Alterungsrückstellungen der privaten Krankenversicherer auf Rekordhoch

Im ersten Halbjahr 2018 haben die Alterungsrückstellungen in der privaten Kranken- und Pflegeversicherung erstmals 250 Milliarden Euro überschritten. Damit haben sie sich binnen zehn Jahren verdoppelt. Das berichtet der PKV-Verband aktuell. Eine gute Nachricht, denn die sogenannten Alterungsrückstellungen sind ein Sicherheitspuffer gegen steigende Versicherungsbeiträge im Alter.

Um steigende Gesundheitskosten im Alter aufzufangen und die Prämien niedrig zu halten, müssen die privaten Krankenversicherer sogenannte Alterungsrückstellungen bilden. Diese haben im ersten Halbjahr 2018 erstmals die Marke von 250 Milliarden Euro geknackt, wie aktuell der PKV-Verband berichtet. Ende 2007 hatte sich diese Reserve noch auf 123,6 Milliarden Euro beziffert. Eine Verdoppelung innerhalb von zehn Jahren!

Doch was sind die Alterungsrückstellungen? Vereinfacht erklärt ein Sicherheitspuffer für das Alter, wie es der Begriff bereits verrät. Die privaten Krankenversicherer sind gesetzlich verpflichtet, diese Rücklagen zu bilden. Seit einer Gesundheitsreform im Jahr 2000 ist auch genau festgelegt, wie hoch diese sein müssen: Die Versicherer schlagen mindestens zehn Prozent des Monatsbeitrags obenauf.

Dieses Geld wird am Kapitalmarkt angelegt, und zwar sehr sicherheitsorientiert. Ein Großteil steckt in festverzinslichen Anlagen. Ohne dass die Versicherer zusätzliche Kosten für diesen Puffer berechnen dürfen, kommt er ab dem 65. Lebensjahr zum Einsatz, um die steigenden Gesundheitskosten im Alter aufzufangen und die Prämie stabil zu halten. Die Versicherer müssen mindestens 90 Prozent der Zinserträge für das Versichertenkollektiv aufwenden.

Es ist also durchaus positiv, wenn dieser Puffer sehr hoch ist. Allein 2017 sind die Rückstellungen um 17,3 Milliarden Euro angewachsen, erklärt PKV-Verbandspräsident Uwe Laue: das sind 34 Millionen Euro pro Tag. „Mit den Alterungsrückstellungen sind Privatversicherte gut auf den demografischen Wandel vorbereitet“, so Laue. „Anders als die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) kalkuliert die PKV die Beiträge so, dass die Versicherten von Beginn an Vorsorge dafür treffen, dass im Alter der Bedarf an Leistungen steigt“.

Gut zu wissen: Wechselt privat Krankenversicherte in einen anderen Tarif desselben Versicherers, können sie die Rückstellungen problemlos mitnehmen. Problematisch wird es jedoch, wenn man sich eine andere Krankenversicherung suchen will. Dann sind die Möglichkeiten zur Mitnahme stark begrenzt. Deshalb sollte man sich vor solch einem Schritt gut informieren und umfassend beraten lassen!