jahrhunderts“, so lautet eine neue Redensart in der Technik- und Kommunikations-Branche, die oft zitiert wird.

Was aber tun, wenn sich tatsächlich ein Anrufer unter falscher Identität meldet? Dann sollten sich Betroffene den Namen und die Telefonnummer notieren, um diese bei der Polizei zu melden. Die so genannten „Cold Calls“ sind nach Einschätzung des PKV-Verbandes ein Straftatbestand im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 43 Abs. 2 Nr. 1 BDSG). Die Polizei bietet in einigen Bundesländern auf ihrer Webseite spezielle Online-Formulare, um derartige Delikte zu melden.