Pflege

Wie hoch der Arbeitgeberzuschuss 2024 maximal ist

Arbeitnehmer, die privat krankenversichert sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber einen steuerfreien Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung. Wie hoch dieser Zuschuss 2024 maximal ausfällt.

Zum 01. Januar 2024 erhöht sich der maximal-mögliche Arbeitgeberzuschuss zur privaten Krankenversicherung (PKV) deutlich. Hintergrund ist, dass sowohl die Beitragsbemessungsgrenze als auch der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen angehoben wurde. Und das wirkt sich auch auf Privatversicherte aus, die angestellt sind. Deren Arbeitgeber zahlt maximal jenen Beitrag als Zuschuss zur PKV, den er auch zur gesetzlichen Krankenversicherung seiner anderen Angestellten zahlen würde.

Seitdem die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung wieder paritätisch finanziert sind (2019), wird auch der Zusatzbeitragssatz bei der Berechnung des maximalen Arbeitgeberzuschusses berücksichtigt.

Auch zur privaten Pflegeversicherung leistet der Arbeitgeber des angestellten Privatversicherten einen Zuschuss. Für 2024 fällt die Änderung geringer aus als beim Zuschuss zur Krankenversicherung. Bei den zur Berechnung zu Grunde liegenden Werten änderte sich nur die Beitragsbemessungsgrenze.
Maximale Arbeitgeberzuschüsse für PKV-Kunden 2023

Die Zuschüsse, die Arbeitgeber ihren privat versicherten Angestellten zahlen müssen, belaufen sich 2023 auf:

421,77 Euro monatlich für die private Krankenversicherung (2023: 403,99 Euro/mtl.)
87,98 Euro monatlich für die private Pflegeversicherung (2023: 84,79 Euro/mtl.)

Besonderheit in Sachsen

Im Freistaat Sachsen liegt allerdings eine Abweichung vor. Denn dort wurde der Buß- und Bettag nicht als gesetzlicher Feiertag abgeschafft, um die Pflegeversicherung zu finanzieren. Für das Bundesland Sachsen gilt deshalb ein geringerer maximaler Arbeitgeberzuschuss zur Pflegeversicherung 2024: 62,10 Euro/mtl. (2023: 59,85 Euro/mtl.).

Pflegeversicherung: Wer unterstützt, wenn die Pflegeperson verhindert ist?

Die Mehrzahl der Pflegebedürftigen wird zu Hause von Angehörigen gepflegt. Doch was passiert, wenn die Pflegeperson verhindert ist und wie eine private Pflegezusatzversicherung dann helfen kann.

Über 4 Millionen Menschen in Deutschland gelten als pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes (SGB XI). Vier von fünf der Pflegebedürftigen (80 Prozent bzw. 3,31 Millionen) wurden zu Hause versorgt, so die Pflegestatistik des Statistischen Bundesamtes.

Den größten Teil dieser Sorgearbeit verrichten pflegende Angehörige. Und die sind damit hohen emotionalen und körperlichen Anforderungen ausgesetzt – erst recht, wenn die Pflegearbeit parallel zum ‚eigentlichen‘ Arbeitsverhältnis stattfindet.

Ist eine solche Pflegeperson vorübergehend (z.B. Urlaub, Behörden-Termine, Krankheit,…) nicht in der Lage, die Pflege weiterhin zu übernehmen, leistet die gesetzliche Pflegepflichtversicherung sogenannte ‚Verhinderungspflege‘.

Dabei handelt es sich um eine reine finanzielle Unterstützung. Für Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 stehen bis zu 1.612 Euro pro Kalenderjahr zur Verfügung. Ist das Budget für die Kurzzeitpflege noch nicht ausgeschöpft, können bis zu 806 Euro pro Kalenderjahr ergänzend beantragt werden.

Die Geldbetrag ist dafür vorgesehen, die Pflege während der Abwesenheit der Pflegeperson weiterhin sicherzustellen. Das kann mitunter auch eine teil- oder vollstationäre Unterbringung des Pflegebedürftigen bedeuten.

Private Pflegezusatzversicherung kann unterstützen

Private Pflegezusatzversicherungen können ebenfalls bei der Verhinderungspflege unterstützen. So gibt es Tarife, die die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung verdoppeln.

Wichtig ist bei solchen Angeboten, auf Einschränkungen und Bedingungen zu achten. Mitunter kann der Rechnungsbetrag nämlich auf eine bestimmte Summe begrenzt sein. Auch die Art und Weise, wie der Nachweis gegenüber der Pflegezusatzversicherung erbracht werden soll, kann sich von Versicherer zu Versicherer unterscheiden.

Das Pflegerisiko wird vielfach aufgeschoben

Eine aktuelle Umfrage im Auftrag eines großen Versicherers zeigt: Viele Deutsche verdrängen das Risiko, pflegebedürftig zu werden, und schieben das Thema vor sich her. Doch je älter eine Person ist und je mehr Vorerkrankungen vorhanden, umso schwerer fällt es, eine gute und bezahlbare Pflegezusatzversicherung zu finden.

Wie sehr sind die Bürgerinnen und Bürger für das Pflegerisiko vorbereitet, und sind sie ausreichend abgesichert? Das wollte ein großer Versicherer wissen und hat eine repräsentative Umfrage hierzu in Auftrag gegeben. Die Ergebnisse zeigen: Viele Bürger wissen zwar um das Pflegerisiko. Aber sie schieben das Thema vor sich her, in der Hoffnung: Mich wird es schon nicht treffen.

Laut Umfrage sagt nicht einmal jeder Fünfte von sich selbst (18 Prozent), er habe ausreichend für das Pflegerisiko vorgesorgt. Mehr als jeder Zweite (54 Prozent) macht sich jedoch Sorgen, dass sie und ihr Umfeld früher oder später pflegebedürftig werden. Und das ist auch kein Wunder: Mehr als zwei Drittel der Befragten geben zu Protokoll, schon einmal direkt oder indirekt mit dem Thema Pflegebedürftigkeit in Berührung gekommen zu sein.

Auch Jüngere sind betroffen

Tatsächlich sind aktuell in Deutschland bereits 4,1 Millionen Menschen pflegebedürftig und haben entsprechend einen Pflegegrad zugesprochen bekommen, so zeigen Zahlen des Statistischen Bundesamtes. Und die Zahlen steigen. Haben doch vor allem Seniorinnen und Senioren ein hohes Risiko, pflegebedürftig zu werden, und die Gesellschaft altert. Tatsächlich bedeutet dies aber keinesfalls, dass es nicht auch jüngere Menschen treffen kann. Knapp 651.000 Menschen im Alter unter 60 Jahren gelten in Deutschland als pflegebedürftig: immerhin knapp 16 Prozent der Betroffenen. Denn nicht nur ein Unfall kann dazu beitragen, dass man auf fremde Hilfe angewiesen ist: oft sind auch Krankheiten wie zum Beispiel Tumore eine Ursache.

Natürlich hofft man, bis ins hohe Alter gesund zu bleiben: und die Chancen hierfür sind auch gut, für Schwarzmalerei besteht kein Anlass. Dennoch empfehlen zum Beispiel auch Verbraucherschutz-Verbände oder Arbeitnehmervertreter, schon früh das Pflegerisiko abzusichern. Denn die gesetzliche Pflegeversicherung ist nur eine Art Teilkasko, die viele anfallende Kosten eben nicht übernimmt. Hierbei ist es wichtig zu beachten, dass nicht nur die Pflegebedürftigen selbst dem Risiko ausgesetzt sind, ihren Lebensstandard nicht mehr aufrecht erhalten zu können. Das Gros der Pflegebedürftigen wird in den eigenen vier Wänden betreut: Weshalb viele Angehörige im Job kürzer treten müssen oder ihn ganz aufgeben, wenn ein Pflegefall in der Familie auftritt. Mit allen daraus folgenden „Nebenwirkungen“, zum Beispiel einer kleineren Altersrente.

Das Alter und Vorerkrankungen wirken auf die Prämie

Auch aus diesem Grund lohnt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung schon in jungen Jahren abzuschließen. Aber es gibt einen weiteren: Bei ungeförderten Tarifen richtet sich die Versicherungsprämie in der Regel nach Alter und Vorerkrankungen. Denn der Antragsteller muss einen Katalog von Gesundheitsfragen beantworten – und zwar ehrlich, wenn er später nicht seinen Schutz verlieren will. Wer in jungen Jahren einen solchen Tarif abschließt, genießt folglich nicht nur zeitig Schutz: sondern kann in Summe sogar sparen!

Zwar hat der Gesetzgeber auch dafür gesorgt, dass es Tarife gibt, bei denen die Versicherer keine Risikoaufschläge für Alter und Vorerkrankungen erheben dürfen. Bei staatlich geförderten „Pflege-Bahr“-Policen besteht quasi Kontrahierungszwang: Hier darf nur ausgeschlossen werden, wer bereits einen Pflegegrad hat. Ist eigentlich eine gute Sache: und auch solche Verträge können ein Baustein zur Absicherung sein. Aber: Weil die Versicherer allen Menschen Schutz bieten „müssen“, sind diese Tarife sogar oft teurer und weniger leistungsfähig als ungeförderte. 60 Euro schießt der Staat hier jährlich zu.

Welche Pflegezusatz-Police sich empfiehlt, kann ein Beratungsgespräch klären. Neben der Prämie sind hierbei auch die Leistungsbausteine zu beachten: etwa Assistance-Leistungen wie die Unterstützung dabei, einen Pflegeheimplatz zu finden, oder die Einrichtung eines Hausnotruf-Systems. Was sich aber eher nicht empfiehlt, ist: komplett auf Pflegeschutz zu verzichten.

Pflegezusatzversicherung – Pflegerisiko unterschätzt!

Eine aktuelle Studie zeigt, welche Art von Zusatzversicherungen die gesetzlich Versicherten am liebsten abschließen. Bedenklich: die Pflegezusatzversicherung spielt hierbei nur eine untergeordnete Rolle. Das kann für Pflegebedürftige sowie deren Angehörige große Probleme mit sich bringen, wenn der Ernstfall eingetreten ist.

Welche Krankenzusatzversicherungen schließen die gesetzlich Versicherten am häufigsten ab? Die Gothaer hat hierzu eine bevölkerungsrepräsentative forsa-Umfrage in Auftrag gegeben. Es zeigt sich: Die Zahnzusatzversicherung ist hier der absolute Favorit der Deutschen. 77 Prozent der Befragten sagen aus, dass sie eine solche Police besitzen. Nicht von ungefähr: Müssen Zähne ersetzt werden, drohen Kosten im hohen vier- oder gar fünfstelligen Bereich. Und Zahnlücken beeinflussen nicht nur das eigene Wohlbefinden: Mehrere Umfragen zeigen, dass sie auch Vorurteile gegenüber Menschen mit sich bringen können.

Auf Rang zwei platzieren sich stationäre Zusatzversicherungen: solche Angebote also, mit denen man sich ein Ein- oder Zweibettzimmer oder eine Chefartzbehandlung sichern kann, wenn man in die Klinik muss. Immerhin 37 Prozent besitzen laut Umfrage einen solchen Schutz. Die Krankentagegeldversicherung und die Brillenversicherung teilen sich mit je 30 Prozent Zustimmung den dritten Platz der beliebtesten Zusatz-Angebote. Erstgenannte ist gerade wichtig, wenn man nicht mit einem Krankentagegeld über die gesetzliche Krankenkasse abgesichert ist, zum Beispiel für Unternehmer. Sie zahlt täglich einen vorher vereinbarten Betrag, um fehlendes Einkommen aufzufangen, wenn man länger im Job ausfällt.

Aber die Umfrage brachte auch Bedenkliches zutage. Denn ausgerechnet die so wichtige Pflegezusatzversicherung besitzen nur 15 Prozent der Umfrageteilnehmer. Sie ist und bleibt somit eine Nische. Hier sei daran erinnert, dass enorm hohe Pflegekosten drohen, wenn eine Person vollstationär betreut werden muss. Nach Berechnungen der Ersatzkassen ist der Eigenanteil, der für einen Pflegeheimplatz gezahlt werden muss, im Bundesschnitt von 1.772 Euro zum Jahresanfang 2018 auf 2.068 Euro zu Beginn 2021 angestiegen. Das sind die Kosten, die gezahlt werden müssen, nachdem bereits die Krankenkasse ihren Anteil gezahlt hat.

Doch auch, wenn eine Person von Angehörigen zuhause gepflegt wird, drohen hohe Aufwendungen. Unter Umständen müssen die pflegenden Angehörigen ihre Arbeitszeit im Job reduzieren und die Wohnung behindertengerecht umgebaut werden. Hier empfiehlt sich ein Beratungsgespräch, wie man sich vor der „Armutsfalle Pflege“ schützen kann: Denn die gesetzliche Pflegeversicherung übernimmt nur einen Teil der anfallenden Kosten.

Pflegeheimplatz immer teurer

Die Eigenanteile in der Pflege sind auch im neuen Jahr gestiegen. Im Bundesschnitt müssen Pflegebedürftige schon 1.940 Euro pro Monat aufbringen, wenn sie vollstationär in einem Pflegeheim betreut werden müssen. Tendenz stark steigend.

Wer vollstationär in einem Pflegeheim betreut wird, muss aktuell immer mehr Geld dafür zahlen. Im Januar betrugen die Kosten für einen Heimplatz im Bundesschnitt 1.940 Euro monatlich. Das geht aus Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen hervor. Der Betrag spiegelt die Summe wieder, die Personen zusätzlich zu dem Leistungsbetrag durch die soziale Pflegeversicherung aufbringen müssen (nach § 43 SGB XI).

Die aktuellen Daten zeigen, dass Pflege noch immer ein hohes Armutsrisiko bedeutet. Und das mit steigender Tendenz: nicht nur werden immer mehr Menschen pflegebedürftig, weil die Gesellschaft altert und gerade Hochbetagte ein besonderes Pflegerisiko haben.

So verteuert sich die Pflege insgesamt, und zwar teils rasend schnell: Anfang 2019 mussten Senioren und andere Hilfsbedürftige durchschnittlich noch 1.830 Euro im Monat zu ihrem Pflegeheimplatz beisteuern, rund 110 Euro weniger. Und Anfang 2018 kostete ein Platz im Schnitt gar nur 1.751 Euro pro Monat. Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland allerdings stark.

Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer übernimmt nur einen Teil der Kosten

Die Gesamtkosten für den Heimplatz (auch „Gesamtheimentgelt“) setzen sich zusammen aus dem Eigenanteil und dem Kassenanteil: stark vereinfacht also das, was man selbst zahlen muss und was die Pflegepflichtversicherung übernimmt. Seit einer Gesetzesreform, die zum Jahresanfang 2017 in Kraft trat, zahlen alle Heiminsassen der Pflegegrade 2 bis 5 den gleichen Eigenanteil.

Dieser Eigenanteil setzt sich wiederum zusammen aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den notwendigen Investitionskosten fürs Heim (etwa für neue medizinische Geräte, Renovierung etc). sowie einen „Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen“ (EEE), denen die „reinen“ Pflegekosten zugerechnet werden. Also etwa Kosten für das Personal und Pflegesachleistungen. Gerade die steigenden Pflegekosten haben in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger immer tiefer in die Tasche greifen müssen.

Hier gilt es, rechtzeitig vorzusorgen. Zum Beispiel mit einer privaten Pflegezusatzversicherung, die einen wichtigen Beitrag leisten kann, damit man im Pflegefall nicht in die Armut abrutscht. Sinnvoll ist eine solche Police auch deshalb, weil noch immer zwei von drei Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden versorgt werden, was für die pflegenden Angehörigen oft finanzielle Einbußen bedeutet: zum Beispiel, weil im Job kürzer getreten werden muss.

Immerhin hat sich beim sogenannten Elternunterhalt einiges verbessert. Kann ein Pflegebedürftiger die Kosten nicht selbst stemmen, springt zwar zunächst das Finanzamt ein. Ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder. Künftig soll nur bezahlen, wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Damit ist jedoch nicht das Armutsrisiko für die Pflegebedürftigen selbst sowie bei Betreuung zuhause gebannt.

 

 

 

Sonnabend ist Welt-Alzheimertag!

Am 21. September ist Welt-Alzheimertag. Der Tag dient als Gelegenheit, über das oft gemiedene Thema „Alzheimer“ aufzuklären. Er kann aber auch genutzt werden, an drohende Kosten im Pflegefall zu erinnern. Denn vielen Menschen sind diese Kosten nicht bewusst.

Alzheimer: Ein angstbesetztes Thema

Die Zahl der Menschen im Alter ab 80 Jahren wird von derzeit 5,4 Millionen Menschen auf 6,2 Millionen im Jahr 2022 ansteigen, wie das Statistische Bundesamt in seiner aktuellen Bevölkerungsvorausberechnung darlegt. Jedoch verbindet sich kaum ein Thema derart auch mit negativen Assoziationen einer zunehmenden Hochaltrigkeit, wie das Thema „Alzheimer“. Denn viele Menschen befürchten, durch diese Krankheit im Alter ihre Selbstständigkeit zu verlieren.

Ängste um das Thema „Alzheimer“ und „Demenz“ jedoch werden auch mitverschuldet durch fehlendes Wissen. Ein Teufelskreis: Da Menschen das Thema Alzheimer gern meiden oder verdrängen, informieren sie sich nicht. Die abstrakte Angst vor der Krankheit nimmt zu. Zugleich aber versäumen es viele, für einen möglichen Pflegefall im Alter tatsächlich vorzusorgen.

Um Abhilfe gegen diesen Missstand zu schaffen, organisiert die Dachorganisation Alzheimer’s Disease International (London) zusammen mit der Weltgesundheitsorganisation (WHO) einmal jährlich den Welt-Alzheimertag. Dieser Tag findet seit 1994 stets am 21. September statt. Auch in Deutschland nutzen Alzheimer-Gesellschaften und Selbsthilfegruppen den Tag, um über Alzheimer aufzuklären. Das Motto des diesjährigen Welt-Alzheimertages ist „Demenz. Einander offen begegnen“. Auf der Webseite der Deutschen Alzheimer Gesellschaft findet sich ein Veranstaltungskalender, der Veranstaltungen deutschlandweit nach Postleitzahlen auflistet.

Pflegekosten: Unwissen ist hoch

Das „Thema Alzheimer“ beinhaltet auch eine Vielzahl an Versicherungsthemen. So kann der Tag zum Beispiel genutzt werden, um sich über Leistungen der Pflegeversicherung, jedoch auch über drohende Pflegekosten durch den zu leistenden Eigenanteil oder für Angehörige durch den so genannten „Elternunterhalt“ zu informieren. Denn die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist keine Vollkaskoversicherung. Vielmehr wurde schon mit Einführung dieser zusätzlichen Säule der Sozialversicherung stets der ergänzende Charakter herausgestellt.

Mit dem Thema Alzheimer meiden aber viele Deutsche auch das Thema Pflegekosten, wie eine Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln feststellte. Demnach haben sich 55 Prozent der Deutschen noch nicht mit dem Thema Pflege und damit auch nicht mit drohenden Kosten beschäftigt.

Pflegezusatzversicherung: Schützt auch die Angehörigen

Insbesondere wissen viele nicht, dass bei Bedürftigkeit der Eltern hohe Kosten auf volljährige Kinder durch den sogenannten Elternunterhalt zukommen können. Wer sich und seine Angehörigen vor derartigen Kosten schützen will, für den bietet sich eine private Pflegezusatzversicherung an. Auch Verbraucherschützer – zum Beispiel die Webseite der Stiftung Warentest – empfehlen eine solche Pflegezusatzversicherung, um die finanzielle Lücke im Pflegefall schließen.

Der Welt-Alzheimertag kann demnach auch Erinnerung sein an all jene, die sich noch nicht mit den drohenden Kosten im Pflegefall beschäftigt haben, sich über Möglichkeiten zum Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung zu informieren.

 

 

Pflegeheim-Kosten sind schon wieder gestiegen

Es sind unerfreuliche Zahlen, die das Nachrichtenmagazin „Der Spiegel“ am Samstag präsentierte. Demnach sind die durchschnittlichen Kosten fürs Pflegeheim gegenüber dem Vorjahr schon wieder gestiegen, um stolze 3,25 Prozent. Es droht den Betroffenen eine gewaltige Pflegelücke.

In nackten Zahlen: 1.830 Euro mussten Pflegebedürftige im Januar 2019 durchschnittlich aufbringen, wenn sie im Pflegeheim betreut werden: monatlich. Eine durchaus stolze Summe, die zeigt, wie schnell die Pflegebedürftigkeit in Armut münden kann. Im Vorjahr waren es noch 1.772 Euro. Das Nachrichtenmagazin beruft sich hierbei auf eine Statistik der Ersatzkassen, für die beinahe alle Pflegeheime im Bundesgebiet eingerechnet wurden.

Auch Unterkunft und Verpflegung will bezahlt sein!

Wie aber setzen sich diese Kosten zusammen? Zunächst einmal ist es wichtig, dass für die Höhe nicht mehr der Grad bzw. die Stufe der Pflegebedürftigkeit ausschlaggebend ist. Seit Inkrafttreten des zweiten Pflegestärkungsgesetzes 2017 zahlen alle Bewohner eines Heimes denselben Betrag. Zunächst müssen sie für die laufenden Kosten im Heim aufkommen: Verpflegung, Unterkunft und einen Anteil an notwendigen Investitionen. Hierbei sind die Pflegekosten noch gar nicht eingerechnet.

Die Pflegekosten kommen dann aber obendrauf: Diesbezüglich spricht man auch vom einrichtungseinheitlichen Eigenanteil (EEE). Er wird in der Regel von den Pflegeheimen bzw. deren Betreibern, den Kassen und Kommunen ausgehandelt. Allein für die „reinen“ Pflegekosten müssen die stationär Betreuten im Schnitt 655 Euro zahlen, weil die Pflegekasse nicht alles übernimmt. Hier sind die Aufwendungen für Essen, Unterkunft etc. noch gar nicht eingerechnet.

Ein Drittel ist auf Sozialhilfe angewiesen

Aufgrund der hohen Kosten bedeutet es ein enorm hohes Armutsrisiko, zum Pflegefall zu werden. Rund 375.000 Personen, die behindert oder auf Pflegeleistungen angewiesen waren, erhielten zum Jahresende 2017 bereits die sogenannte Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII: Sozialhilfe also für Pflegebedürftige. Fast jeder Dritte ist betroffen, Tendenz stark steigend.

Aus diesem Grund wird aktuell auch der Ruf nach Reformen laut. Unter anderem fordern mehrere prominente Politiker, die Eigenanteile zu deckeln und aus Steuermitteln aufzustocken. Aber mehrheitsfähig ist diese Position aktuell nicht, das Bundesgesundheitsministerium hat sich eher ablehnend geäußert.

Doch selbst wenn eine solche Reform kommt: Das Armutsrisiko wird sie kaum mildern. Deshalb empfiehlt es sich, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Hierbei gilt es auch zu bedenken, dass Ehepartner und Kinder zur Kasse gebeten werden, wenn der Pflegebedürftige nicht zahlen kann. Mit einer Zusatzversicherung aber muss einem für den Fall der Fälle nicht bang werden: Man sorgt damit nicht nur für sich vor, sondern auch für die Familie. Ein Beratungsgespräch schafft Aufklärung!

Wechsel von PKV in GKV: Pflegelücke droht!

Wer aus der privaten Krankenvollversicherung in die gesetzliche Familienversicherung des Ehepartners wechselt, steht zwei Jahre ohne Pflegeschutz da. Das bedeutet ein enorm hohes Kostenrisiko, wenn dann in der Übergangszeit der Pflegefall eintritt.

Wenn privat versicherte Senioren ihr Einkommen komplett verlieren, bietet es sich unter Umständen an, in die Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen zu wechseln. Dies ist möglich, wenn die betroffene Person ein geringeres Einkommen als 435 Euro im Monat hat. Über den Ehepartner können sich so unter Umständen kostenlos mitversichern, wenn jemand gesetzlich pflichtversichert ist.

Aber bei einem solchen Wechsel lauert eine gefährliche Lücke, wie aktuell die Verbraucherzentralen berichten. In der Familienversicherung können nämlich die Krankenkassen eine zweijährige Wartezeit für Pflegeleistungen verlangen. In dieser Übergangszeit haben die Betroffenen keinerlei Anspruch auf Pflegegeld. Und das bedeutet ein echtes Armutsrisiko. Beim höchsten Pflegegrad 5 wäre für die Dauer von zwei Jahren eine Summe von 50.000 Euro zu stemmen, die dann aus der eigenen Tasche gezahlt werden müssen.

Familienversicherung in GKV hat Sonderstatus

Die drohende Lücke hat mit dem besonderen Status der Familienversicherung im gesetzlichen Kassensystem zu tun. Es handelt sich um eine „nachrangige – beitragsfreie – Form des Versicherungsschutzes“, so hat das Bundessozialgericht mit einem Urteil entschieden. Und deshalb könne hier eine Wartezeit für Pflegeleistungen verlangt werden.

Anders sieht es jedoch aus, wenn jemand bei einer Krankenkasse versicherungspflichtig wird. Also wenn ein zuvor Privatversicherter zum Beispiel jünger als 55 Jahre ist und als Angestellter zu wenig verdient, um sich privat versichern zu dürfen. Dann dürfen die Krankenkassen keine Wartezeit für Pflegeleistungen verlangen, denn der Versicherte zahlt auch sofort Beiträge. Die Versicherungszeiten der privaten Pflegepflichtversicherung müssen voll angerechnet werden (Urteil vom 30. November 2017, Aktenzeichen B 3 P 5/16 R).

Wechseln Senioren von der privaten Krankenversicherung in die gesetzliche Familienversicherung, müssen sie folglich ihr Pflegerisiko selbst absichern. Das kann man aber ganz leicht. Wer seine private Krankenversicherung kündigt, sollte sich dann nicht sofort von der privaten Pflegeversicherung trennen, sondern die Beiträge zwei Jahre weiter zahlen. Dann ist gewährt, dass in der Übergangszeit Schutz besteht.

Ein Wechsel sollte grundsätzlich gut überlegt sein. Auch die private Krankenversicherung kennt Sozialtarife, um Menschen in finanzieller Not aufzufangen. Hier hilft ein Beratungsgespräch.

Eigenanteil für Pflegeheime – es drohen hohe Kosten!

Aktuelle Zahlen zeigen erneut, wie wichtig eine private Pflegezusatzversicherung ist. Wer in einem Pflegeheim stationär betreut werden muss, zahlt demnach im Schnitt monatlich 1.170 Euro Eigenanteil. Geld, das zusätzlich zu den Kosten finanziert werden muss, die durch die gesetzliche Pflegeversicherung abgedeckt sind.

Am Montag tagte der Gesundheitsausschuss des Bundestages, nachdem die Opposition einen entsprechenden Antrag gestellt hatte. Das Thema dabei war durchaus wichtig, wie die „Bild“-Zeitung exklusiv berichtete. Überfordern die Eigenanteile für die stationäre Pflege die Patienten? Drohen die Kosten für die Betroffenen aus dem Ruder zu laufen?

In der Anhörung kamen auch Experten zu Wort, die interessante Zahlen präsentierten. Der Deutsche Evangelische Verband für Altenarbeit und Pflege (DEVAP) hat zum Beispiel folgendes errechnet: Im Schnitt zahlen Betroffene vom Beginn der Pflegebedürftigkeit bis zum Tod 31.131 Euro aus der eigenen Tasche, wenn sie in ein Pflegeheim müssen. Das ist der Preis für einen Kleinwagen. Doch je länger jemand im Heim betreut wird, desto mehr muss er aus der eigenen Tasche finanzieren. Umgerechnet in den monatlichen Eigenanteil, beziffern sich die durchschnittlichen Kosten demnach auf 1.170 Euro.

Das ist nicht wenig – und jeder kann errechnen, ob er im Falle der Pflegebedürftigkeit einen vierstelligen Betrag extra zur Verfügung hat. Wenn nicht, werden die Angehörigen zur Kasse gebeten, in der Regel der Ehepartner oder die Kinder. Dass die hohen Pflegekosten ein Armutsrisiko bedeuten, zeigt eine andere Zahl. Zum Jahresende 2016 waren bereits 347.000 Senioren auf „Hilfe zur Pflege“ angewiesen, das ist jeder sechste Pflegefall. Mit „Hilfe zur Pflege“ springt das Sozialamt ein, wenn das eigene Einkommen nicht reicht, um die Lebenskosten im Pflegefall abzusichern. Grundlage ist das 12. Buch des Sozialgesetzbuches.

Es kann also nicht schaden, eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Speziell eine Pflegetagegeld- und Pflegerentenversicherung bietet sich hierfür an. Dann nämlich kann das Geld nach eigenem Ermessen verwendet werden  – im Gegensatz zu einer Pflegekosten-Police, die lediglich die Kostendifferenz für ambulante und stationäre Dienste übernimmt. Hierbei gilt es zu bedenken, dass nach wie vor zwei Drittel aller Pflegebedürftigen zu Hause von Angehörigen umsorgt werden.

Seit Inkrafttreten des 2. Pflegestärkungsgesetzes ist der Eigenanteil im Pflegeheim übrigens nicht mehr abhängig vom Pflegegrad bzw. der Pflegestufe. Alle Bewohner einer Einrichtung zahlen den gleichen Betrag. Hier lohnt sich ein Vergleich von verschiedenen Regionen und Pflegeheimen, denn die Kosten können stark differenzieren. In Sachsen müssen die Betroffenen im Schnitt 1.170 Euro zuschießen. In Nordrhein-Westfalen zahlen sie mit 2263 Euro deutlich mehr.

Immer mehr Pflegebedürftige

Aktuelle Zahlen zeigen erneut, wie wichtig die Pflegevorsorge ist. Demnach klettert die Zahl der Pflegebedürftigen über die 3-Millionen-Marke. Längst ist Pflegebedürftigkeit ein Thema, das für viele Familien relevant ist.

Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt seit Jahren. Nun ergab eine aktuelle Auswertung des Statistischen Bundesamtes, dass zum Jahresende 2015 rund 2,9 Millionen Menschen pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetzes waren. Neuere Zahlen der Statistikbehörde liegen zwar aktuell nicht vor. Allerdings lässt eine weitere Erhebung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) den Schluss zu, dass die 3-Millionen-Marke längst geknackt sein dürfte.

Denn die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zeigen den Status Quo, bevor das Zweite Pflegestärkungsgesetz der scheidenden Bundesregierung in Kraft trat. Nun haben auch erstmals Menschen mit geistiger Behinderung Anspruch auf Pflegeleistungen, die vorher durch das Raster fielen: vor allem Demenzkranke. So sei die Zahl der zusätzlichen Empfänger von Pflegeleistungen allein in den ersten drei Quartalen 2017 im Vergleich zum Vorjahr um 220.000 gestiegen. In diesem Zeitraum hätten 586.000 Menschen erstmals Leistungen erhalten, berichtet die Deutsche Presse-Agentur (dpa) mit Bezug auf MDS-Zahlen.

Fast drei von vier Pflegebedürftigen werden zuhause betreut

Für die Angehörigen bedeutet es eine enorme Umstellung, wenn in der Familie ein Pflegefall eintritt. Denn stolze 73 Prozent aller Pflegebedürftigen werden laut Statistischem Bundesamt nicht in einem Heim betreut, sondern in den eigenen vier Wänden. Das bedeutet oft, dass Angehörige im Beruf kürzertreten müssen und mit ganz neuen Herausforderungen konfrontiert sind. Unter Umständen muss der Betroffene gewaschen, gehoben, eingekleidet und anderweitig versorgt werden – Aufgaben, für die professionelle Pflegekräfte eine lange Ausbildung absolvieren.

Deshalb empfiehlt es sich, schon im Vorfeld auf den Fall der Fälle vorbereitet zu sein – so ungern man sich auch mit der eigenen Pflegebedürftigkeit beschäftigt. Zunächst sei daran erinnert, dass die gesetzliche Pflegeversicherung nur eine Teilkasko ist, das Armutsrisiko entsprechend hoch. Logisch: Wer etwa im Job kürzer tritt, muss oft Einbußen beim Gehalt verkraften, die sich durch Zahlungen der Pflegekasse oft nicht allein auffangen lassen. Auch fallen zusätzliche Kosten an, etwa, um die Wohnung behindertengerecht zu gestalten.

Deshalb empfiehlt sich zunächst der Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung. Experten raten bevorzugt zu einer Pflegetagegeld- oder Pflegerentenversicherung, weil bei diesen Sparten das Geld dem Versicherten zur freien Verfügung steht. Er kann es dann auch den pflegenden Angehörigen für Unterstützungsleistungen geben.

Vorsorgevollmacht – eigentlich Pflicht!

Darüber hinaus sollte eigentlich jeder Bürger über eine Vorsorgevollmacht und eine Patientenverfügung verfügen. Eine Vorsorgevollmacht legt fest, welche Personen wichtige Aufgaben übernehmen sollen, wenn man selbst nicht mehr entscheiden kann: zum Beispiel, wer Zugriff auf das Konto hat. Mit einer Patientenverfügung können Menschen konkret regeln, welche medizinische Behandlung sie wünschen, wenn sie selbst nicht mehr entscheidungsfähig sind. Liegen diese Dokumente nicht vor, kann das Sozialgericht im schlimmsten Fall einen fremden Betreuer ernennen, der dann die Angelegenheiten des Patienten regelt.

Vorsorge-Maßnahme Numero 3: Gerade Senioren sollten sich Gedanken machen, ob ihre Wohnung und ihr Umfeld für eine mögliche Pflegebedürftigkeit geeignet sind. Also zum Beispiel, ob die eigene Wohnung ebenerdig ist und sich Hindernisse leicht überwinden lassen – oder steile Treppen und Schwellen es erschweren, sich im Raum zu bewegen. Und ob eine gute Anbindung zu Supermärkten und dem Nahverkehr besteht. Hierbei empfiehlt es sich auch, Rat von Fachleuten einzuholen.

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