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SEHHILFEN · VORSORGE · LEISTUNGEN IM ALLTAG
Sie möchten Ihre gesetzliche Krankenversicherung bei einzelnen ambulanten Leistungen ergänzen? Entscheidend ist, was Ihnen persönlich wichtig ist und welche Kosten Sie selbst übernehmen möchten. Wir helfen Ihnen, passende Bausteine und deren Grenzen verständlich einzuordnen.
Einzelne Leistungen gezielt ergänzen
Ambulante Ergänzungstarife können je nach Vertrag beispielsweise Zuschüsse zu Brillen oder Kontaktlinsen, ausgewählten Vorsorgeuntersuchungen und Heilpraktikerleistungen vorsehen. Nicht jeder Baustein enthält dieselben Leistungen. Deshalb beginnen wir mit Ihren Wünschen und betrachten anschließend den Erstattungsumfang.
- Sehhilfen: Höhe des Zuschusses und zeitlicher Abstand zwischen Leistungen
- Vorsorge: konkret eingeschlossene Untersuchungen und Voraussetzungen
- Heilpraktiker: berücksichtigte Behandlungen und Erstattungsgrundlage
- Weitere Bausteine: Grenzen, Eigenanteile und Ausschlüsse im jeweiligen Tarif
Eine Jahresgrenze verändert den tatsächlichen Nutzen
Vereinfachtes Beispiel: Ein Tarif erstattet 80 Prozent einer erstattungsfähigen Rechnung, höchstens jedoch 200 Euro pro Jahr für diesen Leistungsbereich. Bei 300 Euro Rechnung wären 80 Prozent zwar 240 Euro; wegen der Grenze werden höchstens 200 Euro erstattet. Ihr Eigenanteil beträgt dann 100 Euro. Das ist ein Rechenbeispiel und keine Beschreibung eines konkreten Angebots.
Privatärztliche Behandlung ist ein eigener Vergleich
Ein Zuschusstarif für Brillen oder Vorsorge ist von einer umfassenderen ambulanten Kostenerstattungsabsicherung zu unterscheiden. Für letztere kann die Wahl der Kostenerstattung bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse erforderlich sein. Nach § 13 SGB V sind dabei unter anderem Erstattungsumfang, mögliche Abzüge und die Bindung an die Wahl zu beachten. Private Rechnungen können höher sein als die Erstattung der Krankenkasse.
Stellen Sie das Verfahren deshalb erst um, nachdem Sie die Regeln der Krankenkasse und des Zusatzversicherers abgestimmt haben. Wir klären mit Ihnen, welche Rechnungsanteile offenbleiben können und ob der gewünschte Schutz bereits verbindlich besteht.
Passt der Baustein zu Ihrem Alltag?
Bringen Sie Ihre bisherigen Zusatzpolicen und eine kurze Liste Ihrer Leistungswünsche mit. Im Gespräch vergleichen wir Beitrag, mögliche Erstattung und den Aufwand bei der Abrechnung. Auch die Alternative, kleinere regelmäßige Ausgaben selbst einzuplanen, gehört zu Ihrer Entscheidung.
Gesundheitsfragen vor dem Abschluss klären
Viele Tarife enthalten Gesundheitsfragen. Maßgeblich sind die konkreten Fragen und Zeiträume im Antrag. Antworten Sie vollständig und wahrheitsgemäß. Vorhandene Diagnosen, Behandlungen und empfohlene Maßnahmen besprechen wir vorab. Bei Bedarf prüfen wir, ob eine anonyme oder pseudonymisierte Risikovoranfrage bei passenden Versicherern möglich und sinnvoll ist. Eine Voranfrage ersetzt weder die Antragstellung noch eine Annahmezusage.
Häufige Fragen
Kann ich jede private Arztrechnung einreichen?
Das hängt vom vereinbarten Schutz ab. Ein einfacher Ergänzungstarif umfasst keine pauschale Erstattung sämtlicher privatärztlicher Leistungen. Prüfen Sie den konkreten Leistungsbereich und dessen Voraussetzungen.
Sind alle Vorsorgeuntersuchungen enthalten?
Die versicherten Untersuchungen und Höchstbeträge unterscheiden sich. Wir schauen uns die Leistungsbeschreibung für Ihre gewünschten Untersuchungen an.
Ist ein Kombipaket immer sinnvoll?
Ein Paket kann praktisch sein. Es sollte aber zu Ihren Wünschen passen. Wir vergleichen auch, ob einzelne Bausteine übersichtlicher und wirtschaftlich passender für Sie sind.
Ihre Beratung zu ambulanten Zusatzversicherungen
Wir besprechen Ihre Wünsche, vorhandene Verträge und die nächsten Schritte – vor Ort oder online. Nutzen Sie den festen Terminbutton oder rufen Sie unter 0341 23064750 an.
Stand: 8. Oktober 2026. Gesetzliche Grundlagen: § 13 SGB V – Kostenerstattung · § 19 VVG – Gesundheitsangaben.
