Wer kann sich privat Krankenversichern?

Wer kann sich privat Krankenversichern?

Prinzipiell können sich alle Personen, die nicht der gesetzlichen Versicherungspflicht unterliegen. Das sind im Einzelnen folgende Personengruppen:

Beamte, Selbständige, Freiberufler und Künstler, Studenten und Arbeitnehmer, die ein Bruttogehalt über der jeweiligen Versicherungspflichtgrenze erhalten.

Beamte: erhalten von ihren Dienstherren anteilig, in der Regel zu 50% oder 70%, die Kosten für Behandlungen im Falle einer Krankheit erstattet. Man nennt diese Erstattung Beihilfe. Die restlichen Kosten muss der Beamte selbst versichern. Die Private Krankenversicherung bietet dafür entsprechende Beamtentarife an, die die Restkosten nach Vorleistung der Beihilfe kostengünstig absichern. Da die Krankheitskosten hier nur prozentual (also 50% oder 70%) erstattet werden müssen sind die Beiträge entsprechend niedrig. Beamte können sich auch gesetzlich versichern, bezahlen dort aber den vollen Beitragssatz entsprechend Ihres Einkommens.

Selbstständige: sind von der gesetzlichen Krankenversicherungspflicht befreit. Sie können in die private Krankenvollversicherung eintreten. Den Umfang der Versicherungsleistungen können sie selbst bestimmen. Die Gestaltungsmöglichkeiten der unterschiedlichen Tarife sind sehr groß und umfassen ein ganz unterschiedliches Leistungsspektrum. Der Gesetzgeber verlangt hier wenigstens einen Mindestschutz für ambulante und stationäre Behandlungskosten.

Freiberufler: diese Personengruppe ist ähnlich den selbständig Tätigen versichert. Wer ein Freiberufler ist (z.bsp. Ärzte, Journalisten, Rechtsanwälte…), wird in § 18 EStG bzw. § 1 PartGG geregelt. Viele Versicherungsgesellschaften bieten z.B. für Ärzte besonders kalkulierte Tarife an. Diese Tarife stehen dann in der Regel auch den Angehörigen (Kinder, Eheleute) zur Verfügung.

Künstler: sind eine besondere Art von Freiberuflern und sind in der Regel über die Künstlersozialkasse (KSK) analog zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung versichert. Sie können sich allerdings von der KSK befreien lassen und erhalten dann von dort einen Zuschuss zur privaten Krankenversicherung.

Studenten: haben bei Beginn ihres Studiums einmalig die Möglichkeit sich für die private Krankenversicherung für Studenten zu entscheiden. Diese Entscheidung gilt dann für die gesamte Dauer des Studiums. Die private Krankenversicherung bietet für Studenten spezielle, kostengünstige Tarife an.

Arbeitnehmer: Dieser Personenkreis ist in der Regel versicherungspflichtig. Übersteigt das jährliche Bruttoeinkommen als Arbeitnehmer aber die jeweilige Versicherungspflichtgrenze, kann sich der Arbeitnehmer von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen und in die private Krankenversicherung eintreten. Das Preis-Leistungsverhältnis in der PKV für diese Personen ist oftmals deutlich günstiger im Vergleich zur GKV.

Versicherungspflichtgrenze – jährliches Bruttoeinkommen der letzten 10 Jahre:

Jahrjährliche Versicherungspflichtgrenzemonatliche Versicherungspflichtgrenze
201352.200,00 €4.350,00 € / Monat
201453.550,00 €4.462,50 € / Monat
201554.900,00 €4.575,00 € / Monat
201656.250,00 €4.687,50 € / Monat
201757.600,00 €4.800,00 € / Monat
201859.400,00 €4.950,00 € / Monat
201960.750,00 €5.062,50 € / Monat
202062.550,00 €5.212,50 € / Monat
202164.350,00 €5.362,50 € / Monat
202264.350,00 €5.362,50 € / Monat
202366.600,00 €5.550,00 € / Monat
202469.300,00 €5.775,00 € / Monat

 

Alle privaten Krankenversicherungen haben gewisse Annahmerichtlinien. Das heißt, ob eine Person privaten Versicherungsschutz erhält, wird nach Antragstellung vom Versicherungsunternehmen geprüft. Dabei spielen der Gesundheitszustand, das Alter, der Beruf oder auch gefährliche Hobbies eine Rolle. Erhöht sich nach Meinung des Versicherers das Risiko einer Erkrankung, können Beitragszuschläge oder Leistungsausschlüsse verhandelt werden. Die einzige Ausnahme bildet hier die Kindernachversicherung nach § 178d VVG (Versicherungsvertragsgesetz).