Gesetzliche Versicherung

Drei Viertel der Krankenkassen heben Zusatzbeitrag an

Die Krankenkassen schauen auf ein gewaltiges Finanzloch: nun wird ersichtlich, welche Anbieter die Beiträge anheben und welche nicht. Immerhin drei Viertel aller Kassen setzen den Zusatzbeitrag rauf.

Es waren besorgniserregende Nachrichten, die im letzten Jahr wiederholt aus dem gesetzlichen Kassensystem kamen. Zwischen 17 und 23 Milliarden Euro beträgt -je nach Wirtschafts-Entwicklung- das Finanzloch, das bei den Krankenkassen klafft. Die Bundesregierung hob daraufhin den durchschnittlichen Zusatzbeitrag um 0,3 Prozentpunkte an. Aber dieser Wert ist für die einzelnen Anbieter nicht bindend, sondern nur als Empfehlung gedacht.

Wie also würden sich die Krankenkassen tatsächlich verhalten? Das Ausmaß wird nun ersichtlich, nachdem alle Anbieter ihren Beitrag für das Jahr 2023 kommuniziert haben. Und tatsächlich haben viele ihren Zusatzbeitrag raufsetzen müssen. Zur Erinnerung: Der Zusatzbeitrag gesellt sich zu dem allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent, den alle gleichermaßen zahlen müssen. Der allgemeine Beitrag und der Zusatzbeitrag werden zur Hälfte von Beschäftigten und Arbeitgebern getragen. Drei Viertel aller Krankenkassen heben nun ihren Zusatzbeitrag an.

Bei den Ortskrankenkassen, auch AOKen, setzen nach einer Auswertung der krankenkassennetz.de GmbH fast alle ihren Zusatzbeitrag rauf: lediglich ein Anbieter verzichtet darauf. Darunter so Mitgliederstarke Kassen wie die AOK Plus, die in Thüringen und Sachsen fast Monopolstellung hat: Hier wird der Zusatzbeitrag künftig 1,50 Prozent des Bruttolohns betragen. Günstigster Anbieter ist hier die AOK Sachsen-Anhalt, die 2023 einen Zusatzbeitrag von 1,00 Prozent berechnet. Satte 1,9 Prozent werden hingegen bei der AOK Nordost fällig, die damit die teuerste Ortskrankenkasse ist.

Ebenfalls viele Erhöhungen sind bei den vielen Betriebskrankenkassen zu beobachten. Doch hier gibt es zwei Ausnahmen. Die in Bayern, Hessen und Niedersachsen geöffnete BKK Herkules (Zusatzbeitrag 1,09 Prozent) sowie die in elf Bundesländern aktive SKD BKK (Zusatzbeitrag 1,15 Prozent) starten ins neue Jahr mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag. Sie zählen damit zu den Versicherern mit einer deutlich unterdurchschnittlichen Prämie.

Positiv: Die größten Kassenanbieter in Deutschland halten ihren Zusatzbeitrag stabil. Die Techniker Krankenkasse berechnet wie im Vorjahr 1,2 Prozent Zusatzbeitrag, die Barmer 1,5 Prozent. Erstgenannte zählt 11 Millionen Mitglieder, die Barmer immerhin noch 8,7 Millionen. Weitere 14 Versicherer ändern ihren Beitrag nicht.

Es lohnt sich im Zweifel also, den Zusatzbeitrag zu vergleichen. Günstigste Anbieter sind nach dieser Auswertung die BKK firmus (0,90 Prozent) und die BKK Gildemeister Seidensticker (0,90 Prozent): beides eher kleinere Kassen. Allerdings sollte der Beitrag nicht das einzige Kriterium sein. Zusatzleistungen wie etwa Gesundheitskurse, ein guter Service und Ansprechpartner vor Ort sind mindestens ebenso wichtig. Denn die günstigste Kasse nützt nichts, wenn man sich im Leistungsfall lange mit Bürokratie rumschlägt oder keine Hilfe findet. Hier hilft ein Beratungsgespräch, ob und unter welchen Umständen sich ein Wechsel empfiehlt.

Krankenkassen: Deutlich höhere Beiträge ab 2023

Der Beitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung wird zum Jahreswechsel auf einen Rekordwert steigen. Er wird um 0,3 Prozentpunkte angehoben und beträgt dann im Schnitt 16,2 Prozent des Bruttolohnes. Für viele Menschen ist das eine schlechte Nachricht, fressen doch Inflation und explodierende Energiepreise ohnehin Sparvermögen auf.

Wer gesetzlich krankenversichert ist, muss 2023 deutlich mehr Geld für die Krankenkasse zahlen. Die Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung steigen 2023 um 0,3 Prozentpunkte, sodass dann durchschnittlich 16,2 Prozent des Bruttolohnes für den Krankenschutz gezahlt werden müssen. Das zeigen Änderungsanträge der Regierungsfraktionen zum Spargesetz von Gesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD). Über sie berichtet aktuell das Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND).

Für die gesetzlich Versicherten ist das -natürlich- keine gute Nachricht. Aber steigende Beiträge kündigten sich bereits an. Die Krankenkassen plagt ein riesiges Finanzloch, nach Schätzungen des Bundesgesundheitsministeriums beziffert es sich allein 2023 auf 17 Milliarden Euro. Doch Experten warnen, das sei noch viel zu optimistisch geschätzt. Denn Inflation und eine mögliche Schwäche der deutschen Wirtschaft sind hier noch gar nicht eingerechnet. So könnte sich das Defizit gar auf 22 Milliarden Euro summieren.

Die Gründe für das Finanzloch sind vielfältig. Teure Gesundheitsreformen -teils bereits von der Vorgänger-Regierung unter Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) beschlossen- führen zu zusätzlichen Kosten. Zugleich aber handelt es sich um einen Langzeit-Trend: Medikamente verteuern sich, auch infolge des medizinischen Fortschritts. Und mehr ältere Menschen leben in Deutschland, die ohnehin statistisch höhere Krankheitskosten haben. Hinzu gesellt sich die Rekord-Inflation infolge des Ukraine-Krieges. Sie verteuert die Energie in den Kliniken, aber auch die Essensversorgung, die Herstellung von Medizinprodukten etc.

Was aber tun, wenn sich die Krankenversicherung verteuert? Lohnen kann ein Vergleich der Krankenkassen, denn nicht jede berechnet gleich viel. Hier sei auf den individuellen Zusatzbeitrag verwiesen, der von jedem Anbieter -je nach Finanzlage- festgelegt werden kann. Darüber hinaus können Menschen mit entsprechendem Einkommen überlegen, ob sie in die private Krankenvollversicherung wechseln. Hier sind nicht nur die Leistungen, auf die Anspruch besteht, genau laut Vertrag definiert. Da zusätzlich auch Alterungsrückstellungen angespart werden, somit ein kapitalgedeckter Finanzpuffer, können Teuerungen im Alter auch stärker aufgefangen werden. Der Wechsel sollte nicht ohne umfassende Beratung durch einen Fachmann erfolgen, da die Verträge komplex sind und Gesundheitsfragen im Antrag korrekt beantwortet werden müssen.

Darüber hinaus ist es für gesetzlich Versicherte derzeit überlegenswert, mit einer Krankenzusatz-Police und einer Pflegezusatzversicherung den Krankenkassen-Schutz zu ergänzen. Zwar hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach aktuell Leistungskürzungen im Kassen-System ausgeschlossen. Nach Ansicht von Gesundheitsökonomen könnten diese Kürzungen aber notwendig werden, wenn die Teuerungsspirale längere Zeit fortschreitet. Gesetzlich Versicherte müssen sich folglich darauf einstellen, dass sie mehr aus eigener Tasche werden zahlen müssen.

Mit Zusatzverträgen lässt sich der Schutz der Krankenkassen aufstocken – die Leistungen sind auch hier vertraglich garantiert. Weil auch die Eigenbeiträge bei einer Pflege im Heim aktuell explodieren, ist es beinahe schon ein Muss, mit einer Pflegezusatzversicherung finanziell vorzusorgen. Immer mehr Pflegebedürftige rutschen derzeit in Armut ab, wie Daten des Statistischen Bundesamtes zeigen. Hier lautet das Credo: Wer selbst vorsorgt, hat im Ernstfall mehr zum Leben.

Wie Krankenkassen Fitnessangebote bezuschussen

Gesetzliche Krankenkassen sind daran interessiert, dass ihre Mitglieder Sport machen. Zumindest gilt dies für ungefährliche Sportarten, die im wörtlichen Sinne „fit“ halten. Dennoch bezuschussen gesetzliche Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio. Und doch kann man Zuschüsse für Fitnessangebote erhalten. Ein Vergleich der Angebote lohnt sich.

Denn wenngleich Krankenkassen keine Mitgliedschaft im Fitnessstudio bezuschussen, so bezuschussen sie doch Präventionskurse – auch solche Kurse, die in Fitnessstudios angeboten werden. Die Regel ist, dass man zwei Mal im Jahr einen Zuschuss für einen Kurs erhalten kann. Die Höhe des Zuschusses je Kurs variiert – angefangen von 70 Euro bis hin zu 250 Euro. Auch der prozentuale Anteil an den Kosten variiert: Einige Kassen übernehmen nur 80 oder 90 Prozent der Kosten, andere sogar 100 Prozent.

Für Zuschüsse müssen Bedingungen erfüllt werden
Die Zuschüsse aber gibt es nicht voraussetzungslos. So wollen Kassen verständlicherweise nicht für Kurse zahlen, die nichts nutzen – etwa, weil sich die Versicherten zwar zum Zahlen der Kursgebühren verpflichtet haben, aber die Kurse selbst gar nicht besuchen. Deswegen muss meist ein Nachweis erbracht werden, dass mindestens 80 Prozent der Kursveranstaltungen auch besucht wurden. Doch auch die Qualität der Kurse ist wichtig.

Die Kurse müssen der Prävention dienen
Denn die Kassen dürfen in der Regel einen Zuschuss für Kurse im Fitnesscenter oder für andere Sport- und Bewegungskurse nur dann erbringen, wenn diese Kurse der Prävention dienen. Deswegen werden oft nur Kurse bezuschusst, die von der Zentralen Prüfstelle Prävention zertifiziert wurden. Die Prüfstelle garantiert, dass die Kurse auch die Qualität eines Gesundheitsangebots haben.

Auch Bonusprogramme bringen finanziellen Vorteil fürs Fitnesscenter
Aber es gibt noch eine weitere Möglichkeit, den Sport im Fitnesscenter zu einem Kostenvorteil bei Krankenkassen zu machen. Denn wenngleich Kassen die Mitgliedschaft in einem Fitnesscenter oder auch in einem Verein nicht bezuschussen, honorieren sie solche Mitgliedschaften dennoch über ihr Bonusprogramm. Das bedeutet: Die Kassen vergeben für den Nachweis der Mitgliedschaft Punkte, sobald man am Bonusprogramm teilnimmt. Und wenn man genügend weitere Maßnahmen (Vorsorgeuntersuchungen etc.) absolviert hat, lassen sich die Punkte in ein Guthaben oder eine Geldprämie umwandeln.

Bonusprogramme sind sehr verschieden
Bonusprogramme der Krankenkassen sind sehr verschieden und machen das Erreichen der Bonusleistung (Guthaben oder Geldprämie) zudem unterschiedlich schwer. Auch hier lohnt sich ein gründlicher Vergleich. So bringt die Mitgliedschaft in einem Verein oder einem Fitnesscenter zwischen fünf Euro und dreißig Euro Guthaben. Viele Krankenkassen deckeln freilich das Geld, das für verschiedene Bonusmaßnahmen ausgeschüttet werden. Häufig ist zum Beispiel ein „Bonusdeckel“ in Höhe von 100 Euro.

Die Bonusprogramme sind ein wichtiges Mittel im Wettbewerb der Krankenkassen um Kunden. Jedoch: Die Kassen bieten die Bonusprogramme nicht nur aus Wohltätigkeit an. Stattdessen sind sie laut dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) dazu verpflichtet.

Weil die Vorgaben aber wenig konkret sind, unterscheidet sich auch das Leistungsvolumen der Bonusprogramme – die Programme können ein Grund sein, eine Krankenkasse zu wählen oder eine Mitgliedschaft zu wechseln. Allerdings sollten auch weitere Kriterien (wie der Zusatzbeitrag) beachtet werden. Wer hierzu mehr wissen will, sollte sich dringend an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Osteopathie: Was Krankenkassen bezuschussen

Die Osteopathie ist beliebt, aber zählt nicht zu den Kassenleistungen. Dennoch beteiligen sich viele Krankenkassen an den Kosten und werben dadurch um Kunden – zum Teil über das Bonussystem. Weil die Praxis kompliziert ist, kann sich aber auch eine private Zusatzversicherung lohnen.

Die Osteopathie möchte Leiden lindern, indem sie die Selbstheilungskräfte des Körpers unterstützt. Hierzu löst sie Blockaden, die eine Selbstheilung des Körpers behindern könnten. Am verbreitetsten ist die Osteopathie bei Behandlung chronischer Rückenleiden. Aber auch in der Kinderheilkunde hat sie einen festen Platz – zum Beispiel bei der Behandlung von Schrei-Babys oder von Verdauungsproblemen in der Kindheit.

Jeder Vierte war schon beim Osteopathen
Und die Osteopathie ist beliebt, wie eine Forsa- Umfrage herausfand: Jeder vierte Deutsche war in seinem Leben bereits einmal beim Osteopathen. Dennoch zählt die Osteopathie nicht zu den gesetzlichen Kassenleistungen. Weil aber gesetzliche Krankenkassen im Wettbewerb untereinander auch von der Beliebtheit der Osteopathie profitieren wollen, erbringen sie oft Zuschüsse zur Behandlung als freiwillige Satzungsleistung. Osteopathie-Zuschüsse sind ein beliebtes Mittel, um für eine Krankenkasse zu werben.

Häufig wird die Zahl der bezuschussten Behandlungen pro Kalenderjahr jedoch durch eine Krankenkasse begrenzt. Oder der Betrag wird bei einer bestimmten Zuschuss-Summe gedeckelt. Auch verlangen einige Kassen, dass der Osteopath Mitglied eines Berufsverbandes ist oder er eine definierte Mindestzahl an Unterrichtsstunden absolviert hat. Oder die Kasse koppelt die Zuschüsse an ein Bonussystem.

Bonussysteme sind oft aufwendig
Sind Zuschüsse zur Osteopathie an ein Bonussystem gekoppelt, kann es für Kassenpatienten aber aufwendig werden – zwei, drei, vier weitere Maßnahmen müssen dann als Bonusmaßnahme absolviert werden. Typisch sind hierfür zum Beispiel verschiedene Vorsorgeuntersuchungen oder auch verschiedene Sportangebote. Bedingung: Diese müssen zu einem Nachweis für die Krankenkasse führen und von der Kasse als Bonus-Maßnahme akzeptiert werden.

Besucht man anrechnungsfähige Maßnahmen, erhält man häufig Punkte auf einem Konto gutgeschrieben. Erst beim Erreichen einer bestimmten Zahl an Bonuspunkten wird dann die Osteopathie bezuschusst – das kann Zeit kosten oder auch Geld, sobald die geforderten Maßnahmen zuzahlungspflichtig sind.

Aus diesem Grund lohnt sich mitunter der Abschluss einer privaten Zusatzversicherung – durch die Beliebtheit der Osteopathie haben viele Anbieter osteopathische Behandlungen fest in den Leistungskatalog integriert. Wer wissen möchte, ob er mit einem Krankenkassenzuschuss oder einer Zusatzversicherung besser in die Zukunft ohne Rückenleiden „fährt“, der sollte sich an eine Expertin oder einen Experten wenden.

Gesetzliche Pflegeversicherung: Regierung muss Beitragsrecht nachbessern

Das derzeitige Beitragsrecht in der gesetzlichen Pflegeversicherung benachteiligt Eltern mit mehr Kindern, stellte das Bundesverfassungsgericht fest. Nun muss der Gesetzgeber nachbessern. Bis wann dafür Zeit ist und wie die Richter argumentierten.

Beitragspflichtige Eltern in der sozialen Pflegeversicherung werden unabhängig von der Zahl der von ihnen betreuten und erzogenen Kinder mit gleichen Beiträgen zur sozialen Pflegeversicherung belastet. Das ist mit dem Gleichheitsgrundsatz des Grundgesetzes unvereinbar, so ein Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April, der am 25. Mai veröffentlicht wurde.

Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass mit der Anzahl der Kinder in einem Haushalt auch der Erziehungsaufwand steigt. Das finde im aktuellen Beitragsrecht keine Berücksichtigung. Dass Eltern unabhängig von der Zahl ihrer Kinder mit den gleichen Beiträgen zur Pflegeversicherung belastet werden, ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt, so das Bundesverfassungsgericht. Diese Benachteiligung tritt bereits ab einschließlich dem zweiten Kind ein, heißt es in dem Beschluss. Innerhalb des Systems werde dieser Nachteil nicht hinreichend kompensiert, kritisierten die Richter.

Anders verhält es sich im Beitragsrecht zur gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung. Dort kommt es zu keiner Benachteiligung der Eltern, weil der wirtschaftliche Erziehungsaufwand im System der gesetzlichen Renten- und Krankenversicherung jeweils hinreichend kompensiert wird, so das Bundesverfassungsgericht.

Nun muss der Gesetzgeber bis zum 31. Juli 2023 eine Neuregelung des Beitragsrechts zur sozialen Pflegeversicherung treffen.

Große Krankenkassen halten Zusatzbeitrag 2022 stabil

Auch im neuen Jahr werden viele Krankenkassen den Zusatzbeitrag anheben. Positiv aber: Viele der größten Anbieter halten 2022 ihren Zusatzbeitrag stabil. Wenn die Kasse den Beitrag anhebt, kann man wechseln.

Welchen Zusatzbeitrag müssen gesetzlich Versicherte 2022 zahlen? Diese Frage beschäftigt womöglich viele Mitglieder der Krankenkassen, nachdem sogar der GKV-Spitzenverband vor explodierenden Kosten im Gesundheitssystem gewarnt hat: und folglich vor Teuerungen. Tatsächlich müssen -Stand jetzt- rund 18 Millionen Versicherte höhere Zusatzbeiträge zahlen, so berichtet t-online.de. Demnach haben 12 der 98 gesetzlichen Kassenanbieter ihren Beitrag raufgesetzt.

Zu jenen, die den Beitrag anheben, zählen mehrere Ortskrankenkassen. So müssen etwa Versicherte der AOK Baden-Württemberg und der AOK Bayern künftig einen Zusatzbeitrag von 1,30 Prozent zahlen, während er jetzt noch bei 1,10 Prozent liegt. Bei der AOK Nordost steigt er gar von 1,50 Prozent auf 1,70 Prozent. Auch die AOK Sachsen-Anhalt verlangt künftig mehr: liegt bei den Kosten aber deutlich unter dem Bundesschnitt der Kassen: Statt 0,60 Prozent heißt es künftig 0,80 Prozent extra.

Zur Erinnerung: Die Krankenkassen müssen alle den Allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent berechnen. Reicht das Geld nicht aus, das sie aus Mitgliedsbeiträgen und dem Gesundheitsfond bekommen, dürfen sie einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag berechnen. Allgemeiner Beitrag und Zusatzbeitrag werden zu gleichen Teilen von Arbeitgeber und -nehmer finanziert.

Große Anbieter halten Beitrag stabil

Positiv dürfte viele Krankenkassen-Mitglieder aber stimmen, dass die größten deutschen Krankenversicherer ihren Zusatzbeitrag auch 2022 stabil halten. So etwa die Techniker Krankenkasse (TK), mit mehr als elf Millionen Versicherten Branchenprimus. Der Zusatzbeitrag bleibe im kommenden Jahr stabil bei 1,2 Prozent, teilt der Versicherer auf seiner Webseite mit. In Summe müssen dann weiterhin 15,8 Prozent an Krankenkassen-Beitrag gezahlt werden.

Ebenfalls stabil bei 1,2 Prozent liegt der Zusatzbeitrag bei der AOK Plus. Das dürfte man vor allem in Sachsen und Thüringen positiv aufnehmen, denn in diesen beiden Bundesländern ist die Ortskrankenkasse mit 3,4 Millionen Versicherten regional größter Anbieter. Auch hier liegt der Krankenkassen-Beitrag entsprechend bei 15,8 Prozent.

Eine der Marktgrößen ist die Barmer mit neun Millionen Versicherten. Sie hält den kassenindividuellen Zusatzbeitrag 2022 zwar ebenfalls stabil: aber hier müssen Versicherte schon 1,5 Prozent extra zahlen. Der selbe Zusatzbeitrag wird -wie im Vorjahr- bei der DAK Gesundheit fällig.

Im Zweifel wechseln

Hebt eine Krankenkasse den Zusatzbeitrag an, kann man sich einen neuen Anbieter suchen. Seit 2021 ist das deutlich einfacher geworden: einfach eine neue Krankenversicherung abschließen, diese übernimmt die Kündigung gegenüber dem alten Anbieter. Erhöht die Krankenkasse den Beitrag, besteht ein Sonderkündigungsrecht bis zum Ende des Monats.

Der Zusatzbeitrag sollte aber nicht das einzige Kriterium für eine Krankenkasse sein. Wer mit seinem Anbieter gute Erfahrungen gemacht hat, einen guten Service genießt und Ansprechpartner vor Ort hat, sollte überlegen, ob ihm dies nicht den Mehrbetrag wert ist. Auch im Leistungskatalog der Kassen gibt es durchaus Unterschiede. Im Zweifel hilft ein Beratungsgespräch, über den Unterschied zwischen den Krankenkassen im Bilde zu sein.

Viele Krankenkassen heben Zusatzbeitrag an

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich auf steigende Kosten einstellen. Die mitgliederstärksten Krankenkassen heben 2021 ihren Zusatzbeitrag an, teils deutlich. Betroffen sind 37,3 Millionen Mitglieder.

Es sind nicht nur der Kosten der Coronakrise, sie verschärfen aber die Situation: Zum Jahreswechsel 2020/21 sahen sich viele Krankenkassen genötigt, ihren Zusatzbeitrag anzuheben. Zur Erinnerung: 14,6 Prozent beträgt der allgemeine Beitragssatz. Reicht das Geld aus Beiträgen und dem Gesundheitsfonds nicht aus, dürfen die Kassen einen individuellen Zusatzbeitrag festlegen.

Wie das Info-Portal Franke Media errechnet hat, sind von den aktuellen Teuerungen 37,3 Millionen Mitglieder betroffen: und damit mehr als 66 Prozent der rund 56,4 Millionen gesetzlich versicherten Beitragszahler. Kein Wunder, sind doch die mitgliederstärksten Anbieter unter jenen, die nun ihre Prämien korrigieren müssen:

Die größten Anbieter setzen Prämien rauf

Die Techniker Krankenkasse (TK) mit rund 10,7 Millionen Versicherten (einschließlich beitragsfrei Familienversicherten) setzt den Zusatzbeitrag um 0,5 Prozentpunkte rauf und hebt ihn somit auf 1,2 Prozent an. Auch die Barmer GEK, mit knapp neun Millionen Versicherten zweitgrößte Krankenkasse, verlangt künftig 0,4 Prozentpunkte mehr – hier werden künftig gar 1,5 Prozent Zusatzbeitrag fällig.

Darüber hinaus müssen viele große Ortskrankenkassen ihre Prämie korrigieren. So verlangt zum Beispiel die AOK Plus künftig 0,6 Prozentpunkte mehr (Zusatzbeitrag 1,2 Prozent): Sie ist mit 3,4 Millionen Versicherten größter Versicherer in Sachsen und Thüringen.

Die Gründe für die Prämiensprünge sind komplex. Die Bevölkerung wird im Schnitt immer älter – entsprechend sind auch mehr Menschen auf Operationen und Gesundheitsservices angewiesen. Zudem kosten Reformen der Bundesregierung die Krankenkassen Geld. Unter anderem sollen die Kliniken mehr Personal einstellen und dieses auch besser bezahlen – notwendige Maßnahmen angesichts der Tatsache, dass in Deutschland schon jetzt hunderttausende Kranken- und Altenpfleger fehlen.

Der Zusatzbeitrag ist nicht alles

Die Zusatzbeitrag liegt im Schnitt aller Tarife -unter Berücksichtigung der Mitgliederzahlen- bei 1,28 Prozent, berichtet Franke Media. Der Wechsel zu einem neuen Anbieter wird ab diesem Jahr einfacher, wenn sich Mitglieder für einen preiswerteren Anbieter suchen wollen. Sie müssen nicht mehr bei ihrer bisherigen Kasse kündigen und eine Bestätigung anfordern, sondern können direkt eine neue Krankenversicherung abschließen. Die neue Krankenkasse kümmert sich dann darum, den alten Anbieter zu informieren.

Dennoch gilt bei Krankenkassen -wie auch bei jeder anderen Versicherung- Beitrag ist nicht alles. Zusätzlich sollten die Versicherten auch einen Blick auf die Leistungen und den Service werfen. Denn hierbei gibt es große Unterschiede. Wer mit seiner Krankenkasse bisher gute Erfahrungen gemacht hat, Ansprechpartner vor Ort hat oder digitale Tools nutzen kann, hat Gründe, auch bei einem etwas höheren Preis seinem Anbieter treu zu bleiben. Ein Beratungsgespräch kann bei der Wahl des richtigen Krankenversicherers helfen.

Kassenbeiträge steigen

Gesetzlich Krankenversicherte müssen sich 2021 auf deutlich höhere Prämien einstellen. Das lassen die Aussagen mehrerer Krankenkassen-Chefs befürchten. Die Coronakrise ist nur ein Grund für steigende Prämien.

Der eine ist Chef von den Ortskrankenkassen, der andere von der Techniker Krankenkasse: mit mehr als zehn Millionen Mitgliedern größter Krankenversicherer Deutschlands. Doch was AOK-Chef Martin Litsch und TK-Chef Jens Baas in den letzten Tagen fast gleichlautend verkündet haben, lässt nichts Positives für die gesetzlich Krankenversicherten erwarten. Die Vorstände warnen davor, dass sich der Zusatzbeitrag bis 2022 verdoppeln könnte: auf 2,5 Prozent des Bruttogehaltes!

Dass die Beiträge steigen, hatten schon die Experten des Bundesgesundheitsministeriums prognostiziert. Demnach soll der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2021 um 0,2 Punkte auf 1,3 Prozent klettern. Doch das war der Schätzwert vor der Coronakrise, die den Krankenversicherern zusätzliche Kosten beschert hat. Corona-Tests müssen finanziert, Intensivbetten angeschafft und Schutzausrichtungen besorgt werden: All das kostet. Entsprechend haben die Krankenkassen allein im dritten Quartal 2020 ein Defizit von drei Milliarden Euro eingefahren.

Folglich hat die Techniker angekündigt, ihre Zusatzbeiträge schon im kommenden Jahr zu erhöhen. Das Vorgehen des Marktführers dürfte Signalwirkung für viele andere Kassen-Anbieter haben. Unklar sei noch, ob das bereits zum Jahreswechsel oder erst zur Jahresmitte hin erfolge. Der Zusatzbeitrag wird zusätzlich zum allgemeinen Beitragssatz von 14,6 Prozent erhoben, Arbeitnehmer und -geber zahlen je die Hälfte der Kosten.

Steigende Beiträge im Kassensystem resultieren jedoch nicht aus der Coronakrise allein. Der Gesetzgeber hat die Kassen verpflichtet, Reserven abzuschmelzen. Das hilft aktuell sogar noch, um die Beiträge abzufedern, weil die Anbieter geringere Zusatzbeiträge erheben, als für die Deckung der Kosten notwendig wäre. Zugleich müssen aber auch acht Milliarden Euro aus dem Reserventopf abgeführt werden, damit die Politik Finanzierungslöcher stopfen kann.

Darüber hinaus belasten Mehrkosten als Folge von Gesundheitsreformen die Finanzlage. Unter anderem sollen die Kliniken verpflichtet werden, bessere Betreuungsschlüssel für Patienten einzuführen. Auch die Alterung der Gesellschaft und hohe Medikamentenpreise belasten die Versicherer.

Wird der Beitrag angehoben, haben Kassen-Versicherte ein einmonatiges Sonderkündigungsrecht. Der Beitrag sollte aber nicht das einzige Kriterium sein, weshalb man sich für oder gegen eine Krankenkasse entscheidet. So gibt es Unterschiede bei Leistungen und Service. Wer gute Erfahrungen gemacht hat, die Sachbearbeiter bereits persönlich kennt und Ansprechpartner vor Ort findet, hat gute Gründe seinem Anbieter treu zu bleiben.

Darüber hinaus kann auch ein Wechsel zu einem privaten Anbieter erwogen werden: Wenngleich die PKVen ebenfalls in manchen Tarifen den Preis anheben müssen. Doch während im gesetzlichen System finanzielle Engpässe oft damit beantwortet werden, dass Leistungen aus dem Katalog fliegen, sind diese Privatversicherten vertraglich garantiert. Über Vor- und Nachteile klärt ein Beratungsgespräch auf.

Elektronische Patientenakte soll 2021 kommen

Ab 2021 soll es Krankenversicherten möglich sein, die sogenannte elektronische Patientenakte (ePA) zu nutzen. Ein entsprechendes Gesetz für die Grundlagen hat der Bundestag letzten Freitag verabschiedet. Was die Akte kann, wo Vorteile und Gefahren liegen, zeigt der kurze Überblick.

Nach langem Hin und Her ist es nun soweit: Ab dem 1. Januar 2021 sollen die Bürgerinnen und Bürger die elektronische Patientenakte (ePA) nutzen können. Am Freitag hat der Bundestag das „Patientendaten-Schutz-Gesetz“ verabschiedet, in dem die rechtlichen Grundlagen hierfür formuliert sind. Das berichtet aktuell das Bundesgesundheitsministerium

Was ist die elektronische Patientenakte?

Was aber genau ist die elektronische Patientenakte? Es handelt sich um eine Smartphone-App, die den Datenaustausch zwischen Ärzten, Kliniken, Apotheken und Patienten erleichtern soll. Jeder Patient bzw. jede Patientin hat über die Krankenkassen ein Recht darauf, dass die Ärzte diese App mit persönlichen Gesundheitsdaten füttern. Aber keine Sorge: Gezwungen wird hierzu niemand. Die Nutzung der App ist freiwillig.

Was ist der Nutzen der elektronischen Patientenakte?

Die elektronische Patientenakte soll es ermöglichen, alle relevanten Gesundheits-Daten digital verfügbar zu haben, damit auch Ärztinnen und Ärzte darauf zugreifen können. Denn bisher regiert auch in Arztpraxen die Papierwirtschaft bzw. der klassische Aktenordner. Mit bitteren Auswirkungen: oft sind zum Beispiel Fachärzte nicht über Vorerkrankungen oder Medikamente im Bilde, die Patientinnen und Patienten erhalten. Es bleibt nur der Griff zum Telefon, um beim Hausarzt entsprechende Befunde zu erhalten.

Das soll sich ab mit der App ändern. Informationen zu Vorerkrankungen, ärztlichen Diagnosen, Therapien und Medikationspläne sollen mittels der App jederzeit schnell und einfach abgerufen werden können – aber auch der Impfausweis, das Bonusheft für den Zahnarzt, Blutwerte oder der Mutterpass bei Schwangerschaften.

Das kann zum Beispiel verhindern, dass es in Krankenhäusern zu Übermedikamentierung kommt, weil die Klinik nicht im Bilde ist, welche Medizin ein frisch Eingelieferter erhält. Kein kleines Problem bisher: allein durch falsche Medikamente sterben nach Experten-Schätzungen 10.000 bis 30.000 Menschen pro Jahr in deutschen Kliniken. Aber auch Röntgenbilder, Blutgruppe etc. sind bei Bedarf griffbereit. Und es soll möglich sein, sich Rezepte digital ausstellen zu lassen und sie auch digital einzulösen.

Gibt es auch datenschutzrechtliche Bedenken?

Datenschutz ist gerade bei sensiblen Gesundheitsdaten enorm wichtig – schließlich soll der Nachbar oder ein potentieller Arbeitgeber nicht wissen, ob man sich erst neulich in psychologischer Behandlung befand etc. Entsprechend sichert das Bundesgesundheits-Ministerium auch strenge Datenschutz-Standards zu. Alles Mögliche werde getan, um die App sicher zu machen.

Einspruch kommt von den Aktivistinnen und Aktivisten des Chaos Computer Clubs. Die Hacker haben die App in ihrer Vorversion unter die Lupe genommen – und auch Sicherheitslücken festgestellt. Besonders die IT-Infrastruktur zwischen Arztpraxen, Telekommunikationsanbietern und Krankenkassen sei anfällig für Hacker-Angriffe, haben die Aktivisten bemängelt. Hier sei noch einmal darauf verwiesen, dass die Nutzung der App freiwillig ist.

Weil die Bundesregierung aber die Bedenken der Datenschützer ernst nimmt, werden viele Funktionen erst ab Januar 2022 nutzbar sein: unter anderem das digitale Bonusheft für den Zahnarzt und der Mutterschafts-Pass. Versicherte sollen nämlich die Möglichkeit erhalten, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Patienten können also zum Beispiel festlegen, dass eine Ärztin oder ein Arzt zwar auf die ePA zugreifen darf, dass aber bestimmte Befunde nicht angezeigt werden.

Ist die App kostenfrei?

Ein weiteres Manko gibt es aus Sicht der Versicherten: Ganz umsonst kann die App nicht genutzt werden. Denn jedes Mal, wenn ein Arzt erstmalig diese mit Daten füttert, wird eine Gebühr von zehn Euro fällig. Mit diesen Geldern soll der enorme Mehraufwand bezahlt werden, der Arztpraxen durch die App und die Technik entsteht. Denn Schnittstellen müssen kompatibel sein, die IT muss angepasst werden. Ob der Start ohne technische Probleme verlaufen wird, bleibt folglich abzuwarten.

Pflegeheimplatz immer teurer

Die Eigenanteile in der Pflege sind auch im neuen Jahr gestiegen. Im Bundesschnitt müssen Pflegebedürftige schon 1.940 Euro pro Monat aufbringen, wenn sie vollstationär in einem Pflegeheim betreut werden müssen. Tendenz stark steigend.

Wer vollstationär in einem Pflegeheim betreut wird, muss aktuell immer mehr Geld dafür zahlen. Im Januar betrugen die Kosten für einen Heimplatz im Bundesschnitt 1.940 Euro monatlich. Das geht aus Zahlen des Verbandes der Ersatzkassen hervor. Der Betrag spiegelt die Summe wieder, die Personen zusätzlich zu dem Leistungsbetrag durch die soziale Pflegeversicherung aufbringen müssen (nach § 43 SGB XI).

Die aktuellen Daten zeigen, dass Pflege noch immer ein hohes Armutsrisiko bedeutet. Und das mit steigender Tendenz: nicht nur werden immer mehr Menschen pflegebedürftig, weil die Gesellschaft altert und gerade Hochbetagte ein besonderes Pflegerisiko haben.

So verteuert sich die Pflege insgesamt, und zwar teils rasend schnell: Anfang 2019 mussten Senioren und andere Hilfsbedürftige durchschnittlich noch 1.830 Euro im Monat zu ihrem Pflegeheimplatz beisteuern, rund 110 Euro weniger. Und Anfang 2018 kostete ein Platz im Schnitt gar nur 1.751 Euro pro Monat. Die Kosten unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland allerdings stark.

Die Krankenkasse bzw. der Krankenversicherer übernimmt nur einen Teil der Kosten

Die Gesamtkosten für den Heimplatz (auch „Gesamtheimentgelt“) setzen sich zusammen aus dem Eigenanteil und dem Kassenanteil: stark vereinfacht also das, was man selbst zahlen muss und was die Pflegepflichtversicherung übernimmt. Seit einer Gesetzesreform, die zum Jahresanfang 2017 in Kraft trat, zahlen alle Heiminsassen der Pflegegrade 2 bis 5 den gleichen Eigenanteil.

Dieser Eigenanteil setzt sich wiederum zusammen aus den Kosten für Unterkunft und Verpflegung, den notwendigen Investitionskosten fürs Heim (etwa für neue medizinische Geräte, Renovierung etc). sowie einen „Eigenanteil für pflegebedingte Aufwendungen“ (EEE), denen die „reinen“ Pflegekosten zugerechnet werden. Also etwa Kosten für das Personal und Pflegesachleistungen. Gerade die steigenden Pflegekosten haben in den letzten Jahren dazu beigetragen, dass die betroffenen Bürgerinnen und Bürger immer tiefer in die Tasche greifen müssen.

Hier gilt es, rechtzeitig vorzusorgen. Zum Beispiel mit einer privaten Pflegezusatzversicherung, die einen wichtigen Beitrag leisten kann, damit man im Pflegefall nicht in die Armut abrutscht. Sinnvoll ist eine solche Police auch deshalb, weil noch immer zwei von drei Pflegebedürftigen in den eigenen vier Wänden versorgt werden, was für die pflegenden Angehörigen oft finanzielle Einbußen bedeutet: zum Beispiel, weil im Job kürzer getreten werden muss.

Immerhin hat sich beim sogenannten Elternunterhalt einiges verbessert. Kann ein Pflegebedürftiger die Kosten nicht selbst stemmen, springt zwar zunächst das Finanzamt ein. Ermittelt dann aber Angehörige in gerader Linie, damit sie für den Unterhalt des Pflegebedürftigen aufkommen. In der Regel sind das der Ehepartner (auch Geschiedene) und die leiblichen Kinder. Künftig soll nur bezahlen, wer mindestens 100.000 Euro brutto im Jahr verdient. Damit ist jedoch nicht das Armutsrisiko für die Pflegebedürftigen selbst sowie bei Betreuung zuhause gebannt.

 

 

 

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