| Reisekrankenversicherung |
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Kein Urlaub ohne Reisekrankenversicherung im Gepäck! Die meisten Bundesbürger sind in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Versicherung erstreckt sich aber prinzipiell nur auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland. Seit dem 1.1.2004 können auch in EU-Ländern ärztliche Leistungen in Anspruch genommen werden*. Zusätzlich bestehen mit einigen Ländern Krankenschutzabkommen*. Allerdings sind ärztliche Leistungen immer nur auf das Maß begrenzt wie es in Deutschland üblich wäre. Dadurch können nicht unerhebliche Kosten für Sie entstehen. In den meisten Ländern besteht jedoch gar kein Versicherungsschutz. Wir empfehlen Ihnen daher prinzipiell den Abschluss einer Reisekrankenversicherung. Privat Versicherte genießen meistens (je nach Tarif) weltweiten Versicherungsschutz. Dennoch ist oft der Abschluss einer Reisekrankenversicherung sinnvoll. Wir prüfen inwieweit dies für Sie zutrifft und beraten Sie bei welcher Versicherung sie während Ihres Urlaubes gut aufgehoben sind.
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