Pflegezusatzversicherung

Pflegeversicherung: Wer unterstützt, wenn die Pflegeperson verhindert ist?

Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. Doch was passiert, wenn die Pflegeperson verhindert ist und wie eine private Pflegezusatzversicherung dann helfen kann.

Über 4 Millionen Menschen in Deutschland gelten als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Vier von fünf der Pflegebedürftigen (80 Prozent bzw. 3,31 Millionen) wurden zu Hause versorgt, so die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes.

Den größten Teil dieser Sorgearbeit verrichten pflegende Angehörige. Und die sind damit hohen emotionalen und körperlichen Anforderungen ausgesetzt – erst recht, wenn die Pflegearbeit parallel zum ‚eigentlichen‘ Arbeitsverhältnis stattfindet.

Ist eine solche Pflegeperson vorübergehend (z.B. Urlaub, Behörden-Termine, Krankheit,…) nicht in der Lage, die Pflege weiterhin zu übernehmen, leistet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung sogenannte ‚Verhinderungspflege‘.

Dabei handelt es sich um eine reine finanzielle Unterstützung. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Ist das Budget für die Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft, können bis zu 806 Euro pro Kalenderjahr ergänzend beantragt werden.

Die Geldbetrag ist dafür vorgesehen, die Pflege während der Abwesenheit der Pflegeperson weiterhin sicherzustellen. Das kann mitunter auch eine teil- oder vollstationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen bedeuten.

Private Pflegezusatzversicherung kann unterstützen

Private Pflegezusatzversicherungen können ebenfalls bei der Verhinderungspflege unterstützen. So gibt es Tarife, die die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verdoppeln.

Wichtig ist bei solchen Angeboten, auf Einschränkungen und Bedingungen zu achten. Mitunter kann der Rechnungsbetrag nämlich auf eine bestimmte Summe begrenzt sein. Auch die Art und Weise, wie der Nachweis gegenüber der Pflegezusatzversicherung erbracht werden soll, kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.

Das Pflegerisiko wird vielfach aufgeschoben

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers zeigt: Viele Deutsche verdrängen das Risiko, pflegebedürftig zu werden, und schieben das Thema vor sich her. Doch je älter eine Person ist und je mehr Vorerkrankungen vorhanden, umso schwerer fällt es, eine gute und bezahlbare Pflegezusatzversicherung zu finden.

Wie sehr sind die Bürgerinnen und Bürger für das Pflegerisiko vorbereitet, und sind sie ausreichend abgesichert? Das wollte ein großer Versicherer wissen und hat eine repräsentative Umfrage hierzu in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse zeigen: Viele Bürger wissen zwar um das Pflegerisiko. Aber sie schieben das Thema vor sich her, in der Hoffnung: Mich wird es schon nicht treffen.

Laut Umfrage sagt nicht einmal jeder Fünfte von sich selbst (18 Prozent), er habe ausreichend für das Pflegerisiko vorgesorgt. Mehr als jeder Zweite (54 Prozent) macht sich jedoch Sorgen, dass sie und ihr Umfeld früher oder später pflegebedürftig werden. Und das ist auch kein Wunder: Mehr als zwei Drittel der Befragten geben zu Protokoll, schon einmal direkt oder indirekt mit dem Thema Pflegebedürftigkeit in Berührung gekommen zu sein.

Auch Jüngere sind betroffen

Tatsächlich sind aktuell in Deutschland bereits 4,1 Millionen Menschen pflegebedürftig und haben entsprechend einen Pflegegrad zugesprochen bekommen, so zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Und die Zahlen steigen. Haben doch vor allem Seniorinnen und Senioren ein hohes Risiko, pflegebedürftig zu werden, und die Gesellschaft altert. Tatsächlich bedeutet dies aber keinesfalls, dass es nicht auch jüngere Menschen treffen kann. Knapp 651.000 Menschen im Alter unter 60 Jahren gelten in Deutschland als pflegebedürftig: immerhin knapp 16 Prozent der Betroffenen. Denn nicht nur ein Unfall kann dazu beitragen, dass man auf fremde Hilfe angewiesen ist: oft sind auch Krankheiten wie zum Beispiel Tumore eine Ursache.

Natürlich hofft man, bis ins hohe Alter gesund zu bleiben: und die Chancen hierfür sind auch gut, für Schwarzmalerei besteht kein Anlass. Dennoch empfehlen zum Beispiel auch Verbraucherschutz-Verbände oder Arbeitnehmervertreter, schon früh das Pflegerisiko abzusichern. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Art Teilkasko, die viele anfallende Kosten eben nicht übernimmt. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass nicht nur die Pflegebedürftigen selbst dem Risiko ausgesetzt sind, ihren Lebensstandard nicht mehr aufrecht erhalten zu können. Das Gros der Pflegebedürftigen wird in den eigenen vier Wänden betreut: Weshalb viele Angehörige im Job kürzer treten müssen oder ihn ganz aufgeben, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Mit allen daraus folgenden „Nebenwirkungen“, zum Beispiel einer kleineren Altersrente.

Das Alter und Vorerkrankungen wirken auf die Prämie

Auch aus diesem Grund lohnt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung schon in jungen Jahren abzuschließen. Aber es gibt einen weiteren: Bei ungeförderten Tarifen richtet sich die Versicherungsprämie in der Regel nach Alter und Vorerkrankungen. Denn der Antragsteller muss einen Katalog von Gesundheitsfragen beantworten – und zwar ehrlich, wenn er später nicht seinen Schutz verlieren will. Wer in jungen Jahren einen solchen Tarif abschließt, genießt folglich nicht nur zeitig Schutz: sondern kann in Summe sogar sparen!

Zwar hat der Gesetzgeber auch dafür gesorgt, dass es Tarife gibt, bei denen die Versicherer keine Risikoaufschläge für Alter und Vorerkrankungen erheben dürfen. Bei staatlich geförderten „Pflege-Bahr“-Policen besteht quasi Kontrahierungszwang: Hier darf nur ausgeschlossen werden, wer bereits einen Pflegegrad hat. Ist eigentlich eine gute Sache: und auch solche Verträge können ein Baustein zur Absicherung sein. Aber: Weil die Versicherer allen Menschen Schutz bieten „müssen“, sind diese Tarife sogar oft teurer und weniger leistungsfähig als ungeförderte. 60 Euro schießt der Staat hier jährlich zu.

Welche Pflegezusatz-Police sich empfiehlt, kann ein Beratungsgespräch klären. Neben der Prämie sind hierbei auch die Leistungsbausteine zu beachten: etwa Assistance-Leistungen wie die Unterstützung dabei, einen Pflegeheimplatz zu finden, oder die Einrichtung eines Hausnotruf-Systems. Was sich aber eher nicht empfiehlt, ist: komplett auf Pflegeschutz zu verzichten.

Pflegezusatzversicherung – Pflegerisiko unterschätzt!

Eine aktuelle Studie zeigt, welche Art von Zusatzversicherungen die gesetzlich Versicherten am liebsten abschließen. Bedenklich: die Pflegezusatzversicherung spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Das kann für Pflegebedürftige sowie deren Angehörige große Probleme mit sich bringen, wenn der Ernstfall eingetreten ist.

Welche Krankenzusatzversicherungen schließen die gesetzlich Versicherten am häufigsten ab? Die Gothaer hat hierzu eine bevölkerungsrepräsentative forsa-Umfrage in Auftrag gegeben. Es zeigt sich: Die Zahnzusatzversicherung ist hier der absolute Favorit der Deutschen. 77 Prozent der Befragten sagen aus, dass sie eine solche Police besitzen. Nicht von ungefähr: Müssen Zähne ersetzt werden, drohen Kosten im hohen vier- oder gar fünfstelligen Bereich. Und Zahnlücken beeinflussen nicht nur das eigene Wohlbefinden: Mehrere Umfragen zeigen, dass sie auch Vorurteile gegenüber Menschen mit sich bringen können.

Auf Rang zwei platzieren sich stationäre Zusatzversicherungen: solche Angebote also, mit denen man sich ein Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Chefartzbehandlung sichern kann, wenn man in die Klinik muss. Immerhin 37 Prozent besitzen laut Umfrage einen solchen Schutz. Die Krankentagegeldversicherung und die Brillenversicherung teilen sich mit je 30 Prozent Zustimmung den dritten Platz der beliebtesten Zusatz-Angebote. Erstgenannte ist gerade wichtig, wenn man nicht mit einem Krankentagegeld über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert ist, zum Beispiel für Unternehmer. Sie zahlt täglich einen vorher vereinbarten Betrag, um fehlendes Einkommen aufzufangen, wenn man länger im Job ausfällt.

Aber die Umfrage brachte auch Bedenkliches zutage. Denn ausgerechnet die so wichtige Pflegezusatzversicherung besitzen nur 15 Prozent der Umfrageteilnehmer. Sie ist und bleibt somit eine Nische. Hier sei daran erinnert, dass enorm hohe Pflegekosten drohen, wenn eine Person vollstationär betreut werden muss. Nach Berechnungen der Ersatzkassen ist der Eigenanteil, der für einen Pflegeheimplatz gezahlt werden muss, im Bundesschnitt von 1.772 Euro zum Jahresanfang 2018 auf 2.068 Euro zu Beginn 2021 angestiegen. Das sind die Kosten, die gezahlt werden müssen, nachdem bereits die Krankenkasse ihren Anteil gezahlt hat.

Doch auch, wenn eine Person von Angehörigen zuhause gepflegt wird, drohen hohe Aufwendungen. Unter Umständen müssen die pflegenden Angehörigen ihre Arbeitszeit im Job reduzieren und die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, wie man sich vor der „Armutsfalle Pflege“ schützen kann: Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der anfallenden Kosten.