Pflege

Eigenanteil in Pflegeheimen: Wo ist es besonders teuer?

Der Eigenanteil, den Patienten für eine Unterbringung im Pflegeheim zahlen müssen, variiert von Bundesland zu Bundesland sehr stark. Das zeigen aktuelle Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums. Eine private Pflegezusatzversicherung kann helfen, die drohenden Kosten aufzufangen.

Es ist ein Fakt: Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Teilkasko. Wird eine Person zum Pflegefall, so können in der Regel nicht alle Pflege- und Versorgungskosten aus dieser staatlichen Pflichtversicherung bedient werden – auch wenn es gut ist, dass sie überhaupt einen Grundschutz bietet. Es droht eine Vorsorgelücke, die sich im Monat schnell auf einen vierstelligen Betrag summieren kann.

Große Unterschiede beim einrichtungseinheitlichen Eigenanteil

Die potentielle Pflegelücke zeigen auch neue Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums zu den Kosten in Pflegeheimen. Seit dem Jahresbeginn 2017 gilt in Pflegeeinrichtungen ein sogenannter einrichtungseinheitlicher Eigenanteil, mit „EEE“ abgekürzt. Das ist jener Betrag, den Patienten allein für pflegerische Anwendungen und Schulungen des Personals berechnen: und zwar unabhängig von Pflegegrad und Pflegestufe. Hinzu treten noch Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen, die von den Patienten extra aufgebracht werden müssen.

Dieser Eigenanteil ist von Bundesland zu Bundesland sehr verschieden, wie die Zahlen des Gesundheitsministeriums zeigen. Am höchsten ist er im Saarland, wo Heimbewohner im Schnitt satte 869 Euro im Monat zahlen müssen. Auch in Berlin (856 Euro) und Baden-Württemberg (768 Euro) ist der Eigenanteil sehr hoch. Ganz anders hingegen in Thüringen oder Schleswig-Holstein, wo die Pflegeheim-Patienten nur 225 Euro bzw. 289 Euro im Monat zahlen. Errechnet wird der Eigenanteil von den Trägern der Pflegeheime nach einem bestimmten Schlüssel.

Der Eigenanteil wurde mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz eingeführt und hatte eigentlich eine gute Ausgangsidee: Menschen sollen nicht schlechter gestellt werden, wenn sich im Pflegeheim ihr Gesundheitszustand verschlechtert und sie in eine höhere Pflegestufe bzw. -seit dem Jahreswechsel- in einen höheren Pflegegrad rutschen. Aber die Unterschiede zeigen, dass in Sachen Transparenz noch einiges im Argen liegt. Es lohnt sich auf jeden Fall, die Pflegeheim-Kosten zu vergleichen!

Private Vorsorge für besseren Schutz

Um einer finanziellen Vorsorgelücke vorzubeugen, lohnt sich zusätzlich der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Und zwar möglichst in jungen Jahren: Nicht nur kann die Pflegebedürftigkeit auch schon junge Menschen treffen. Ein weiterer Grund für einen zeitigen Abschluss ist, dass Alter und Vorerkrankungen oft von den Versicherern mit Aufschlägen bei der Prämie und Leistungsausschlüssen „bestraft“ werden. Weil aber der Gesundheitszustand bei Vertragsabschluss ausschlaggebend ist für die Kosten eines Vertrages, lohnt es sich, schon zeitig mit einer Pflegezusatz-Police vorzusorgen.

Ein privater Pflegeschutz ist auch deshalb wichtig, weil der Ehepartner und die Kinder zahlen müssen, wenn das Vermögen einer pflegebedürftigen Person nicht ausreicht, um alle Kosten zu decken. Hier gilt das Motto: Kinder haften für ihre Eltern! Zusätzlich erleichtert eine Pflegetagegeld- oder Rentenversicherung die finanzielle Situation einer Familie, wenn der Patient zu Hause betreut werden soll und nicht ins Pflegeheim kommt. Denn das ausgezahlte Geld steht dem Versicherten zur freien Verfügung.

 

Zusatzleistungen der Pflegeversicherung oft nicht genutzt

Gesetzliche Pflegeversicherung: Laut Studie einer großen Krankenkasse nehmen die Bundesbürger kaum die Zusatzleistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung in Anspruch. Das verwundert, weil genau diese Leistungen oft Entlastung versprechen.

Pflegende Angehörige erbringen nicht nur für ihre Familien eine wichtige Leistung, sondern auch für die Sozialkassen. Sieben von zehn Pflegebedürftigen werden ausschließlich zu Hause betreut, wie eine Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag einer großen Krankenkasse ergab. Rechnet man den Aufwand, den die Familienmitglieder betreiben, in einen marktüblichen Stundenlohn um, ergebe dies eine Summe von jährlich 34 Milliarden Euro – mehr Geld, als die Pflegeversicherung einnimmt!

Tages- und Kurzzeitpflege nur von jedem Fünften genutzt

Um die Menschen zu entlasten, die sich täglich aufopferungsvoll um pflegebedürftige Familienmitglieder kümmern, sind im Rahmen der gesetzlichen Pflegeversicherung Zusatzleistungen vorgesehen. Nur werden diese kaum in Anspruch genommen, wie die der „Pflegereport 2016“ einer großen Krankenkasse ergab. Mit Ausnahme des ambulanten Pflegedienstes (64 Prozent) werden alle anderen Angebote der Pflegekassen von weniger als jedem fünften Befragten genutzt, der einen Pflegebedürftigen im Haushalt umsorgt.

Das verwundert, handelt es sich doch um Leistungen, von denen pflegende Angehörige sehr profitieren können. Beispiel Tagespflege: Ist die Familie mit der Pflege eines Patienten überfordert, aber dieser noch nicht so bedürftig, dass er in ein Altersheim umziehen will? Dann ist es möglich, den Bedürftigen tagsüber in einer stationären Einrichtung unterzubringen und abends wieder in den Kreis der Familie aufzunehmen. Gerade für Familien, bei denen beide Partner erwerbstätig sind, eine sehr gute Lösung! Die Krankenkasse bezuschusst die anfallenden Kosten.

Ein weiteres Beispiel ist die Kurzzeitpflege. Für maximal vier Wochen im Jahr können Pflegebedürftige vollstationär untergebracht werden, die Kasse bezuschusst das mit bis zu 3.224 Euro im Jahr. In dieser Zeit können Familien in den Urlaub fahren oder entspannen, ohne sich um die Betreuung des Pflegepatienten kümmern zu müssen. Eine willkommene Auszeit für die oft belastende Pflegetätigkeit!

Scham, Kosten und Pflichtgefühl verhindern Inanspruchnahme der Leistungen

Warum aber werden derartige Leistungen nur von jedem fünften Haushalt mit Pflegefall genutzt? Hierbei spielt Scham eine wichtige Rolle. Mehr als jeder zweite Befragte (59 Prozent) sagte aus, dass die bedürftige Person nicht von Fremden betreut werden will. Auch die verbleibenden Kosten sind mit 56,9 Prozent ein wichtiger Ausschlussgrund. Schließlich bezuschusst die Krankenkasse nur diese Leistungen. Das gezahlte Geld ist aber in der Regel nicht ausreichend, um alle Aufwendungen für Kurzzeit- oder Tagespflege zu zahlen.

Um finanziell besser ausgestattet zu sein, empfiehlt sich daher der Abschluss einer zusätzlichen privaten Pflegeversicherung. Bei der Pflegetagegeldversicherung erhält der Versicherte täglich einen vorher vereinbarten Betrag, der ihm frei zur Verfügung steht. Die Pflegerentenversicherung hingegen ist eine Art Kombination aus Sparvertrag und Versicherung. Im Pflegefall zahlt der Versicherer eine monatliche Rente, die dem Versicherten zur freien Verfügung steht.

 

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